Wir haben wohl den Verpächter unserer Weiden verärgert. Er verbietet uns nun den Mist auf die Weiden zu fahren. Das machen wir nur in Ausnahmesituationen, das ist kein Dauerzustand. Lt. Auskunft der Landwirtschaftskammer darf er das nicht verbieten. Nun meine Frage: Wo steht das geschrieben. Gerne würde ich unserem Verpächter den Gesetzestext unter die Nase halten.
Ich würde mich freuen wenn hier jemand helfen könnte.
Danke
Rotspon
Ich würde mich freuen wenn hier jemand helfen könnte.

Danke
Rotspon
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