Reitpferdehaftpflichtversicherung
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@ Silas
Ich war / bin jahrelanger Einstaller auch bei Ausbildungsstätten. Dadurch verbringe ich am Tag bestimmt 4 Stunden in diversen Ställen, am Wochenende noch mehr - da bekommt man natürlich mehr mit als wenn man sein Pferd - wie Du schon beschrieben hast - alle paar Monate angekündigt mal besucht.
Interssant finde ich immer einen Blick auf die Beritttafel. Stehen da 26 Pferde drauf und es gibt nur einen Bereiter + 1 Azubi, da sollte schon jedem klar sein, das das nicht machbar ist.
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Herzlichen Dank Euch allen für die Antworten.
Natürlich habe ich in der CH auch eine Haftpflichtversicherung für mich & mein Pferd, aber ob die in D auch gilt, muss ich noch abklären. Falls ich in D eine Versicherung abschliessen muss für die ca 6 Monate der Ausbildung, könnt ihr mir eine gute Versicherung empfehlen?
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Sabine2005, Du scheinst da bereits negative Erfahrungen gesammelt zu haben - in diesem Punkt kann man leider nur an den "mündigen" Bürger appellieren, sich vorher zu informieren.
Nach Vertrag fragen, konkrete Absprachen aufnehmen und Ausbildungsstätte vorher gründlich anschauen, ruhig auch mehrmals unangemeldet. Während des Beritts vorbeischauen, vorreiten lassen und Ausbildungsstand überprüfen, am besten, selbst beteiligt sein.
Ich erlebe in meiner Kanzlei immer wieder enttäuschte Pferdebesitzer, die mit vollkommen unzureichenden Verträgen und Absprachen vor mir stehen, teilweise auch unrealistische Vorstellungen von Beritt und Ausbildung haben - da kann man auch auf dem juristischen Weg nur noch wenig retten.
Jetzt sind wir aber endgültig OT.
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Zitat von silas Beitrag anzeigenDazu googelt mal die letzt veröffentlichten Urteile, dort wird bei Reitbeteiligungen unterschieden, in zahlende und nicht zahlende RB. Auch die Verzichtserklärung unterliegt gewissen juristischen Formulierungsansprüchen, soll sie Gültigkeit erlangen. Oft genug, ist sie das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurde.
Ja auf die Formulierung kommt es an: Trotzdem besser, wenn man ein solches Schreiben in den Akten hat.
By the way: (das Thema hatte ich hier schon separat veröffentlicht, aber es hat sich kaum dazu jemand gemeldet, denn anscheinend legt niemand wert auf solch einen Vertag ? Der Berittvertrag!)
Den scheinen die Ausbilder heutzutage wohl nicht mehr "zur Verfügung" zu haben.
Nach diversen Verarschereien, die ich aber schon erlebt haben von Ausbildungsstätten, die auch hier gerne gelobt werden, würde ich auf einen Berittvertag bestehen, wo auch genau geklärt ist, wer das Pferd reitet/ausbildet (sind diese über die Versicherung des Bereiters abgedeckt ?), wie oft das Pferd beritten wird etc. pp
Kenne es nur all zu gut, daß diverse Pferde (deren Besitzer hier ja soooo glücklich sind), in Wirklichkeit von normalen Schulpraktikantinen bewegt oder 4 mal die Woche zum ausbuckeln longiert wurden, im normalen Reitschulunterricht eingesetzt wurden, der Hallenboden 3 Wochen nicht nutzbar war und die Pferde nicht beritten wurden etc. und die Besitzer locker 3 Monate "Beritt" gezahlt haben, obwohl dieser einfach nicht stattgefunden hat.
Die Uelzener hat übrigens eine gute und zuverlässige Rechtsberatung für die Versicherungsnehmer, ob telefonisch oder per Mail, immer guter Service!
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Dazu googelt mal die letzt veröffentlichten Urteile, dort wird bei Reitbeteiligungen unterschieden, in zahlende und nicht zahlende RB. Auch die Verzichtserklärung unterliegt gewissen juristischen Formulierungsansprüchen, soll sie Gültigkeit erlangen. Oft genug, ist sie das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurde.Zitat von Sabine2005 Beitrag anzeigenReitbeteiligungen etc. am besten unterschreiben lassen, daß sie "auf eigene Gefahr" am Pferd sind und der Eigentümer aus der Haftung entlassen wird und die anderen Reiter sich eigenständig versichern müssen.
Die Uelzener hat übrigens eine gute und zuverlässige Rechtsberatung für die Versicherungsnehmer, ob telefonisch oder per Mail, immer guter Service!
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Reitbeteiligungen und Bereiter sind keine Fremdreiter und werden von der Versicherung nur bis Summe x oder sogar gar nicht abgedeckt! Die Summe reicht in der Regel grade mal für Krankentransport und 3 Tage im Krankenhaus - im Ernstfall ist man dort aber wohl länger !
Bin bei der Uelzener und habe das mal sehr eindringlich mit der Dame am Telefon abgeklärt.
Es ist ein absolulter Trugschluß, das eine RB als "Fremdreiter" gilt ! Diese sitzen immerhin regelmäßig auf dem Pferd.
Der Bereiter muß eine Berufsunfallversicherung vorweisen !
Reitbeteiligungen etc. am besten unterschreiben lassen, daß sie "auf eigene Gefahr" am Pferd sind und der Eigentümer aus der Haftung entlassen wird und die anderen Reiter sich eigenständig versichern müssen.
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Bei Fremdreitern = Reitbeteiligung bietet sich eine solche Vereinbarung auch an, wobei es in diesem Bereich mittlerweile auch interessante Grundlagenurteile gibt! (befassen sich speziell mit dieser Verzichtserklärung...)
Im Fall eines Beritts ist der Tatbestand im Schadensfall nochmal gesondert zu beurteilen, da kommt es dann auf die Klauseln im Berittvertrag an. Aber grundsätzlich ist das Pferd ja sicher mehrere Wochen vorort und die Tierhalterhaftpflicht gilt auch gegenüber dem Schmied, dem TA und allen Personen, die dort täglich mit dem Pferd umgehen.
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silas, das habe ich anders gehört.
Die damalige Mitreiterin, übrigens Pferdewirtin, hat es mir sogar angetragen, eine solche Vereinbarung zu schließen.
Ob das in ihrem Fall als Ausbildung galt, weiß ich nicht mehr....ich schon 11 Jahre her.
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Für den Beritt / die Ausbildung wirst Du wohl kaum einen Verzicht auf eventuelle Ansprüche erhalten. In Deutschland haftet der Pferdebesitzer verschuldensunabhängig, d.h. im Klartext: immer!
Deshalb ist hier erstmal der Abschluss einer solchen Versicherung grundsätzlich zu empfehlen. Vergleich mal die Angebote online und hinterfrage, ob Du eventuell einen Rabatt aushandeln kannst, für eine kurzzeitige an den deutschen Beritt gebundene Laufzeit.
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Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass das Fremdreiterrisiko mit abgesichert ist.
Trotzdem sollte man sich von einem anderen Reiter eine Unterschrift geben lassen, dass im Falle eines Falles keine Schadenersatzansprüche gegen einen selber erhoben werden. Das gilt auf Gegenseitigkeit.
Ich hatte da mit einer Mitreiterin eine solche Versicherung....muss mal nachsehen, ob ich die noch habe.
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in Deutschland ist es üblich, dass man für Pferde eine Tierhalterhaftpflicht abschließt, die im schadensfall dann eintritt und den schaden begleicht.
hier ist das ganz gut beschrieben: http://www.horse-life.com/pferdevers...dehaftpflicht/
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Reitpferdehaftpflichtversicherung
Ich werde im Herbst meinen Youngster in Deutschland zum Anreiten geben. Jetzt steht im Ausbildungsvertrag etwas von einer "Reitpferdehaftpflichtversicherung".
Kann mir jemand in Etwa die Leistungen dieser Versicherung aufzeigen und wann sie zum Tragen kommt? Bei uns in der CH ist das Versicherungsrecht komplett anders....
Herzlichen Dank für die Hilfe im Versicherungsdschungel...Stichworte: -
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