Eignungsprüfung

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  • Sugar
    • 13.01.2004
    • 97

    Eignungsprüfung

    Darf ich den dressurlichen Teil der Eignungsprüfung z.b. mit Springglocken und Bauchlatz und Martingal bzw. Vorderzeug reiten?

  • #2
    Also, Beinschutz ist auf jeden Fall erlaubt. (Ob da die Springglocken zu zählen weiß ich nicht so genau).
    Martingal ist verboten und die Gerte darf auch nur eine Springgerte (max. 75cm) sein.

    Kommentar

    • Sugar
      • 13.01.2004
      • 97

      #3
      Tja - das ist eben die Frage mit den "Glocken"....Bauchlatz dürfte ja wahrscheinlich kein Problem sein....

      Kommentar


      • #4
        Ich bin vor 9 Jahren das letzte mal Eignung geritten, aber da war Beinschutz im Dressurteil definitiv nicht erlaubt. Einmal haben die Richter sogar verboten vor dem Springen Gamaschen rumzumachen. Vielleicht hat sich das mittlerweile geändert, wäre ja wünschenswert.

        Kommentar

        • WilmaWusel
          • 12.04.2002
          • 402

          #5
          Hallo Sugar,
          in der LPO § 70 ist genau die erlaubte Ausrüstung festgeschrieben.
          Bandagen/Gamaschen sind danach erlaubt, Martingal/Glocken nicht. Bauchlatz gibt es ja als Sonderform des Sattelgurtes und somit sollte er auch erlaubt sein.

          Generell ist die Eignung immer nur EINE Prüfung, Dressur- und Springpart gehen direkt ineinander über und somit kann die Ausrüstung prinzipiell nicht gewechselt werden. Alleine das Verkürzen der Bügel ist dazwischen erlaubt.
          Man sieht sich mindestens zweimal im Leben -
          tschüs bis dann
          Wilma Wusel

          Kommentar


          • #6
            Das hat sich definitiv geändert...
            Ich zitiere mal aus der alten LPO:
            §70 C: Sonstige erlaubte Ausrüstung bzw. Zubehör:
            II. Bandagen, Gamaschen, Streichkappen, Kronen-/(Fessel-)ringe:
            Zugelassen in allen WB/LP über Hindernisse, Führzügelklassen-, Longenreiter-, Reiter- und Dressurreiter-WB sowie bei Mindestleistungen gemäß § 340. In Eignungs-WB/LP für Reitpferde/-ponys gemäß §§ 310 ff. und §§ 315 ff. sowie in kombinierten WB/LP gemäß §§ 830 ff sind nur Gamaschen, Streichkappen bzw. Bandagen zugelassen.


            Das würde ja ziemlich eindeutig besagen, dass Gamaschen und Streichkappen (oder eben Bandagen) zugelassen sind, Springglocken aber nicht.

            Kommentar

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