Equidenpass beim Stallbesitzer hinterlegen

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  • Suomi
    • 04.12.2009
    • 4284

    Equidenpass beim Stallbesitzer hinterlegen

    Hallo miteinander,

    zwar nicht ganz neu das Thema: "Equidenpass" - jedoch habe ich in der Suchfunktion nichts zu dieser Thematik gefunden:

    Der Stallbesitzer verlangt, dass wir eine Kopie des Equidenpasses bei ihm hinterlegen. Er meint, der Amtstierarzt wird zwar nicht begeistert davon sein, hofft aber, damit seiner Pflicht genüge getan zu haben.

    Denn normalerweise muss der Original-Equidenpass beim Stallbesitzer hinterlegt sein. Das würde aber einen ziemlichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen, denn selbst wenn man beispielsweise mit dem Pferd nur 2 Std zum Training fahren möchte, muss man den Pass holen, und anschliessend wieder bringen. In der täglichen Praxis ist diese Verordnung einfach nur lästig und mit Mehraufwand verbunden.

    Nun würde mich interessieren, wie das bei euch abläuft?

    Und hier nochmal zur Auffrischung: Equidenpass http://www.schleswig-holstein.de/cae...nzeichnung.pdf
  • eismannberni
    • 01.03.2010
    • 1652

    #2
    Ich denke der Stallbesitzer hat Recht. Ich habe auch die Pässe von den Einstellern denn sie gehören zu den Pferden.
    www.pferdezucht-hollmann.de
    Mobiler Service rund ums Pferd

    Kommentar

    • Suomi
      • 04.12.2009
      • 4284

      #3
      eismannberni - klar ist der Stallbesitzer im Recht, sehe ich auch so. Nur in der Praxis ist es einfach total umständlich. Ich weiss ja nicht, wie oft deine Einsteller ihren Equidenpass bei dir holen... Ich stelle mir das für den Stallbesi, v.a. wenn er Einsteller hat, die aktiv an Turnieren teilnehmen, sehr aufwendig vor.

      Kommentar

      • Catherine236
        PREMIUM-Mitglied
        • 10.05.2010
        • 361

        #4
        Equidenpass hinterlegen???? das musste ich noch in keinem Stall - wozu soll das gut sein? wir haben Datenblätter von allen Pferden, mehr nicht....

        Kommentar

        • Bohuslän
          • 26.03.2009
          • 2442

          #5
          Das ist alles gesetzlich geregelt. Der Halter (Stallbetreiber) ist in der Pflicht und muss die Pässe einfordern. Er ist auch dafür verantwortlich, dass der rechtmäßige Besitzer eingetragen ist.

          http://www.reutenhof.de

          Kommentar

          • Coyana_78
            • 18.05.2007
            • 8335

            #6
            Da stand doch mal was von: innerhalb von 2 Stunden vorlegen können, oder so?

            Kommentar


            • #7
              hä? Hab ich auch noch nie gehört. Der Pferdepass ist doch nur mitzuführen, wenn das Pferd den Stall verläßt transportbedingt. Und der Stallbesi muß prüfen ob der rechtmäßige Besitzer eingetragen ist????
              Ich weiß einige Pferde, die nicht turniermäßig unterwegs sind, dass da auch nicht der jetzige Besitzer drin steht. Wurde nicht geändert. Oder wo die Turnierregistrierung auf den Reiter lautet und Besitzer ist aber jemand anderer.
              Da gibts doch so verzwickte Situationen, wie soll das ein Stallbesi prüfen können, ob und wie das korrekt ist.
              Im übrigen würde ich den Pferdepass meines Pferdes nicht aus der Hand geben.

              Kommentar

              • Angel
                • 13.11.2003
                • 514

                #8
                Wir haben alle Pferdepässe dort wo auch die jeweiligen Pferde sind, ob im Aufzucht- oder im Ausbildungs-/Turnierstall. Habe ich auch überhaupt kein Problem mit. Nur die Eigentumsurkunde, die gebe ich nur beim Verkauf aus der Hand.
                www.sportpferdezucht-niederrhein.de

                Kommentar

                • Coyana_78
                  • 18.05.2007
                  • 8335

                  #9
                  Bei uns will Stallbesi die Pässe nicht haben, weils denen zu stressig ist. Eben wegen Turnier und so.
                  Probleme hab ich damit auch nicht, den abzugeben.
                  Aber Besitzer prüfen??? Warum?

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von Bohuslän Beitrag anzeigen
                    Das ist alles gesetzlich geregelt. Der Halter (Stallbetreiber) ist in der Pflicht und muss die Pässe einfordern. Er ist auch dafür verantwortlich, dass der rechtmäßige Besitzer eingetragen ist.

                    http://bundesrecht.juris.de/viehverk...7BJNG001302377
                    Die Gesetzgeber möchten ihre Beamten beschäftigen,deswegen wurde dieser Pass erfunden.

                    Kommentar

                    • carolinen
                      • 11.03.2010
                      • 3563

                      #11
                      Und wo steht nun in diesem Gesetz, dass ein Pferdestallbetreiber den Pass haben muss ? Und wo steht denn wo er die Pässe lagern muss ? Zu welchen Gelegenheiten sollte ein Stallbesitzer diesen benötigen ?

                      Mein Pass bei meinem Reitpferd habe ich und das bleibt auch so. Ich kann ihn recht kurzfristig vorlegen bzw. dem Stallbesitzer zur Verfügung stellen. Bei meinen Zuchtstuten benötigt ihn die Stallbesitzerin öfter als ich und daher ist er dort "vorrätig". Aber eher, weil sie ihn bei Fohlenbrennen etc. benötigt, denn aufgrund von irgendwelchen Bestimmungen. (oder mir ist das mit den Bestimmungen bisher entgangen - s.o. meine Fragen)

                      Wenn der Stallbesitzer meint eine Kopie haben zu wollen, soll er es haben. Würde mich jetzt nicht weiter stören. Kopiert Ihr da etwa den gesamten Pass ? Und wenn sich etwas ändert (Impfungen, Pferdekontrollen auf dem Turnier, Staatsprämien oder sonstige Zuchteintragungen) wird die Seite wieder kopiert ?
                      Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

                      Kommentar

                      • Frufru
                        • 17.01.2005
                        • 4649

                        #12
                        Zitat von carolinen Beitrag anzeigen
                        Und wo steht nun in diesem Gesetz, dass ein Pferdestallbetreiber den Pass haben muss ? Und wo steht denn wo er die Pässe lagern muss ? Zu welchen Gelegenheiten sollte ein Stallbesitzer diesen benötigen ?

                        Mein Pass bei meinem Reitpferd habe ich und das bleibt auch so. Ich kann ihn recht kurzfristig vorlegen bzw. dem Stallbesitzer zur Verfügung stellen. Bei meinen Zuchtstuten benötigt ihn die Stallbesitzerin öfter als ich und daher ist er dort "vorrätig". Aber eher, weil sie ihn bei Fohlenbrennen etc. benötigt, denn aufgrund von irgendwelchen Bestimmungen. (oder mir ist das mit den Bestimmungen bisher entgangen - s.o. meine Fragen)

                        Wenn der Stallbesitzer meint eine Kopie haben zu wollen, soll er es haben. Würde mich jetzt nicht weiter stören. Kopiert Ihr da etwa den gesamten Pass ? Und wenn sich etwas ändert (Impfungen, Pferdekontrollen auf dem Turnier, Staatsprämien oder sonstige Zuchteintragungen) wird die Seite wieder kopiert ?
                        Der Stallbesitzer ist Halter des Pferdes, egal wer Eigentümer ist! Und der Halter ist verpflichtet jederzeit bei Kontrollen des Amtstierarztes den Pass des bei ihm einstehenden Pferdes vorlegen zu können, egal ob Zucht- oder Reitpferd! Der Halter ist dazu gesetzlich verpflichtet. Also muss der Stallbesitzer die Pässe der einstehenden Pferde vorliegen haben und keine Kopien.
                        In Holstein wurden im Hamburger Großraum diesbezüglich schon Ställe unangemeldet kontrolliert und die Stallbesitzer bei nicht vorliegenden Pässen mit einer Geldbuße belegt. Also nicht so spaßig das Ganze.

                        Ich habe in meinen Einstellverträgen stehen, dass die Pässe bei mir vorliegen müssen und das tun sie auch, egal, ob Reit- oder Zuchtpferd
                        www.sportpferdezucht-haygis.de
                        Springpferdezucht

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                        • carolinen
                          • 11.03.2010
                          • 3563

                          #13
                          Aber nochmal wo steht das denn nun genau - ich werde da ja nicht schlau draus...
                          Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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                          • Fife
                            • 06.02.2009
                            • 4401

                            #14
                            Zitat von carolinen Beitrag anzeigen
                            Aber nochmal wo steht das denn nun genau - ich werde da ja nicht schlau draus...
                            Da mußte dir die Definitionen anschauen: Was ist ein
                            Eigentümer
                            Besitzer
                            Halter
                            Hüter

                            Kommentar

                            • carolinen
                              • 11.03.2010
                              • 3563

                              #15
                              Die Definitionen kenne ich, aber in welchem der Paragraphen steht, wer den Pferdepass haben muss ? Ich bin da wohl ein wenig blond...
                              Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

                              Kommentar

                              • angel36
                                • 18.07.2002
                                • 2782

                                #16
                                Bei uns liegen auch alle Pässe bei der SB. Wer seinen Pass mal braucht, der geht einfach an den entsprechenden Schrank und nimmt ihn. Da hat sie also keinerlei Stress damit. Es ist auch noch niemals vorgekommen, dass irgendein Einsteller oder eine andere Person einen Pass genommen hätte, der ihn nix angeht (falls jetzt jemand Angst kriegt, bei freier Zugänglichkeit könnten Pässe gestohlen werden). Natürlich weiß nicht jeder "Gelegenheitsreitschüler", wo er die Üässe findet, sondern nur die betroffenen Personen. Bei uns gibt es etwa 20 Einsteller und insgesamt 30 Pferde.
                                Denke mal, es wäre eher mühsam, z.B. zu den Impfungen (bei uns für fast alle Pferde gleichzeitig als Sammeltermin) die Pässe alle abgeben zu lassen. Am Ende denkt doch die Hälfte nicht dran. Außerdem war immer das Argument, wenn ein Pferd mal holterdipolter in die Klinik muss, kann man gleich losfahren. (Die meisten PB bei uns sind nicht selbst mobil, sondern wären ggf. auf die SB angewiesen).
                                Wir haben mit dieser Vorgehensweise die besten Erfahrungen und noch nie Probleme gehabt.

                                Kommentar


                                • #17
                                  Ich hab da jetzt auch blos rausgelesen, dass dem Stallbesi der Pferdepass vorgelegt werden muß - das heißt für mich: dass er ihm gezeigt werden muß, wenn das Pferd neu in den Stall kommt.
                                  Was ja auch selbstverständlich und sinnvoll ist (haben das überhaupt die Besitzer mit ihren Rumänen-Zossen gemacht????) - aber ich hab jetzt nix davon gelesen, dass der Stallbesi die Pässe in Verwahrung nehmen muss.

                                  Kommentar

                                  • Legolas
                                    • 08.04.2008
                                    • 451

                                    #18
                                    Wir haben aus eben diesem Grund auch Kopien unserer Pässe angefertigt und diese hat jetzt unser SB

                                    Kommentar

                                    • Bohuslän
                                      • 26.03.2009
                                      • 2442

                                      #19
                                      Es steht drinn, dass der Tierhalter nur ein Pferd in seinen Bestand aufnehmen darf, wenn es von einem Equidenpass begleitet wird. Die Gesetzeslage ist nun mal so, die Stallbetreiber sind darüber nicht glücklich. Aber wie Frufru schon geschrieben hat, das Bußgeld zahlt der Tierhalter, nicht der Besitzer.

                                      Diese unglückselige Verordnung wurde eingeführt, damit der Weg vom Kalb bis zum Schnitzel lückenlos verfolgt werden kann. Bei allen anderen landwirtschaftlichen Nutztieren ist der Tierhalter gleichzeitig der Besitzer (bis auf sehr wenige Ausnahmen) und da macht die Klausulierung auch Sinn. Dass die Situation in den Reitställen eine andere ist, wurde ignoriert. Die Pferdehalter sind trotz Intervention der Zuchtverbände und FN mit in den Topf gewandert. Und wer glaubt, dass die Veterinärämter bei Kontrollen Gnade walten lassen, der irrt gewaltig.
                                      http://www.reutenhof.de

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                                      • Mondnacht
                                        • 01.12.2009
                                        • 2470

                                        #20
                                        Zitat von Bohuslän Beitrag anzeigen
                                        Diese unglückselige Verordnung wurde eingeführt, damit der Weg vom Kalb bis zum Schnitzel lückenlos verfolgt werden kann. Bei allen anderen landwirtschaftlichen Nutztieren ist der Tierhalter gleichzeitig der Besitzer (bis auf sehr wenige Ausnahmen) und da macht die Klausulierung auch Sinn. Dass die Situation in den Reitställen eine andere ist, wurde ignoriert. Die Pferdehalter sind trotz Intervention der Zuchtverbände und FN mit in den Topf gewandert. Und wer glaubt, dass die Veterinärämter bei Kontrollen Gnade walten lassen, der irrt gewaltig.
                                        Das hat ja auch super funktioniert mit dem von Dioxin verseuchten Schweinefleisch.....

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