Hallo!
Ich habe irgendwie nichts ausschlaggebendes und aktuelles hier gefunden... also falls doch, dann schreib ichs gern nochmal im richtigen thema
Folgendes:
Mir wurde heute gesagt, mein Gebiss ist nicht zulässig (bzw. erst ab M) lt. LPO.
Ich habe eine starre Metallstange mit Zungenfreiheit (<30 mm).
Mir wurde heute gesagt, ich darf nur ne Gummistange hernehmen oder eben 1-fach oder doppelt gebrochen... (wobei ich eben alles ausgeschlossen habe und meiner meinung nach eine metallstange m. zungenfreiheit noch die beste lösugn war...)
Ich hab zwar die LPO 2008 aber evtl. gabs da ja weitere ergänzungen seit der LPO im bezug auf das Pelham.)
1 ne ergänzung hab ich noch gefunden, und zwar hab ich das so verstanden, das pelham stangen zugenfreiheit haben sollten... aber k.p.
Bin echt überfragt langsam...
Vielleicht kann mir ja wer helfen??
ich sag schonmal danke
Lg
Ich habe irgendwie nichts ausschlaggebendes und aktuelles hier gefunden... also falls doch, dann schreib ichs gern nochmal im richtigen thema

Folgendes:
Mir wurde heute gesagt, mein Gebiss ist nicht zulässig (bzw. erst ab M) lt. LPO.
Ich habe eine starre Metallstange mit Zungenfreiheit (<30 mm).
Mir wurde heute gesagt, ich darf nur ne Gummistange hernehmen oder eben 1-fach oder doppelt gebrochen... (wobei ich eben alles ausgeschlossen habe und meiner meinung nach eine metallstange m. zungenfreiheit noch die beste lösugn war...)
Ich hab zwar die LPO 2008 aber evtl. gabs da ja weitere ergänzungen seit der LPO im bezug auf das Pelham.)
1 ne ergänzung hab ich noch gefunden, und zwar hab ich das so verstanden, das pelham stangen zugenfreiheit haben sollten... aber k.p.
Bin echt überfragt langsam...
Vielleicht kann mir ja wer helfen??
ich sag schonmal danke

Lg
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