Beritt - Nebenberuflich - Steuererklärung - Telefonkosten

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  • pavot
    • 27.07.2003
    • 1331

    Beritt - Nebenberuflich - Steuererklärung - Telefonkosten

    Hallo !

    Ich brüte gerade zum ersten mal über der Steuererklärung des von mir in diesem Jahr angemeldeten Gewerbes "Beritt und Service rund ums Pferd".

    ich glaube ja, dass ich bisher alles richtig gemacht habe im Behördendschungel Deutschland......Arbeitgeber informiert, Gewerbe angemeldet, Finanzamt informiert, Betriebshaftpflicht abgeschlossen, Schriftwechsel mit BG und IHK.....

    ...und jetzt die Steuer.....

    Ein passendes Formular für die EÜR habe ich bereits - nun die Frage zu den Telefonkosten: wie macht Ihr das denn ? Ich habe einen Mobilfunkvertrag mit Einzelgesprächsnachweis. Mühsam aber möglich: ich liste einfach alle Gespräche und SMS auf, die mit dem Gewerbe zusammenhängen.

    Aber was ist mit der monatlichen Grundgebühr ? Handymiete ? Meine Mobilfunkrechnung (Festnetz habe ich keins) besteht seit der letzten Vertragsverlängerung aus einer Vielzahl von Posten:

    Gutschrift x EUR (hatte ich für die verlängerung ausgehandelt)
    Handymiete incl. Internetflatrate y EUR
    Gesprächsgebühren/SMS-Kosten z EUR



    Erfahrungen ?

    Gruß

    Pavot
  • Mirabell
    • 21.06.2010
    • 2027

    #2
    Ganz odentlich wäre natürlich das durchsuchen sämtlichen EVN nach privaten Telefonaten aber das Finanzamt ist meist auch mit einem Ansatz von 20% der gesamten Telefonkosten als privaten Nutzungsanteil zufrieden.
    sigpic Luana v. Londontime - E.H. Argument - Futuro II

    Kommentar

    • pavot
      • 27.07.2003
      • 1331

      #3
      Ja - die Gesprächskosten sind über den EVN zu ermitteln. Aber kann ich auch einen Anteil an der Grundgebühr anrechnen ?

      Kommentar

      • Treasury
        • 28.01.2008
        • 138

        #4
        Hallo Pavot,

        es gibt zwei Möglichkeiten:

        Entweder du rechnest pauschal einen privaten geschäftlichen Anteil prozentual aus inkl. Grundgebühr und weitere Grundkosten z.b. 50% zu 50%. 20% privater Anteil pauschal ist recht wenig :-).

        Oder du nimmst den Einzelverbindungsnachweis und rechnest dur die Grundgebühren u.w. pauschal im Verhältnis hinzu. zb.

        Gesamtrechung Grundgebühr 20,00€
        private Telefonate 10,00€
        geschäftige Telefonate 25,00€

        Gesamt Telefonrechnung: 55,00€

        Prozentual sind die geschäftichen Telefonate 71,42% (100% x 25,00€) ./. (10,00€+25,00€)

        somit kannst du 71,42% von der Grundgebühr noch absetzten = 14,28€


        LG

        Kommentar

        • pavot
          • 27.07.2003
          • 1331

          #5
          ok - vielen Dank für Eure Antworten !

          Kommentar

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