Preise für eine klinische Ankaufsuntersuchung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Charly
    • 25.11.2004
    • 6025

    #21
    Rotspon: hattest du die anfrage nach dem prei schriftlich (per mail) oder mündlich gestellt?
    wenn du beweisen kannst, dass sie dir einen preis genannt haben, ohne darauf hinzuweisen, dass da noch die MwSt drauf kommt und du es drauf ankommen lassen willst, kannst du dich an die tierärztekammer wenden und um prüfung bitten

    Kommentar

    • Rotspon
      • 02.04.2008
      • 1236

      #22
      Zitat von Charly Beitrag anzeigen
      Rotspon: hattest du die anfrage nach dem prei schriftlich (per mail) oder mündlich gestellt?
      wenn du beweisen kannst, dass sie dir einen preis genannt haben, ohne darauf hinzuweisen, dass da noch die MwSt drauf kommt und du es drauf ankommen lassen willst, kannst du dich an die tierärztekammer wenden und um prüfung bitten
      Das war mündlich . Also habe ich nichts in der Hand. Der Vertrag kam erst per Email als die AKU schon vorbei war.

      Kommentar


      • #23
        Zitat von SANTANA1980 Beitrag anzeigen
        Das wird sicher teuer! Ich rechne mal mit ca 800€ +/-
        Hab gerade mal interessehalber in die GOT geschaut, selbst bei Abrechnung mit einfachem Gebührensatz liegt man alleine für die 22 Bilder schon bei knapp 350 Euro netto. Und so rechnet eigentlich keiner ab, mit zweifachem Satz muss man durchaus rechnen, da wäre man schon bei ca. 690 Euro (erste und zweite Aufnahme werden nach GOT höher bepreist als weitere Aufnahmen). Puh, echt eine Ansage. Die 800 sind nicht unrealistisch.

        Kommentar

        • Rotspon
          • 02.04.2008
          • 1236

          #24
          Das ist echt heftig. Kannst dort auch schauen wie eine klinische AKU angesetzt ist?

          Kommentar

          • Charly
            • 25.11.2004
            • 6025

            #25
            Mary Lou: wobei die TÄ auch einen Pauschalpreis für AKUs machen können.
            dann kann bei den Röntgenbildern rabatt gewährt werden
            denn wewnn das Pferd schon da steht, sind 10 bilder von ein und dem selben pferd schneller gemacht als jeweils 1 bild bei 10 Pferden

            Kommentar


            • #26
              Zitat von Charly Beitrag anzeigen
              Mary Lou: wobei die TÄ auch einen Pauschalpreis für AKUs machen können.
              dann kann bei den Röntgenbildern rabatt gewährt werden
              denn wewnn das Pferd schon da steht, sind 10 bilder von ein und dem selben pferd schneller gemacht als jeweils 1 bild bei 10 Pferden
              Klar, nur unter den einfachen GOT-Satz dürfen sie eigentlich nicht. Die 350 Euro netto wären also das absolute Minimum.
              Und dass die beiden ersten Röntgenbilder zu einem Pferd zu einem höheren Preis abgerechnet werden müssen als die weiteren trägt genau dem Rechnung was Du beschreibst, 10 Bilder von einem Pferd macht man schneller als je 1 von 10 Pferden

              Rotspon, eine klinische AKU als eigenständige GOT-Position gibt es leider nicht, die setzt sich aus diversen Einzelpositionen je untersuchtem Organsystem zusammen, die im Einzelfall variabel sind und bei deren Berechnung ggf. noch ein "Zeitaufschlag" eine Rolle spielen kann.
              Man sieht ja schon an den Kosten für die Röntgenbilder, dass sich allein aus dem einfachen vs. doppelten Satz schon ein riesiger Spielraum in der Möglichkeit der Bepreisung ergibt (und es können natürlich auch 1,5facher Satz o. ä. abgerechnet werden).
              Zuletzt geändert von Gast; 16.03.2017, 12:42.

              Kommentar

              • Fio
                • 11.03.2013
                • 1216

                #27
                Schönes Thema, habe ich mich aus gegenebem Anlass grade ausführlich mit beschäftigt....

                Klinische AKU beauftragt bei einem mir unbekannten, aber empfohlenen Tierarzt vor Ort. Das Pony stand weiter von mir weg. Wurde auch ordentlich durchgeführt, hat er gut und kompetent gemacht. Allerdings ohne Belastungstest, weil der bei den gebotenen Gegebenheiten nicht möglich war. Rechnung bekommen und gedacht ich falle hinten über: 320 Euro brutto, davon 15 Euro Anfahrt.

                In der GOT gibt es keinen Pauschalpreis für eine klinische AKU, die Preise setzten sich aus den einzelnen Untersuchungen zusammen. D.h. soviel wie: 1 x Augenuntersuchungen 20 Euro, 1 x Herzkreislaufuntersuchung 30 Euro etc. Daraus errechnen dann viele Tierärzte ihre persönliche AKU pauschale.

                Ich habe einen netten Brief an den Tierarzt geschrieben, dass mir die Kosten aus meiner Erfahung heraus doch sehr hoch vorkämen und ich ihn bitten würde mir vor zu rechnen, wie er auf seine AKU-Pauschale von 250 Euro netto zzgl. Steuer und Anfahrt käme. Muss er ja irgendwo her genommen haben die Werte. Direkt einen Tag später Anruf vom missmutigen Tierarzt: "Sie haben Fragen zur Rechnung?"
                Ich habe höflich geantwortet, dass ich gerne eine schriftliche Aufstellung davon hätte, was die Einzeluntersuchungen kosten und wie sich der Pauschalpreis zusammensetzt." Er: "Steht doch im Protokoll, was wir alles untersucht haben. Da können Sie das sehen. Ausserdem können Sie froh sein, dass ich den prozentualen Zuschlag aufgrund des Preises weggelassen habe".
                Das Tier hat übrigens nicht so viel gekostet, dass eine Staffelung auch nur im entferntesten Sinn gemacht hätte.

                Ich habe mich für die Informationen bedanke, habe den Rechnungsbetrag um 70 Euro gemindert und einen netten Brief geschrieben, dass ich ihm aus Entgegenkommen 250 Euro überwiesen hätte, wenn er den Rest haben wolle, möge er mir eine detailierte Aufstellung der Untersuchungen und ihrer Preise zusenden, damit ich prüfen könne wie sich der Pauschalpreis errechnet. Das ist zwei Wochen her, bisher habe ich nichts mehr gehört... war immer noch zuviel Geld, aber ich seh ihn ja zum Glück nie wieder.

                Kommentar

                • schnuff
                  • 09.08.2010
                  • 4293

                  #28
                  eigentlich ist eine Rabattierung von Leistungen nach GOT nicht zulässig. Ebenso ist ja aus Wettbewerbsgründen Werbung bei Tierärzten nicht erlaubt (Stichwort SSV) allerdings MUSS der Tierarzt eine detaillierte Rechnung erstellen (und zwar genau nach Position der GOT und welchem Gebührensatz), wenn der Tierhalter dies fordert.
                  Entsprechende Abrechnungsprogramme machen das automatisch, so beispielsweise bei uns, da steht eben genau wieviel Injektionen, ob subcutan oder i.m. oder i.v. , genaue Menge von welchem Medikament (was ja auch nicht ganz unwichtig ist, für eventuelle Nachbehandlungen durch Kollegen) und so weiter und so weiter.
                  Im Zweifel lohnt es sich tatsächlich, sich mal mit der GOT auseinander zu setzen und im Gespräch mit dem TA zu erfragen, was zu einer Untersuchung bzw. Behandlung für Einzelpositionen notwendig sind.
                  Wahrscheinlich wird der Tierhalter dann recht schnell erkennen, dass er/sie doch günstig "weggekommen" ist.
                  Auch das Wegegeld ist meistens weniger als durch die GOT vorgeschrieben. Der TA verfährt ja nicht nur Benzin sondern auch Arbeitszeit, Vorbereitungs-Nachbereitungszeit.
                  In der Werkstatt werden auch ohne Murren 50-75 € Stundenlohn auf der Rechnung bezahlt.
                  Vom TA wird aber oft verlangt, dass er warten soll, weil das Hotti sich gerade mal nicht einfangen lässt oder durch die Wiesen stapfen, Pferd ohne Behandlungsstand untersuchen....
                  Denkt doch bitte auch mal nach, das ist nicht bös gemeint, aber wenn wir alle Stunden, die wir in Verbindung mit der Behandlung bis zur Rechnungserstellung zusammenzählen, kommt oft kein Stundenlohn in Höhe des Mindestlohnes heraus.
                  Im Übrigen sind alle TA an die GESETZLICHE Einhaltung der GOT gebunden, die letztmalig 2008 geändert wurde.
                  Zuletzt geändert von schnuff; 16.03.2017, 18:31.

                  Kommentar


                  • #30
                    Zitat von Fio Beitrag anzeigen
                    S... davon 15 Euro Anfahrt.

                    ...
                    Das wissen wahrscheinlich auch die meisten nicht: Die Fahrtkosten laut GOT betragen 2,30 Euro je Doppelkilometer und: die mindestens zu berechnenden Anfahrtskosten betragen laut GOT 8,60 Euro!
                    Diese rechtlich verbindlichen Anfahrtskosten sehen die meisten nie auf ihrer Rechnung - wenn dann doch mal, ist das Staunen groß. Das ist aber keine Willkür der Tierärzte, sondern verpflichtende Rechtslage.

                    Kommentar

                    • feuer-fee
                      • 01.06.2015
                      • 2076

                      #31
                      Mary-Lou das ist sehr interessant. Wie ist es denn wenn ein TA gar keine Anfahrt berechnet? Rein rechtlich darf er das gar nicht, bzw MUSS diese berechnen. Ist ja traurig, für jeden Scheiß §

                      Kommentar

                      • Munin
                        PREMIUM-Mitglied
                        • 11.07.2012
                        • 181

                        #32
                        Dann ist ja gut, dass die GOT wohl in Kürze um 20 % angehoben werden soll...

                        Kommentar


                        • #33
                          Zitat von feuer-fee Beitrag anzeigen
                          Mary-Lou das ist sehr interessant. Wie ist es denn wenn ein TA gar keine Anfahrt berechnet? Rein rechtlich darf er das gar nicht, bzw MUSS diese berechnen. Ist ja traurig, für jeden Scheiß §
                          Die meisten TÄ nutzen die Möglichkeit, dass Fahrtkosten auch anteilig berechnet werden dürfen, um nicht die volle rechtlich erforderliche Summe auf die Rechnung setzen zu müssen. Wenn mehrere Ställe "auf einem Weg" liegen, dürfen Fahrtkosten anteilig berechnet werden. In der Realität liegen natürlich in den seltensten Fällen Ställe wirklich auf einer Strecke, oft sogar im Gegenteil, trotzdem wird ein niedriger Betrag mit der Begründung "anteilig" berechnet. Sonst würden die Fahrtkosten z. T. die Behandlungskosten übersteigen.
                          Man muss nur wirklich dabei auch bedenken, dass wie schnuff schon schrieb über die Fahrtkosten nicht die reinen PKW-Kosten berechnet werden, sondern auch der Zeitaufwand für die unproduktive Fahrerei damit abgegolten werden soll.

                          Was ich nicht verstehe ist, dass die TÄ das nicht transparenter für den Kunden machen. Auch Arzneimittelpreise z. B. sind nicht willkürlich, sondern streng an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden.
                          Aber das weiss der Kunde doch normalerweise nicht, ebensowenig kennt er die GOT (Landwirte mal ausgenommen, die kennen sich oft sehr gut aus). Würde die rechtliche Grundlage, sprich die fest definierten Gebührensätze etc. dem Kunden transparent gemacht, könnte man m. E. durchaus auf mehr Verständnis von Kundenseite bauen.

                          Kommentar

                          • schnuff
                            • 09.08.2010
                            • 4293

                            #34
                            tja und steckt wohl die Ursache. Die tierärztliche Ausbildung ist tatsächlich immer noch nur eine reine fachliche Ausbildung, ein Studienfach BWL oder Rechnungswesen gibt es nicht wirklich, nur für Interessenten und als Crashkurs.
                            Aussendienstvertreter melden sich meist gegen Mittag an, wenn man sozusagen von einer Aussenrunde gerade zurück gekommen ist, verdreckt, fertig, vielleicht auch genervt. Da soll dann ein produktives Gespräch um Präparate, Preise und Ähnliches stattfinden, oft schwierig, wer da keine Fee in der Praxis hat, die vorbereitet, den Rücken freihält und koordiniert ist ganz schnell aufgeschmissen.
                            Oft bleibt dann bei Medikamenten nur eine schnelle Bestellung (wenn lieferbar) zu Listenpreisen. Die dann so auch an den Tierhalter weitergegeben werden müssen. Und auch hier sind die TA gehalten sich an die Apothekenverordnung zu halten.
                            Dazu Dokumentationspflicht, Lagerhaltung entsprechend der Vorgaben und, und, und.
                            Und wie gesagt, in unserer Praxis erhält der Tierhalter immer eine detaillierte Rechnung über die einzelnen Leistungen und die Medikamente.
                            Ich finde es manchmal auch beschei.. , wenn wir zur Nachbehandlung vom Tierhalter die Rechnung vorgelegt bekommen und da steht nur drin: AB (für Antibiotika).
                            Welches bitte?! Es gibt ja heute welche, die wenig bis keine Wirkung haben, wenn mit AB bestimmter Wirkstoffgruppen vorbehandelt wurden. Dann heißt es schnell, wirkt gar nicht aber eine Rechnung schicken...
                            Ihr seht also, es ist nicht einfach. Für beide Seiten. Aber nur beim TA den Buhmann zu suchen, ist nicht gerecht.
                            Im Übrigen kann auch ein TA, der Rechnungen austellt, die dem Tierhalter angenehm sind und NICHT der GOT entsprechen, bei entsprechenderAnzeige (durch z.B Kollegen, die davon erfahren)durch die BTK, mit nicht ganz unempfindlichen Bussgeldern belegt werden.
                            Ich würde also als Tierhalter ganz ruhig bleiben und damit NICHT hausieren gehen, sondern mich über meinen tollen TA freuen und ihm nicht indirekt (weil unwissend) schaden
                            Zuletzt geändert von schnuff; 17.03.2017, 09:28.

                            Kommentar

                            Andere Threads aus dieser Foren-Kategorie:

                            Einklappen

                            Themen Statistiken Letzter Beitrag
                            Erstellt von Schimmeltier, 14.05.2025, 20:34
                            5 Antworten
                            429 Hits
                            1 Likes
                            Letzter Beitrag muckischnucki  
                            Erstellt von MadeleineW, 08.05.2025, 12:00
                            0 Antworten
                            107 Hits
                            0 Likes
                            Letzter Beitrag MadeleineW  
                            Erstellt von janett, 01.03.2025, 06:52
                            10 Antworten
                            670 Hits
                            0 Likes
                            Letzter Beitrag janett
                            von janett
                             
                            Erstellt von Theresa_C, 08.03.2021, 10:39
                            15 Antworten
                            1.867 Hits
                            1 Likes
                            Letzter Beitrag Schwarzeschönheit  
                            Erstellt von willi1, 09.07.2021, 10:12
                            77 Antworten
                            5.532 Hits
                            9 Likes
                            Letzter Beitrag hufschlag
                            von hufschlag
                             
                            Lädt...
                            X