Für die, die es betrifft, gerade die moderatoren und das horse-gate team ins besondere...... es geab gestern einen sehr interessanten artikel im handelsblatt über schadensersatzklagen und strafanträgen durch internetforen, gästebucheintragen etc. sollte gelesen werden. mal sehen, ob ich es hier einscannen kann
Handelsblatt vom 2.nov
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DÜSSELDORF. „Rechtsverstöße, auch wenn sie unvorsätzlich begangen wurden, werden schneller geahndet, als manchem lieb ist“, sagt Rechtsanwalt Klaus Brisch, Partner der Kanzlei Graf von Westphalen Bappert & Modest in Köln.
Derartige „virtuelle Treffpunkte“ sind gerade bei kleinen Firmen mit niedrigen Werbeetats beliebt. Nutzer kommen hier bequem an Produktinformationen, Betreiber verdienen Geld mit Anzeigen und Werbung. Kaum ein (Fach-)Thema oder eine Dienstleistung, die nicht irgendwo diskutiert werden – vom neuen Reinigungsverfahren bis hin zur Pauschalreise. Debattiert wird nicht selten auch hinter verschlossenen Türen – im Mitgliederbereich –, wo auf schwarzen Listen vor Tricks der Konkurrenz gewarnt wird.
Doch die Zeiten, in denen man im weltweiten Web ungestraft Dampf ablassen konnte, sind vorbei – das gilt für die Diskutanten ebenso wie auch für den Betreiber des jeweiligen Portals. Strafe Nummer eins ist die kostenpflichtige Abmahnung, mit der der Adressat aufgefordert wird, den Rechtsverstoß in Zukunft zu unterlassen. Bisher hat der Bundesgerichtshof erst der missbräuchlichen Mehrfachabmahnung einen Riegel vorgeschoben. Die kostenbewehrte Abmahnung, den Rechtsverstoß in Zukunft zu unterlassen, bleibt weiterhin möglich, auch wenn sich die Forderungen mehren, zumindest die Kostenpflicht der ersten Abmahnung abzuschaffen.
Der im Zusammenhang mit Bewertungsportalen wichtigste Fall der Rechtsverstöße betrifft die emotional geäußerten Bewertungen von Produkten und Dienstleistungen, etwa „Scheiß Karre“, „Rostlaube“ oder „Dilettantenstadl“. Solche Schmähkritiken, die ehrverletzende Äußerungen über Firmen enthalten, fallen unter die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Darüber hinaus greifen die Vorschriften nach § 823 Abs. 1 BGB ein, die das so genannte Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb schützen, das verletzt sein kann, wenn unlautere oder falsche Informationen im Internet verbreitet werden.
Unterlassen, beseitigen, Schadenersatz zahlen
Streut jemand im Internet vorsätzlich wahrheitswidrig Gerüchte, etwa dass eine Firma in Zahlungsschwierigkeiten sei, kann auch § 826 BGB betroffen sein, wonach eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung auch eines Unternehmens rechtswidrig ist, was Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche auslöst. Weitere Haftungstatbestände kommen aus dem Urheberrechtsgesetz, etwa wegen der Verletzung von Werbezitaten oder dem Markengesetz wegen der verbotswidrigen Nutzung des Logos des kritisierten Unternehmens.
Lesen Sie weiter auf Seite 2: Auch der Portalbetreiber haftet
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Seite 2:
Neben dem eigentlichen Autor der Beiträge haftet auch der Portalbetreiber gemäß § 8 Abs. 1 Teledienstegesetz (TDG) für eigene Inhalte nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zu den eigenen Inhalten zählen auch solche, die der Portalbetreiber von Dritten bezieht und so in das eigene Angebot einbezieht, dass sie zu eigenen Inhalten werden.
Aufpassen muss der Betreiber aber auch bei der Schmutzwäsche, die Dritte in seinem Portal, seinem Forum oder seiner Mailingliste waschen – wenn er sich nämlich deren Inhalte zu Eigen macht. „Das ist dann der Fall, wenn der Portalbetreiber die Inhalte redaktionell begleitet oder auch eine Moderation im Internet übernimmt“, erläutert Anwalt Brisch. Zwar hat das Landgericht Köln festgestellt, dass Betreiber nach § 8 Absatz 2, Satz 1 TDG nicht verpflichtet seien, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen, es also keine Moderationspflicht gebe. Wenn sich der Betreiber jedoch selber einmische, indem er die Diskussion moderiere oder Beiträge kommentiere, würden ihm die Inhalte wie eigene Inhalte zugerechnet, für die er auch haftet.
Andere Gerichte haben hier noch höhere Anforderungen an den Betreiber gestellt. So hat das Landgericht Trier gefordert, dass ein Betreiber eines Forums dieses mindestens einmal wöchentlich auf rechtswidrige Äußerungen überprüfen müsse. Unterlässt er das, werden die Inhalte behandelt, als wären es eigene Inhalte. Muss der Betreiber mit rechtsverletzenden Äußerungen rechnen, ist er sogar verpflichtet, das Portal ständig zu überprüfen – so eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf.
Der Prüfungspflicht folgt die Pflicht zum Handeln. Entweder, indem der Betreiber die rechtswidrigen Beiträge löscht, dem Nutzer den Zugang sperrt, oder indem er die Einträge deutlich mit einem Moderatorenkommentar versieht. Etwa so: „Die Bemerkung, das Auto XY sei eine Rostlaube, ist unrichtig, da auf Grund der verwendeten Legierung eine Oxidation technisch ausgeschlossen ist; Anmerkung: der Moderator“, rät Rechtsanwalt Hagen Hild, Mitglied im Internetrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins. Mit einem lapidaren Hinweis auf den Haftungsausschluss kann sich der Betreiber nicht aus der Klemme ziehen. „Die Haftungsausschlussklausel hat allenfalls Indizwirkung für die Frage, ob der Portalbetreiber sich die Inhalte zu Eigen machen wollte oder nicht“, sagt Brisch.
Sich auf den Passwortschutz eines Mitgliederbereiches zu verlassen bringt auch nicht viel. „Wird in einer solchen Blacklist ein Unternehmen oder eine Person als schwarzes Schaf dargestellt, droht ganz schnell eine einstweilige Verfügung“, warnt Anwalt Hild. „Je mehr bei einer solchen Liste mitmachen, desto schlechter ist das zu kontrollieren.“ Wer gefahrlos lästern und warnen will, sollte dies auf private Mails oder Telefonate beschränken.
HANDELSBLATT, Mittwoch, 02. November 2005, 15:00 Uhr
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Natürlich kann man das als Einschränkung sehen,
aber dann ist es auch eine persönliche Einschränkung, weil man z.b. Beamten nicht "die Meinung sagen" darf oder wegen "übler Nachrede" angezeigt wird.
Kann ja sein, das man mit "du blöder Bu..." auch nur seine eigene Meinung vertritt
Meinungsfreiheit hat überall ihre Grenzen...
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