rückgaberecht

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  • Roxie
    • 18.06.2006
    • 230

    rückgaberecht

    hallo

    bin total durcheinander.....
    habe meine stute erst 3 monate
    nun ist die gute Lungenkrank......

    die frage, die auch der ta mir stellte ist nun, wie es weitergehen soll
    pferd zurückgeben, preisminderung??

    Wie sieht das ganze rechtlich aus??
    Die vorbesitzer weigern sich, die diagnose anzuerkennen.

    Wer ist in der Beweispflicht? Die Vorbesitzer oder ich??
    Seit ich sie habe ist sie fast ununterbrochen in Tä Behandlung.....
    alle medis haben nur vorrübergehen linderung gebracht...



    LG
  • ponypower
    • 13.07.2005
    • 2440

    #2
    Hast du eine Ankaufsuntersuchung machen lassen?
    Hast du die Stute von privat gekauft? Willst du sie denn gerne grundsätzlich behalten oder würdest du sie lieber zurückgeben?



    Kommentar

    • Roxie
      • 18.06.2006
      • 230

      #3
      momentan warte ich noch auf das endgültige untersuchungsergebnis

      würde sie wirklich ungern wieder abgeben, zumal auch der "dann zum schlachter" spruch schon viel
      sie weigern sich auc, weil sie nie so eine teure behandlung hätten machen lassen, dann lieber noch durch den schlachter profit dabei....

      habe sie von einem reitstall. weiß nicht , sind die privat oder nicht??
      Direkter händler steht nicht an ihm dran.

      wenn aussichten auf heilung bestehen, dann würde ich mich mit der übernahme von den klinikkosten "zufrieden" geben, wobei natürlich ein risiko bleibt,dass sie für lungengeschichten anfällig bleibt.

      Ich habe in der zeit, wo sie bei mir ist, schon so viel geld investiert.....sie hat schon so viele medis durch, so viele vermutungen, was sie haben könnte...
      bis jetzt hat sich auf keine antibiotika reagiert, was einiges ausschließt und anderes hinzuzieht...
      die sachen sind so verzwickt!!

      Die Frage in mir: Zahlst du ihr die behandlung weiter,auch wenn sie zurückgehen wird oder behalte ich sie und bezahle alles???

      Kommentar

      • ponypower
        • 13.07.2005
        • 2440

        #4


        Wenn das Pferd von einem gerblichen Reitstall gekauft wurde, war das wohl auch ein gewerblicher Verkäufer?
        Gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag?

        Kommentar


        • #5
          Therapieresistent Lungenkrank seit 3 Monaten wird in aller Regel bedeuten, daß das Pferd eine COB hat.
          Wenn Du das Pferd behalten willst, heißt das für Dich: staubfreie Haltung, am Besten im Offenstall (und das ist oft schwerer zu realisieren, als man erst mal so denkt...), verbunden mit immer wiederkehrenden nicht unbedeutenden TA-Kosten. Dazu superzuverlässige, tägliche Bewegung für Dein Pferd, damit die Lunge trainiert wird und eventueller Schleim sich nicht festsetzt. 'Heilung' i. e. S. gibt es dafür nicht, es kann aber (je nach Stadium der Erkrankung) eine Symptomfreiheit (oder zumindest -armut) erreicht werden. In fortgeschrittenem Stadium ist der eingeschränkten Leistungsfähigkeit des Pferdes Rechnung zu tragen.

          Wenn Du diesen erhöhten zeitlichen und finanziellen Aufwand nicht tragen kannst und/oder willst und Du keinen ggf. nur eingeschränkt belastbaren Dauerpatienten willst, würde ich das Pferd zurückgeben.

          Kommentar

          • Roxie
            • 18.06.2006
            • 230

            #6
            ja ich habe einen vertrag und nicht familiäre zeugen

            habe einen guten anwalt für den notfall empfohlen bekommen

            werde mich nun erstmal um die bezahlung der klinik kümmern

            habe empfohlen bekommen, bei einer unheilbaren erkrankung das pferd zurückzugeben ( in dem fall wäre der schlachter dann doch eine erlösung)
            ich würde zwar nicht den schlachter wählen, aber nun.....
            dieses pferd ist mir als gesundes reitpferd verkauft worden nicht gerade billig
            ihre werte lassen eine belastung momentan nicht zu..lediglich leichte bewegung zum abhusten

            Kommentar

            • Roxie
              • 18.06.2006
              • 230

              #7
              so,
              wie siehte es denn aus,wenn der TA bei der ankaufsuntersuchung sein OK gegeben hat??

              Das hat er nämlich. Haftet er dann auch???

              Kommentar

              • Veracruz9
                • 26.03.2002
                • 3848

                #8
                Das ganze ist ja jetzt eigentlich nicht mehr eine AKU sondern eine VKU damit sich die Verkäufer absichern können.

                Denn der verkäufer ist in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht, sprich er muß Beweisen das die Stute beim Verkauf gesund war.
                DDa sie ja aber schon quasi solang wie du sie hast in täbehandlung ist (eventuell bei mehreren TÄ?) sollte er Probleme haben dies zu beweisen, so das du eientlich gute Chancen haben solltest.

                Genau kann es aber nun auch nur eine Anwalt sagen und im Endeffekt ggf. das gericht.

                Wenn du damt durchkommst muß der Verkäufer auch die TA und Unterhaltskosten tragen.

                Wenn der TA event. die VKU nicht entsprechend durchgeführt hat und zu einem falschen Erg. gekommen ist - haftet auch der- allerdings ja dann gegenüber dem Verkäufer.
                Drehe dich in den Wind damit er dir die Haare aus den Augen wehen kann

                Kommentar

                • Roxie
                  • 18.06.2006
                  • 230

                  #9
                  also ist das im sinne von "ich bekomme das geld von den verkäufern und der verkäufer im falle des falles vom TA"?

                  die ankaufsuntersuchung habe ich durchführen lassen.
                  Die verkäufer hatte zu letzt den ta im Dezember zur regulären impfung vor ort.

                  Kommentar

                  • Veracruz9
                    • 26.03.2002
                    • 3848

                    #10
                    Konsultier am Besen in dem Fall nen Anwalt.
                    Drehe dich in den Wind damit er dir die Haare aus den Augen wehen kann

                    Kommentar

                    • Roxie
                      • 18.06.2006
                      • 230

                      #11
                      habe einen für den notfall empfohlen bekommen

                      warte aber natürlich noch das ergebnis ab.
                      Falls es etwas ist, dass sie definitiv bei uns bekommen hat ( wie auch immer), werde ich natürlich alles übernehmen

                      Kommentar

                      • harry
                        • 18.04.2002
                        • 1158

                        #12
                        Also ich glaube das ist jetzt in die EU wie folgt geregelt: Der verkaufer soll jetzt beweisen das das pferd zum zeitpunkt von kauf gesund war. Die last lag fruher beim kaufer, aber das hat sich geandert.
                        Artz gegen Pferdezuchter: Sie haben nur noch ein Monat zu leben. Fragt Pferdezuchter: Wovon denn?

                        Kommentar

                        • Roxie
                          • 18.06.2006
                          • 230

                          #13
                          hallo

                          ergebnis ist bekannt
                          -chronisch- hat eine pilzinfektion, die sich seit monaten hinzieht...

                          ich bin total ratlos...fühle mich ...unbeschreiblich.....
                          pferd steht doch shcon im offenstall.......

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