die überschrift beinhaltet eigentlich schon die frage. wo dürfen solche anhänger geparkt bzw. abgestellt werden, wenn sie nicht angehängt sind?
nur auf privatgrundstücken oder z.b. auch auf einem öffentlichen parkstreifen vor dem haus? ich ging bisher davon aus, dass man letzteres nicht darf, weil für
den anhänger ja keine steuern gezahlt werden und keine versicherungspflicht besteht- er somit nicht ohne zugfahrzeug in den öffentlichen verkehr darf.
aber wie verhält es sich wirklich- weiss das jemand verbindlich?
nur auf privatgrundstücken oder z.b. auch auf einem öffentlichen parkstreifen vor dem haus? ich ging bisher davon aus, dass man letzteres nicht darf, weil für
den anhänger ja keine steuern gezahlt werden und keine versicherungspflicht besteht- er somit nicht ohne zugfahrzeug in den öffentlichen verkehr darf.
aber wie verhält es sich wirklich- weiss das jemand verbindlich?
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