Meine Schwägerin möchte sich gerne einen Reitplatz bauen. Bauvoranfrage ist gestellt, und auch schon genehmigt, allerdings unter der Prämisse, dass eine Umnutzung der Stallanlagen erfolgen muss.
Hat das schon mal einer gemacht? An wen muss man sich da wenden? Brauchen wir dafür einen Architekten?
Wir hatten gedacht, dass eine Umnutzung nur dann erfolgen muss, wenn man einen Stall nicht mehr als Stall nutzt, sondern als Garage oder Wohnraum.
Mein Schwiegervater ist Landwirt im Nebenerwerb und hatte bis vor etwa zehn Jahren eine kleine Sauenhaltung und zwei bis drei Mastrinder, dazu etwas (ca 10-12ha)Ackerbau.
Nach der Abschaffung von Rindern und Schweinen haben wir uns den Stall für unsere Pferdehaltung umgebaut, also Sauenboxen und Rinderanbindevorrichtungen entfernt und insgesamt zehn Pferdeboxen in verschiedenen Größen, je nach Pony- und Pferdegröße gebaut. Baulich ist äußerlich am Stall nichts verändert worden, nur im Innenbereich sind an manchen Stellen T-Träger verbaut worden um die Boxenwände ordentlich zu befestigen. Jauchekanäle wurden mit Beton ausgegossen, mit innenliegendem "Abflussrohr" damit ausgeschiedene Flüssigkeiten der Pferde weiterhin in die Güllegrube fliessen, die Pferde aber nicht irgendwo in "Spaltenböden" einbrechen können.
Kennt sich jemand mit den Statuten in Niedersachsen aus?
Hat das schon mal einer gemacht? An wen muss man sich da wenden? Brauchen wir dafür einen Architekten?
Wir hatten gedacht, dass eine Umnutzung nur dann erfolgen muss, wenn man einen Stall nicht mehr als Stall nutzt, sondern als Garage oder Wohnraum.
Mein Schwiegervater ist Landwirt im Nebenerwerb und hatte bis vor etwa zehn Jahren eine kleine Sauenhaltung und zwei bis drei Mastrinder, dazu etwas (ca 10-12ha)Ackerbau.
Nach der Abschaffung von Rindern und Schweinen haben wir uns den Stall für unsere Pferdehaltung umgebaut, also Sauenboxen und Rinderanbindevorrichtungen entfernt und insgesamt zehn Pferdeboxen in verschiedenen Größen, je nach Pony- und Pferdegröße gebaut. Baulich ist äußerlich am Stall nichts verändert worden, nur im Innenbereich sind an manchen Stellen T-Träger verbaut worden um die Boxenwände ordentlich zu befestigen. Jauchekanäle wurden mit Beton ausgegossen, mit innenliegendem "Abflussrohr" damit ausgeschiedene Flüssigkeiten der Pferde weiterhin in die Güllegrube fliessen, die Pferde aber nicht irgendwo in "Spaltenböden" einbrechen können.
Kennt sich jemand mit den Statuten in Niedersachsen aus?
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