wieviel % stallmietungerhöhung ist zulässig?

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  • enzosl
    • 03.12.2001
    • 139

    wieviel % stallmietungerhöhung ist zulässig?

    oben gestellte frage an die experten.
    gibt es da 'ne maximalgrenze?
    oder kann der stallbesitzer erhöhen wie er möchte?
    bei uns wurde heute um 10 % erhöht. find ich ganz schön happig.
    und das schon zum 1.11.2010
    würd mich freuen, wenn jemand weiss, ob das so rechtens ist.

    vg,
    enzosl

  • #2
    Das ist doch ein Problem von Angebot und Nachfrage. Wenn sichs der Stallbesi leisten kann um 10% zu erhöhen und trotzdem genug Einsteller hat. Kommt auch drauf an was du derzeit zahlst.
    In den letzten 2 Jahren sind die Futterpreise schon enorm gestiegen, auch Einstreu und so.
    Wenn da nie ne Erhöhung war, wird das wohl jetzt in einem Aufwaschen nachgeholt werden, oder so.

    Kommentar

    • max-und-moritz
      • 04.06.2006
      • 3441

      #3
      ...ich denk auch, daß das die Sache des SB´s ist und kann mir nicht vorstellen, daß es da sowas gibt wie ein Gesetzt wie bei der Wohnungsmiete. Der SB ist Unternehmer und kann seine Preise frei gestalten.

      Viele Grüße, max-und-moritz
      Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

      Kommentar

      • Fife
        • 06.02.2009
        • 4401

        #4
        im Gegensatz zu Mietwohnungen gibt es Stallmieten keine gesetzlichen Regelungen bezüglich Mieterhöhungen wie Kappungsgrenze, maximale %, oder ähnliches.

        Kommentar


        • #5
          So ist es. Allerdings gilt auch: bei Mieterhöhungen hast Du immer ein Sonderkündigungsrecht.
          Beispiel: Vertrag mit Kündigungsfrist "1 Monat zum Monatsende".
          Der Vermieter kündigt am 15.09. eine Mieterhöhung zum 01.10. an. Dann darfst Du - rein rechtlich - zum 1.11. fristgerecht kündigen und zahlst im Oktober nur den alten Preis, auch wenn die anderen den neuen zahlen müssen. Oder, geht auch, der SB läßt Dich mit kürzerer Frist, also zum 01.10. gehen.
          (Wobei m. W. eigentlich auch der SB eine Frist von 1 Monat einhalten müßte bzgl. der Ankündigung)

          Hättest Du z. B. einen Einstellvertrag, der 6 Monate Kündigungsfrist hat, würde das Sonderkündigungsrecht natürlich auch greifen, es sei denn, es ist eine entsprechende Klausel eingefügt, die das ausschließt. Wobei ich nicht weiß, ob ein Ausschluß überhaupt rechtens wäre, bin keine Anwältin.

          Kommentar

          • Fife
            • 06.02.2009
            • 4401

            #6
            Zitat von Prima_Vera
            Bei uns gibt es einen Stall, der vertraglich jedes Jahr um 3 % erhöht. Ist dies zulässig?
            bei Wohnungsmietverträgen devinitiv nicht.


            Verabschiedet euch einfach in eurem innern von den Wohnungsmietverträgen die zugunsten der Mieter einem "besonderen" Schutz unterliegen.

            Was für die Stallmieten gilt regelt immer der jeweilige Einstellungsvertrag.
            Zuletzt geändert von Fife; 18.09.2010, 09:48.

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            • enzosl
              • 03.12.2001
              • 139

              #7
              vielen dank für die antworten.
              dann müssen wir das ja leider schlucken :-(

              Kommentar


              • #8
                Wir haben es sogar im Vertrag drin stehen, dass der Stallbesi bei Futterpreiserhöhungen die Stallmiete anpassen darf. Denke damit sichert er sich auch sein Überleben/Fortbestehen. Ganz ehrlich, wenn der Service, das Futter u. der Stall stimmt, dann zahl ich auch gerne eine Erhöung, damit das Niveau gehalten wird wenn die Preise bei den Futtermitteln steigen. Lieber gute Qualität u. etwas mehr zahlen.

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von enzosl Beitrag anzeigen
                  dann müssen wir das ja leider schlucken :-(
                  Was, wenn es rein rechtlich nicht zulässig gewesen wäre? Hättest Du es dann nicht "geschluckt" und einfach weniger bezahlt oder wärst Du zum Anwalt gelaufen?

                  Solche Diskussionen verstehe ich überhaupt nicht. Ein Pensionsstall ist doch keine Mietswohnung in Berlin Prenzlauer Berg, die man von einer anonymen Aktiengesellschaft mietet.

                  In einem Pensionsstall steht man doch in einer persönlichen Beziehung zum Betreiber, dem man täglich begegnet und der sich um mein Pferd kümmert.

                  Kommentar

                  • Sarah-Marie
                    • 13.07.2009
                    • 418

                    #10
                    Außer einem Sonderkündigungsrecht hat man keine Möglichkeit. Will man da bleiben, muss man wohl oder übel bezahlen...
                    Nur zehn Prozent? Wir hatten dieses Jahr 15 Prozent Erhöhung...

                    Und ich habe auch geschluckt, weil ich weiß, was ich habe. Eine freundin hat umgestallt und ihr Pferd nach drei Monaten zurückgebracht. Mit zehn Zentimeter Bauchumfang weniger... An dem anderen stall wurde halt am Futter gespart!

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