Ab wann zählt man als Händler?

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  • HinzundKunz
    • 18.12.2008
    • 111

    Ab wann zählt man als Händler?

    Wer kennt sich denn ganz gut in der Gesetzgebung aus?

    Wie viel Pferde darf man verkaufen, ohne dass man als Händler gilt? Habe letztens ein Gespräch in der Reithalle mitbekommen, und da wurde darüber gefachsimpelt, dass man als Privatmann nur 1 Pferd in 3 Jahren verkaufen dürfte, sonst würde man als Händler gelten... Kann das sein? Andersherum, sprich 3 Pferd in einem Jahr, könnte ich mir ja gut vorstellen, aber so?
    Vielleicht weiß das ja jemand von euch, würde mich freuen.

    Und wie sieht das aus mit Steuern beim Verkauf eines Pferdes. Ab wann, wie, wo? Muss jeder, der ein Pferd verkauft, automatisch gleich Steuern abdrücken?

    So, das wären erstmal meine Fragen. Freue mich auf zahlreiche Antworten

  • Aimee
    • 15.07.2008
    • 586

    #2
    Das würde mich auch interessieren. Wie sieht das ganze bei jemanden aus, der eine kleine Pferdepension hat?
    Humor ist der Knopf, der verhindert, das uns der Kragen platzt.

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    • tina_178
      • 18.03.2007
      • 3704

      #3
      Die letzten ca 6 Monate habe ich mich mit dem Thema zwar nicht mehr beschäftigt. Dennoch mein Wissensstand:
      die Gerichte machen das nicht an einer Anzahl und auch nicht an erzielten Geldbeträgen fest, sondern an Fachwissen und Regelmäßigkeit. Wenn z. B. ein (Hobby)Reiter jedes Jahr ein Fohlen kauft, es aufzieht, anreitet und als Reitpferd verkauft, liegt meines Wissens nach BGB eine gewerbliche Tätigkeit vor, mit allen Konsequenzen...

      Wenn dann regelmäßig pro Jahr über 25.000 € Umsatz gemacht wird, kann das Finanzamt auch mal gucken und MwSt haben wollen.
      Lerne Schweigen, ohne zu platzen !

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      • laconya
        • 22.07.2006
        • 2848

        #4
        Und mal andersrum gefragt.....Wenn man dann Ust.pflichtig ist,kann man dann auch die Kosten für das Pferd absetzen?

        Kommentar

        • melize
          • 22.11.2007
          • 402

          #5
          Sehr interessantes Thema, da bin ich mal auf Antworten gespannt.
          Wie würde denn im o.g. Fall mit dem Fohlen das Finanzamt überhaupt die "Nase" dran bekommen?
          Was mich persönlich interessieren würde, wären in diesem Zusammenhang Verkäufe ins Ausland.
          ..."und das Leben ist doch ein Ponyhof"...

          Kommentar

          • tina_178
            • 18.03.2007
            • 3704

            #6
            Zitat von laconya Beitrag anzeigen
            Und mal andersrum gefragt.....Wenn man dann Ust.pflichtig ist,kann man dann auch die Kosten für das Pferd absetzen?
            Nicht nur die, auch alles was sonst noch so anfällt: TA, gefahrene Km, Futter, Pacht/Pension, Fachliteratur, Auktionskataloge, Eintrittkarten, Fortbildung, ...
            Lerne Schweigen, ohne zu platzen !

            Kommentar

            • tina_178
              • 18.03.2007
              • 3704

              #7
              Zitat von melize Beitrag anzeigen
              Wie würde denn im o.g. Fall mit dem Fohlen das Finanzamt überhaupt die "Nase" dran bekommen?
              Fohlenkauf eher weniger, Verkauf des Reitpferdes schon eher. Big Brother is watching you. Im Internet, auf Auktionen, oder über einen Kaufvertrag, der irgendwo in der Steuererklärung eines Betriebes auftaucht, und bei einer Betriebsprüfung dann mal eine Kontrollmitteilung geschrieben wird. Nicht zuletzt der Neid, wenn man angeschwärzt wird, und die OFD dann mal vorbeischaut. Kommt alles vor !

              Zitat von melize Beitrag anzeigen
              Was mich persönlich interessieren würde, wären in diesem Zusammenhang Verkäufe ins Ausland.
              Zoll, Ausfuhrerklärung, Kontrollmitteilungen an die zuständigen Behörden.

              Zitat von melize Beitrag anzeigen
              Sehr interessantes Thema, da bin ich mal auf Antworten gespannt.
              Über die Suchfunktion gewerblich und/oder Unternehmer findest Du hier schon einiges
              Lerne Schweigen, ohne zu platzen !

              Kommentar

              • HinzundKunz
                • 18.12.2008
                • 111

                #8
                Schonmal vielen Dank!

                So einfach ist das gar nicht :-(

                Habe mal einige Sachen zusammengetragen, die ich in anderen Themen hier gefunden habe:

                http://www.rechtsanwalt-in-muenster....mer/index.html

                und:

                Gewerblicher Verkäufer, Privatverkäufer und Garantie ist eine Frage des Zivilrechts und nicht des Steuerrechts. Hier gibt es gesonderte Abgrenzungskriterien, die nicht unbedingt 1 zu 1 übereinanderpassen.

                - Gewerbesteuer: Zahlt der Gewerbliche Unternehmer. Ab wievielen Verkäufen??? Die Rechtsprechung dürfte hier dünn sein, da Gewerbesteuer einen ziemlich hohen Freibetrag hat. Und den Gewinn machen die meisten Kleinzüchter nicht, so dass man sich hier nicht mit dem Finanzamt streitet.

                - Einkommensteuer: Wenn man Gewinn macht, ist man dabei: Ob das nun Landwirtschaft heisst, Gewerbebetrieb, sonstige Einkünfte oder auch Spekulationseinkünfte ist egal. Die Steuer ist die gleiche.

                - Verluste: Werden nur im absoluten Ausnahmefall bei Pferdehaltung anerkannt und sind absetzbar. Meistens läuft es auf Liebhaberei hinaus also das Hobby von der Steuer absetzen. Das gibt es übrigens bei allen Rechtsformen. Auch eine GmbH schützt hier nicht bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht.

                - Umsatzsteuer trifft jeden Unternehmer, egal ob Landwirt oder Gewerbe. Und das ist mal schnell, sobald man nämlich Einnahmeerzielungsabsicht hat. Man muss also keinen Gewinn machen (Das ist nicht neu, sondern uralt, das Urteil weiter vorne bestätigt das nur.) Das hat den Vorteil, das man Vorsteuerabzug aus seinen Kosten hat und den Nachteil, dass man es vor Verkauf wissen muss. Wenn man nämlich keine Umsatzsteuer bei Verkauf ausweist, hat man sie vom Käufer auch nicht. Das Finanzamt nimmt einfach den Kaufpreis, rechnet da die 7% raus (noch der ermäßigte Satz für Pferde ist in der Diskussion) und möchte Geld.

                Jeder der hier unterwegs ist, sollte sich beraten lassen. das ist im Nachhinein meist gut investiertes Geld (Denn auch Finanzbeamte reiten und lesen Auktionslisten und im Forum und sonstwo.)

                Kommentar

                • HinzundKunz
                  • 18.12.2008
                  • 111

                  #9


                  Wenn ich das jetzt richtig verstehe, ist jeder rechtlich als gewerblich einzustufen, wenn er

                  1. alle Jubel-Jahre mal ein Pferd verkauft (egal ob mit oder ohne Gewinn)
                  2. ein Fohlen gezüchtet und
                  3. Ahnung von Pferden hat???

                  Also beim Verkauf besser gleich einen gewerblichen Vertrag machen, um evt. die Gewährleistugsfrist von vorneherein auf ein Jahr begrenzen zu können...

                  Aber ab wann das Finanzamt Geld haben will, habe ich immer noch nicht so ganz verstanden...

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