Die FN macht jetzt scheinbar den Weg frei für einen Start von Ulla Salzgeber bei der EM in Hickstead/GBR. Das Große Schiedsgericht der FN hat in seiner heutigen Sitzung im Falle von Ulla Salzgeber den Beschluss des DOKR (Deutsches Olympiade Komitee für Reiterei) von 1995 aufgehoben, der die Nominierung eines Kaderreiters mit schwebenden Dopingverfahren für internationale Championate untersagte. Da die FEI keinerlei Sanktionen gegen einen Reiter vorsieht, gegen den ein Dopingverfahren läuft, könnte Ulla Salzgeber demzufolge Mitte August in Hickstead an den Start gehen. Das juristische Schlupfloch ergab sich aus der Satzungswidrigkeit des acht Jahre alten Beschlusses: Das DOKR darf im Spitzensport nur sportfachliche Dinge regeln, aber keine vorläufigen Ordnungsmaßnahmen verhängen. Dieses Recht hat satzungsgemäß allein die FN.
Letzte Hürde für Ulla Salzgeber’s Großbritannien-Trip ist nun der Vorstand des DOKR, der über die Nominierungsliste des Dressurausschusses zu befinden hat (siehe DressurNews vom 13. Juli 2003).
Letzte Hürde für Ulla Salzgeber’s Großbritannien-Trip ist nun der Vorstand des DOKR, der über die Nominierungsliste des Dressurausschusses zu befinden hat (siehe DressurNews vom 13. Juli 2003).
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