rechtliche frage

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  • samira127
    • 20.07.2005
    • 2670

    rechtliche frage

    Hi

    mal was anderes, hoffe ihr könnt mir da helfen.

    und zwar wollte ich eigentlich in bielefeld anfangen zu studieren und hatte da auch schon eine wohnung gesucht und auch gefunden ( als zwischenmiete für zwei monate). nun hat sich aber eine andere uni gemeldet und ich werde gar nicht nach bielefeld ziehen. das problem ist allerdings das der mietvertrag schon unterschrieben ist und nun die haupmieter von mir verlangen die miete auch zu zahlen. mündlich hatte sie mir damals gesagt das sie schon nicht mehr damit gerechnet hatte noch eine mieterin zu finden ( sie ist in polen) und war natürlich auch ganz froh das ich mich noch gemeldte hatte. als es dann aber klar wurde das ich nicht einziehen werde habe ich mehrfach versucht sie telefonisch oder per sms zu erreichen um frühzeitig abzusagen, konnte sie aber nicht erreichen. erst auf einen anfrage per mail hat sie mir geantwortet und mir gesagt das sich anscheinend noch welche gemeldet hätten nachdem ich zugesagt hatte. sie sagt zwar das sie und ihre freunde jetzt versuchen wollen einen anderen mieter zu finden aber ich weiß nicht wie sicher das ist.
    nun meine frage: wisst ihr ob ich wirklich verpflichtet bin die miete zu zahlen, oder kann ich auch selber versuchen einen neuen mieter zu suchen ( per zeitungsanzeige oder ähnlichem)?

    hoffe ihr könnt mir helfen
    LG Claudia

  • #2
    Naja, Du hast den Mietvertrag unterschrieben und somit ist der Vertrag erst einmal zustande gekommen. In erster Linie musst Du diesen Vertrag auch einhalten. Selbstverständlich kannst Du sofort wieder kündigen. Klar kannst Du versuchen einen Nachmieter zu stellen, akzeptieren muss der Vermieter diesen allerdings nicht.
    Aus meiner alten Schulerinnerung heraus - natürlich nicht verpflichtend oder als ordentliche Rechtsberatung anzusehen - zu Deiner Frage:
    Ja, Du musst die Miete zahlen. Es ist ein ordentlicher Vertrag zustande gekommen, welcher mit der Unterschrift von beiden Seiten akzeptiert worden ist. Zum zweiten Teil Deiner Frage: Ja, Du kannst versuchen einen Nachmieter zu stellen, aber wie vorher schon gesagt, der Vermieter muss diesen nicht akzeptieren. Kläre dieses also unbedingt im Vorwege ab, bevor Du noch weitere Kosten durch Anzeigen etc. verursachst.
    Ob die 20-Tätige Rücktrittsklausel auch bei Mietverträgen anzuwenden ist, kann ich Dir nicht sagen und Du konsultierst da wohl besser einen Anwalt. Btw, der Mieterschutzbund kann da sehr hilfreich und kostengünstig sein.

    Kommentar

    • samira127
      • 20.07.2005
      • 2670

      #3
      hi
      danke für deine anegungen. werde mich da mal erkundigen.

      LG Claudia

      Kommentar

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