Einem Interessenten das Vorkaufsrecht für ein Fohlen einräumen ...

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  • Flaemmli
    • 30.07.2007
    • 1525

    Einem Interessenten das Vorkaufsrecht für ein Fohlen einräumen ...

    Hat jemand von Euch schon mal ein Vorkaufsrecht für einen Kaufinteressenten eingeräumt? Und wenn ja, wie habt ihr das gehandhabt (ggf. x % vom voraussichtlichen Verkaufspreis zahlen lassen und bei Nicht-Kauf einbehalten o.ä.?)? Da es sich hier um ein höherpreisiges Hengstfohlen handelt bin ich mir sehr unsicher, ob ich soetwas machen soll.
    www.flaemmli.de
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    Man muß den Weg gehen, um zu wissen, was der Weg ist!
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    Avatar: meine beiden Mädels (Schimmel: Lucky Lionell x Flacon x Bajar, Rappe: Landjonker x Grannus x Waidmannsruf)
  • Zanzarina
    • 15.03.2008
    • 1079

    #2
    Da stellt sich die Frage: Willst Du aktuell verkaufen oder nicht?

    Wenn ja, dann gilt für mich wer zuerst kommt mahlt zuerst.

    Wenn nein, dann würde ich nichts schriftliches machen und einfach demjenigen zusagen ihn zuerst zu informieren wenn das Fohlen verkauft wird und zu welchem Preis. Aber dann solltest Du auch fair sein und den Preis verlangen, den Du auch von Jemand anderem erbitten würdest.

    Kommentar

    • zausibaer
      • 02.07.2005
      • 611

      #3
      Warum jetzt noch ein Vorkaufsrecht? Wenn man sich einen Frischling anschaut und dann in ein paar Wochen noch mal kommen will, um den entknittert zu sehen, ok. Aber so würde ich Dir empfehlen, Nägel mit Köpfen zu machen.

      Wenn er das Hengstfohlen haben will, soll er doch einen ordentlichen Teil anbezahlen und gut is...
      Graciah (Goethe / Heraldik xx / Davignon I / Grande)

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      • basquiat
        • 02.10.2005
        • 2843

        #4
        Geht es hier um ein ungeborenes oder existierendes Fohlen?

        Ich nehme einmal an ersteres: Dann würde ich einen bestimmten Betrag verlangen, der jedoch unangetastet auf einem Sparbuch bleibt. Im Falle von Stutfohlen muss er ja sicher zurückerstattet werden. Wenn du sicher verkaufen willst, spricht ja nichts dagegen. Ansonsten würde ich lieber abwarten und den Interssenten einfach "in Evidenz halten", dann kann er das Fohlen evl. trotzdem kaufen und beiden haben keine Ungewissheit bis dahin.

        LG Liesl
        Gestüt Pferdeschule Riegersburg

        Kommentar

        • Calvada
          • 11.06.2009
          • 1377

          #5
          Vorverkaufsrecht habe ich bisher nur insofern eingeräumt, dass ich besagten potenziellen Käufer zum Tag x des Verkaufs fragen muss, ob er das Pferd/Fohlen zu dem an diesem Tag gültigen Preis kaufen möchte oder nicht. D.H. in der Praxis : Ich habe einen zweiten Käufer der einen bestimmen Betrag zahlen würde, dann frage ich nach- Fohlen kann heute für xxx EUR verkauft werden, willst du es zu diesen Konditionen kaufen, sonst ist es heute weg.
          Avatar: Calvada von Corelli/Calvados x Latouro N

          Kommentar

          • Titania
            • 22.04.2006
            • 4371

            #6
            Vorkaufsrecht heißt ja erst einmal nur, daß der Käufer vom Verkauf des Pferdes informiert wird und in den Preis einsteigen muß, den ein anderer zu zahlen bereit ist.
            Insofern läßt sich üblicherweise eher der Verkäufer bei Verkauf seines Pferdes ein Vorkaufsrecht einräumen.
            Wenn der Preis sehr gut ist, warum Vorkaufsrecht für einen Käufer bei einem Fohlen - er soll das Fohlen kaufen und fertig oder es ist gegebenenfalls weg, wenn er sich endlich entscheidet...
            "Quickmarie" (Quicksilber/Pamino ShA) im Alter von 2 Jahren

            www.gestuet-reichshof.de

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            • Flaemmli
              • 30.07.2007
              • 1525

              #7
              Zitat von Zanzarina Beitrag anzeigen
              Da stellt sich die Frage: Willst Du aktuell verkaufen oder nicht?
              Da befinde ich mich in dem typischen "Hobbyzüchterdilemma": Der Verstand sagt ja, das Herz nein .

              Zitat von zausibaer Beitrag anzeigen
              Warum jetzt noch ein Vorkaufsrecht? Wenn man sich einen Frischling anschaut und dann in ein paar Wochen noch mal kommen will, um den entknittert zu sehen, ok.
              Die Interessenten sind 700 km weit weg und kennen das Fohlen nur vom Bild und Abstammung.

              Zitat von basquiat Beitrag anzeigen
              Geht es hier um ein ungeborenes oder existierendes Fohlen?

              Ansonsten würde ich lieber abwarten und den Interssenten einfach "in Evidenz halten", dann kann er das Fohlen evl. trotzdem kaufen und beiden haben keine Ungewissheit bis dahin.
              Das Fohlen ist von Mitte Mai.

              Zitat von Calvada Beitrag anzeigen
              Ich habe einen zweiten Käufer der einen bestimmen Betrag zahlen würde, dann frage ich nach- Fohlen kann heute für xxx EUR verkauft werden, willst du es zu diesen Konditionen kaufen, sonst ist es heute weg.
              Habe ich mir auch schon gedacht. Aber finde diese Lösung für einen 2. Käufer dann eigentlich unfair. Der fährt ja das Fohlen anschauen etc. und dann sage ich ihm (falls der 1. Käufer nach einem Telefonat doch zusagen sollte) "ätschebätsch", ein anderer Interessent kauft jetzt aber das Fohlen, wenn Sie nicht mehr bieten.

              Fazit:

              Ich glaube das Einfachste ist es wirklich, keine festen Zusagen zu machen sondern die Interessenten klar darauf hinzuweisen, daß wer als 1. kommt und bezahlt sich das Fohlen sichert.
              Zuletzt geändert von Flaemmli; 24.07.2010, 17:23.
              www.flaemmli.de
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              • Titania
                • 22.04.2006
                • 4371

                #8
                Zitat von Flaemmli Beitrag anzeigen
                Fazit:

                Ich glaube das Einfachste ist es wirklich, keine festen Zusagen zu machen sondern die Interessenten klar darauf hinzuweisen, daß wer als 1. kommt und bezahlt sich das Fohlen sichert.
                Ganz genau!
                Und Hengstaufzüchter sagen Dir - jedenfalls eine bestimmte Sorte (selbst aktuell zweimal erlebt!), daß sie im Oktober wieder anrufen - weil er dann garantiert billiger ist!
                "Quickmarie" (Quicksilber/Pamino ShA) im Alter von 2 Jahren

                www.gestuet-reichshof.de

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                • Flaemmli
                  • 30.07.2007
                  • 1525

                  #9
                  Zitat von Titania Beitrag anzeigen
                  daß sie im Oktober wieder anrufen - weil er dann garantiert billiger ist!
                  ... dann bleibt er "im Haus" und wird in 2 Jahren bei entsprechender Eignung trotzdem zur Körung vorgestellt .
                  www.flaemmli.de
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                  • DressageRoyal
                    • 28.05.2008
                    • 171

                    #10
                    Zitat von Titania Beitrag anzeigen
                    Vorkaufsrecht heißt ja erst einmal nur, daß der Käufer vom Verkauf des Pferdes informiert wird und in den Preis einsteigen muß, den ein anderer zu zahlen bereit ist.
                    Vorkaufsrecht heißt für mich, dass das in dem Fall Fohlen für mich reserviert ist. Darunter verstehe ich nicht das ich von dem Verkäufer unter Druck gesetzt werde mit noch etwaigen anderen Käufern und mir die Pistole auf die Brust gesetzt wird "entweder du kaufst jetzt für den Preis oder ein anderes bekommt das Fohlen".
                    Sollte der Käufer mit dem Vorkaufsrecht doch abspringen, kann man immer noch einen anderen Käufer ins Spiel bringen, aber ist das Fohlen einem Käufer versprochen bzw. für ihn reserviert fände ich es unverschämt dann trotzdem noch andere Käufer zu involvieren um den Preis höch zu treiben. Das hat dann für mich nichts mehr mit Vorkaufsrecht bzw. reserviert zu tun, sondern mit einer Auktion.

                    Kommentar

                    • Uniqua
                      • 20.03.2005
                      • 6631

                      #11
                      hallo


                      mal ein aktuelles beispiel......

                      ich verkaufe gerade einen 3 jährigen, im mom hab ich mehrere interessenten, von denen mehrere von weiter weg kommen....
                      eine junge dame war zu beginn da und hat sich darauf hin gemeldet und ihren kauf angemeldet, wenn wir ihn noch ein wenig halten könnten..... da die chemie zu 100 % stimmte, haben wir alle anderen bis zum tage x abgesagt...... und ihr das vorkaufsrecht eingeräumt !!!!!!!

                      den preis kannte und kennt jeder der betroffenen und er ändert sich auch nicht ( wie wäre denn das, nur weil ihn mehrere haben wollen nun plötzlich den preis anheben, denke das wäre nicht korrekt, oder ?

                      falls die dame am tag x doch absagt, beginnt das spiel von neuem ( sorry des ausdruckes , spiel )

                      so kenne ich vorkaufsrecht.....

                      Kommentar

                      • Titania
                        • 22.04.2006
                        • 4371

                        #12
                        @Uniqua
                        Schriftlich per Vertrag?

                        @Dressage Royal
                        Ich sprach vom Vorkaufsrecht im rechtlichen Sinne. Wichtig ist ein schriftlicher Kaufvertrag.
                        Wenn Du das anders handhabst und am Ende nicht der Benachteiligte ist, ist ja auch alles in Ordnung.
                        "Quickmarie" (Quicksilber/Pamino ShA) im Alter von 2 Jahren

                        www.gestuet-reichshof.de

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                        • zausibaer
                          • 02.07.2005
                          • 611

                          #13
                          Zitat von Uniqua Beitrag anzeigen
                          ...
                          falls die dame am tag x doch absagt, beginnt das spiel von neuem ( sorry des ausdruckes , spiel )
                          so kenne ich vorkaufsrecht...
                          Und gerade da sehe ich beim Vorkaufsrecht für Fohlenkäufer das Problem. Wenn der "reservierte" Interessent doch noch abspringt, ist der (Fohlen-)Markt so gut wie gelaufen und man findet als Züchter fast nur noch Schnäppchenjäger.

                          Da hilft m.E. nur die von anderen schon erwähnte Kombination aus vertraglicher Regelung und/oder Anzahlung.
                          Graciah (Goethe / Heraldik xx / Davignon I / Grande)

                          Kommentar

                          • Lafite
                            • 28.12.2007
                            • 2741

                            #14
                            Für mich als Käufer ist es einfach so, Fohlen angucken, Vertrag machen, anzahlen bzw. bezahlen.
                            Evtl. falls ich mich nicht direkt entscheiden könnte würde ich den Verkäufer fragen, ob er bevor er es jemanden anderen verkauft mich kurz vorher informiert, so dass ich dann entweder Zusagen oder Absagen könnte. Das ist für mich ein Vorkaufsrecht.
                            Ich muss doch wissen wenn ich mir was angucken fahre, ob ich das will oder nicht. Klar, dass man mal zwei/drei Tage drüber schlafen muss, aber dann muss es doch auch gut sein.

                            Kommentar

                            • monti
                              • 13.10.2003
                              • 11758

                              #15
                              @Lafite
                              ja - so ist das normalerweise unter Pferdemenschen....
                              Der Optimist irrt sich genauso oft wie der Pessimist. Aber er hat viel mehr Spass dabei!

                              Kommentar

                              • Uniqua
                                • 20.03.2005
                                • 6631

                                #16
                                hallo, nein nicht schriftlich.....

                                puhhhh....da kommt meine *gutgläubigkeit* wieder durch, und die person war schon eine stunde hier bei mir und hat einen sehr positiven eindruck hinterlassen :-)

                                das vorkaufsrecht geht bis samstag....sollte ich jetzt noch was machen ? hmm

                                Kommentar

                                • Lafite
                                  • 28.12.2007
                                  • 2741

                                  #17
                                  Na dann drück ich Dir mal die Daumen, dass die auch kommt und ihn bezahlt und abholt.

                                  Was hast Du denn den anderen Interessenten gesagt ?

                                  Kommentar

                                  • Uniqua
                                    • 20.03.2005
                                    • 6631

                                    #18
                                    ...so wie es ist, das eben eine junge dame, bis samstag vorkaufrecht hat und die nächsten besichtigungen erst am sonntag sein könnten, falls die junge dame doch nicht kommt..... wovon ich aber eben nicht ausgehe :-)

                                    lach.....am sonntag wissen wir mehr :-)

                                    Kommentar

                                    • Moonlight69
                                      • 23.09.2006
                                      • 1860

                                      #19
                                      Du kannst ja dann mal Bescheid geben, wie es in deinem Fall ausgegangen ist.
                                      www.bunte-windspiele.de.tl
                                      www.langhaar-whippet.eu

                                      Kommentar

                                      • Uniqua
                                        • 20.03.2005
                                        • 6631

                                        #20
                                        werde ich machen :-)

                                        sie ist ja hier aus dem hg und ich denke hier sind nur ehrliche leute ;-)

                                        *ihopeso*

                                        Kommentar

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