Deskscheine / Abfohlbelege

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  • Deskscheine / Abfohlbelege

    Fall 1:
    Stute gekauft, tragend, Decktaxe wurde vom Vorbesitzer nicht bezahlt, wie bekommt man / bekommt man überhaupt Papiere für das Fohlen?

    Fall 2:
    Stute verkauft, nicht bezahlt, wird nun von neuen Besitzer gedeckt, dann vom Eigentümer - da nicht bezahlt wieder abgeholt - was ist mit dem Fohlen??



  • Tati2210
    • 16.03.2006
    • 1576

    #2
    Würde ich mal vermuten :
    Fall 2 Weiß ich nicht ,denke der Deckeigentümer kann Decktaxe einfordern?Weiß ich aber nicht genau!!


    Fall1 : Decktaxe muß nachgezahlt werden und anhand von Gen Test(Blut?) nachgewiesen werden das das Fohlen aus dieser Stute von dem Hengst xyz ist.


    Haben so einen Fall.Haben 3,5j. Wallach angeboten bekommen.Deckschein liegt vor und sonst nichts. Da scheint es so zu sein das keine Papiere erstellt werden ,sondern nur ein EQ Paß.

    Kommentar


    • #3
      hm, ich höre eben ab und an mal, das Hengsthalter sich über nichtbezahlte Deckgelder beklagen. Ich dachte eigentlich auch immer, das dann der Züchter eben keine Papiere für das Fohlen bekommt, da der Hengsthalter ja den Deckschein nicht zum Verband schicken muß. Aber da gibt es wohl doch eine Lücke ... sonst müssten doch ettliche Fohlen mehr ohne Papiere rumlaufen .... oder??

      Noch was zur Richtigstellung - weil ich gerade ganz nette pm´s mit tipps bekommen habe - das sind fiktive Fälle ....



      Kommentar

      • living doll
        • 30.05.2005
        • 2180

        #4
        Zitat von [b
        Zitat[/b] (Tati2210 @ Jan. 16 2007,10:32)]Deckschein liegt vor und sonst nichts. Da scheint es so zu sein das keine Papiere erstellt werden ,sondern nur ein EQ Paß.
        Wir hatten eine solche Stute gekauft.
        Da wurde eine DNA-Bestimmung durchgeführt und das Pferd bekam fünfjährig einen Brand und ganz normale Papiere (Westfalen).
        "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
        Vorwärts aber ist alles." R. Binding

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        • Deonda
          • 26.01.2002
          • 3867

          #5
          Wäre es bei Fall 1 nicht am einfachsten, wenn du die Decktaxe halt anstelle der Vorbesitzer bezahlen würdest? Dann würde dir das Gestüt sicherlich ohne Probleme einen Deckschein ausstellen.

          Bei Fall 2 hat doch der besamende TA bestimmt irgend welche Belege der Samenlieferung. Da könnte man sicherlich beim Gestüt nochmals einen Deckschein verlangen.
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