Hallo!
Die Tochter einer Freundin möchte Mitte September ihr kleines Reitabzeichen machen (E-Dressur, E-Springen).
Für die E-Dressur stelle ich ihr mein älteres, im Vorruhestand befindliches Springpferd zur Verfügung.
Über aktuelles Abzeichenregelwerk bin ich nicht informiert. Der Veranstalter (Verein) sagt, die E- Dressur sei mit Ausbindern erlaubt. Andere sagen, es sei nicht erlaubt.
Wer weiß genau, ob die E-Dressur mit Hilfszügeln geritten werden darf? Sind auch Longierschlaufzügel erlaubt??
Danke für Eure Hilfe.
Die Tochter einer Freundin möchte Mitte September ihr kleines Reitabzeichen machen (E-Dressur, E-Springen).
Für die E-Dressur stelle ich ihr mein älteres, im Vorruhestand befindliches Springpferd zur Verfügung.
Über aktuelles Abzeichenregelwerk bin ich nicht informiert. Der Veranstalter (Verein) sagt, die E- Dressur sei mit Ausbindern erlaubt. Andere sagen, es sei nicht erlaubt.
Wer weiß genau, ob die E-Dressur mit Hilfszügeln geritten werden darf? Sind auch Longierschlaufzügel erlaubt??
Danke für Eure Hilfe.
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