Mein persönlicher Aufreger der Woche

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  • macedonia
    • 06.05.2006
    • 1185

    Mein persönlicher Aufreger der Woche

    heute ist mir was passiert, was mich sehr wütend gemacht hat.........

    Ich arbeite als Kurierfahrerin und bin fast täglich im Kreis Ulm / Neu Ulm unterwegs.
    Heute bin ich in eine Polizei Geschwindigkeits Kontrolle ( mit Laser ) geraten habe mir jedoch nichts weiter dabei gedacht, weil ich mir nichts habe zu Schulden kommen lassen.

    Zuerst klar Führerschein Fahrzeugschein Perso....und dann wolllte er da ich einen 3,5 t Transporter fahre auch noch das Fahrtenbuch. Alles kein Problem und keine Beanstandung. Dann wollte er die Ladung sehen, auch kein Problem.
    Bis dahin sind ca 3-4 Minuten vergangen. Nun fragte er mich, ob ich wisse warum Sie mich angehalten haben. Ich antwortete Nein.

    Daraufhin er.........die Kollegin habe durch Ihr Lasergerät, wie Sie meine Geschwindigkeit gemessen hat, gesehen, wie ich Telefoniert habe !?!?

    Ich war total pherplex und sprachlos. Ich hatte kurz zuvor telefoniert, aber mit Freisprecheinrichtung bzw Kopfhörer, und das Gespräch war vorbei, bevor die Polizei mich gelasert hatte.

    Ich fragte den Polizisten, ob er denn ein Beweisphoto oder ein Film ? vom Laser habe, daraufhin verneinte er. Aber wenn die Kollegin sagt ich habe telefoniert, dann habe ich auch telefoniert. PUNKT !
    Er füllte einen Zettel mit meinen Daten aus und fragte mich, ob ich mich dazu äußern wolle und ob ich es zugebe, was ich beides verneinte. Daraufhin meinte er ich bekäme nun Post von der Bußgeldstelle und einen Anhörungsbogen und wenn ich mich auch da weigere es zuzugeben, dann würden wir uns vor Gericht wiedersehen.
    Damit war ich entlassen und durfte weiterfahren, was ich auch tat.

    Kurze Zeit später, als ich mich von dem Schrecken erholt habe fiel mir ein, das ich ein paar 100 Meter vor der Kontrolle mein Navigationsgerät mit der Fernbedienung benutzt habe. Nun war mir klar, was die Polizistin gesehen hat, es war die Fernbedienung, die ich in der linken Hand hielt, den Arm mit dem Ellenbogen aufgestützt auf dem linken Seitenpolster des Autos.

    Was nun ??

    Wenn der Anhörungsbogen kommt und ich Wiederspreche und dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, wem Glaubt ein Gericht wohl mehr ??

    Einer Polizistin oder mir einer kleinen dummen Steuerzahlerin ??

    Das hat mir der Polizist, der den Fall aufgeschrieben hat ja schon gesagt, das was ein Polizist sagt, zählt mehr, und somit würde ich einen Prozess verlieren.

    In dem Fall könnte ich einen Offenbarungseid leisten, weil ich habe weder das Geld für einen Rechtsanwalt noch für Gerichtskosten.

    Ich fühle mich genötigt 40 Euro ( und einen Punkt in Flensburg ) für etwas zu bezahlen, das ich nicht getan habe, weil ich nicht das Geld habe es auf einen Prozess ankommen zu lassen.

    Was mich an der ganzen Sache so maßlos ärgert ist: Du hast keine Chance.
    Gegen einen Polizisten aussagen ohne Zeugen zu haben ist sinnlos. Und ich habe keine Zeugen.

    In meinen Augen ist das mißbrauchte Amtsgewalt.

    Recht haben und Recht bekommen sind in unserem Polizei Überwachungsstaat nicht das gleiche.
    Da wird doch, was die Personen angeht mit zweierlei Mass gemessen.
    Es sind halt doch nicht alle Menschen gleich vor Gericht.

    Wie traurig ist das denn ?

    Sonja
  • living doll
    • 30.05.2005
    • 2180

    #2
    Du bekommst einen Anhörungsbogen, den Du ausfüllst.
    Wenn Du die Sache glaubhaft darstellen kannst, wird das Verfahren eingestellt.

    Warum hat der Polizist Dein Handy nicht kontrolliert?
    Dann wäre doch klar gewesen, dass Du zur fraglichen Zeit nicht damit telefoniert hast.
    "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
    Vorwärts aber ist alles." R. Binding

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    • macedonia
      • 06.05.2006
      • 1185

      #3
      hallo living doll,

      ich weiß nicht warum er das nicht sehen wollte. er hat gar nicht danach gefragt.
      aber wenn der AB kommt und ich schreibe es so wie es war, und die glauben es dann nicht, dann habe ich keine chance mehr eine gerichtsverhandlung abzuwenden. das risiko ist mir zu groß.

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      • newbie
        • 27.02.2008
        • 2969

        #4
        Bei Aussage gegen Aussage passiert dir nix, also nicht, solange die Polizistin keinen Zeugen hat.
        Avatar: Evil Kid v. Elimcalxx a.d. Mona v. Mariner/Woerlin

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        • CoFan
          • 02.03.2008
          • 15238

          #5
          Also ich würde mir da auch keinen grossen Kopf machen.

          Sie müssen beweisen, dass Du telefoniert hast.

          Erstens kann man beim Telefonanbieter nachvollziehen, ob Du telefoniert hast. Zweitens kannst Du ja wahrheitsgetreu schreiben, dass Du wenn dann die Fernbedienung vom Navi in der Hand gehabt hast. Alleine schon deshalb, weil Du zum Telefonieren eine Freisprecheinrichtung bzw. Kopfhörer hast.

          Wenn der Polizist versäumt hat, Dein Handy zu kontrollieren ist das nicht Dein Problem. Dann hätte er ja gesehen, dass Du es nicht in die Hand nehmen musst.

          Und für den Fall, dass es doch vor Gericht geht und die kommen nicht durch, gehen alle Kosten zu Lasten des Staates

          Kommentar

          • macedonia
            • 06.05.2006
            • 1185

            #6
            @ newbie

            also insgesamt standen da 4 polizisten, aber nur eine hat durch den laser geschaut und gemessen. und es war auch ein gutes stück weg von denen. der abstand vom laser zum auto beim messen, schätze mal 200-250 m und ich habe schulterlanges haar, einen schal um den hals und eine fleecejacke an. ich möchte mal wissen, wie die da erkennen will ob ich ein telefon am ohr habe !? wenn es denn so gewesen wäre.......
            aussage gegen aussage, der polizist vor ort hat mir schon gesagt, das die aussage einer polizistin mehr "wiegt" als meine.

            @ co fan, und wenn ich verliere, dann gehen die kosten an mich. ein ziemlich hohes risiko....anstatt 40 euronen dann 400 oder mehr ?!

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            • King George
              • 05.02.2008
              • 1616

              #7
              erstens: es reicht schon aus, wenn die polizisten zu zweit sind (ja auch wenn nur einer durch den laser schaut!)
              zweitens: navi bedienen ist genau so verboten wie telefonieren und wird genau so geahndet
              "Shettys sind keine Pferde, sondern verkleidete Hobbits und somit nicht in der Wertung.
              Außerdem bist du selbst schuld, wenn du versuchst, dich mit einer höheren Intelligenz anzulegen."

              Kommentar

              • macedonia
                • 06.05.2006
                • 1185

                #8
                @ king george

                ein bekannter von mir ist polizist, er sagt navi mit fernbedienung bedienen ist nicht verboten.

                und ich soll die 40 .- euronen bezahlen und erspare mir dadurch einigen ärger.
                wenn der polizist sagt mein auto ist blau, dann ist es blau. auch wenn es tatsächlich weiss ist * schulterzuck

                aber aufregen tu ich mich trotzdem

                grüße

                sonja

                Kommentar

                • newbie
                  • 27.02.2008
                  • 2969

                  #9
                  Ich würde in dem Anhörungsbericht schreiben, dass du nicht telefoniert hast (Navi nicht erwähnen, wurde ja nicht danach gefragt). Und dann abwarten was kommt. Mehr ärger kannst du eh nich bekommen.

                  Und die Meinung eines Polizisten zählt nicht mehr als die eines Bürgers. 1 Grund, warum Polizisten nie alleine unterwegs sind, da auch sie nen Zeugen brauchen.

                  ... ich würde mich an deiner Stelle auch sehr ärgern ... kann dich gut verstehen.
                  Avatar: Evil Kid v. Elimcalxx a.d. Mona v. Mariner/Woerlin

                  Kommentar

                  • CoFan
                    • 02.03.2008
                    • 15238

                    #10
                    Ärgern würde ich mich auch, aber ich würde nicht einfach löhnen.

                    Du kannst immer noch zahlen, wenn der Wiederspruch zurückgewiesen wurde.

                    Immerhin leben wir in einem Rechtsstaat. Und da gibt es keine Aussage, die mehr wiegt. Wäre ja noch schöner.

                    Und nach wie vor gilt: Ob Du zu dem Zeitpunkt telefoniert hast oder nicht lässt sich ganz leicht nachvollziehen. Da reicht eine Anfrage bei Deinem Telefonanbieter. Da wird ja alles verzeichnet. Dann ruf doch einfach mal dort an, und frag nach.

                    Kommentar

                    • Riesoll
                      • 01.06.2008
                      • 2247

                      #11
                      Neulich früh um 3.00 Uhr auf dem Weg zur Arbeit.........
                      Verkehrskontrolle (wahrscheinl. wg. Alkohol etc.)
                      Man ließ sich auch schön Zeit bei allem.......
                      Und auf Nachfrage ob man das ganze beschleunigen könne, da ja sonst zu spät zur Arbeit?.......
                      Antwort des Beamten:.......dann müssen Sie halt früher aufstehen!

                      Also ich finde, man muß sich nicht alles bieten lassen, darum Anhörungsbogen abwarten und dann weitersehen, evtl. mit Anwalt

                      Kommentar

                      • Emerald
                        • 29.10.2008
                        • 349

                        #12
                        Na, das ist ja mal eine tolle Geschichte.
                        Seit wann zählen Aussagen von Polizisten denn anders? Wenn Dich da nicht mal einer einschüchtern wollte. Grenzt ja schon fast an Nötigung, daß Du was zugibst, was Du nicht getan hast.

                        Laß Dir das nicht gefallen, füll den Bogen aus und warte erstmal ab.
                        Mich hat mein Ex-Vermieter verklagt, leider war wegen Versäumnis des Versicherungsmenschen meine Studi-Bude nicht in der Rechtschutz meiner Eltern, daher hab ich Prozesskostenhilfe beantragt und auch bewilligt bekommen. Falls die Dich wirklich vor Gericht zerren wollen, frag mal vorher beim Amtsgericht nach einer Rechtsberatung. In meinem Fall mußte ich einen Fragebogen ausfüllen und da die Fakten zu meinen Gunsten ausfielen, wurden die Kosten für Anwalt übernommen (endlich mal ein Vorteil für Geringverdiener ).

                        Vergleichbarer Fall: Meine Mutter wurde geblitzt, Tempo 70 auf einer Landstraße, zwei andere Leute mit im Auto, keiner hat das Schild mit Tempo 50 gesehen. 120 Euro plus 3 Punkte in Flensburg. Weil sie in 20 Jahren nichtmal falsch geparkt hat und das Foto vom Blitzer dermaßen undeutlich war, die Aufforderung, Klärungsbogen auszufüllen, sie könnte das ja gar nicht gewesen sein. Nachfrage beim Anwalt, der meinte "Aussitzen!" Nachdem Mitarbeiter der Stadt bei uns geklingelt haben, um zu gucken, ob jemand öffnet, der so aussieht wie auf dem Bild (!!!), ging das Ding vor Gericht. Der Anwalt hat durchgesetzt, daß das Originalfoto vorgelegt wird, was besser zu erkennen war. Danach hat sie zwar ihr Knöllchen bezahlt, aber das hat ein knappes halbes Jahr gedauert.

                        Laß Dich also nicht ärgern und schöpf die verfügbaren Mittel aus.

                        Könnte man nicht sogar den Polizisten bei der zuständigen Dienststelle melden wegen dieses Einschüchterungsversuchs? Ich find das unmöglich.

                        Kommentar

                        • Astas
                          • 19.01.2009
                          • 504

                          #13
                          Also ich habe da einen Bekannten mit einigen Punkten in Flensburg, der wirklich beim Telefonieren geblitzt wurde. Es gab also auch ein Foto! Darauf war das Handy aber nicht eindeutig zu sehen, sondern nur wie er die Hand auf Ohrhöhe hat und etwas hält. Er hat das ganze abgestritten und ist auch bis vors Gericht gegangen. Da hat er erzählt, dass er eine schlimme Mittelohrentzündung hatte und sich deshalb so ein Wärmepack ans Ohr gehalten hat... Und ja er hat gewonnen (ohne Anwalt) So Wärme tut ja auch unheimlich gut bei ner Mittelohrentzündung... Das Wärmepack hat er sogar mit zur Verhandlung gebracht. *g*
                          Können die halt nicht beweisen, dass es nicht so war.

                          ich würde mir deshalb also nicht zu große Sorgen machen.

                          Kommentar

                          • P-Linie
                            • 18.06.2008
                            • 801

                            #14
                            @ Newbie :

                            Also nur mal vorweg genommen. Einer Polizistenmeinung, auch anders die Meinung einer Person im ö. D. wird i. d. R. vor Gericht mehr Beachtung beigemessen als der Meinung des Betroffenen. Der Polizist / Beamter Ordnungsamt usw. neigt nicht zu irgenwelchen Belastungstendenzen und hat ja auch eigentlich keinen Grund Dich zu Unrecht anzuzeigen, es sein denn man gibt selber den Anlass dafür !!!

                            So sehen das die Gerichte nach meinen Erfahrungen in 99,999999999999... % aller Fälle.

                            Zum SV an sich :

                            Es ist sicher die klügste Methode, den AHB abzuwarten und diesen dann auszufüllen. Dort bereits vermerken, dass du ggf. einen Verbindungsnachweise bei Deinem Telefon Provider angefordert hast oder anfordern würdest wenn weiter auf dem Vorhalt bestanden wird.

                            Ich gehe davon aus, dass dann ein BG erlassen werden wird.

                            Binnen 2 Wochen nach Zustellung (Bekanntgabe) musst du dann einen Einspruch bei der Bescheid austellenden BG-Behörde einreichen.

                            Am besten !!! mit den gleichen Angaben wie aus dem Anhörungsverfahren und dann bereits mit einer Kopie der Verbindungsübersicht des Telefonanbieters.

                            Es kann nun gut möglich sein, dass die Behörde das Verfahren einstellt oder aber zur gerichtlichen Entscheidung an das für den Bezirk zuständige Amtsgericht (als Bußgeldgericht) übersendet. Dies wird i. d. R. auch meistens so gehandhabt (Kostenfrage / Kostenentscheidung).

                            Ich könnte mir dann vorstellen, dass das Gericht entweder die "Anklage" zur Hauptverhandlung zulässt oder aber auch nach § 47 Abs. 2 OWiG einstellt.

                            Ich würde es in dem Fall (vorausgesetzt die Fakten sind so wie du Sie angegeben hast) drauf ankommen lassen !!!

                            P. S. Dies ist und war keine Rechtsberatung sondern stellt lediglich nur die von mir gemachte Erfahrungen dar !!!
                            Zuletzt geändert von P-Linie; 11.03.2009, 14:16.

                            Kommentar

                            • P-Linie
                              • 18.06.2008
                              • 801

                              #15
                              @ Prima Vera :

                              Man könnte ja auch behaupten, dass man das Auto auch desöfteren mal in der Familie verborgt (hat) und sich gerade nicht an denjenigen / diejenige errinnern kann der das Auto zu diesem Zeitpunkt hatte...

                              Die Behörde ist hier in der Beweispflicht.

                              Wobei ist momentan noch bezweifle ob Dir überhaupt ein "Foto" übersandt wird !!! Denn 7 Km/h zu schnell - 3 km/ Toleranz, mhhhhh loht eigentlich den ganzen Bürokratismus nicht... Es gibt Bundesländer in denen erst ab 11 Km/h zuviel geblitzt wird.

                              Darüber hinaus gibt es sicher auch eine Dienstanweisung bei Eurem Innenministerium (Deines Bundeslandes) wo geregelt ist wie weit davor / dahinter die Polizei am Orsteingang / Ortsausgang blitzen sollte. Bitte aber beachten, dass eine Dienstanweisung aber keine Außenwirkung (also eine Bindung / Wirkung für den "Geblitzten") entfaltet und du dies lediglich als Argumentationshilfe verwenden könntest.

                              Aber wie gesagt, erstmal auf das Bild warten !!!

                              P. S. Dies ist und war keine Rechtsberatung sondern stellt lediglich nur die von mir gemachten Erfahrungen dar !!!

                              P. P. S. Ich würde aber bei den von Dir angegebenen 7 Km/h eigentlich nicht diskutieren sondern einfach bezahlen...

                              Kommentar

                              • Britta
                                • 17.07.2007
                                • 3707

                                #16
                                Zitat von Prima_Vera
                                "beweismittel: foto". daher gehe ich davon aus, dass ich das anfordern kann oder? werd ich dann mal machen.. bin gespannt wie das aussieht, ist nämlich das erste mal, dass ich geblitzt wurde *stolz bin*
                                ich würde in diesem Fall einfach zahlen und gut. Du bist ja auch tatsächlich zu schnell gefahren. Euch ist schon klar, daß das alles Steuergelder sind, die hier verschwendet werden, wenn wegen 10 - 15 Euro Bußgeld ein Foto angefordert wird? Bis das alles bearbeitet ist, entstehen wesentlich höhere Kosten.

                                @macedonia: ich würde auch widersprechen.

                                Meine persönliche Meinung: wenn man was ausgefressen hat, sollte man dafür geradestehen. Wenn man unschuldig ist, sollte das auch so bleiben.
                                sind wir nicht alle ein bißchen wendy?

                                Kommentar

                                • living doll
                                  • 30.05.2005
                                  • 2180

                                  #17
                                  Normalerweise ist doch das Foto dabei.
                                  Zwar meist klein und in sehr schlechter Qualität, aber in den Bußgeldbescheid eingebettet.
                                  Ich bin mal geblitzt worden, da habe ich mir gerade mit der Hand im Gesicht herumgewischt - das Bild ist wohl gar nicht brauchbar gewesen.
                                  Jedenfalls ist da nie etwas gekommen.

                                  Kleine Geldbußen würde ich auch immer sofort bezahlen.
                                  "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
                                  Vorwärts aber ist alles." R. Binding

                                  Kommentar

                                  • living doll
                                    • 30.05.2005
                                    • 2180

                                    #18
                                    Per e-mail????
                                    Wie geht das denn?
                                    "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
                                    Vorwärts aber ist alles." R. Binding

                                    Kommentar

                                    • perigeux
                                      • 01.11.2007
                                      • 1111

                                      #19
                                      @prima vera
                                      wenn du da jetzt so'n aufstand machst und behauptest das du das nicht bist und nicht weiß wer es ist, können sie dir auferlegen ein fahrtenbuch zu führen
                                      ich würd einfach bezahlen und gut
                                      alles andere macht mehr stress als das es sich lohnt

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                                      • perigeux
                                        • 01.11.2007
                                        • 1111

                                        #20
                                        du hast gefragt ob man einfach behaupten kann das man es garnicht selber war
                                        und dann kann es dir halt passieren das sie dir ein fahrtenbuch verpassen
                                        und der aufstand wäre ein fahrtenbuch führen nicht wert
                                        so meinte ich das
                                        wir müssen für unser firmenfahrzeug fahrtenbuch führen, und das nervt echt

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