Wo finde ich die Voraussetzungen, die man erfüllen muß um Richteranwärter zu werden?
Voraussetzungen für Richteranwärter?
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Zitat von [bZitat[/b] (Dori @ Nov. 01 2006,16:34)]schau mal auf der FN seite da steht das auch irgendwo, brauchst aber viel geduld beim suchen, viel glück
Also- weiß jemand zufällig, wo genau das dort zu finden ist?
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Folgendes steht diesbezüglich auf der FN Seite:
Zulassungsvoraussetzung für die Richter-Grundprüfung ist die bestandene Trainer C-Prüfung. Hinzu kommt für die mindestens 25-jährigen Anwärter für das Richteramt „Reiten" entweder der Besitz des Deutschen Reitabzeichens (DRA) Klasse II oder von entsprechenden Platzierungen der Klasse L in Dressur- und Spring- oder Vielseitigkeitsprüfungen oder von Platzierungen in einer Disziplin der Klasse M. In der Richter-Grundprüfung werden im allgemeinen Teil eine schriftliche Arbeit über alle Prüfungsfächer und Kenntnisse in der LPO verlangt. Hier ist fundiertes Wissen vor allem über die allgemeinen Bestimmungen und Richtverfahren, den Tierschutz, die besonderen Bestimmungen der Disziplinen Dressur, Springen und wahlweise Vielseitigkeit einschließlich der rechnerischen Auswertung von Vielseitigkeitsprüfungen gefordert. Sowohl im gemeinsamen als auch im getrennten Richtverfahren müssen Dressur-, Dressurreiter-, Kür-, Mannschaftskür- und Quadrillenprüfungen der Klassen A und L in der Dressur sowie Springprüfungen der Klassen A und L einschließlich der Parcoursabnahme und Stilspringprüfungen bewertet werden. Hinzu kommt das Richten von Kategorie-C-Wettbewerben. Der dritte Teil der Grundprüfung konzentriert sich auf den Bereich Breitensport und Deutscher Reitpass.
Nach der Grundprüfung kann die Zusatzprüfung "VL" für das Richten von Geländeritten, Stilgeländeritten und Vielseitigkeitsprüfungen bis zur Klasse L abgelegt werden. Weitere Qualifikationsmöglichkeiten gibt es mit der Zusatzprüfung für Basis- und Aufbauprüfungen (BA), die zum Richten von Reitpferde-, Eignungs- und Zuchtstutenprüfungen, Dressurpferde-, Springpferde- und Gelände- und Jagdpferdeprüfungen der Klassen A und L berechtigt. Für die Springrichter gibt es danach die beiden Höherqualifikationen "SM" und "SS", für die Dressurrichter die drei Stufen "DM", "DS" sowie "GPS" und "Intermediaire II". In der Vielseitigkeit folgt nach der Zusatzprüfung "VL" die Prüfung "GV", die zum Richten von Vielseitigkeitsprüfungen der Klassen M und S und Großen Vielseitigkeitsprüfungen berechtigt. Im Fahrsport ermöglicht die Grundprüfung das Richten von Fahrprüfungen für Ein-, Zwei- und Vierspänner der Klassen A und M. Wer die Höherqualifikation "FS" hat, darf Dressurprüfungen, Hindernisfahren, Gelände- und Streckenfahrten für Ein-, Zwei- und Mehrspänner der Klasse S richten . Auch in anderen Reitweisen wie beispielsweise Western oder Gangpferde regelt die APO die Richterausbildung.
Und hier nochmal schematisch:
LG,
Nanu
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