Versicherungsfrage

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  • Kat
    • 12.05.2004
    • 3536

    Versicherungsfrage

    Sorry für einen weiteren Versicherungsthread, aber ich brauche mal Erfahrungsberichte.

    Am Freitag habe ich den neuen 3j. abgeholt, und nach einer 3stündigen Fahrt waren wir dann endlich im neuen Zuhause.
    Nach dem Fahrtstress, und dem Stress in neuer Umgebung mit fremden Menschen, sowie tobenden Pferden auf der Weide (allen voran meine Stute) und einem Mähdrescher auf dem Nachbarfeld, war er natürlich aufgeregt. Und dann wollte ich auch noch die Transportgamaschen abmachen. Er stand leicht unter Strom, mein Freund hat ihn gehalten, und ich vorsichtig die Gamaschen ausgezogen. Die Stallbesi kam dann auch dazu, stand schräg hinter dem Pferd und war dann der Meinung, ihn durch Handauflegen auf der Kruppe zu beruhigen. Pferd erschrickt springt rum, und die SB meinte plötzlich aua, das Pferd hat mich getreten. (tagsdrauf war sie der Meinung, dass er das böswillig und ganz zielgerichtet getan hätte - ich denke, selber Schuld. Keiner hat gesagt, sie soll sich hinter einen zappelnden 3j. stellen)
    Ihr Freund wollte sie erst ins KH fahren, dann aber doch nicht, und erst Sonntagabend hat sie sich überlegt, dass sie zum Arzt geht um sich krankschreiben zu lassen. Mehr als ein blauer Fleck ist aber gar nicht entstanden. Trotzdem musste sie für die Berufsgenossenschaft ein Unfallformular ausfüllen, war ja aber ein privater Unfall. Jetzt weiß ich gar nicht, ob diese Genossenschaft an mich herantritt und über die Pferdehaftpflicht Geld holen möchte, oder nicht?
    Was mache ich jetzt?
    Einfach abwarten? Irgendwas melden?
    Was sogar eine Katze nicht weiß, ist es nicht wert gewußt zu werden!
  • cleopatras magic
    • 15.05.2007
    • 4752

    #2
    dein pferd ist doch versichert, ich würde schon mal "leise bei deiner versicherung" anfragen wie du dich verhalten sollst. sobald das an die unfallvers. geht werden die sicherlich an dich herantreten...
    Keine Lektion der Welt ist es wert, die gute Beziehung zum Pferd aufs Spiel zu setzen

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    • Avinia
      • 17.12.2009
      • 582

      #3
      Weia, wie kann sich denn eine Stallbesitzerin so dusselig anstellen? Von der Versicherung wird, denke ich, kaum was kommen - und selbst wenn, kannst Du Dich entspannt zurücklehnen. Deine Versicherung würde wegen Eigenverschulden der Geschädigten eine Haftungsübernahme ablehnen.

      Kommentar

      • Avinia
        • 17.12.2009
        • 582

        #4
        'selbst schuld' ist noch milde ausgedrückt - das Pferd wurde ja geradezu aufgefordert. Ich glaube zu den ersten Regeln, die ich als Kind für den Umgang mit Pferden gelernt habe, war 'nie von hinten dran' - das muss man ja nun nicht grad auf die Probe stellen, wenn ein Pferd offensichtlich sowieso schon in Aufregung und Bedrängnis ist - was soll denn ein Pferd in der Lage zum eigenen Schutz sonst tun?

        Kommentar

        • Kat
          • 12.05.2004
          • 3536

          #5
          So, dann werde ich jetzt einfach abwarten.

          Bin halt verunsichert, inwiefern in dem Moment die Tiermitschuld (oder wie heisst das juristisch?) eintritt.
          Andererseits sollte man von jemandem, der Pferde hält schon erwarten können, dass er/sie Gefahrensituationen einschätzen kann, oder?
          Aber hier kommt dann wieder das Problem zutage, dass man mit seinem eigenen, alten Pferd so eingefahren ist, dass man unvorsichtig wird/ werden kann.

          Aber noch eine andere Frage: ich hab mal ein Mädel erwischt, die plötzlich unterm Zaun auf den Paddock kletterte. Sie ist direkt wieder weg, als sie mich gesehen hat. Hinterher hab ich sie auf der Straße gesehen und ihr gesagt, wie gefährlich das ist.
          Nun toben die Pferde natürlich teilweise noch viel herum, der Neue darf ja noch nicht alles, bzw. muss er gegenüber dem ganz alten Wallach auch mal klarmachen was er alles kann. Sollte man besser ein Schild aufstellen "Eltern haften für ihre Kinder"? Oder genügen die Schilder am Zaun, dass Strom drauf ist? Kann man überhaupt mit einem Warnschild jede Mitschuld von sich weisen?
          Was sogar eine Katze nicht weiß, ist es nicht wert gewußt zu werden!

          Kommentar

          • Rübe
            • 10.06.2008
            • 102

            #6
            Hallo Kat,

            komme aus dem Bereich Krankenversicherung. Es ist so, dass auf der AU Meldung ein Code drauf ist, der auf einen Unfall schliessen läßt. Die Krankenkasse (da es ja kein Arbeitsunfall war nicht die Berufsgenossenschaft) wird der Besi einen Fragebogen senden, auf dem sie den Hergang schildern muss. Gibt sie dort die Trittverletzung durch ein Pferd (Verwirklichung der Tiergefahr = Gefährdungshaftung = keine Klärung der Schuldfrage) an, wird sich die Kasse an deine Haftpflicht wenden. Zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand gibt es dann bei geringfügigen Schäden (= kurze AU und blauer Fleck) sogenannte Teilungsabkommen, nach denen das ohne weitere Prüfung abgewickelt wird.

            Da in den Klauseln der Haftpflicht aber meist eine Meldepflicht enthalten ist, solltest du dort anrufen und eine mögliche Anfrage ankündigen.

            LG Rübe
            Geniesse jeden Tag, als ob es dein letzter wäre.
            Eines Tages wird er es sein.

            Kommentar

            • Shalom
              • 28.05.2009
              • 839

              #7
              Hallo Kat,

              erstmal eine Frage: War das Pferd denn zum Zeitpunkt des Unfalls bereits über dich versichert?

              Zur Sache: Man kann auf jeden Fall an eine Mitschuld der Stallbesitzerin denken, da sie sich scheinbar unaufgefordert und völlig unnötigerweise in eine Gefahr begeben hat, die sie hätte erkennen können, eventuell sogar hätte erkennen müssen. Ich glaube jedoch nicht, dass die Mitschuld als so gravierend anzusehen ist, dass sie deine Tierhalterhaftung aufgrund der Tiergefahr vollständig ausschließt. Insofern wirst du bzw. ggf. deine Versicherung wahrscheinlich etwas zahlen müssen.
              http://www.magazin-pferderecht.de

              Foto Avatar: http://pony-royal.magix.net/

              Kommentar

              • Avinia
                • 17.12.2009
                • 582

                #8
                Also wenn ich jemanden besuche, der einen Hund hat und ich weiß, dass diese Person einen Hund hat, dann muss die Versicherung nicht zahlen, wenn der Hund mir bei der Begrüßung Klamotten ruiniert. Begründung : ich begebe mich in dem Fall freiwillig und wissend in dieses 'Risiko' - so die Sicht der Versicherer (hab a in dem Bereich gearbeitet und b mit einem Vertreter solche Szenarien durchgespielt) - ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei Pferden anders ist. Z.B. ist es ein Unterschied, ob jemand eine vom Pferdebesitzer abgesegnete Reitbeteiligung an einem Pferd hat oder ob er sich unaufgefordert einfach ein Pferd aus dem Stall greift. Im ersten Fall haftet der Besitzer im Unfall Fall - im 2. nicht.

                Kommentar

                • max-und-moritz
                  • 04.06.2006
                  • 3441

                  #9
                  ...das mag mit Hunden so sein, mit Pferden nicht. Da haftet man IMMER, und zwar immer im Sinne von immer. Auch wenn Menschen, die da gar nix zu suchen haben, auf die Weide gehen und das Pferd haut sie um - man haftet. "Verwirklichte Tiergefahr", wie Rübe schon schreibt.

                  Pferd = Luxustier, das macht einen großen Unterschied zu Kuh und Hund.

                  Viele Grüße, Kat, laß uns wissen wie es ausgeht, max-und-moritz
                  Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

                  Kommentar

                  • Kat
                    • 12.05.2004
                    • 3536

                    #10
                    mach ich.
                    Ich werde nochmal versuchen, meine Versicherungsmaklerin zu erreichen, auch um abzuklären, ob die Versicherung auch wirklich schon Freitag galt. Hatten es schon eine Woche vorher persönl. geklärt, dass sie das alles vorbereiten soll (sie hat eine Maklervollmacht, weil sie in Brandenburg ist, und wir ja in Niedersachsen)

                    Übrigens sind auch Hunde und Katzen Luxustiere - zumindest werden bei uns diese 3 Tierarten so zusammengefasst.
                    Aber ob eine Versicherung da Unterschiede macht, weiß ich natürlich nicht.
                    Ich finde es auch merkwürdig von der Rechtsprechung, denn man sollte doch von einem denkenden Menschen ausgehen. Auch Hunde können agieren, Pferde reagieren. Dann verstehe ich es nicht, dass man immer haften muss. Auch wenn Menschen bewusst auf eine abgesperrte Weide marschieren und etwas passiert. Oder wie in meinem Fall hinter einem rohen 3j. zu stehen.
                    Aber gut, so ist es momentan leider.
                    Was sogar eine Katze nicht weiß, ist es nicht wert gewußt zu werden!

                    Kommentar

                    • Rübe
                      • 10.06.2008
                      • 102

                      #11
                      Tja wie du schon schreibst, so ist das halt gesetzlich geregelt bei der Gefährdungshaftung.
                      Und zu Deinem Paddockfall: Du kannst den ganzen Zaun vollnageln mit Schildern, aus der Haftung kommst du kaum raus.

                      Rübe
                      Geniesse jeden Tag, als ob es dein letzter wäre.
                      Eines Tages wird er es sein.

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