Um ehrlich zu sein habe ich keine Ahnung wann und nach welchen Kritierien nach dem 1-2-oder 3-fachen Satz der TGO abgerechnet wird.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Als Auszug aus der Uelzener OP-Versicherung:
"Diese
Gebührenordnung erlaubt es dem Tierarzt,
in Abhängigkeit von der Schwierigkeit der
Leistungen, dem Zeitaufwand, den örtlichen
Verhältnissen, dem Wert des Tieres sowie
weiteren Parametern für ein und dieselbe
Leistung den einfachen bis maximal dreifachen
Satz der Gebührenordnung zu berechnen."
Das verstehe ich irgendwie nicht, wie sich das zusammensetzt ... hört sich für mich sehr willkürlich an.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Als Auszug aus der Uelzener OP-Versicherung:
"Diese
Gebührenordnung erlaubt es dem Tierarzt,
in Abhängigkeit von der Schwierigkeit der
Leistungen, dem Zeitaufwand, den örtlichen
Verhältnissen, dem Wert des Tieres sowie
weiteren Parametern für ein und dieselbe
Leistung den einfachen bis maximal dreifachen
Satz der Gebührenordnung zu berechnen."
Das verstehe ich irgendwie nicht, wie sich das zusammensetzt ... hört sich für mich sehr willkürlich an.
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