Aktuell beträgt der Höchstsatz je Pferd in NRW 5.113 Euro (Stand 2012). Aber auch hier gilt: Ansprüche bestehen nur, wenn die Beiträge zur Tierseuchenkasse auch entrichtet wurden und auch die Anzahl der Pferde korrekt gemeldet wurde. Dann übernehmen Land und Kasse ebenfalls die Kosten für eine möglicherweise angeordnete Tötung der Tiere und die damit in Zusammenhang stehenden Kosten.
http://www.offenstall.org/tierseuche...veterinaeramt/
MERKBLATT
TGD
über die Voraussetzungen für die Gewährung
einer Beihilfe durch die Tierseuchenkasse
Baden-Württemberg bei Tierverlusten infolge
einerEHV-1/EHV-4-Infektion
http://www.tsk-bw.de/download/Docume...ihilfe_EHV.pdf
Kommentar