Grundimmunisierung für Turnier

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  • Grundimmunisierung für Turnier

    Habt Ihr was davon gehört, das die Grundimmunisierung beim Resequin jetzt 6 Wochen auseinander liegen muss?

    Das waren doch immer 4 Wochen, oder?

    Jetzt war aber mein TA am Freitag da und er meinte, einige seiner Kunden sind vom Turnierplatz geflogen, weil die FN die GI auf 6 Wochen geändert hat und ihre Pferde eben im 4 Wochen Abstand GI´t sind.

    Das kann doch nicht wahr sein.....

    im meine, bei meiner Stute ist die GI ja schon mehrere Jahre her.
    Einige besonders genaue TA´s sollen das aber tatsächlich rückwirkend auf mehrere Jahre bezogen haben und haben die Reiter u. Pferde echt deswegen des Turnieres verwiesen.

    Habt Ihr davon irgendwas mitbekommen?

  • #2
    Meines Wissen muss der Abstand zwischen der ersten und der zweiten Impfung immer zwingend zwischen 42 und 70 Tagen liegen. Da kommt es nicht darauf an, ob du Resequin oder Duvaxyn oder lediglich ProteqFlu nimmst. Die 42 - 70 Tage müssen immer eingehalten werden.

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    • gina
      • 06.07.2010
      • 1946

      #3
      Resequin plus ad us. vet


      Grundimmunisierung:

      1. Impfungab 4. Lebensmonat2. Impfungca. 6 Wochen nach der 1. Impfung.Ein Intervall von 4 bis 8 Wochen ist möglich.3. Impfung4 bis 6 Monate nach der 2. Impfung.laut vetpharm


      für meinen geschmack geht der zeitliche intervall der grundimmunisierung die fn gar nix an.
      lediglich der zeitliche abstand der abgeschlossenen grundimmu bis zum start ist relevant.


      wenns neue richtlinien zum zeitlichen intervall bei 6 wochen von seiten des herstellers gibt, liegts vllcht an den gehäuft auftretenden nebenwirkungen auf resequin.
      wenn die erstimpfung 2 wochen länger zurückliegt, ist vllcht die akzeptanz besser......
      würde die fn aber auch nix angehen.

      Kommentar


      • #4
        Zitat von gina Beitrag anzeigen
        Resequin plus ad us. vet


        Grundimmunisierung:

        1. Impfungab 4. Lebensmonat2. Impfungca. 6 Wochen nach der 1. Impfung.Ein Intervall von 4 bis 8 Wochen ist möglich.3. Impfung4 bis 6 Monate nach der 2. Impfung.laut vetpharm


        für meinen geschmack geht der zeitliche intervall der grundimmunisierung die fn gar nix an.
        lediglich der zeitliche abstand der abgeschlossenen grundimmu bis zum start ist relevant.


        wenns neue richtlinien zum zeitlichen intervall bei 6 wochen von seiten des herstellers gibt, liegts vllcht an den gehäuft auftretenden nebenwirkungen auf resequin.
        wenn die erstimpfung 2 wochen länger zurückliegt, ist vllcht die akzeptanz besser......
        würde die fn aber auch nix angehen.
        Sorry Gina aber das kann ich so nicht stehenlassen. Wir reden hier von Turnierpferden. Wenn ich eine Nennung abgebe, dann akzeptiere ich die LPO. Dann kann ich nicht sagen, och, die Vorschriften der LPO bezüglich Impfabständen passen mir nicht, denn Vetpharma schreibt was anderes vor. Sicherlich geht es die FN etwas an, in welchen Intervallen ich Turnierpferde impfe. Etwas anderes zu behaupten entbehrt jeder Grundlage.

        Kommentar


        • #5
          Ok
          aber war das mit den 6 Wochen für die 2. Impfung schon immer so ???

          und wenn nicht, muss ich dann neu Grundimmunisieren, weil meine GI schon Jahre her ist, wo bei der 2. Impfung eventl. noch die 4 Wochen Abstand galten?

          Einige TA´s legen das anscheinend so aus...

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          • #6
            Allenig, 2008 haben die Impfvorschriften der FN geändert. Ich kopiere mal, was ich mir als Leitfaden abgelegt habe:

            Impfungen gegen Influenzavirusinfektionen sind wie folgt durchzuführen und entsprechend im Pferdepass zu dokumentieren:
            a) Grundimmunisierung (GI)
            Die Grundimmunisierung besteht aus 3 Impfungen. Die ersten zwei Impfungen müssen im Abstand von 42 bis höchstens 70 Tagen erfolgt sein bzw. erfolgen.
            Die dritte Impfung muss im Abstand von 6 Monaten (+/- 21 Tagen) nach der zweiten Impfung erfolgt sein bzw. erfolgen.
            b) Wiederholungsimpfungen
            Wiederholungsimpfungen müssen im Abstand von 6 Monaten (+/- 21 Tagen) erfolgt sein bzw. erfolgen.
            Zusätzlich wird eine Impfung gegen Herpesvirusinfektionen dringend empfohlen.
            Ordnungsgemäß durchgeführte Impfungen gegen Tetanus werden als selbstverständlich erachtet.
            Eine Teilnahme an einer PLS ist möglich, wenn:
            a) bei Grundimmunisierung die ersten zwei Impfungen erfolgt sind und nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung (GI) 14 Tage vergangen sind
            b) bei Wiederholungsimpfungen 7 Tage nach der letzten Impfung vergangen sind und Wiederholungsimpfung in einem Abstand von höchstens bis zu 7 Monaten + 21 Tagen, (231 Tage) erfolgt ist.
            Die Kontrolle des Impfschutzes erfolgt durch den Turniertierarzt; diese Kontrolle kann bei der Anreise zur PLS sowie jederzeit während der PLS erfolgen.
            Kurzfassung:
            Impfvorschriften der FN ab 01.01.2008 ( Dufü zu § 66.6.10 LPO)
            Grundimmunisierung :
            2 Impfungen im Abstand von 42 - 70 Tagen
            und 3. Impfung im Abstand von 6 Monaten +/- 21 Tagen
            Wiederholungsimpfungen
            Im Abstand von 6 Monaten (+/- 21 Tagen)
            Turnierstart möglich:
            14 Tage nach der 2 Impfung der GI und 7 Tage nach Wiederholungsimpfungen bis zu einem Abstand bei Wiederholungsimpfungen von höchstens 7 Monaten + 21 Tagen (231 Tagen).
            Strafen:
            Ausschluss, wenn letze Impfung länger als 7 Monate und 21 Tage ( 231 Tage) zurückliegt.
            Weiteres Prozedere nach Ausschluss?
            Neue Grundimmunisierung fällig
            Bei welchen Pferden ist nach der LPO 2008 eine Grundimmunisierung erforderlich?
            1. Die bis dato nicht gegen Influenza geimpft wurden
            2. Die keine ordentliche Grundimmunisierung gegen Influenza erhalten haben
            3. Die länger als 7 Monate + 21 Tage nicht gegen Influenza geimpft wurden
            Wie erfolgt die Übergangsvorschrift von der Impfvorschrift der LPO 2004 zu derjenigen der LPO 2008
            Nahtlos, d.h. ab 01.01.2008 darf die letzte Wiederholungsimpfung bis zu höchstens
            7 Monaten + 21 Tagen zurückliegen (statt bisher max 9 Monate). Es ist keine neue Grundimmunisierung erforderlich.
            Zuletzt geändert von Gast; 07.08.2011, 15:55.

            Kommentar

            • zuckerschnute
              PREMIUM-Mitglied
              • 21.01.2007
              • 3965

              #7


              Dort steht unter anderem: Eine Unterschreitung der gemäß Durchführungsbestimmung vorgegeben Abstände ist möglich, ein Abstand von weniger als vier Wochen lässt jedoch keinen probaten Impfschutz erwarten.

              Solange es nicht weniger als vier Wochen sind, solltest du also kein Problem bekommen.

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              • No Risk No Fun
                • 14.02.2011
                • 389

                #8
                Zitat von Simonne Beitrag anzeigen
                Allenig, 2008 haben die Impfvorschriften der FN geändert. Ich kopiere mal, was ich mir als Leitfaden abgelegt habe:

                Impfungen gegen Influenzavirusinfektionen sind wie folgt durchzuführen und entsprechend im Pferdepass zu dokumentieren:
                a) Grundimmunisierung (GI)
                Die Grundimmunisierung besteht aus 3 Impfungen. Die ersten zwei Impfungen müssen im Abstand von 42 bis höchstens 70 Tagen erfolgt sein bzw. erfolgen.
                Die dritte Impfung muss im Abstand von 6 Monaten (+/- 21 Tagen) nach der zweiten Impfung erfolgt sein bzw. erfolgen.
                b) Wiederholungsimpfungen
                Wiederholungsimpfungen müssen im Abstand von 6 Monaten (+/- 21 Tagen) erfolgt sein bzw. erfolgen.
                Zusätzlich wird eine Impfung gegen Herpesvirusinfektionen dringend empfohlen.
                Ordnungsgemäß durchgeführte Impfungen gegen Tetanus werden als selbstverständlich erachtet.
                Eine Teilnahme an einer PLS ist möglich, wenn:
                a) bei Grundimmunisierung die ersten zwei Impfungen erfolgt sind und nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung (GI) 14 Tage vergangen sind
                b) bei Wiederholungsimpfungen 7 Tage nach der letzten Impfung vergangen sind und Wiederholungsimpfung in einem Abstand von höchstens bis zu 7 Monaten + 21 Tagen, (231 Tage) erfolgt ist.
                Die Kontrolle des Impfschutzes erfolgt durch den Turniertierarzt; diese Kontrolle kann bei der Anreise zur PLS sowie jederzeit während der PLS erfolgen.
                Kurzfassung:
                Impfvorschriften der FN ab 01.01.2008 ( Dufü zu § 66.6.10 LPO)
                Grundimmunisierung :
                2 Impfungen im Abstand von 42 - 70 Tagen
                und 3. Impfung im Abstand von 6 Monaten +/- 21 Tagen
                Wiederholungsimpfungen
                Im Abstand von 6 Monaten (+/- 21 Tagen)
                Turnierstart möglich:
                14 Tage nach der 2 Impfung der GI und 7 Tage nach Wiederholungsimpfungen bis zu einem Abstand bei Wiederholungsimpfungen von höchstens 7 Monaten + 21 Tagen (231 Tagen).
                Strafen:
                Ausschluss, wenn letze Impfung länger als 7 Monate und 21 Tage ( 231 Tage) zurückliegt.
                Weiteres Prozedere nach Ausschluss?
                Neue Grundimmunisierung fällig
                Bei welchen Pferden ist nach der LPO 2008 eine Grundimmunisierung erforderlich?
                1. Die bis dato nicht gegen Influenza geimpft wurden
                2. Die keine ordentliche Grundimmunisierung gegen Influenza erhalten haben
                3. Die länger als 7 Monate + 21 Tage nicht gegen Influenza geimpft wurden
                Wie erfolgt die Übergangsvorschrift von der Impfvorschrift der LPO 2004 zu derjenigen der LPO 2008
                Nahtlos, d.h. ab 01.01.2008 darf die letzte Wiederholungsimpfung bis zu höchstens
                7 Monaten + 21 Tagen zurückliegen (statt bisher max 9 Monate). Es ist keine neue Grundimmunisierung erforderlich.
                So kenne ich es auch!

                Kommentar

                • angie
                  • 17.04.2010
                  • 275

                  #9
                  Ich habe am letzten Wochenende gerade etwas Anderes von einer jugendlichen Stallkameradin mitbekommen (auch von Dritten bestätigt!):
                  Sie ist (als inzwischen 5. Besitzerin) mit ihrer 20-jährigen Stute eine A-Dressur geritten und wäre platziert worden. Es gab nur ein Problem: Sie sollte den Pferdepass vorlegen!
                  Dieser war aber gerade zur Umschreibung eingeschickt worden und sie hatte nur eine Kopie der Hauptseite dabei, nicht von den Impfungen. Obwohl vom Haustierarzt - der die halbjährlichen Impfungen bei uns im Stall vornimmt - sogar eine entsprechende Bestätigung an die Meldestelle gefaxt wurde, ist sie disqualifiziert worden; Begründung: Sie hatte keinen Nachweis über die Grundimmunisierung!
                  Also echt:
                  Wäre ich vor Ort gewesen, hätte es richtig Stress gegeben!
                  Es ist ja wohl hirnrissig, bei einem Pferd in dem Alter einen solchen Nachweis zu verlangen - insbesondere, weil es seit zig Jahren auf Turnieren rennt!
                  Aber hier waren anscheinend reine Paragraphenreiter (... wohl eher Nichtreiter...) am Werk!
                  Ich hätte sofort das Geld für den Protest auf den Tisch gelegt - aber mit Jugendlichen kann man es wohl machen.
                  Im Nachhinein wurde auch meine Auffassung bestätigt, aber die "Lütte" wollte nicht dagegen angehen...

                  Kommentar

                  • gina
                    • 06.07.2010
                    • 1946

                    #10
                    Zitat von Simonne Beitrag anzeigen
                    Sorry Gina aber das kann ich so nicht stehenlassen. Wir reden hier von Turnierpferden. Wenn ich eine Nennung abgebe, dann akzeptiere ich die LPO. Dann kann ich nicht sagen, och, die Vorschriften der LPO bezüglich Impfabständen passen mir nicht, denn Vetpharma schreibt was anderes vor. Sicherlich geht es die FN etwas an, in welchen Intervallen ich Turnierpferde impfe. Etwas anderes zu behaupten entbehrt jeder Grundlage.

                    wo ist dein prob??

                    die fn hat die grundimmu vorgabe des herstellers zu akzeptieren.

                    tut sie offensichtlich ja auch , wie in einem post unten beschrieben:
                    lpo
                    a) Grundimmunisierung (GI)
                    Die Grundimmunisierung besteht aus 3 Impfungen. Die ersten zwei Impfungen müssen im Abstand von 42 bis höchstens 70 Tagen erfolgt sein bzw. erfolgen.

                    Die dritte Impfung muss im Abstand von 6 Monaten (+/- 21 Tagen) nach der zweiten Impfung erfolgt sein bzw. erfolgen.


                    wenns in diesem rahmen erfolgt ist, kann sie gar nichts.

                    Kommentar


                    • #11
                      Die FN richtet sich nicht nach Hersteller-Angaben was den Impfschutz betrifft, sondern maschelt da ihre eigenen Wege und langsam aber sicher kennt sicher dann keiner mehr aus.
                      Bei Impfung mit Prevacun (war früher das Standard-Mittel gegen Pferdegrippe) war die Impfung (nach Grundimunisierung) im jährlichen Abstand als Vorgabe. Dann wars ne zeitlang "in" dass die TÄ mit Resequin impften - und da war Hersteller-Vorschrift (wg. Herpes) die 6-9 monatigen Intervalle.
                      Echt gesagt: ich find es total beknackt, dass alle 6 Monate geimpft werden muß, wenn der Impfstoff auch bei jährlicher Impfung genügen würde. Jede Impfung ist im Prinzip ein Risiko.
                      Und was da jetzt wieder neuerdings abläuft - ist echt gesagt völlig hirnrissig!

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                      • #12
                        Zitat von gina Beitrag anzeigen
                        wo ist dein prob??

                        die fn hat die grundimmu vorgabe des herstellers zu akzeptieren.[/FONT]
                        Ich habe kein Problem Gina. Nur, so glaube ich, eine andere Sicht der Dinge wie du. Das darf man ja wohl auf nette Art und Weise, wie ich es gemacht habe, schreiben.

                        Die FN muss die Herstellerangaben nicht akzeptieren Gina. Ganz und gar nicht. Darum haben wir 6 monatige Impfintervalle für Turnierpferde und nicht, wie von vielen Herstellern vorgegeben 9 monatige oder sogar jährliche.

                        Kommentar

                        • gina
                          • 06.07.2010
                          • 1946

                          #13
                          ok,
                          dann frage ich:
                          der einsatz und die dosierung eines medikamentes, in diesem falle einer impfung wird von bürokraten am schreibtisch bestimmt??

                          über den kopf von wissenschaftlern- quasi werden medizinisch relevante vorgaben und letztendlich der gesundheit dienende dosierungsangaben- ausser kraft gesetzt???

                          und das ist in ordnung so???

                          würde mich mal interessieren, wie sowas juristisch abgesichert ist-
                          wenn eine institution sich über die vorgaben des beipackzettels hinwegsetzt.trägt sie dann auch die verantwortung für aus einer "überdosierung" heraus entstehende gesundheitliche schäden???


                          und dann wüsste ich noch gern den grund dafür.
                          "nutzt" sich die impfung bei turnierpferden früher ab als der hersteller den impfschutz garantiert??
                          Zuletzt geändert von gina; 12.08.2011, 12:44.

                          Kommentar

                          • gina
                            • 06.07.2010
                            • 1946

                            #14
                            -?-

                            Kommentar

                            • Moonlight69
                              • 23.09.2006
                              • 1860

                              #15
                              gina, bin ganz deiner Meinung.

                              Also heißt das weiter oben Geschriebene, dass bei einer korrekt erfolgten Grundimmunisierung JEDE Wiederholungsimpfung nun 7 Monate +/-21 Tage Varianz haben kann, und doch nicht mehr die 6 Monats-Regelung?
                              www.bunte-windspiele.de.tl
                              www.langhaar-whippet.eu

                              Kommentar

                              • Browny
                                • 13.11.2009
                                • 2640

                                #16
                                finde es auch unverständlich, warum in kürzeren abständen als die HERSTELLERangaben geimpft werden soll. man kann ja davon ausgehen, dass die pharmaunternehmen ein gewisses eigeninteresse haben und sicherlich nie und nimmer zu lange impfintervalle angeben. ideal wäre eigentlich eine formulierung im sinne von: müssen gegen X Y Z geimpft sein, entsprechend der empfehlungen der jeweiligen hersteller - allerdings ist dies bei der kontrolle wesentlich aufwändiger... auch wenn es im sinne der tiere und auch der geldbeutel der besitzer wäre....

                                Kommentar

                                • monka
                                  • 22.02.2010
                                  • 2539

                                  #17
                                  Für alle die dran glauben,daß die Imferei viel nützt
                                  Equilis Resequin ist eine wässrige Suspension bestehend aus den equinen Herpesviren EHV 1 und EHV 4, sowie den equinen Influenzaviren (EIV) Typ A/equi1/Prag/1/56, A/equi 2/Newmarket/1/93 ("ame*rikanischer" Typ) und A/equi 2/Newmar*ket/2/*93 ("europäischer" Typ). EHV 1 wurde auf Schweinenierenzellen vermehrt, EHV 4 auf Vero-Zellen. Die Vermehrung der EIV erfolgte auf embryonierten Hühnereiern. Alle Virussupensionen wurden nach Reinigung und Konzentration inaktiviert. Der Impfstoff enthält als Immunostimulantien Aluminiumhydroxid und Immunostim sowie Natriumtimerfonat als Konservierungsmittel. Die Suspension ist zur intramuskulären Injektion vorgesehen.

                                  Erzähl mal einen Humanmediziner, er soll mit einem Impfstoff gegen Grippe impfen, bei dem der neueste Virenstamm von 1993 ist. Für die Grippeimpfung bei Menschen werden regelmäßig neue Stämme verwendet. Aber die FN und die Pharmaindustrie haben den Viren gesagt, daß sie nicht mutieren dürfen, weil wir ja halbjährlich impfen.

                                  Kommentar

                                  • Browny
                                    • 13.11.2009
                                    • 2640

                                    #18
                                    Danke!!!!!!

                                    Kommentar

                                    • zuckerschnute
                                      PREMIUM-Mitglied
                                      • 21.01.2007
                                      • 3965

                                      #19
                                      Ich habe nochmal bei der FN gefragt. Man kann die 42 Tage auf Minimum 28 Tage verkürzen, wenn der Hersteller es zulässt. Ich impfe immer mit Duvaxyn und da steht in der Packungsbeilage, dass 4 Wochen reichen. Passt also...

                                      Kommentar

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