Tierärztliche Gebührenordnung

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  • newbie
    • 27.02.2008
    • 2969

    Tierärztliche Gebührenordnung

    Um ehrlich zu sein habe ich keine Ahnung wann und nach welchen Kritierien nach dem 1-2-oder 3-fachen Satz der TGO abgerechnet wird.

    Wer kann mir da weiterhelfen?

    Als Auszug aus der Uelzener OP-Versicherung:

    "Diese
    Gebührenordnung erlaubt es dem Tierarzt,
    in Abhängigkeit von der Schwierigkeit der
    Leistungen, dem Zeitaufwand, den örtlichen
    Verhältnissen, dem Wert des Tieres sowie
    weiteren Parametern für ein und dieselbe
    Leistung den einfachen bis maximal dreifachen
    Satz der Gebührenordnung zu berechnen."

    Das verstehe ich irgendwie nicht, wie sich das zusammensetzt ... hört sich für mich sehr willkürlich an.
    Avatar: Evil Kid v. Elimcalxx a.d. Mona v. Mariner/Woerlin
  • Chellano
    • 19.12.2008
    • 32

    #2
    Ich kenn so spontan nur den1- und 2-fachen Satz der TGO. Einfacher Satz ist quasi während der "normalen´" Arbeitszeiten eines TA, also abends bis 19 Uhr. Alles was danach vom TA als Leistung erbracht wird ist wohl der 2-fache Satz. So hab ich es mir von meiner TA erklären lassen. Ist aber wohl auch abhängig vom TA selber. Frag einfach mal bei Deinem örtlichen TA nach, der kann Dir meistens auch sagen, nach welchem Satz die Kliniken abrechnen. Bei mir in Berlin/ Brandenburg wird meistens der einfache Satz abgerechnet.
    Hab bei meiner OP-Versicherung den einfachen Satz gewählt, denn erstens wann hat man schon mal ne OP und wenn dann sind es bei mir immer geplante Sache, sprich keine Koliken, die nachts operiert werden müssen (toi toi toi).Und die geplanten OP rechnet mein TA mit dem einfachen Satz ab. Hoffe ich konnte Dir helfen und hab Dich nicht vollkommen verwirrt

    Kommentar

    • newbie
      • 27.02.2008
      • 2969

      #3
      Nein vielen Dank, das hört sich für mich doch schon sehr logisch an
      Avatar: Evil Kid v. Elimcalxx a.d. Mona v. Mariner/Woerlin

      Kommentar

      • Hallihallo2
        • 02.01.2008
        • 1718

        #4
        das ist ähnlich wie beim Humanmediziner, letztendlich entscheidet der TA zu welchem Satz er abrechnet, muss das aber beim erhöhten Satz auch begründen können. z.B. schwierige anatomische Gegebenheiten, sehr unruhiger Patient etc., eigentlich aber unabhängig von der Uhrzeit, ich kann auch tagsüber zum erhöhten Satz abrechnen...
        Im nächsten Leben züchte ich Hamster!!

        Kommentar

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