Hängerfahren mit B ohne E???

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  • Hängerfahren mit B ohne E???

    Hallo,

    ich habe da mal eine Frage- ich hoffe ihr versteht wie ich es meine...


    habe folgendes entdeckt:
    Klasse B

    Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 18 Jahre
    Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von
    nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem
    Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
    mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse
    des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination
    3,5 t nicht übersteigt).

    Heißt das, dass ich auch ohne Klasse (B)E einen Hänger mit Pferd fahren darf, wenn das zusammen weniger wiegt als das Leergewicht meines Autos und zusammen die 3,5T nicht übeschritten werden?
  • Merinda
    • 30.04.2007
    • 101

    #2
    soweit ich weiß musst du generell um ein pferd zuziehen den FS B/BE machen
    musste ich auch

    Kommentar

    • Pandilia
      • 08.11.2004
      • 192

      #3
      Soweit ich weiß ist es so, dass du, wenn du ab dem 01.01.2000 deinen Führerschein gemacht hast, zusätzlich den FS B/BE machen musst, um einen Hänger zu ziehen.

      Falls das nicht stimmen sollte, berichtigt mich bitte... Bin mir da aber relativ sicher
      Reife heißt:
      Den Ernst wieder gefunden zu haben,
      den man als Kind beim Spielen hatte.

      Kommentar

      • Geisha
        • 26.08.2002
        • 2684

        #4
        Pandilla...

        habe 1987 meinen FS gemacht...

        und hier in Spanien ist mann seit 4 Jahren total hinter dem B+E her.
        Mein Führerschein wurde 2000 umgestellt auf spanischen Führerschein...
        nur auf B ( wegen Bürokratiefehler, konnte das aber später nicht mehr ändern)... fuhr also nur auf B......

        JEFE DEGUARDIA CIVIL TRAFICO ( Strassenpolizeichef) sagte mir folgendes ( als ich endlich vor ihm stand, nachdem ich sowohl unser Konsulat als auch seine Bürokraten zur Sau gemacht hatte...jajaja)

        " Der B berechtig zu fahren:
        Autos mit weniger als 3500 kg
        Autos mit weniger als 3500 kg und Hänger mit weniger als 750 kg
        Autos mit weniger als 3500 kg und Hänger mit mehr als 750 kg----
        IMMER WENN DAS ZULÄSSIGE GESAMMTGEWICHT DES HÄNGERS DAS LEERGEWICHT DES AUTOS NICHT ÜBERSCHREITET UND BEIDES ZUSAMMEN NICHT ÜBER 3500 KG LIEGT

        Welches bei den meisten Wagen fast unmöglich ist, wenn mann dann auch noch die technischen Daten des Autos im Auge behalten muss.

        in MEINEM Falle habe ich es so gelöst:
        Galopper Exceed kurz: Gewicht 1745 kg
        Böckmann Duo Gewicht beim TÜV runtergesetzt auf 1700 kg ( anstelle 2000)
        1745+1700= 3500 kg

        ABER.... die normale Strassenpolizei sieht meist nur: Hänger unter/ über 750 kg und die Knolle haste erstmal... wie es dann weitergeht.....

        ( im vergangenen November habe ich mir meinen deutsche Führerschein wiedergeholt.... mit dem darf ich 7500kg fahren-- grins und dann sollen die Herren Polizisten mal kommen..jajajaja)
        Es gibt nur 2 unendlich grosse Dinge:
        das Universum und die menschliche Dummheit, und bei dem ersten bin ich mir gar nicht so sicher ( Albert Einstein)

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        • LovelyLife
          • 07.02.2002
          • 11188

          #5
          Das mag in Spanien schon OK sein, aber es heißt oben ja
          sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination
          3,5 t nicht übersteigt).


          Da zählt dann das höchstzulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges + das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
          Das Höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges kann ja nicht gleich sein wie sein Leergewicht (Eigengewicht) ;-) und das wars dann.
          Ohne B/E ist da nix mehr zu machen.

          @ Gheisa: der Polizeichef hats vielleicht selber nicht geschnallt. Hast du es schriftlich von ihm? wenn nicht würde ich das nachholen, sonst bist du bei einem Unfall nämlich sicher trotzdem dran
          That I have a Lovely Life is my luxury

          Kommentar

          • Geisha
            • 26.08.2002
            • 2684

            #6
            @ lovely...

            hier heisst es im Gesetzestext ( den hat der P.C. mir kopiert)
            TARA vom Zugwagen und zulässiges Gesamtgewicht vom Hänger, also meine Kleinmädchenrechnung von oben --grins
            wenn bei euch beide Male ZULÄSSIGES GESAMMTGEWICHT im Gesetzbuch steht......
            ( TARA= leergewicht)

            und genau wegen diesem Mischmasch, und um in aller Seelenruhe durch die Walachei gondeln zu können:
            hab ich mir ja meinen ALTEN Führerschein wieder zurückgetauscht.. der hat B,B+E, C1, C1 +E und noch vieles mehr --grins
            Es gibt nur 2 unendlich grosse Dinge:
            das Universum und die menschliche Dummheit, und bei dem ersten bin ich mir gar nicht so sicher ( Albert Einstein)

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            • Soadchen
              • 15.06.2007
              • 186

              #7
              Soweit ich weiß (und ich bin mir da fast 100%ig sicher) darfst du unter bestimmten Bedingungen einen Anhänger ziehen auch wenn du nur den B Führerschein hast. Das hängt eben davon ab, wie schwer der Anhänger im Vergleich zum Auto ist und ein bestimmtes Gesamtgewicht dürfen sie auch nicht überschreiten. Ist eine recht blöde Herumrechnerei und mit schweren Autos kann man's sowieso vergessen...
              Ein Pferd ohne Reiter bleibt ein Pferd. Ein Reiter ohne Pferd hingegen ist nur ein Mensch.

              "Das also ist des Pudels Kern." ("Faust"-Goethe)



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              • Vienna98
                • 13.01.2007
                • 6044

                #8
                Zitat von Merinda Beitrag anzeigen
                soweit ich weiß musst du generell um ein pferd zuziehen den FS B/BE machen
                musste ich auch
                Jo, muss man. Schweinerei! Kosten liegen bei uns (Raum Stuttgart) zwischen 500 € und 700 € für 5 Pflichtstunden + Prüfung. Reine Geldmacherei!

                Kommentar

                • angel36
                  • 18.07.2002
                  • 2782

                  #9
                  Die Regelung wurde doch schon richtig zitiert! Ja, man kann Hänger fahren auch ohne Hängerführerschein. Hier die offizielle Beschriebung von dieser homepage:

                  Als Fahrlehrerverband sind wir bei diesen Themen Ihr Ansprechpartner: Führerschein, Führerscheinprüfung, Fahrprüfung, Fahrausbildung, Fahrschulen, Fahrschüler, Fahrlehrerfortbildung (FSG/TTVA mbH), Fahrlehrer, Straßenverkehr, Verkehrsteilnehmer, Ausbildungsfahrzeuge, Fachzeitschrift FahrSchulPraxis, Gesetzgebung Straßenverkehrsrecht und Fahrlehrerrecht u.v.m.


                  Kraftwagen bis 3,5 t zG1)

                  Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

                  Anhänger bis 750 kg zG1)

                  Anhänger über 750 kg zG1),
                  wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

                  1) zG zulässige Gesamtmasse

                  Für Pferdehänger klappt es meistens NICHT, weil diese ein zu hohes zG haben. Ein Doppelhänger ist ja meist bei 2t...

                  Folgenes Gespann ist z.B. zulässug: Einer Hänger mit 1,5t zG und ein Auto mit einer Leermasse>1,5t und einem zG<2,0t.
                  Das Ablasten des Duos (wie beschrieben) war also beinahe eine Lösung, beinahe deshalb: LM vom Auto muss >1,7t sein, zG jedoch <1,8t... d.h. maximale Zuladung 100kg! Stimmt das?

                  Im übrigen... Hängerfahren ist schon eine gewisse Kunst (grade Rangieren) und da ich jetzt gelegentlich fahren musste, hab ich mir schon manchmal gewünscht, ich hätte es gelernt... aber ich hab auch einen Altführerschein und fahre eben einfach so...
                  Zuletzt geändert von angel36; 03.08.2007, 12:22.

                  Kommentar

                  • Geisha
                    • 26.08.2002
                    • 2684

                    #10
                    [QUOTE=angel36;215164]


                    Das Ablasten des Duos (wie beschrieben) war also beinahe eine Lösung, beinahe deshalb: LM vom Auto muss >1,7t sein, zG jedoch <1,8t... d.h. maximale Zuladung 100kg! Stimmt das?

                    QUOTE]


                    Generell sehe ich

                    Deutschland: beide ZG´s zusammen nicht über 3.5--- Ding der Unmöglichkeit mit 4*4 und 2 Pferde
                    Spanien: Tara 4*4 und ZG des Hängers..... ( sollten sich die Spanier beim Übersetzen geirrt haben ) denn IHR habt es uns ja vorgemacht

                    Angel... ich hab auch den Alten.. nie gebraucht bis vor etwa 7 Jahren,
                    kann jetzt auf ner Briefmarke einparken...
                    also Mut.. machs einfach .. und wenn es kracht.. noch n Meter ( oder wie war das ?¿?)
                    Es gibt nur 2 unendlich grosse Dinge:
                    das Universum und die menschliche Dummheit, und bei dem ersten bin ich mir gar nicht so sicher ( Albert Einstein)

                    Kommentar

                    • angel36
                      • 18.07.2002
                      • 2782

                      #11
                      Zitat von Geisha Beitrag anzeigen
                      also Mut.. machs einfach .. und wenn es kracht.. noch n Meter ( oder wie war das ?¿?)
                      Tu ich doch. Neulich hab ich den Hänger auch a) in zwei Zügen gewendet (in einer Einfahrt) und b) beim ersten Anlauf zwischen zwei anderen Hängern geparkt... klar geht es... aber ich schwitze doch Blut und Wasser...

                      Nebenbei dachte ich, nach dem ganzen Theater hätten wir jetzt EU-weit die gleichen Regeln... also in Spanien sollte es doch auch so sein wie hierzulande???

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                      • #12
                        Mein Auto hat ein Leergewicht von ca. 1350
                        Der Hänger ungefähr 700 Leergewicht
                        dann dürfte es doch kein Problem sein, wenn ich mit Hänger und Pferd unter die 1350 komme?Oder???

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                        • dumbledore
                          • 11.04.2006
                          • 1168

                          #13
                          @ jenn

                          in deiner Rechnung ist ein Fehler: Du rechnest mit dem tatsächlichen Gewicht. Gemeint ist aber das ZULÄSSIGE Gesamtgewicht.
                          Ein Hänger, der schon 700 kg wiegt, hat ganz sicher ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000 kg oder mehr. Und dann klappts nicht mehr.
                          Doppelhänger könnt ihr vergessen!
                          Mit nem Einer oder Anderthalber könnte es gerade noch funktionieren, je nach Zugmaschine.

                          LG
                          dumbledore

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                          • Geisha
                            • 26.08.2002
                            • 2684

                            #14
                            @ ANGEL...

                            jaaaaa... eiiigentlich soooolllte es wooohhhl so sein - grins....

                            aaaber.. unsere Polizisten sind nicht euuuure Polizisten....hahaha

                            ausserdem wie oben vermerkt: hat wohl bei der Übersetzung einer geschlafen. Denn es heisst wirklich TARA und PMA ( Leergewicht des Zugwagens und zulässiges Gesamtgewicht des Hängers)
                            Es gibt nur 2 unendlich grosse Dinge:
                            das Universum und die menschliche Dummheit, und bei dem ersten bin ich mir gar nicht so sicher ( Albert Einstein)

                            Kommentar

                            • Geisha
                              • 26.08.2002
                              • 2684

                              #15
                              @ Jenn...

                              die Spanier haben NOCH ne andere Art den B zu umgehen:

                              die machen die Hänger alle auf 700-749kg !!!!!
                              Damit hast du dann nur ein Nummerschild und darfts alles fahren bis 3500 kg
                              ( aber frag ja nicht nach den Technischen Einzelheiten oder WIE die Hänger verarbeitet sind...brrr.. graus -- da stell ich MEIN Pferd nicht drauf)
                              Es gibt nur 2 unendlich grosse Dinge:
                              das Universum und die menschliche Dummheit, und bei dem ersten bin ich mir gar nicht so sicher ( Albert Einstein)

                              Kommentar

                              • Excalibur
                                • 22.05.2004
                                • 3166

                                #16
                                Ich habe 02 Führerschein gemacht und fahre mit 1,5er Hänger und Golf davor ohne den zusätzlichen BE Führerschein. Hier mal meine Rechnung
                                1200 kg zulässiges Gesamtgewicht plus 1250 kg Gewicht vom Auto =
                                2,45 Tonnen. Bin also noch im Rahmen, das Rangieren habe ich mir ein paarmal zeigen lassen und ist nun kein Problem mehr. War sogar schon ganz alleine auf Turnier - ist echt schön so unabhängig zu sein.

                                Kommentar

                                • häschen
                                  • 14.05.2006
                                  • 277

                                  #17
                                  Also das Gewicht,was man mit B "befördern" darf,wird hochgesetzt.Ob das nur für Hessen oder bundesweit gilt,weiß ich nicht.
                                  Mein Fahrlehrer hat mir nur erläutert,dass sich nicht wirklich lohnt BE zumachen,wenn man "nur" 2 Pferde "befördern" will.
                                  Angeblich soll es auf mindestens 4,5t hochsetzt werden.
                                  lg
                                  häschen
                                  "Reiten: das Zwiegespräch zweier Körper und zweier Seelen, das dahin zielt,
                                  den vollkommenen Einklang zwischen ihnen herzustellen."

                                  (Waldemar Seunig)

                                  Kommentar

                                  • Vienna98
                                    • 13.01.2007
                                    • 6044

                                    #18
                                    Zitat von lacridevelvet
                                    find ich jetzt weniger.
                                    klar, geld ist geld.
                                    aber du ziehst schließlich auch einen haufen verantwortung und da wäre es mir lieber, es korrekt gelernt und geübt zu haben.
                                    ausserdem glaub ich, dass es echt bösen ärger mit der versicherung geben dürfte, wenn die rechnerrei doch irgendwie falsch war und es dann zu einem unfall kommt. das sollte man vielleicht im kopf behalten, va wenn man regelmäßig transportiert.
                                    die preise sind schon der hammer, hier um münchen rum auch.
                                    Trotzdem schön für alle die 1982 geboren sind - die brauchen es nicht und fahren auch nicht anders. Für mich bleibt es reine Geldmacherei.

                                    So wie mit dem Segelschein, den man auf dem Bodensee macht, aber dann gar nicht dort fahren darf. Ist doch alles Käse-Quark!

                                    Ändern kann mans jetzt eh net - nur sparen und sich damit abfinden.

                                    Kommentar


                                    • #19
                                      Hole das nochmal hoch.
                                      Hat sich bisher irgendwas geändert?
                                      Ich bin schön öffters mal ein bisschen auf dem Hof mit meinem Hänger rumgefahren... und wollte auch nicht unbedingt Hänger BE machen.

                                      Nun sind wir am überlegen das Gewicht vom Anhänger runter zu schrauben.. weil wir eh nie drüber sind. Meine Ponys wiegen nicht sooo viel und wenn wir heuballen kaufen sind die auch nicht schwerer...

                                      Stimmt das mit den 4,5 t?
                                      Eine Geldmacherei...
                                      Kenne viele die super Hängerfahren ohne je einen gemacht zu haben ist eine übungssache und entweder kann mann s oder nicht ist genauso mit dem auto fahren.

                                      Anne

                                      Kommentar

                                      • Hobbyzüchter

                                        #20
                                        Ich hatte vor einigen Jahren mal einen interessanten Fall.

                                        Junge Frau im Stall fragte mich: "Du kennst ja ja aus (???)! Sag mal wie ist das mit meinem neuen Auto?"

                                        Leergewicht Fahrzeug: 1.335 kg (ist mit Fahrer 70 kg)
                                        Zul.GG Fahrzeug : 1.885 kg
                                        Zul.GG Anhänger : 2.000 kg
                                        Zul.Zug.GG : 3.500 kg

                                        Kann Sie also theoretisch mit B ziehnen.

                                        Problem 1: Anhängelast des Fahrzeuges 1.700 kg
                                        Problem 2: Nach einpacken des Zubehörs darf sie nicht mal mehr ´nen TT mitnehmen.
                                        Problem 3: Gespann eigentlich nicht zulässig, da bei einer Kontrolle laut Gesetz nicht das tatsächliche Gewicht das Anhängers zählt, sondern das ZGG.

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