Blutentnahme

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  • seacookie
    • 04.10.2004
    • 1086

    Blutentnahme

    Wie würdet Ihr euch verhalten, wenn ihr wißt, daß jemand ohne Abschluß in einem medizinischen Beruf (Arzthelferin/Krankenschwester etc. ) regelmäßig Venenpunktionen durchführt, die zwar als ärztliche Leistung delegiert werden können, aber nur an Fachpersonal.

    Bitte um Eure Tips.
    Zuletzt geändert von seacookie; 04.10.2014, 20:13.
  • Takko
    • 02.03.2012
    • 319

    #2
    Beim Mensch?
    Ist derjenige angestellt oder macht derjenige das "in seiner Freizeit"?

    Kommentar

    • seacookie
      • 04.10.2004
      • 1086

      #3
      Regelmäßige Blutentnahmen am Menschen im großen Umfang in einer priv. Klinik, angestellt.
      Zuletzt geändert von seacookie; 04.10.2014, 20:43.

      Kommentar

      • Arame
        • 03.03.2008
        • 3407

        #4
        Wissen die Arbeitgeber von dem Umstand?
        Ist nachweisbar, dass keine medizinische Ausbildung, die zur Blutentnahme berechtigt, vorliegt?

        Kommentar

        • seacookie
          • 04.10.2004
          • 1086

          #5
          Arbeitgeber weiß davon, dreijährige Ausbildung erfolgte, allerdings Prüfung nicht bestanden, somit kein Abschluß.
          Zuletzt geändert von seacookie; 04.10.2014, 22:03.

          Kommentar

          • Takko
            • 02.03.2012
            • 319

            #6
            Somit liegt die Verantwortung aber doch beim AG. Versichert ist sie auch beim AG.

            Ich würde nichts unternehmen - geht mich nichts an!

            Es sei denn.....arbeitest Du auch unter dem AG? Gabs schon Probleme/Fehler/Vorkommnisse?

            Kommentar

            • Fio
              • 11.03.2013
              • 1215

              #7
              Also ich lass mich lieber von einer erfahrenen Person piecksen... Abschluss hin oder her... als von so nen jungen Ärzten auf Probe, die das legal dürfen.

              Ich seh es wie Takko. AG weiß davon, geht mich nichts an.

              Kommentar

              • seacookie
                • 04.10.2004
                • 1086

                #8
                ja, ist auch mein Arbeitgeber.

                Kommentar

                • Maren
                  • 08.08.2009
                  • 819

                  #9
                  Das ist, soweit ich weiß, völlig rechtens. Wenn ich als Arzt geprüft habe, ob der Azubi das kann, darf er das machen. Und Blutentnahmen sind deligierbare Tätigkeiten.
                  Das gilt m. E. auch, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde.

                  Lg Maren

                  Kommentar

                  • seacookie
                    • 04.10.2004
                    • 1086

                    #10
                    Ich sehe das anders, delegierbar nur an fachmedizinisches Personal, Da sie die Prüfung zweimal versemmelt hat, hat sie keinen medizinischen Beruf.

                    Kommentar

                    • Frufru
                      • 17.01.2005
                      • 4616

                      #11
                      Zitat von seacookie Beitrag anzeigen
                      Ich sehe das anders, delegierbar nur an fachmedizinisches Personal, Da sie die Prüfung zweimal versemmelt hat, hat sie keinen medizinischen Beruf.
                      Wenn du das anders siehst, musst du das mit deinem Arbeitgeber klären und ihn halt notfalls verklagen, wenn er etwas in deinen Augen falsch macht. Was bringt es dir, dies hier im Forum zu diskutieren? Wende dich an einen Fachanwalt.
                      www.sportpferdezucht-haygis.de
                      Springpferdezucht

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