Also ich zahle auch brav in die Tierseuchenkasse ein. Aber als es hieß Pferd evtl. einschläfern zu lassen, dann habe ich da nach gefragt und ich hätte noch bezahlen müssen.
Tierkörperbeseitigung
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Auf dem Infoblatt das jedes Jahr mit dem Tierseuchenkassen - Formular kommt steht bei mir drin das sie auch für die Beseitigung toter Tiere aufkommen.
Ich nahm bisher an dies gelte nur wenn das Tier an einer Seuche eingegangen ist. Aber offenbar zahlen die auch bei natürlichem Tod.Growing old is mandatory; growing up is optional.
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Bisher war das bei uns so, dass ein totes Pferd vom Reiterhof (der auch als Landwirt in die Kasse einzahlt) für uns kostenlos abgeholt wurde. Ebenso vom Bauernhof wo die Zuchtstuten sind. Ein Abtransport aus der Klinik wird richtig teuer.
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von der Seite der Tierseuchenkasse Niedersachsen:
Besitzer von Falltieren haben den Anteil von 25% an den Beseitigungskosten für ihre abgeholten Tiere zu tragen. 100% der Transportkosten sowie 75% der Beseitigungskosten werden durch staatliche Beihilfen finanziert, wobei die Tierseuchenkasse maßgeblich an der Übernahme dieser Kosten beteiligt ist. Der Anteil in Höhe von 25% der Beseitigungskosten wird Ihnen per Gebührenbescheid durch die Tierseuchenkasse in Rechnung gestellt. Die Tierseuchenkasse erhält die Abrechnungsdaten der einzelnen Tierkörperbeseitigungsanstalten halbjährlich, somit erhalten Sie die Gebührenabrechnung für den 25%-Anteil jeweils halbjährlich nachträglich.
Die Höhe der Beseitigungskosten unterscheidet sich je nach Tierart und Menge der abgeholten Tiere. Der 25%-Anteil an den Beseitigungskosten ist in der jeweils geltenden Falltiergebührensatzung festgelegt.
Einhufer
3.1 Totgeburt, Fohlen, Pony, Esel 2,95 EUR je Tier
3.2 Kleinpferd 2,95 EUR je Tier
3.3 sonstiges Pferd, Maulesel, Maultier, Zebra, Zebroid 9,62 EUR je TierAvatar: Stutfohlen von Royaldik-Lemon Tree-Akzent II
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die tierseuchenkasse kommt für den besitzer des pferdes auf das wohl bei seuchen eingeht / tot ist aber zahlt bei dem abtransport eines toten tiers so ist es bei uns, wobie für die abholung des tiers wiederum eine verrechnung aus der tierseuchenkasse pauschal genommen wird.Zitat von stimp Beitrag anzeigenAuf dem Infoblatt das jedes Jahr mit dem Tierseuchenkassen - Formular kommt steht bei mir drin das sie auch für die Beseitigung toter Tiere aufkommen.
Ich nahm bisher an dies gelte nur wenn das Tier an einer Seuche eingegangen ist. Aber offenbar zahlen die auch bei natürlichem Tod.Keine Lektion der Welt ist es wert, die gute Beziehung zum Pferd aufs Spiel zu setzen
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