wie kann man einem Betrüger das Handwerk legen?

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  • Radina
    • 27.10.2002
    • 3529

    wie kann man einem Betrüger das Handwerk legen?

    Im Internet wird ein Pferd verkauft von dem ich noch die Eigentumsurkunde habe
    Nachwuchspferde vom Züchter: 3JRappstute von Hochstern roh
    4 J Stute braun 162 cm, roh Doppeltveranlagt ,Fohlen von Genesis 01722795784
  • Sabine2005
    • 17.06.2005
    • 7791

    #2
    die polizei wird da nix machen, immerhin ist das ZIVILRECHT und kein STRAFRECHT

    und um ZIVILRECHTE kümmern sich ausschließlich die gerichte!

    anzeigen wegen betruges haben meistens auch keinen erfolg - werden meist auch von der polizei nicht aufgenommen. die raten dann wieder zum anwalt zu gehen

    Kommentar

    • zuckerschnute
      PREMIUM-Mitglied
      • 21.01.2007
      • 3965

      #3
      Stell Strafanzeige wegen Betruges bei der Staatsanwaltschaft direkt, ist besser als bei der Polizei.

      Kommentar

      • Sabine2005
        • 17.06.2005
        • 7791

        #4
        wie bitte soll sie denn DIREKT an die staatsanwaltschaft kommen???

        da muß sie sich erst an ihren anwalt wenden und das dauert dann mehrere wochen bis das an die staatsanwaltschaft geht - wobei ich noch nicht mal glaube, das der fall als so dringlich angesehen wird, das er es bis dahin schafft!!

        Kommentar

        • zuckerschnute
          PREMIUM-Mitglied
          • 21.01.2007
          • 3965

          #5
          Man kann ganz normal wie bei der Polizei bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstatten. Ohne Anwalt, ohne alles.

          Kommentar

          • Sabine2005
            • 17.06.2005
            • 7791

            #6
            dafür ist der fall aber nicht "brisant" genug, das der da beachtung finden würde!

            das wird erstmal ein monatelanges hin und her der anwälte werden.

            es sei denn, sie kann evtl. aktenzeichen anderer fälle ausgraben.

            Kommentar

            • zuckerschnute
              PREMIUM-Mitglied
              • 21.01.2007
              • 3965

              #7
              Eben, vielleicht ist er vorbestraft. Dann reagiert die StA in jedem Fall!

              Kommentar

              • Sabine2005
                • 17.06.2005
                • 7791

                #8
                sie muß diese aktenzeichen liefern, denn wenn die in einem anderen bundesland registiert sind, wird selbst die staatsanwaltschaft in ihrem bundesland da nicht drankommen!!!!!!!!!!!!!!!

                ***zumindest nicht ohne monatelanges briefewechseln, die dann aber meistens im sande verschwinden***

                so toll ist der deutsche rechtsstaat!!

                Kommentar

                • zuckerschnute
                  PREMIUM-Mitglied
                  • 21.01.2007
                  • 3965

                  #9
                  Nur die Vorgangsliste bei der Staatsanwaltschaft ist intern, die Vorstrafen können bundesweit abgerufen werden.

                  Kommentar

                  • Sabine2005
                    • 17.06.2005
                    • 7791

                    #10
                    war in meinem fall nicht so, ich mußt damals meiner staatsanwaltschaft mitteilen, welche aktenzeichen es gibt und bin dann noch ermahnt worden, wie ich an diese unterlagen dran gekommen bin, weil sie da selber nicht ohne weiteres dran gekommen wären!!

                    dennoch kann es ihr passieren, das diese aktzenzeichen nicht zum tragen kommen, da es eben ein anderes bundesland betrifft.

                    hört sich irrsinnig an, kann aber passieren.

                    der typ wird eben nur als kleinkrimineller eingestuft, das macht es noch viel schwieriger an all die daten zu kommen!!!

                    vermutlich hat der typ schon so viele sachen am laufen, die bei der polizei als zu geringfügig angesehen wurden, somit nicht festgehalten wurden per anzeige, und wenn ihn dann mal jemand richtig an den wickel nicht, somit auch nicht zu tragen kommen, weil sie eben nicht registriert wurden.

                    ich mache ihr in dem fall nicht wirklich hoffnung.

                    ist das pferd ordnungsgemäß verkauft worden??

                    wieso sind die papiere noch bei ihr??


                    ist das pferd evtl noch nicht abbezahlt obwohl ein kaufvertrag vorliegt, empfehle ich ihr gerichtlich vom pfändungsrecht gebrauch zu machen.

                    dann bekommt das pferd für den lauf des verfahrens den sprichwörtlichen kuckuck auf den po, muß aber wohl bei dem typen bleiben...

                    ...und wenn dann nach monaten der fall gerichtlich geklärt ist, muß sie allerdings damit rechnen, das der typ stallkosten von ihr verlangen darf, da er das pferd nachweislich durchfüttert!

                    ist halt die frage, ob dieser kostenaufwand das alles wert ist.

                    wie sie es macht und dreht, sie wird am ende in unserem staat doch die A...karte bekommen.

                    kenne genügend solcher fälle!

                    Kommentar

                    • zuckerschnute
                      PREMIUM-Mitglied
                      • 21.01.2007
                      • 3965

                      #11
                      Ist zwar nicht so, aber wenn ihr meint. Sollte nur ein Tip sein.

                      Kommentar

                      • living doll
                        • 30.05.2005
                        • 2180

                        #12
                        Offenbar ist das Eigentum ja noch nicht auf die Verkäuferin übergegangen.
                        Wahrscheinlich wegen Geld.

                        Warum kannst Du, Radina, nicht mit der Verkäuferin in Kontakt treten?
                        Unbekannt verzogen?

                        Warum nicht einen Scheininteressenten dahin schicken?
                        Dabei könnte z. B. geklärt werden, ob es eine neue Eigentumsurkunde gibt.

                        Dann vielleicht die Polizei holen und wegen Diebstahl anzeigen?
                        "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
                        Vorwärts aber ist alles." R. Binding

                        Kommentar

                        • Sabine2005
                          • 17.06.2005
                          • 7791

                          #13
                          in ihrem eingangsposting erwähnt sie keinen diebstahl, somit hat sie ihm das pferd wohl übergeben.

                          in dem fall kann man juristisch nicht auf diebstahl plädieren, evtl. auf arglistige täuschung?
                          Zuletzt geändert von Sabine2005; 23.09.2007, 20:18.

                          Kommentar

                          • Radina
                            • 27.10.2002
                            • 3529

                            #14
                            ...

                            mein Problem ist das er hier sehr öffentlich ist und vielleicht ja auch Betreffende Person mitlesen könnte.

                            Was Sabine schreibt stimmt aber im großen und ganzen
                            Nachwuchspferde vom Züchter: 3JRappstute von Hochstern roh
                            4 J Stute braun 162 cm, roh Doppeltveranlagt ,Fohlen von Genesis 01722795784

                            Kommentar

                            • Radina
                              • 27.10.2002
                              • 3529

                              #15
                              ...

                              was kann man denn gegen den verkauf tun außer gerichtlich?
                              Pferd sieht auf den Bildern auch nicht gerade gut aus.

                              Wer kauft ein Pferd ohne Eigentumsurkunde Gebrannt mit Equidenpass ?
                              Wenn ich den Züchter aus den Papieren kenne rufe ich den doch als erstes an oder ?
                              Nachwuchspferde vom Züchter: 3JRappstute von Hochstern roh
                              4 J Stute braun 162 cm, roh Doppeltveranlagt ,Fohlen von Genesis 01722795784

                              Kommentar

                              • Martina62
                                • 30.12.2004
                                • 1052

                                #16
                                Betrüger

                                Eine ganz dumme Frage: Warum gibt man ein Pferd aus dem Stall, bevor die ganze Kaufsumme bezahlt ist?

                                Obwohl ich von einem Fall gehört habe, bei dem ein Aufzüchter ein Fohlen verkauft hat, das bei ihm in Aufzucht war.
                                Da hatten die Züchter ganz schlechte Karten, sie haben sich gottseidank aussergerichtlich mit den (unwissenden) Käufern geeinigt.
                                Erfahren haben sie erst davon, als der Anwalt der Käufer sie angeschrieben hat, wann sie endlich die Eigentumsurkunde rausrücken.
                                Starkes Stück, oder?
                                Bei dem Aufzüchter war auch nichts mehr zu holen.

                                Kommentar

                                • alexandraF

                                  #17
                                  Statt hier zu "lamentieren", die Besitzerin des Pferdes anschreiben, dass das Pferd noch nicht bezahlt ist und sie es nicht zu verkaufen hat. Das per Einschreiben Rückschein. Dann zum Anwalt, um entweder das Geld einzutreiben oder das Pferd wiederzubekommen ! Wenn das sich nun schon länger hinzieht, dass kein Geld gekommen ist, müßte man doch wohl schon längst mit Anwalt korrespondieren, oder etwa nicht ? Der weiss dann auch, was weiter zu tun ist, wenn das Pferd zu verkauf angeboten wird.

                                  Kommentar

                                  • Sabine2005
                                    • 17.06.2005
                                    • 7791

                                    #18
                                    [QUOTE=Martina62;223081]Eine ganz dumme Frage: Warum gibt man ein Pferd aus dem Stall, bevor die ganze Kaufsumme bezahlt ist?


                                    @ martina

                                    die pferde"diebe" sind heutzutage viel cleverer als du und ich es jemals vermuten würden - vor allem kennen sie die grauzonen der gesetzgebung.

                                    da kann wirklich jeder drauf reinfallen - ohne ausnahme!!

                                    wie die zum beispiel an "ihre" pferde kommen ist ganz leicht erzählt.

                                    meist haben die typen schon ein pferd im stall eingestallt (meist ein pferd, was woanders in deutschland gesucht wird....nur wissen die das in dem stall eben nicht!!). wochenlang sind sie täglich im stall und machen immer auf die nette tour. sie interessieren sich dann für ein pferd, was auf dem hof steht und möchten es zum beispiel jemanden aus ihrem bekanntenkreis vorführen.

                                    das pferd wird bereitwillig übergeben und durch die übergabe von besitzer und "cleverem geschäftsmann" ist der fall juristisch kein diebstahl!!

                                    meist wird von dem tag ab an dann auch keine miete für das pferd im stall bezahlt.

                                    und irgendwann nach monaten - wenn nur der azubi im stall ist - kommt der kerl wieder, macht einen heidenaufstand, sein pferd wäre schlecht versorgt worden, packt es ein und wart nicht mehr gesehen.

                                    ob es denn nun wirklich "schlecht versorgt" wurde und der hofbesitzer recht auf zahlung der stallmiete hat, muß dieser erst gerichtlich durchsetzen, was er wohl eher nicht tun wird, da die kosten für den stallbetreiber dann einfach zu hoch werden.

                                    der "clevere geschäftsmann" kommt damit durch!!


                                    die pferdebörse hat mich vor kurzem angeschrieben bezüglich dem thema pferdediebstahl.

                                    ich habe ihnen genügend beispiele genannt, das man im 21 jahrtausend nicht mehr von "diebstahl" juristisch reden kann, da sich diese "cleveren herren" die pferde viel einfacher und legaler besorgen (da müssen die nicht mehr nachts an weiden rumhängen und versuchen den gaul in den hänger zu kriegen!!)

                                    eins ist leider fakt, hat man ein pferd aus den händen gegeben, hat man juristisch kaum noch eine möglichkeit das pferd wiederzubekommen.

                                    ...es sei denn, man investiert viel geld ....und das sogar über jahre!!!


                                    knallhart gesprochen, und öffentlich darf man sowas wohl eher nicht sagen, aber um sein eigentum zurückzubekommen, müßte man genauso abgebrüht sein wie die kerle selber.

                                    sprich: einige leute zusammentrommeln und als gruppe dort auftreten. hierbei darf keiner ein böses wort sagen (die helfer sollten am besten gar nicht reden - kein einziges wort!!!) und handgreiflich darf auch keiner werden!!!

                                    pferd einpacken und ganz bestimmt sagen, das man sein rechtliches eigentum mitnimmt und sich ja gerichtlich darüber einigen kann.

                                    Anschrift nochmal hinterlassen.

                                    ***leider sind wir alle für solche aktionen wohl zu brav, weil man uns eingebläut hat, das man sowas nicht machen darf!!!****

                                    das einzige was dir hilfe verschaffen könnte ist, wenn du den kerl soweit reizt, das ER (!!) den Gerichtsweg in gang bringt!!! komischerweise haste ab dem tag mehr rechte, die du andersherum nicht hättest!!

                                    Kommentar

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