Ausrüstung Pferd in Eigungs-/Springpferdeprüfungen?

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  • Phelps
    • 25.02.2010
    • 57

    Ausrüstung Pferd in Eigungs-/Springpferdeprüfungen?

    Ich brauche bitte mal Hilfe von den "Springauskennern".
    Eignungen:
    Soweit ich weiß, darf ich (Reiter) in einer Eignungprüfung nur mit Springgerte reiten und wenn Weste dann schon im Dressurteil. Soweit klar.
    Beim Pferd wirds komplizierter: KEIN Martingal, aber Vorderzeug erlaubt. Bandagen vorne + hinten erlaubt, KEINE Glocken. Bei den Gamaschen ist es dann ganz vorbei.... vorne beliebig (?), hinten nur Streichkappen. Hier jedoch auch nur die Streichkappen die in

    Springpferdeprüfungen
    zugelassen sind ??? (in der LPO mit Abbildung, innen Kappe, aussen nur Klett - dieser aber 5 cm breit, insgesamt nur 16 cm hoch ) oder auch andere?
    Ich habe nämlich Streichkappen, die um den Fesselkopf gesamt gehen, also wie vordere nur eben ganz kurz (ähnlich Foto unten). Die darf ich dann in Springpferdeprüfungen NICHT verwenden aber in Eignungsprüfungen schon..?!??
    Bin die letzten Jahre nur Dressur geritten und nun echt irgendwie planlos..images[6].jpg
  • Elsbeth
    • 02.04.2010
    • 2388

    #2
    Jedes gute Reitsportgeschäft kennt sich mit Sicherheit aus!

    Für Springpferdeprüfungen sind nur noch die "guten alten Eskadron-Streichkappen" (als Beispiel, damit Du Dir das besser vorstellen kannst) o. ä. zugelassen.
    Alles was Schnallen o. Knöpfe hat nicht!!

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    • No Risk No Fun
      • 14.02.2011
      • 389

      #3
      1. Du kannst den Dressurteil auch mit einer langen Gerte reiten, musst diese dann aber zum Springen wechseln und du darfst auch für das Springen das Martingal bzw. die Martingalgaber einschnallen, nur für den Dressurteil halt nicht.
      2. Bandagen werden in keinem Springen gerne gesehen, kann ich nur von abraten, da gab´s dann schon die eine oder andere Diskusion...
      Vorne sind die ganz normalen Hartschalgamaschen die vorne offen sind erlaubt. Hinten die, die du schon beschrieben hast, die normalen mit dem 5 cm Klett. Gild für Eignung und Springpferde!!! in einer Springpferdeprfg. darfst du auch mit Glocken reiten, in der Eignung allerdings nicht...

      Kommentar

      • Phelps
        • 25.02.2010
        • 57

        #4
        Hallo zusammen,
        danke für die Infos - ich geh dann mal lieber auf sicher und hinten "nackig". Vorne ganz normale Hartschalengamaschen. Martingal & Glocken brauch ich eh nicht und Gerte eh nur beim Hüpfen, also ne kurze.
        Wünsche Euch ein erfolgreiches (Turnier)Wochenende!

        Kommentar

        • Robin
          • 24.12.2004
          • 1819

          #5
          Möchte kein Besserwisser sein, aber man darf nur mit Springgerte reiten und nach dem Dressurteil nichts mehr verändern, also auch keine Martingalgabel einschnallen.Zumindest ist es bei uns in NRW so.

          Kommentar

          • clandestino
            • 12.03.2011
            • 669

            #6
            Die LPO sagt zu dem Streichkappenproblem folgendes:

            §70 C II

            Bandagen, Gamaschen, Streichkappen, Kronen-/(Fessel-)ringe und Springglocken: Zugelassen in allen LP über Hindernisse.

            Ausnahmen:

            1. In Eignungs-LP für Reitpferde gem. § ... sind nur Gamaschen, Streichkappen bzw. Bandagen zugelassen. (es ist also egal welche)

            2. In Springpferde-LP und Freispring-LP (und nur in diesen) sind an den Hinterbeinen nur Streichkappen gemäß Abb. 1 "Sonstige Ausrüstung" zugelassen.
            -glatte Innenstruktur ohne Aufwölbung o.Ä.
            -Klettverschluss (5cm Mindestbreite), keine Riemen/Schnallen o.Ä.
            -die "Schale" muss am Fesselkopf (nicht am Röhrbein) anliegen und muss rundum geschlossen angebracht werden (vgl. Abbildung)
            -es ist kein weiterer bzw. zusätzlicher oder anderweitiger Beinschutz an den Hintergliedmaßen zugelassen.

            §70 D I

            Gleitendes Ringmartingal ... : zugelassen in allen LP über Hindernisse (Ausnahme: Eignungs-LP gem. ...) (also nicht zugelassen!)

            Dressurgerten sind im übrigen auch nicht zugelassen und Vorderzeuge darf man in allen LP verwenden (außer internationalen Dressurprfg.).

            Kommentar

            • No Risk No Fun
              • 14.02.2011
              • 389

              #7
              Zitat von Robin Beitrag anzeigen
              Möchte kein Besserwisser sein, aber man darf nur mit Springgerte reiten und nach dem Dressurteil nichts mehr verändern, also auch keine Martingalgabel einschnallen.Zumindest ist es bei uns in NRW so.
              Kein Ding, in allen Prfg. in denen ich geritten bin durften wir es so machen, reite in SH

              Kommentar

              • No Risk No Fun
                • 14.02.2011
                • 389

                #8
                Zitat von clandestino Beitrag anzeigen

                Gleitendes Ringmartingal ... : zugelassen in allen LP über Hindernisse (Ausnahme: Eignungs-LP gem. ...) (also nicht zugelassen!)

                Dressurgerten sind im übrigen auch nicht zugelassen und Vorderzeuge darf man in allen LP verwenden (außer internationalen Dressurprfg.).
                Nehme ich so zur kenntnis, habe mir da aber von den Richtern etwas anderes sagen lassen, bzw. sie haben es uns erlaubt/es so zugelassen

                Kommentar

                • Robin
                  • 24.12.2004
                  • 1819

                  #9
                  Ich glaube, es gibt besonders bei Eignungsprüfungen besonders viel Unsicherheiten was die Ausrüstung betrifft. Selbst bei den Richtern. Liegt sicher daran, das es ständig irgendwelche Änderungen diesbezüglich gibt.

                  Kommentar

                  • No Risk No Fun
                    • 14.02.2011
                    • 389

                    #10
                    Glaub ich auch
                    Vielleicht ist´s da am besten vor dem Ritt einfach mal bei den Richtern anzufragen

                    Kommentar

                    • Fife
                      • 06.02.2009
                      • 4401

                      #11
                      Darüberhinaus kann es auch für einzelne Länder "besondere Bestimmungen" geben

                      Kommentar

                      • Gluecksgraf
                        • 12.05.2010
                        • 2069

                        #12
                        Zitat von Fife Beitrag anzeigen
                        Darüberhinaus kann es auch für einzelne Länder "besondere Bestimmungen" geben
                        Das glaube ich eher nicht. Vielmehr werden Eignngsprüfungen eher selten ausgeschrieben. Aber die Unsicherheit besteht auf allen Seiten.
                        Meine Frau reitet morgen eine Eigung mit Geländeteil. Es ist richtig lustig, kein Richter sagt dir so richtig, was nun erlaubt ist!

                        Kommentar

                        • Robin
                          • 24.12.2004
                          • 1819

                          #13
                          Ja es wird aber auch immer schwieriger die Bestimmungen der LPO richtig zu interpretieren, vor allem weil sie in vielen Teilen einfach keinen Sinn ergeben.
                          Warum darf ein junges unerfahrenes Pferd bei einer Eignung mit Geländeteil keine Glocken oder hinten hohe Geländegamaschen tragen? Warum darf man kein Martingal vor dem Gelände einschnallen, was man in jeder anderen Geländeprüfung darf? Warum darf man im Springen eine weiche Nathe Stange nutzen aber in einer Eignung nur schärfere Gebisse? Ich glaube, da besteht viel Verbesserungsbedarf.

                          Kommentar

                          • No Risk No Fun
                            • 14.02.2011
                            • 389

                            #14
                            Zitat von Robin Beitrag anzeigen
                            Ja es wird aber auch immer schwieriger die Bestimmungen der LPO richtig zu interpretieren, vor allem weil sie in vielen Teilen einfach keinen Sinn ergeben.
                            Warum darf ein junges unerfahrenes Pferd bei einer Eignung mit Geländeteil keine Glocken oder hinten hohe Geländegamaschen tragen? Warum darf man kein Martingal vor dem Gelände einschnallen, was man in jeder anderen Geländeprüfung darf? Warum darf man im Springen eine weiche Nathe Stange nutzen aber in einer Eignung nur schärfere Gebisse? Ich glaube, da besteht viel Verbesserungsbedarf.
                            Finde ich auch immer wieder alles sehr undeutlich geschrieben/ausgedrückt.
                            Sollte man unbedingt alles noch mal überdenken, auch dieses hin und her mit den Gamaschen und Gebissen..

                            Kommentar

                            • Gluecksgraf
                              • 12.05.2010
                              • 2069

                              #15
                              Meine Frau reitet heute eine Eignungspürfung mit Geländeteil.
                              Welche Ausrüstung sie nehmen darf ist, wie ja schon geschrieben, nicht ganz klar geregelt, also FN kontaktieren. E-Mail an die FN geschickt, jedoch keine Antwort. Anruft bei der FN: "Ja, dass können wir jetzt auch nicht so genau sagen, der Mitarbeiter der für die Ausrüstung verantwortlich ist der hat Urlaub, aber sie können eine E-mail dennoch hinschicken, dem Mitarbeiter ruft diese ab.

                              Nun, der Mitarbeiter teilte nun mit, dass die Dressur mit der Ausrüstung vom Gelände zu reiten ist, also bereits Geländegamschen vor und hinten, Schutzweste muss schon angezogen sein (mit Schutzweste Dressur reiten !!!) usw., ob nun Hufglocken getragen werden dürfen (wie ja im Gelände erlaubt), dass muss dann von dem FN-Beauftragen bestimmt werden (kann also individuell entschieden werden). Anrut bei der Meldestelle und Startbereitschaft gemeldet und gleich nach der Ausrüstung gefragt: "Wir kenn schon um das Problem, wir werden dann vor der Prüfung einen Aushang machen, was getragen werden kann".

                              Ich werde weiter berichten, was nun getragen werden durfte!

                              Kommentar

                              • Phelps
                                • 25.02.2010
                                • 57

                                #16
                                Ich habe die Eignung nun geritten (erste Eignung, 3. Platz HURRA) und mich vorher auch umgeschaut was die anderen so dabei haben. Anscheinend herrscht über die hinteren erlaubten Streichkappen wirklich Unsicherheit, denn fast alle waren "hinten ohne".

                                Ich finde auch, die FN sollte sich nicht nur an ein neues Aufgabenheft machen sondern auch die LPO etwas "verunkomplizieren". Wie oben auch schon erwähnt macht die Gebissregelgung für mich überhaupt keinen Sinn mehr.. und gestern habe ich zum Thema Hilfszügel gelernt, dass man für Dressurprüfungen so abreiten muss, wie in der Prüfung geritten wird. Also kein Martingal, keine Schlaufis, keine Wiener/Dreieckszügel (ausser in WBO Prüfungen bzw. extra so ausgeschrieben). Für Springprüfungen jedoch darf mit Schlaufzügeln abgeritten werden, sobald das Warmspringen beginnt müssen diese jedoch ausgeschnallt werden....

                                Kommentar

                                • No Risk No Fun
                                  • 14.02.2011
                                  • 389

                                  #17
                                  Supi, Glückwunsch =)
                                  In meiner ersten Eignung war ich auch gleich dritte ^^

                                  Ja, es sollte unbedingt eine neue/vereinfachte LPO zusammen gestellt werden und dabei können dann gleich die einen oder anderen Sachen nochmal überdacht werden, ob diese überhaupt Sinn machen!

                                  Kommentar

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