Dürfen die sogenannten extensivierten Flächen von Pferden genutzt werden? Oder darf dort grundsätzlich kein Tier drauf gehalten werden wie z. B. auf stillgelegten Flächen??
Extensivierte Fläche durch Pferde nutzbar?
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Auch ob sie weiden dürfen ist länderabhängig. Außerdem ist Stilllegung und Extensivierung was ganz verschiedenes. Die Stilllegungsflächen dürfen normalerweise gar nicht genutzt werden, lediglich ein Pflegeschnitt ist zulässig.
Extensivierung heißt, dass nicht mehr als 1,4 GVE (Großvieheinheiten) auf einen ha kommen dürfen. Da ein Pferd=1,3 GVE (nicht ganz sicher aber meine so wär's), darf ein Besatz von 1 Pferd je ha nicht überschritten werden. Und das zu keinem Zeitpunkt. Hoffe stimmt so. Ist grad nicht Antragssaison drum bin ich etwas 'aus der Form'.
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Vielen Dank für die schnelle Info!
Es handelt sich hier um keine stillgelegte Fläche. Der Landwirt sagte mir, daß er ab mitte Juli erst mähen darf....
Er würde mir gerne diesen einen Hektar geben, aber eine offizielle Verpachtung wäre dann ja gar nicht möglich, oder???
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Soviel ist weiß, darf dann auch erst ab 1. Juli beweidet werden! Aber am besten fragst Du beim zuständigen Landwirtschaftsamt nach...
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Genau. Das sehen die Kammern nämlich von Ort zu Ort anders obwohl ja 'eigentlich' dieselben EU-Richtlinien/VO gelten sollten... Verwaltungschaos hoch zehn mal wieder. Es ist zum Haareraufen.
Die Mähregel ab 1.Juli ist mir für extensivierte Flächen bislang nicht bekannt. Es kommt aber auch stark drauf an, an welchem Programm der LW teilnimmt. Es gibt da zum einen das Basisprogramm alt, das meine ich bei allen Betrieben spätestens dieses Jahr ausläuft, dann das NAU C für ökologische Anbauverfahren, diverse Sonderprogramme die sich teils gegenseitig ausschließen, die Extensivierungsprämie ist wieder noch was anderes. -> Kammer befragen welche Auflagen für diese Fläche genau zutreffend sind. Falls sich nämlich der Pächter nicht dran hält, kann es bösen Ärger geben, da der LW dann u.U. viele seiner Prämienansprüche auf Nimmerwiedersehen verliert und schlimmstenfalls rückwirkend gezahlte Prämien zurückzahlen muss. Da steckt viel Streitpotential drin
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Bei brach liegenden Flächen dürfen ab September Tiere drauf. Ab März darf die Fläche dann nicht mehr genutzt werden.
Lediglich in Trockenjahren darf früher beweidet werden bzw. überhaupt gemäht werden (für Heu oder Silage). Dann wird aber eine Sondergenehmigung erteilt.
Das gilt zumindest für Niedersachsen.
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