Unterhalt & Co.

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  • Britta-Lotta
    • 19.11.2008
    • 3236

    Unterhalt & Co.

    Hallo Ihr!
    Im Leben geht ja bekanntlich nicht alles rund ... In meinem engen Bekanntenkreis steht gerade eine Trennung an. Ich versuche mit meiner Freundin nun rauszu inden, was ihr zusteht! Die beiden werden sich im Guten trennen (so gut es geht), sie wird mit dem gemeinsamen Sohn aus dem Haus ausziehen und sich eine kleine Mietwohnung suchen. Es eilt alles nicht, eine Wohnung hat sie noch nicht.
    Nun ist aber die Frage, wie viel Geld stehen ihr und dem Sohn am Ende zur Verfügung. Sie selbst arbeitet halbtags ihr Mann arbeitet Vollzeit und verdient (denke ich mal) für unseren Norddeutsche Bereich Durchschnittlich….Der Sohn wird hauptsächlich bei der Mama Leben, der Vater wird sich natürlich auch kümmern und Unterhalt zahlen!
    Vielleicht gibt es hier ja getrennte Ehepaare mit Kind(ern) die uns einen Tipp geben können!?
    Danke schon mal im Voraus!
    Zuletzt geändert von Britta-Lotta; 20.03.2013, 10:09.
  • Suomi
    • 04.12.2009
    • 4240

    #2
    ich denke, hier wäre das Geld in einen Anwalt gut investiert, ich glaube nicht, dass man pauschal etwas sagen kann. Vor allem, da ja noch das (eigene?) Haus existiert.

    Kommentar

    • Bananenmopsi
      • 11.07.2012
      • 287

      #3
      Macht einen Termin bei einem Fachanwalt für Familienrecht aus und lasst euch beraten. Der weiß wenigstens wirklich, wovon er redet Zumindest ich würde mich auf Internet-Wissen bei so wichtigen und komplexen Themen nicht verlassen wollen - zumal hier noch viel mehr Infos für eine einigermaßen anständige Antwort nötig wären. Ich kann mir zB nicht vorstellen, dass jemand seine kompletten Vermögenswerte - für jeden frei zugänglich im www - offen legen will.

      Edit: Suomi war schneller - ich schicks trotzdem ab

      Kommentar

      • cleopatras magic
        • 15.05.2007
        • 4751

        #4
        wenn beide sich 100% einig sind - wer was und wieveil bekommtn - kann man auf anwälte verzichten bzw. benötig nur einen gemeinsamen anwalt und geschieden ist man in ca. 15 min, spart kosten ohne ende.

        allerdings gehören solche pers. dinge wirklich nicht ins www....auch nicht für freunde kann nämlich sein das du dann die längste zeit eine freundin hattest
        Keine Lektion der Welt ist es wert, die gute Beziehung zum Pferd aufs Spiel zu setzen

        Kommentar

        • Suomi
          • 04.12.2009
          • 4240

          #5
          aber du hast's schöner formuliert @Bananenmopsi

          @Britta-Lotta - ich kann verstehen, dass deine Freundin grad komplett durch den Wind ist, und ihr die Angelegenheit unter den Nägeln brennt... aber wie Bananenmopsi schrieb: lieber eine kompetente Antwort als Halbwahrheiten.

          Kommentar

          • Britta-Lotta
            • 19.11.2008
            • 3236

            #6
            Danke Euch erstmal! Ich werde Ihr mal sagen, das sie sich bei einem Familienanwalt beraten lassen soll. Was sie gestern auch schon in den Raum geschmissen hatte!

            Kommentar

            • Britta-Lotta
              • 19.11.2008
              • 3236

              #7
              Zitat von cleopatras magic Beitrag anzeigen
              allerdings gehören solche pers. dinge wirklich nicht ins www....auch nicht für freunde kann nämlich sein das du dann die längste zeit eine freundin hattest
              SIe hat mich gebeten, mich zu informieren. Ich finde es nicht besonders persönlich, zumal weder sie noch ich etwas mit der Norddeutschen Pferdeszene zu tun hat. Die kennt keiner! Ich habe hier nach Tipps gebeten, da weder ich noch sie sich mit dem Thema auskennen!

              Und die Tipps habe ich bekommen, vielen Dank!
              Zuletzt geändert von Britta-Lotta; 20.03.2013, 10:12.

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              • Mondnacht
                • 01.12.2009
                • 2459

                #8


                Da steht eigentlich alles wissenswerte drin, viel mehr wird ein Anwalt auch nicht sagen können (rein auf den Unterhalt bezogen).

                In erster Linie bekommt deine Freundin Unterhalt für den gemeinsamen Sohn, da kannst du genau in der Tabelle die Höhe anhand des Nettoeinkommens des Mannes errechnen, aber Vorsicht, der Verdienst der Mutter wird auch mit berechnet, sie ist ja ebenfalls unterhaltspfllichtig!!

                Deine Freundin selber wird nach der neuen Rechtsprechung ab dem dritten Geburtstag des Kindes, wenn es keinen besonderen Betreuungsbedarf gibt, keinen Anspruch mehr auf Unterhalt haben.

                Ansonsten ist es immer ratsam für die Güterauseinandersetzung zum Anwalt zu gehen, man kann sich ja auch einen gemeinsamen Anwalt nehmen, wenn sich beide Partner wirklich einig sin. In der Realität kommt das kaum vor...

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