Gibt es ein allgemein übliches Verfahren bezgl. Deckgeldnachlass nach Nichtaufnehmen in der Vorsaison wenn der Hengst zwischenzeitlich die Station und/oder den Pächter gewechselt hat? Die Hengste hoppen ja heute in immer kürzeren Abständen von Station zu Station, der eine stirbt, der nächste wird verkauft und kastriert, wieder einer geht ins Ausland und ein anderer wird eingetauscht. Wie verfahrt ihr da, hat der Stutenhalter einfach Pech gehabt wenn ein Hengst 'futsch' ist, bietet Ihr ihm als Ersatz einen Rabatt für einen anderen Hengst?
Frage an die Hengsthalter - Deckgeldnachlass bei Stationswechsel?
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ich habe da gerade ein aktuelles beispiel aus dem bekanntenkreis parat: hengst futsch, angebot lautet: einer der nicht so frequentierten hengste der station
gegen rabatt. da von diesen hengsten aber keiner zusagt, läuft es wohl auf einen der teureren hengste gegen verrechnung des deckgeldes vom letzten jahr raus.
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Gute Frage bei uns erübrigt sich das wegen dem Splitting-System ohnehin!Avatar: Stutfohlen von Lord Z a.d. St.Pr.St. Actress von Acord II / Mytens xx (Stutenstamm der Platina), geb. 2009
www.pferdezucht-nordheide.de
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z.B. Benetton Dream Stationswechsel zu Gestüt WM
Hengsthalter bleibt in der Verantwortung nur auf anderer Station.....
Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit, usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, TG-Sperma eingesetzt werden oder auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht. Bei stark freqeuntierten Hengsten weisen wir darauf hin, dass die Stuten vorrangig auf Station besamt werden.
Für die Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird das halbe Deckgeld des Vorjahres angerechnet, sofern bis zum 01.12. eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt. Liegt diese Bescheinigung bis dahin nicht vor, ist eine Anrechnung leider nicht möglich. Stuten, die nach dem 01.07. des jeweilegen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend geworden sind, erhalten im Folgejahr volle Deckgeldfreiheit (in der jeweiligen Preisklasse). Beachten Sie bitte, dass auch hier die tierärztliche Bescheinigung bis zum 01.12. vorliegen muss.
http://www.gestüt-wm.comZuletzt geändert von horsewoman; 28.01.2009, 14:14.
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