Wohnrecht - Ich brauche Hilfe!!!

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  • Schrumpfkätzchen
    • 25.09.2004
    • 3710

    Wohnrecht - Ich brauche Hilfe!!!

    Hallo Zusammen!

    Ich wohne aktuell in einer 4er WG. Jeder hat im Prinzip ein Zimmer gemietet, jeder von uns hat einen Schlüssen zur Wohnung. Auch der Vermieter.
    Nun haben wir schon seid längerem die berechtigte Vermutung, dass der Vermieter in unserer Abwesenheit unangemeldet in die Wohnung kommt, um den Zustand der Gemeinschaftsräume zu überprüfen. Das möchten wir nun unterbinden, denn wer möchte schon, dass auf einmal Morgens der Vermieter im Flur steht .
    Rein rechtlich gesehen darf er ja überhaupt nicht unangemeldet in unsere Wohnung kommen.
    Das Problem ist, dass er sich selbst im Recht sieht.

    Dürfen wir das Haustürschloss mit vorheriger Warnung (oder eben einer stichhaltigen Begründung) austauschen und uns weigern, ihm einen Schlüssel auszuhändigen?
    Wie geht man am Besten mit der Situation um?

    [Ja, der Vermieter ist darauf schon mehrfach angesprochen worden, zeigt aber keine Einsicht oder Verhaltensänderung]

    Ich selbst fühle mich sehr unwohl bei dem Gedanken, dass er ohne Probleme in die Wohnung kommen kann, (und der Vermieter das eben anscheinend auch tut, wobei ich ihn bisher noch nicht erwischt habe).

    Bitte helft mir!!!
  • stimp
    • 08.12.2004
    • 3694

    #2
    Hallöchen,

    Also auf Arbeit muss ich auch gelegentlich ein paar Mietverträge tippen und da steht bei betreten der Wohnräume immer "jederzeit". Allerdings, so fern es mir richtig in Erinnerung ist, heißt das nur das du dem Vermieter jederzeit Eintritt gewähren musst (nachdem dieser geklingelt hat, also praktisch nach Anmeldung), nicht aber das dieser unangemeldet einfach deine Wohnung betreten darf.
    Ich kann gerne mal bei meiner Mutter nachfragen, die macht die Hausverwaltung für einige Wohngebäude mit. (für die tipp ich auch die Mietverträge)
    Growing old is mandatory; growing up is optional.

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    • bagatelle
      • 09.01.2006
      • 1619

      #3
      Nächsten Mieterladen besuchen und sich rechtlichen Rat einholen - Pronto.
      www.vermeer-galoppclub.de
      www.ex-galopper.com

      Kommentar

      • Schrumpfkätzchen
        • 25.09.2004
        • 3710

        #4
        Stimp, das wäre super von dir!!!

        In dem Mietvertrag steht gar nichts vom betreten der Wohnung

        Kommentar

        • stimp
          • 08.12.2004
          • 3694

          #5
          Also, habe grad mit meiner Mutter telefoniert (die Arme sitzt immer noch auf Arbeit)

          1.) Der Vermieter darf keinen Schlüssel zu deiner Wohnung besitzen.
          2.) Er darf diese nur nach Anmeldung (mind. 1 Woche vorher) betreten und das auch nur 1-2 mal im Jahr (das gilt auch wenn nichts dazu im Mietvertrag steht) (unter deinem Beisein, natürlich) Es sei denn es ist Gefahr in Verzug: Wasserrohrbruch etc. , dann darf er sogar die Tür aufbrechen lassen
          3.) Du sollst unbedingt das Schloß austauschen. Das darfst du, auch ohne seine Zustimmung. (altes Schloß aufbewahren, falls er verlangt das du es nach Auszug wieder einbaut etc.)
          Die Wohnung ist deine Privatsphäre und da hat er nichts zu suchen.
          Growing old is mandatory; growing up is optional.

          Kommentar

          • Schrumpfkätzchen
            • 25.09.2004
            • 3710

            #6
            Alles klar! Dank dir!!!
            Das gilt auch, wenn jeder Mitbewohner im Prinzip nur sein Zimmer mit Benutzung der Gemeinschaftsräume gemietet hat?

            Kommentar

            • stimp
              • 08.12.2004
              • 3694

              #7
              Wie definieren sich denn "Gemeinschaftsräume"?
              Ist das eine Wohnung? Und jeder hat darin ein Zimmer? Und dann gibts da drin noch so was wie Wohnzimmer etc. das ihr alle nutzt? Wie genau steht das da im Mietvertrag? Kannste scannen, oder so?
              Theoretisch müsste es aber auch dann gelten wenn es eine "normale" Wohnung ist.
              Growing old is mandatory; growing up is optional.

              Kommentar

              • Schrumpfkätzchen
                • 25.09.2004
                • 3710

                #8
                Naja, eben Gemeinschaftsküche und Gemeinschaftsbad mit den Zimmern in einer abgeschlossenen Wohnung.
                Ich kann dir den Mietvertrag auch per Mail schicken (wenn man das überhaupt Mietvertrag nennen kann )...

                Kommentar

                • stimp
                  • 08.12.2004
                  • 3694

                  #9
                  Soll heißen ihr wohnt in einer 4-Zimmer Wohnung mit Bad und Küche.
                  Habt ihr jeder einen eigenen Mietvertrag?!
                  So was machen wir hier gar nicht. Es gab auch mal ne Studenten WG. Da war einer als Mieter eingetragen und hat die Miete überwiesen (die er von den anderen bekam). Ich bin mir gar nicht sicher wie rechtens das ist wenn du so viele einzel Parteien hast. (Ist doch auch für den Vermieter umständlicher wenn er von jedem einzeln das Geld eintreiben muss.)
                  Kannst mir das Ding gerne mal mailen. -->

                  Aber eigentlich müsste das alles so gelten. Der kann schließlich nicht einfach im Flur stehen während du mit Handtuch aus dem Bad kommst. (Das hieße ja auch das private Sachen von euch in Küche und Bad sind, nehme ich an.)
                  Zuletzt geändert von stimp; 04.01.2019, 19:11.
                  Growing old is mandatory; growing up is optional.

                  Kommentar

                  • Schrumpfkätzchen
                    • 25.09.2004
                    • 3710

                    #10
                    Genau, jeder hat seinen eigenen Mietvertrag.
                    Die Sachen in der Küche sind alle von uns, im Bad auch (außer der Einrichtung).
                    Ich schicke dir mal den Vertrag (aber bitte nicht vor Schock vom Stuhl fallen!!!)

                    Edit: Abgeschickt!
                    Zuletzt geändert von Schrumpfkätzchen; 26.05.2008, 19:24.

                    Kommentar

                    • Sabine2005
                      • 17.06.2005
                      • 7750

                      #11
                      mein vater war jahrelang vermieter: ihm ist nicht bekannt, das er als vermieter das recht hat einen schlüssel seiner mieter besitzen zu dürfen!

                      wenn er in die wohnung wollte (was meist jährliche wartungs- und überprüfungsarbeiten der heizungssysteme und gassysteme betroffen hat) mußte er die mieter davon schriftlich informieren doch bitte an dem tag im hause zu sein.

                      ....allerdings kamen die so gut mit meinem dad aus, das die einfach einen abend vorher einen schlüssel abgegeben haben.

                      könnte ihr nicht mal im flur ne kamera verstecken??

                      Kommentar

                      • Schrumpfkätzchen
                        • 25.09.2004
                        • 3710

                        #12
                        Kamera

                        Na ich habe jetzt erstmal ein Schreiben aufgesetzt in dem ich ihn höflich darauf aufmerksam mache, dass sein Verhalten nicht ganz legal ist.
                        Allerdings fürchte ich, dass das nichts bringen wird, da er bisher wohl schon einige Male von einer früheren Mitbewohnerin deswegen angesprochen wurde (die hatten wohl richtig Ärger deswegen) und sich nichts geändert hat.
                        Ich habe auch nochmal im Internet gesucht und auch eine Bestötigung gefunden, dass er sich normalerweise 2 Wochen vorher anzukündigen hat, eben damit jemand da ist, der den Vermieter reinlassen kann und halt einfach dabei ist.
                        Man ist das ein sch***

                        Naja, mal schauen, wie er auf das Schreiben reagiert...

                        Kommentar

                        • stimp
                          • 08.12.2004
                          • 3694

                          #13
                          Hast eine email.
                          Growing old is mandatory; growing up is optional.

                          Kommentar

                          • Sabine2005
                            • 17.06.2005
                            • 7750

                            #14
                            naja, ich dachte jetzt an einen camcorder, den man auf dem schrank verstecken könnte.....

                            ..zeichnet doch immerhin 8 stunden auf und dann hättet ihr evtl. eure vermutungen bestätigt???

                            Kommentar

                            • CoFan
                              • 02.03.2008
                              • 15238

                              #15
                              Ich würde an Deiner Stelle mich mit dem Mieterschutzbund in Verbindung setzen. Mit denen abklären wie das ist mit Schliesszielinder austauschen (gibts in dem Haus eine Schliessanlage? Wenn ja, müsst ihr von ihm den Schlüssel einforderen - wenn nötig mit Anwalt). Wenn die sagen, ihr dürft das (und davon geh ich aus) - Austauschen und abwarten!! Schloss aufbewahren (incl. Schlüssel) und gut is! Ich würde da gar nicht lange rummachen, es scheint ja eh nichts zu bringen.

                              Über eins müsst ihr Euch im Klaren sein: Das was der macht ist mindestens Hausfriedensbruch!!! Das ist strafbar! Und wenn er Euch anspricht, warum ihr den Schliesszielinder ausgetauscht habt (merkt man ja nur, wenn man aufschliessen will), ist er im Prinzip schon in die Falle gegangen.

                              Kommentar

                              • Schrumpfkätzchen
                                • 25.09.2004
                                • 3710

                                #16
                                stimp, danke für die Mail!

                                Wie gesagt, ich habe erstmal ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich ihn darauf aufmerksam mache, dass sein Verhalten nicht legal ist.
                                Mal schaun, wie er darauf reagiert (wenn überhaupt).
                                Wenn es wirklich hart auf hart kommt, dann kommt eben ein neues Schloss rein.
                                Ganz einfach.

                                Mieterschutzbund ist eine gute Idee, ich werde mal sehen, wo es hier einen gibt.

                                Co-Fan, wenn ich den irgendwie mal erwischen würde, was glaubst du wie schnell hier die Polizei vor der Tür stände! Nur ist es mir eben noch nicht passiert. Ich weiß es halt nur durch meine (Ex-) Mitbewohnerinnen bzw. hatte vor ein paar Wochen selbst einen durchaus begründeten Verdacht zumal ich eben weiß, dass er einen Schlüssel hat.
                                Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die anderen sich das einfach nur ausdenken. Mal sehen, was daraus noch wird...

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                                • arosa
                                  • 14.10.2004
                                  • 2817

                                  #17
                                  Zylinder sofort austauschen! So etwas gibt es üblicherweise in jedem gut sortierten Baumarkt. Am besten auch diesen einbruchsicheren Vorsatz direkt mit einbauen, nicht, dass er wutentbrannt mit einer Zange den Zylinder rausknackt!
                                  Entweder ihr bestellt einen Schlüsseldienst der das macht oder Du kennst jemanden, der handwerklich versiert ist der das für Euch macht.
                                  Lass den Typen doch draussen toben, (ich kann so ein Gorillaverhalten eh nicht leiden!) soll er doch die Polizei holen wenn er nicht reinkommt, spätestens die werden ihm erklären, dass er da nichts zu suchen hat.

                                  Gruss arosa

                                  Kommentar

                                  • Geisha
                                    • 26.08.2002
                                    • 2691

                                    #18
                                    kätzchen

                                    Während du noch überlegst und organisierst...
                                    geh doch mal bei James Bond in die Schule
                                    der legt doch Haare überall hin ( Türklinke und so)
                                    oder spannt Nähfäden über den Flur....

                                    da wüsstest du zwischenzeitlich schon, ob es wirklich wahr ist, dass jemand in der Wohnung ist...

                                    mal ne Frage: weggekommen ist noch nichts ??
                                    denn selbst wenn der Herr solche Angst vor "Schmutz und Unrat" hat, würde ja eigentlich eine " Inspektion" im Monat genügen.
                                    Kann den Grund des schnüffelns nicht so ganz nachvollziehen.....

                                    LG Sabi
                                    Es gibt nur 2 unendlich grosse Dinge:
                                    das Universum und die menschliche Dummheit, und bei dem ersten bin ich mir gar nicht so sicher ( Albert Einstein)

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                                    • dalowi
                                      • 27.02.2008
                                      • 871

                                      #19
                                      Schrumpfkätzchen,
                                      wenn im Mietvertrag nicht festgehalten ist, dass der Vermieter einen Schlüssel haben darf, so darf er auch keinen Schlüssel haben. Bei mir stehts drin, das er für Notfälle einen hat. Habe den Zylinder trotzdem flugs ausgetauscht - der soll mich mal darauf ansprechen, dass er nicht reingekommen ist, dann soll er mir mal erklären, was denn für ein Notfall bestand!!
                                      Ansonsten ist das HAUSFRIEDENSBRUCH.
                                      Dein Schreiben an ihn wird er als Unterstellung quittieren, da du es nicht nachweisen kannst...

                                      Kommentar

                                      • arosa
                                        • 14.10.2004
                                        • 2817

                                        #20
                                        Ja und?
                                        Man muss den vermieter nicht zwingend informieren wenn man einen anderen Zylinder eingebaut hat. Und selbst wenn er vor der Tür steht und rein will (kann er dann nicht wegen neuem Zylinder) wird er wieder weggeschickt. Wenn er Rabazz macht sofort die Polizei holen! Dafür sind die da und die sollen das mit ihm vor Ort klären und er wird eine solche Situation meiden wie der Teufel das Weihwasser

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