Kündigung von Einsteller

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Martina62
    • 30.12.2004
    • 1052

    Kündigung von Einsteller

    Wir haben einen kleinen Privatstall, in dem unsere Pferde stehen und eine Einstellerin.

    Aber irgendwie hat das einfach nicht mehr geklappt und so haben wir ihr zum 30.6. gekündigt.
    Wisst ihr, wenn man schon mit Bauchweh in den eigenen Stall fährt, das braucht kein Mensch.

    Jetzt ist sie schon gestern ausgezogen, mit riesen Trara, und verlangt ihre anteilige Boxenmiete zurück.
    Hat auch gleich mit Anwalt gedroht, wenn wir nicht zahlen.
    Erst wollte ich ja zahlen, schon um des lieben Friedens willen, aber dann würde sie sich noch im Recht fühlen.
    Und ausserdem ist sie ausgezogen, ohne uns die Schlüssel wieder zu geben, d.h. ich kann jetzt noch die Schlösser austauschen lassen!

    Was würdet ihr machen?
  • Francis_C
    • 29.12.2009
    • 8557

    #2
    Ich bin selbst Einsteller, nicht Stallbesitzer. Bisher habe ich mich auch nur immer im Guten von einem Stall getrennt - wegen Umzug o.ä. Ich habe bei jedem Stall die anteilige Miete zurückbekommen - ohne Probleme, allerdings erst, wenn Schlüssel abgegeben und Spinde, etc. leer waren. Oder ich habe eben nur bis zu dem Datum meines Auszugs bezahlt.

    Ich würde das in Deinem Fall auch so machen - Geld gegen Schlüssel - das ist meine persönliche Meinung.

    Ich glaube nicht, daß Du im Zweifel ( also sollte Sie klagen) damit durchkommen würdest, die Stallmiete bis zum 30.06. zu behalten, weil Du Ihr ja erst zu dem Datum gekündigt hast. Denn Sie ist ja nun mal vorher ausgezogen und nimmt Box und andere Leistungen nicht mehr in Anspruch. Auch wenn es aus Deiner Sicht verständlicherweise so ist, daß Sie bis zum 30.06. hätte bleiben können. Aber vielleicht gibt es Leute hier im Forum, die von der Rechtssprechung in solchen Fällen mehr Ahnung haben.
    Avatar: Riddick C von Rock Forever NRW (*2011)

    Kommentar

    • pavot
      • 27.07.2003
      • 1331

      #3
      wenn du gute Nerven hast: nix zahlen, Schlüssel zum 30.06. schriftlich zurückfordern dabei mit kostenpflichtigem Austausch der Schlösser am 01.07. drohen
      wenn du deine Ruhe haben willst: Faust in der tasche machen und einen Teil der Boxenmiete zurückzahlen.

      Letzteres ist nach meinem juristischen Laienverstand zwar rechtlich nicht angezeigt, sorgt aber schnell und einfach für Ruhe.

      Kommentar

      • dalowi
        • 27.02.2008
        • 872

        #4
        Wenn sie früher auszieht, ist das ihre Entscheidung. Für die restlichen 3 Juni-Wochen würde ich ihr lediglich die Kaltmiete berechnen. Also die Differenz gegen Herausgabe der Schlüssel auszahlen.

        Kommentar

        • Sarah-Marie
          • 13.07.2009
          • 418

          #5
          Ich denke, es wird üblicherweise so gemacht, dass bis zum Monatsende noch die Leermiete gilt. Sprich, ihr habt fristgerecht zum 30.06. gekündigt, da die Einstellerin bereits eher ausgezogen ist, bekommt sie nicht das ganze Geld zurück sondern nur einen Teil.
          Und was die Schlüssel angeht- ich kenne es, dass sogar bei der Übergabe der Schrankschlüssel Kaution gezahlt werden muss!
          Würde das Geld einbehalten, bis ihr alle Schlüssel zurückhabt!

          Kommentar

          • Martina62
            • 30.12.2004
            • 1052

            #6
            Einstellvertrag haben wir nicht, war ja auch nie nötig.
            Aber bei sowas merkt man erst, wie übel manche Leute sind.
            Hat 2,5 Jahre bei uns zum Selbstkostenpreis gewohnt, ungelogen fast 100 EUR im Monat billiger als die Einsteller im Nachbarstall bei besserem Service.

            Aber ihr habt Recht: Werde ihr 100 EUR Kaltmiete anrechnen + die 9 Tage Vollpension + werde 50 EUR einbehalten für Schloßaustausch. Und fühle mich jetzt einfach bestätigt, dass meine Menschenkenntnis mich nicht getrogen hat.
            Ich hab sie immer so eingeschätzt und hatte immer Angst, dass mal irgendwas mit ihrem Pferd passiert.
            Mann, die hätte uns durch alle Instanzen verklagt. Hat mein Mann mir nie geglaubt - nach dem Aufstand gestern schon.
            Hey, die haben sogar die 30 EUR für die nach dem Urlaub geschenkten Zigaretten zurückverlangt. Klasse, was!

            Kommentar


            • #7
              Bei vorzeitigem Verlassen des Stalls gibt es keine Rückzahlung, wozu auch? Sie hätte die Leistung in Anspruch nehmen können und ohne Vertrag gelten meines Wissens nach sogar noch längere Kündigungsfristen. Da kein Vertrag existiert in dem "Kalt" und Warmmiete aufgeschlüsselt wurde besteht meiner Meinung nach auch keine Notwendigkeit das für die kurze Zeit zu praktizieren. Das Geld für die Schlösser wirst du ohnehin nicht mehr sehen.

              Ich kenne hier in der Gegend keinen einzigen Fall in dem in einer ähnlichen Situation Geld geflossen wäre.

              Kommentar

              • Roddick
                • 07.10.2008
                • 1485

                #8
                Ich hatte das Vergnügen, ich musste noch 2 Monate VOLL zahlen, als ich damals den Stall gewechselt habe. Stand leider so im Vertrag.

                Wir sind auch nur ein kleiner Stall, bei uns wird aber auf den Tag genau abgerechnet, das ist aber auf FREIWILLIGER Basis. Normalerweise kannst du das Geld behalten, darfst die Box nur bis zum Ende des Monats nicht weiter vermieten bzw. musst eine gleichwertige Box zur Verfügung stellen können.

                Und mit Anwalt droht man nur, wenn man weiß, dass man im Unrecht ist ;-)

                Kommentar

                • perigeux
                  • 01.11.2007
                  • 1111

                  #9
                  Zitat von Roddick Beitrag anzeigen
                  Normalerweise kannst du das Geld behalten, darfst die Box nur bis zum Ende des Monats nicht weiter vermieten bzw. musst eine gleichwertige Box zur Verfügung stellen können.
                  genau so ist es, hatten wir vor ein paar monaten, ging auch vor gericht

                  Kommentar

                  • Lunalu
                    • 13.05.2009
                    • 40

                    #10
                    Soweit ich das weiß gilt ohne Einstellervertrag 3 Monate Kündigungsfrist. Wenn der Stall vorher verlassen wird muss also ein viertel Jahr weiter gezahlt werden.Man darf in der Zeit die Box dann natürlich auch nicht nutzen.
                    Wir haben auch einen kleinen Reitstall-und ich habe immer das Geld zurückgegeben.Wenn jemand gehen will ist die Stimmung meistens nicht mehr so schön und das wollte ich mir ersparen.....

                    Kommentar

                    • diealtekitti
                      • 04.07.2007
                      • 541

                      #11
                      hmm..kann es sein, dass ihr Euch das zu einfach macht?

                      Warum ist es vor allem für den Stallbetreiber so wichtig, dass einen Kündigungsfrist schriftlich im Einstellvertrag festgehalten ist?

                      Weil gesetzliche Kündigungsfristen bei Einstellverträgen oft nicht greifen. Rechtlich gesehen, handelt es sich bei ihnen meist um so genannte Verwahrungsverträge: Nach Paragraf 688 des Bürgerlichen Gesetzbuches übernimmt der Stallbetreiber "die Obhut über einen in Verwahrung genommenen Gegenstand", sobald er nicht nur den Offenstallplatz oder die Box zur Verfügung stellt, sondern darüber hinausgehende Aufgaben erfüllt.
                      Heute, wo die meisten Betriebe eine Rundumversorgung anbieten, trifft das in der Mehrzahl der Fälle zu. Die Verträge, die diese Betriebe mit den Einstellern abschließen, sind im rechtlichen Sinn zwangsläufig Verwahrungsverträge - selbst dann, wenn "Mietvertrag" oder etwas anderes darüber steht. Denn es kommt nicht auf die Überschrift, sondern ausschließlich auf den Inhalt der Vertrages an.
                      Die Besonderheit von Verwahrungsverträgen: Ist keine Kündigungsfrist vereinbart, kann der Einsteller sein Pferd von einem Tag auf den anderen aus dem Stall holen. An die gesetzliche Kündigungsfrist ist der Einsteller nur bei einem echten Mietvertrag gebunden. Einen solchen schließt er ab, wenn er nur den Offenstallplatz oder die Box mietet, sein Pferd ansonsten aber selbst versorgt.


                      Hier noch kurz ein Urteil dazu:Pferdeeinstellvertrag ist Verwahrungsvertrag, keine mietvertraglichen Kündigungsfristen

                      AG Düsseldorf, 19.02.2004Az.: 27 C 9755/03

                      Ein Pferdeeinstellvertrag ist als Verwahrungsvertrag zu klassifizieren.
                      Sonstiger Orientierungssatz:
                      Ein Vertrag, mit dem ein fremdes Pferd gegen Entgelt aufgenommen wird und in dem sich der Aufnehmende verpflichtet, das Pferd in einer bestimmten Box unterzustellen, es zu füttern und zu pflegen, enthält zwar mietvertragliche Elemente, stellt jedoch trotzdem keinen Mietvertrag sondern einen entgeltlichen Verwahrungsvertrag dar.
                      Der Verwahrungsvertrag ist mangels anderweitiger Vereinbarungen ohne Einhaltung einer Frist kündbar. Das vereinbarte Entgelt ist bis zur vollständigen Räumung der Pferde-Einstellbox zu zahlen.
                      Zuletzt geändert von diealtekitti; 10.06.2010, 14:27.

                      Kommentar

                      • Martina62
                        • 30.12.2004
                        • 1052

                        #12
                        Wisst Ihr, ich hätte damit auch kein Problem, aber Madam hat den Schlüssel nicht abgegeben, obwohl in der Kündigung stand "Abgabe bei Auszug".
                        Also hätte sie theoretisch die Möglichkeit und das Recht bis 30.6. die Boxe weiter zu nutzen.

                        Kommentar

                        • feuerteufelchen
                          PREMIUM-Mitglied
                          • 15.10.2006
                          • 977

                          #13
                          Selbst wenn es keine Kündigungsfrist gäbe, weil es sich um einen Verwahrungsvertrag handelt. Auf das Geld würde ich dann bis zur Herausgabe der Schlüssel bestehen, da dies zur vollständigen Räumung dazu gehört. Eine erneute Belegung ist vorher ja gar nicht möglich.

                          So würde ich es ihr mitteilen, mit dem Hinweis, dass sollte bis zum 30.06.2010 der Schlüssel nicht abgegeben werden, du auf ihre Kosten einen nachfertigen wirst. Wenn sie den Schlüssel dann vorher rausgibt, würde ich ihr ab diesem tag gerechnet die anteilige Stallmiete zurückzahlen, um dieses Kapitel schließen zu können. Alles andere kostet nur Kraft Zeit und Nerven.

                          Kommentar

                          • diealtekitti
                            • 04.07.2007
                            • 541

                            #14
                            Zitat von feuerteufelchen Beitrag anzeigen
                            So würde ich es ihr mitteilen, mit dem Hinweis, dass sollte bis zum 30.06.2010 der Schlüssel nicht abgegeben werden, du auf ihre Kosten einen nachfertigen wirst. Wenn sie den Schlüssel dann vorher rausgibt, würde ich ihr ab diesem tag gerechnet die anteilige Stallmiete zurückzahlen, um dieses Kapitel schließen zu können. Alles andere kostet nur Kraft Zeit und Nerven.
                            So ähnlich würde ich es auch handhaben. Nur, würde ich ihr dann die Miete seit Auszug zurückgeben. Nur weil sie den Schlüssel nicht abgab, darf man aufgrund des Verwahrungvertrages ja keine längere Miete verlangen.

                            Ich würde mir da keinen Kopf um die paar Euronen machen. Wichtig ist doch die dame ist weg und es ist Ruhe im Stall.
                            Das wäre mir wichtig.

                            Kommentar

                            Andere Threads aus dieser Foren-Kategorie:

                            Einklappen

                            Themen Statistiken Letzter Beitrag
                            Erstellt von Limette, 24.04.2025, 09:13
                            20 Antworten
                            396 Hits
                            0 Likes
                            Letzter Beitrag Ramzes
                            von Ramzes
                             
                            Erstellt von Moonlight69, 20.05.2011, 10:48
                            11 Antworten
                            5.992 Hits
                            0 Likes
                            Letzter Beitrag Marie_Mfr
                            von Marie_Mfr
                             
                            Erstellt von muckischnucki, 19.02.2025, 15:10
                            7 Antworten
                            531 Hits
                            0 Likes
                            Letzter Beitrag max-und-moritz  
                            Erstellt von leifchen23, 02.01.2011, 16:40
                            75 Antworten
                            29.747 Hits
                            0 Likes
                            Letzter Beitrag Roullier
                            von Roullier
                             
                            Erstellt von Moonlight69, 31.10.2013, 13:25
                            56 Antworten
                            28.992 Hits
                            0 Likes
                            Letzter Beitrag Tante
                            von Tante
                             
                            Lädt...
                            X