Hallo,
ich habe da mal eine Frage- ich hoffe ihr versteht wie ich es meine...
habe folgendes entdeckt:
Klasse B
Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem
Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse
des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination
3,5 t nicht übersteigt).
Heißt das, dass ich auch ohne Klasse (B)E einen Hänger mit Pferd fahren darf, wenn das zusammen weniger wiegt als das Leergewicht meines Autos und zusammen die 3,5T nicht übeschritten werden?
ich habe da mal eine Frage- ich hoffe ihr versteht wie ich es meine...
habe folgendes entdeckt:
Klasse B
Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem
Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse
des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination
3,5 t nicht übersteigt).
Heißt das, dass ich auch ohne Klasse (B)E einen Hänger mit Pferd fahren darf, wenn das zusammen weniger wiegt als das Leergewicht meines Autos und zusammen die 3,5T nicht übeschritten werden?
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