UUURGH! Ab heute kauen die Tierheilpraktiker auf der Trense. Denn ab heute gilt das im letzten Sommer von der Politik beschlossene Gesetz, wo nach sie nicht mehr apothekenpflichtige und frei verkäufliche Humanarzneimittel bei ihren Patienten anwenden dürfen.
Als Nicht- Tierärzte ist es ihnen verboten, "Tiere mit nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten zu behandeln, die nicht für Tiere zugelassen sind".
Das kommt fast schon einem Berufsverbot nahe, weil die Tierheilpraktiker ja hauptsächlich homöopathische Mittel, die die Regelung betrifft, bei ihren Patienten einsetzen.
Der Tierarzt darf diese Mittel weiterhin einsetzen, -- so als Fachmann --, der Tierheilpraktiker offenbar nicht
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Ein Eilantrag gegen die neue Verordnung mehrerer Tierheilpraktikerinnen ist heute vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert
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Ach ja, die Pferdehalter dürfen wie die Tierheilfuzzis ebenfalls ihren Zossen ab heute nicht mehr unter die neue Regelung fallende Medis und Globuli in den Rachen stopfen

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Allerdings ist es für den Gesetzgeber im Falle der Tierhalter schwierig bis unmöglich, die Einhaltung der neuen Verordnung zu überwachen

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Als Nicht- Tierärzte ist es ihnen verboten, "Tiere mit nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten zu behandeln, die nicht für Tiere zugelassen sind".
Das kommt fast schon einem Berufsverbot nahe, weil die Tierheilpraktiker ja hauptsächlich homöopathische Mittel, die die Regelung betrifft, bei ihren Patienten einsetzen.
Der Tierarzt darf diese Mittel weiterhin einsetzen, -- so als Fachmann --, der Tierheilpraktiker offenbar nicht

Ein Eilantrag gegen die neue Verordnung mehrerer Tierheilpraktikerinnen ist heute vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert


Ach ja, die Pferdehalter dürfen wie die Tierheilfuzzis ebenfalls ihren Zossen ab heute nicht mehr unter die neue Regelung fallende Medis und Globuli in den Rachen stopfen



Allerdings ist es für den Gesetzgeber im Falle der Tierhalter schwierig bis unmöglich, die Einhaltung der neuen Verordnung zu überwachen



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