Hallo Zusammen,
bei Equi steht im Beipackzettel:
Wartezeit(en):
Pferd: entfällt.
Die Umwidmung gemäß § 56a Abs. 2 AMG auf Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, ist ausgeschlossen.
Heißt das, dass ein Pferd, das einmal Equi bekommen hat, nie wieder geschlachtet werden darf?
LG Browny
bei Equi steht im Beipackzettel:
Wartezeit(en):
Pferd: entfällt.
Die Umwidmung gemäß § 56a Abs. 2 AMG auf Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, ist ausgeschlossen.
Heißt das, dass ein Pferd, das einmal Equi bekommen hat, nie wieder geschlachtet werden darf?
LG Browny
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