Probleme mit Reitverein

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  • Janitor
    antwortet
    warum trittst du in diesen Verein überhaupt ein? Klingt ja irgendwie komisch oder ist die Anlage so gut und die Nutzung inklusive?

    Zitat von Tiger Beitrag anzeigen
    Der Verein wird von einer dominierenden Familie (im Dorf ansässig) geführt, diese bestimmt auch die Regeln.
    Die Satzung ist nicht vorhanden und kann somit auch nicht eingesehen werden- ist wirklich so- habe ich recherchiert.

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  • Dickerchen
    antwortet
    Ich bin auch schon mal wg. Umzugs aus einem RV ausgetreten, und nach Rückzug (10 Jahre später) wieder eingetreten. Ich habe damals den Vorstand gefragt, ob aufgrund meiner vorherigen langjährigen Mitgliedschaft auf eine erneute Aufnahmegebühr verzichtet werden kann. Der Vorstand hat dem zugestimmt. Rein rechtlich kann man das aber nicht verlangen, die Entscheidung liegt beim Vorstand. Viele Vereine regeln das aber kulanterweise so, wenn der Austritt ehemals wegen eines Wegzugs erfolgte.

    Die Satzung hängt meistens in den Vereinsräumlichkeiten oder in der Halle aus. Ein Einzelexemplar hatte ich auch nicht bekommen.

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  • Fife
    antwortet
    Zitat von Tiger Beitrag anzeigen
    Der Verein wird von einer dominierenden Familie (im Dorf ansässig) geführt, diese bestimmt auch die Regeln.
    Die Satzung ist nicht vorhanden und kann somit auch nicht eingesehen werden- ist wirklich so- habe ich recherchiert.
    Tiger,
    wenn das ein gemeinütziger und eingetragener Verein ist MUß ein Satzung da sein. Sonst gibt es vor Gericht keine Eintragung und auch keine Anerkennung zur Gemeinützigkeit.

    Spätestens bei der jährlichen (MUß) Haupt/Generalversammlung kann dies auch eingesehen werden.
    Und die wird auch einer dabei haben. Weil schon mal darin die Regularien bei Wahlen drin stehen.

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  • Prince-Charming
    antwortet
    Für mich hört es sich fast so an, als sei der Verein gar nicht eingetragen. Warum sollte man Dir die Einsicht in die Satzung verweigern? Und warum ist diese nicht vorhanden? Muß doch in den Unterlagen des Vorstands abgelegt sein........schon komisch!
    Ich war selber Vorstandsmitglied eines RV und kenne es auch so, dass jedem neuen Mitglied bei Eintritt die Satzung ausgehändigt wird.
    Zuletzt geändert von Prince-Charming; 02.10.2010, 16:14.

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  • Shalom
    antwortet
    Soweit ich weiß, ist es durchaus üblich, dass man bei einem Wiedereintritt in einen Reitverein die Aufnahmegebühr erneut bezahlen muss. Es sei denn, man bespricht dies im Einzelfall mit dem Vorstand und kommt zu einer Übereinkunft.

    Die Satzung ist, wie bereits gesagt, beim AG hinterlegt. Einfach dort mal nachfragen, wenn es dich interessiert.

    Ansonsten ist es bei Reitvereinen ja häufig so, dass die Satzung zB über die Homepage und/oder einen Aushang in der Vereinshalle, am schwarzen Brett o.Ä. zugänglich ist.

    Du kannst natürlich auch den Vorstand fragen, ob man dir die Satzung aushändigen würde. Warum sollte man dies verweigern?

    Wenn es tatsächlich keine Satzung gibt, die du einsehen kannst, dann musst du dich tatsächlich ans Amtsgericht wenden.

    Gegen die erneute Zahlung der Aufnahmegebühr wirst du jedoch rechtlich nichts ausrichten können. Ein Verein kann sich seine Mitglieder - so stehts auch meist in der Satzung - frei aussuchen. Man hätte dir schließlich auch sagen können, dass man dich gar nicht mehr aufnimmt in den Verein. Wenn das mit der Aufnahmegebühr in der Satzung also drinsteht, dann kannst du dagegen auch nichts tun.

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  • living doll
    antwortet
    Als passives Mitglied nutzt man die Vorteile des Vereins nicht - keine Übungsstunden oder Unterricht, keine Nutzung der Vereinsanlagen, keine Wettkampfteilnahme.
    Man zahlt nur einen kleinen Beitrag und unterstützt den Verein dadurch.
    Eben passiv.
    Als aktives Mitglied nutzt man eben alles und beteiligt sich am Vereinsleben und ggf. an Wettkämpfen.

    Das gibt es nicht nur in Reitvereinen, sondern in allen Sportvereinen.

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  • assi61
    antwortet
    Also bei einem gemeinnützigen Verein M U S S! eine gültige Satzung beim Amtsgericht hinterlegt sein, und für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit muss auch einmalig eine Satzung beim Finanzamt hinterlegt werden. In unserem Verein wäre die zweite Aufnahmegebühr wohl auch aus Kulanz erlassen worden, aber wenn es in der Satzung steht, ist es wohl rechtlich nicht angreifbar.

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  • Tiger
    antwortet
    Schaun mer mal, wie lange es dauert, bis sie mich eliminieren...
    Aber es muß doch seitens der LK o.ä. Mittel geben, etwas dagegen zu tun- habe nun auch mal gedacht, gegen die wiederholte Aufnahmegebühr den jährlichen Anlagennutzungsbetrag in Höhe von 200 Euro gegenzurechnen- ich glaube, ich schreibe denen mal einen sachlichen Brief!

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  • macarena99
    antwortet
    Hi find ich gut das du dich wehrst ......- lg

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  • Tiger
    antwortet
    Ich bin ja schon seit April 2009 im Verein zurück, Nachbarverein ginge auch, ist aber bei Regen doof, da unsere Vereinshalle direkt neben dem Stall liegt...
    Passivstatus kannte ich nicht, da eine Einsicht in die Satzung ja nicht möglich war.
    Möchte aber gerne ein Exempel statuieren, da die vom Vorstand nicht immer nur für sich arbeiten sollen/können!
    Diese Familie, welche den Verein führt, macht es sich gerade so passend, wie sie möchte, aber kein Mitglied hat Einsicht- zahlen und Klappe halten
    ...und jeder akzeptiert es, da alle Angst haben, rausgeschmissen zu werden!

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  • macarena99
    antwortet
    Hi die Einteilung in passiv und aktiv ist bei vielen Vereine üblich. Aktiv bedeutet im Normalfall:Arbeitsstunden, Klausendienst, Benutzung der Reitanlage, Turnierteinahme.
    passiv: weniger Mitgliedsbeitrag, je nach Satzung Turnierteilnahme. lg

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  • Frufru
    antwortet
    Warum willst du denn unbedingt in den Verein zurück? Gibt es keinen anderen als Alternative, wenn da so chaotische Umstände herrschen

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  • cleopatras magic
    antwortet
    verstehe nicht ganz wieso mitgleider in aktiv und passiev eingeteilt werden, bei uns gibt es mitgleider!!

    die einen sind aktiv dabei und die anderen sind halt mitglied aus pers. gründen - es gibt bei uns keinen unterschied in d. gebühr und es muß sich auch keiner als "passives mitglied melden".

    der verein sollte doch froh sein wenn er seine gebühr bekommt und die mitglider behält???

    führt ihr beiträge an den BLsV ab??

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  • living doll
    antwortet
    Wenn Du Dich hättest "passiv" melden müssen, dann hättest Du gar nicht austreten dürfen.
    Du wärest Mitglied geblieben und hättest einen geringeren Jahresbeitrag gezahlt.
    Dann hättest Du jederzeit wieder in den "aktiv"-Status zurückkehren können.
    Jetzt bist Du aber ausgetreten?
    Vielleicht können die den Austritt ja nachträglich wieder zurücknehmen.

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  • cleopatras magic
    antwortet
    um regeln zu bestimmen und zu ändern MUß eine ausschußsitzung stattfinden die diesen änderungen zustimmen, ganz soooeinfach ist es nicht, schon recht nicht wenn ein e.V verein ist!!!

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  • Tiger
    antwortet
    Der Verein wird von einer dominierenden Familie (im Dorf ansässig) geführt, diese bestimmt auch die Regeln.
    Die Satzung ist nicht vorhanden und kann somit auch nicht eingesehen werden- ist wirklich so- habe ich recherchiert.

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  • cleopatras magic
    antwortet
    ja es steht jedem die einsicht zu!! wird aber auch bei uns bei änderungen nicht jedem mitgleid zugeschickt allerdings sind änderungen auf der jahreshauptversammlung den anwesenden mitgleidern darzulegen bzw. mittzuteilen

    diese hohe aufnahmegebühr halte ich für zu hoch, so viel wie ich weiß darf ein e.V keinen bzw. einen minimalen gewinn erwirtschaften evt. um geräte anzuschaffen und und und , das kann ich mir bei dieser summe bei vielen mitgleidern garnicht vorstellen???
    Zuletzt geändert von cleopatras magic; 01.10.2010, 21:18.

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  • LeDauphin
    antwortet
    Haben wir hier auch bei einigen Vereinen. Teilweise deswegen, weil die Anlagen in Eigenarbeit gebaut und gepflegt wurden/werden und man nicht wollte, dass jeder in den Verein eintritt um dann die Anlage nutzen zu können..

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  • Kuddel
    antwortet
    Was für ein Nobel Club ist das denn ?Kenne es so mit 50 - 100 Euro .
    Aber ich würde einfach mal mit dem Vorstand sprechen . War selbst mal im RV-Vorstand -Aus Kulanz wurde bei Wiedereintritt auf Aufnahme Gebühr verzichtet . Man möchte doch seine Mitglieder halten und das die sich wohlfühlen im Verein . Bringen ja Schließlich Beitrag uns. Der Verein lebt von den Mitgliedern nicht vom Vorstand .

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  • Frufru
    antwortet
    Keine Ahnung wie es rechtlich für dich aussieht, aber von einer Aufnahmegebühr in dieser Höhe habe ich von einem Reitverein noch nicht gehört, höchstens Mal von einem Golfclub oder Tennisverein.
    Ist das üblich?

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