Körklausel im Kaufvertrag für Hengstfohlen?

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  • Zuchtanfaenger
    • 19.03.2013
    • 2

    Körklausel im Kaufvertrag für Hengstfohlen?

    Hallo Zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe, dass ich das jetzt im richtigen Unterforum poste und Ihr mir helfen könnt.
    Wir haben letztes Jahr unser erstes Fohlen bekommen -- einen schicken Hengst. Er bewegt sich toll und war auch für das Fohlenchampionat in Lienen qualifiziert -- wahrscheinlich das Glück der Anfänger ;-)
    Erst haben wir gedacht wir würden den Hengst behalten und selber ausbilden -- stellten jedoch fest das das hier bei uns doch nicht so gut möglich ist und haben ihn daher zum Verkauf angeboten und er ist jetzt auch so gut wie verkauft.
    Die Frage die wir uns jetzt stellen ist, ob es üblich ist eine Klausel in den Kaufvertrag einzubauen für eine "Nachzahlung" wenn der Hengst gekört wird.
    D.h. wir verkaufen ihn heute für den Betrag X, sollte er gekört werden bekommen wir quasi eine Präie Y.
    Frage an Euch: ist so etwas gängig oder üblich? Und wenn ja: wie hoch (im prozentualen Verhältnis zum Kaufpreis?) ist so eine Prämie.
    Ich freue mich auf Eure Antworten
  • Riesoll
    • 01.06.2008
    • 2249

    #2
    Ja, sowas gibt es. Nun kommt es aber darauf an, für welches Geld das Fohlen ver/gekauft wird. Ist der Preis niedrig, würde ich sowas auch als Käufer "unterschreiben" - zahle ich aber schon eine stolze Summe, dann würde ich es nicht machen. Kommt aber auf den einzelnen an. Aber ich denke, in der heutigen Marktlage ist sowas eher selten, aber wenn der Käufer sich darauf einläst, naja, bitte: warum denn nicht.

    Kommentar


    • #3
      Sowas wird gemacht. Aber was ist, wenn der neue Beitzer ihn zum Schein an einen anderen weiterverkauft....
      Da muß dann mit rein...bei Weiterverkauf ist ein Betrag Z an "uns" fällig.... oder dergl.

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      • Super Pony
        • 05.11.2011
        • 5012

        #4
        Wenn du wirklich einen potentiellen Hengstanwärter hast und ihn auch an einen Hengstaufzüchter verkaufst ist das durchaus üblich, über die Höhe des Preises etwas zu sagen ist schwierig, den der Markt bestimmt den Preis, wie immer nicht eine Modelrechnung
        Ich würde aber selbst beim kaufen so von 10-20% ausgehen plus evtl x Freisprünge
        http://www.super-pony.de

        Kommentar

        • Zuchtanfaenger
          • 19.03.2013
          • 2

          #5
          Danke schon mal -- vor allen Dingen mit der Idee der Freisprünge -- das hatte ich noch gar nicht auf der Uhr!

          Kommentar

          • Drenchia
            • 21.12.2012
            • 3678

            #6
            ein Zuschlag bei Körung ist gängige Praxis, ein weiterer Zuschlag für den Fall dass der Hengst prämiert wird ist auch üblich. Prozentzahlen sind schwierig, ich kenne Vereinbarungen ab 25% Aufschlag. Freisprünge sind kaum durchsetzbar, da Voraussetzung wäre, dass der Käufer das Pferd behält und aufstellt, dass es im Bereich des möglichen FS-Versandes bleibt oder TG gewonnen wird und dass es überhaupt in die Zucht geht.

            Kommentar

            • Arielle
              • 23.08.2010
              • 2852

              #7
              Habe PN geschickt!
              http://www.zuechtergewerkschaft.com/

              Kommentar

              • tina_178
                • 18.03.2007
                • 3704

                #8
                Ja, kann man machen. Es muss aber klar und wasserfest formuliert sein. Z. B. der Käufer des Fohlens zahlt dem Verkäufer den Betrag x, wenn ein positives Körurteil ausgesprochen wird, auch wenn das Tier zum Zeitpunkt der Körung nicht mehr in seinem Eigentum/Besitz steht. Die Zeit der Körung wird begrenzt auf die Zeit von-bis (Datum), dabei ist es egal von welchem Pferdezuchtverband das Körurteil ausgesprochen wird. Damit ist alles abgedeckt, auch die Körung durch andere Verbände, und ggf. auch Körung unter dem Sattel.
                Lerne Schweigen, ohne zu platzen !

                Kommentar

                • Julchen2550
                  • 10.07.2010
                  • 434

                  #9
                  Mal eine grundsätzliche Frage zu dem Thema - weil ich es ganz einfach recht interessant finde - kann man denn seinen Fohlenkäufer verpflichten das erworbene Pferd überhaupt auf einem Körtermin vorzustellen?

                  Jetzt habe ich mich mal aus eigenem Interesse erkundigt, was es mich in etwa kosten könnte, wenn ich mein HF in professionelle Hände gebe und für eine Körung vorbereiten lasse. Das ist schon ziemlich teuer - natürlich gerechtfertigt, weil die Hengstaufzüchter ja auch einen großen Aufwand betreiben.

                  Wäre es nicht mein gutes Recht als Fohlenkäufer zu sagen: "Das Geld investier ich nicht, ich lass den mal so Hengst - vielleicht wird der über Eigenleistung o. Ä. gekört - oder leg ihn, weil Wallache haben es e viel schöner"

                  Kommentar

                  • Julchen2550
                    • 10.07.2010
                    • 434

                    #10
                    Bin nicht sicher, ob klar ist was ich jetzt eigentlich wissen wollte Darum noch einmal:

                    Kann ich den Käufer meines HF vertraglich verpflichten das Pferd zu gegebenem Zeitpunkt auf einem Körtermin vorzustellen und auch die Kosten zu tragen, die eine Vorbereitung zur Hengstkörung mit sich bringen würden?

                    Und dann darüber hinaus - sollte das Pferd angenommen werden - dem Züchter bzw. Verkäufer auch noch einen Zuschlag zu zahlen?

                    Ganz ehrlich, ich würde mir überlegen, ob ich so einen Vertrag unterschreiben wollte...

                    Kommentar

                    • St.Pr.St
                      • 06.03.2009
                      • 5228

                      #11
                      Zitat von Julchen2550 Beitrag anzeigen
                      Bin nicht sicher, ob klar ist was ich jetzt eigentlich wissen wollte Darum noch einmal:

                      Kann ich den Käufer meines HF vertraglich verpflichten das Pferd zu gegebenem Zeitpunkt auf einem Körtermin vorzustellen und auch die Kosten zu tragen, die eine Vorbereitung zur Hengstkörung mit sich bringen würden?

                      Und dann darüber hinaus - sollte das Pferd angenommen werden - dem Züchter bzw. Verkäufer auch noch einen Zuschlag zu zahlen?

                      Ganz ehrlich, ich würde mir überlegen, ob ich so einen Vertrag unterschreiben wollte...
                      Gibts trotzdem .... Bei positiver Körung was nach ist bei Hengstanwärter nicht so unüblich :-)
                      http://www.christianwoeber.com

                      Kommentar

                      • Peanut
                        • 06.08.2007
                        • 2899

                        #12
                        Mir wurde letztes Jahr ein super interessantes Hengstfohlen angeboten. Weil mich dieser Vertrag abschreckte, habe ich letztlich vom Kauf abgesehen.

                        Kommentar

                        • Julchen2550
                          • 10.07.2010
                          • 434

                          #13
                          Aha... na gut zu wissen man lernt nie aus

                          Kommentar

                          • Arielle
                            • 23.08.2010
                            • 2852

                            #14
                            [QUOTE=Julchen2550;1191692] Kann ich den Käufer meines HF vertraglich verpflichten das Pferd zu gegebenem Zeitpunkt auf einem Körtermin vorzustellen und auch die Kosten zu tragen, die eine Vorbereitung zur Hengstkörung mit sich bringen würden?
                            QUOTE]

                            Vereinbaren kann man so ziemlich alles mögliche, sofern man einen entsprechenden Vertragspartner findet!

                            Ich habe solche deals schon mehrfach gemacht; aber Vertragspartner waren immer professionelle Hengstaufzüchter. Mit privaten Fohlenkäufern macht es m.e. wenig Sinn. Wirtschaftlicher Hintergrund für solche deals mit Bonus/Nachschlag muss es doch sein, eine Win-Win-Situation zu schaffen: Der Hengstaufzüchter kauft das Fohlen zu einem ordentlichen Preis der es ihm aber vorraussichtlich noch erlaubt, den Hengst auch dann noch mindestens kostendeckend zu verkaufen wenn er nicht gekört wird, denn Nicht-Körung ist ja auch bei Profis der häufigere Fall!

                            Sollte er aber gekört werden, womöglich sogar ein Prämienhengst oder gar Körsieger werden, dann entsteht schnell ein Superprofit und es ist fair und fällt dem Aufzüchter auch leicht, daran den Züchter ein Stück teilhaben zu lassen.

                            Eine Klausel wie oben diskutiert, nach der ein Käufer den Hengst unbedingt zur einer Körung vorzustellen hat, macht m.E. überhaupt keinen Sinn und ein Profi-Aufzüchter würde sich darauf m.E. auch nicht einlassen. Die Mehrzahl der Hengstanwärter ist 2 Jahre später eben doch nicht körfähig und würde von einem Profi auch kaum vorgestellt werden. Solche deals sollten m. E. nur Leute miteinander machen, die sich nach Art eines hanseatischen Kaufmanns auch allein ihrem Wort verpflichtet fühlen.
                            http://www.zuechtergewerkschaft.com/

                            Kommentar

                            • Funkenmarie
                              • 18.03.2009
                              • 120

                              #15
                              Gibt es solche Verträge irgendwo als Muster ????

                              Kommentar

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