Stutenleistungsprüfung f. Stuten

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  • ChristineJ

    Stutenleistungsprüfung f. Stuten

    Wenn eine StPrA vierjährig ein Fohlen bekommt, und noch nicht geritten ist, denn muss sie ja im Spätsommer/Herbst noch Stutenleistungsprüfung machen.

    Wie läuft das bei euch ab?

    Werden die Stuten gleich wenn das Fohlen da ist angeritten, oder sind die bei euch alle dreijährig tragend angeritten worden??
    (Wäre jetzt beim hannoverschen Verband)

  • #2
    Ein Stute die nach ,ich glaube 1983 geboren ist , soll eine STLP machen . Es gibt Ausnahmen , die müssen aber bei Verband beantragt werden . Einen normale HBSTstute kann auch noch mit 10 oder älter die Prüfung machen .
    Würde aber wenn die Stute tragend ist ihr die Strapaze der STLP ersparen .
    Die kann sie auch noch nach dem Fohlen machen .
    Habe derzeit eine 6 J. ohne Prüfung tragend .
    Angeritten war sie schon (Spätentwickler ), Habe ich mit 5 gemacht ,dann besamt , weggestellt , nun bekommt sie ihr Fohlen und wenn das im Winter abgesetz ist ,wird sie wieder geritten . Und soll wenn alles Klappt im Mai 07 die Feldprüfung machen .
    Überlege allerdings sie zur Stationsprüfung nach Verden mit ihren Boxenanchbarin zuschicken .

    Kommentar

    • ChristineJ

      #3
      Ich hatte jetzt gedacht, das Staatsprämienanwärterinnen (Hannoveraner) bis 7j. ein Fohlen bekommen haben müssen, frei von Kehlkopfpfeifen sein müssen und bis 4 jährig die Stutenleistungsprüfung mit irgend´ner Mindestnote bestehen müssen, oder ist das nicht richtig??

      Man hört von sovielen Stuten die 4j. ein Fohlen bekommen, haben die die Prüfung denn schon 3j. gemacht?

      Gibt es eigentlich noch Altersabzug?

      Kommentar


      • #4
        So steht es auf der Seite unter http://www.hannoveraner.com/
        Staatsprämienstuten

        Die Staatsprämie ist eine Förderungsmaßnahme der niedersächsischen Landesregierung mit dem Ziel, herausragende Stuten in der Zucht zu halten. Sie kann außerhalb des Zuchtgebietes nicht vergeben werden. Bitte bedenken Sie dies beim Kauf oder Verkauf einer Stute.

        Die Anwartschaft auf die Staatsprämie wird nur an drei- und vierjährige Stuten vergeben. Auf den Vereinsschauen muss eine Stute Anwartschaft auf den Titel Staatsprämie erhalten, d.h. sie muss mit einem Ia-Preis ausgezeichnet werden. Es gibt zwei Möglichkeiten, den Titel Staatsprämie zu erlangen.

        Zuchtverpflichtung für drei- u. vierjährige Staatsprämienstuten mit Förderprämie
        Sofern eine Stute dreijährige die Anwartschaft erhalten hat, kann sie wahlweise drei- bzw. vierjährige das erste Mal bedeckt werden. Hat die Stute die Anwartschaft jedoch vierjährig erhalten, muss sie vierjährig das erste Mal bedeckt werden.

        Hierbei unterzeichnet der Züchter eine Zuchtverpflichtungserklärung. Damit verpflichten er sich, die Stute für vier Deckjahre besamen zu lassen. In diesem Fall wird durch den Verband eine Förderprämie ausgezahlt. Die nachfolgenden Punkte müssen bis spätestens bis zum 31.12. diesen Jahres erfüllt sein

        Ablegung einer Zuchtstutenprüfung mit einem für die Staatsprämie ausreichenden Ergebnis.
        Untersuchung der Stute auf Kehlkopfpfeifen durch einen der durch den Verband ernannten Tierärzte
        2. Zuchteinsatz der Stute ohne Zuchtverpflichtung (ohne Förderprämie)

        Hierbei ist folgendes bis spätestens zum 31.12. eines Jahres erforderlich

        Ablegung einer Zuchtstutenprüfung mit einem für die Staatsprämie ausreichenden Ergebnis.
        Untersuchung der Stute auf Kehlkopfpfeifen durch einen der durch den Verband ernannten Tierärzte
        Diese Stute wird automatisch abgemeldet. Sobald die Stute wieder bedeckt werden soll, muss diese in schriftlicher Form unter Zahlung einer Gebühr von € 40,-- wieder angemeldet werden. Nachdem das erste lebend geborene, hannoversch registrierte Fohlen geboren worden ist, erhält die Stute den Titel Staatsprämie. Bei diesem späteren Zuchteinsatz entfällt die Förderprämie.




        Die stuten die bereits im Mai die Prüfung gemacht haben in dem Jahr in dem sie 3 wurden . Wurden sicher schon früher angeritten mit Krasskurs.
        Bei weiteren Fragen einfach mal beim Verband anrufen TEl. 04231/673-10 (Stutbuch , Frau Insa Löhman )

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