Brauche dringend Hilfe....Kennt jemand Florestina 14?

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  • Hanoi
    • 12.03.2008
    • 76

    Brauche dringend Hilfe....Kennt jemand Florestina 14?

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    Zuletzt geändert von Hanoi; 29.04.2010, 10:40.
  • Schätzelein
    • 29.07.2009
    • 1229

    #2
    Von wem hast du denn das Pferd gekauft?

    Kommentar

    • Hanoi
      • 12.03.2008
      • 76

      #3
      Namen sollte man im Forum lieber nicht veröffentlichen!Von einem Züchter!
      Inzwischen habe ich die Vorbesitzerin gefunden!
      Sie hat das Pferd wegen einem Sehnenschaden dem Züchter zurückgebracht und sich dafür ein jüngeres Pferd genommen(eintausch)!
      Der Züchter hat mir das alles verschwiegen und mir eine ganz andere Geschichte erzählt!Also ganz klar Betrug!!
      Wie soll ich nun am besten Vorgehen!
      Er will mir das Geld nicht zurückgeben!

      Kommentar

      • Legolas
        • 08.04.2008
        • 451

        #4
        Rechtsanwalt einschalten und zwar sofort. Am besten jemanden, der schon öfter in solchen Fällen tätig geworden ist. War es denn der Sehnenschaden, der auch bei Dir aufgetreten ist?
        Was hast Du denn für einen Kaufvertrag? Gewerblich oder privat? Was wurde Dir inhaltlich zugesichert (Eigenschaften des Pferdes, Reitpferd oder nur Pferd). Wurde in dem Vertrag ein Passus Vorerkrankungen des Pferdes eingetragen?

        Kommentar

        • Ginella NB

          #5
          Was ist eine "Banane" ???

          Kommentar

          • Legolas
            • 08.04.2008
            • 451

            #6
            Bogen auf der Sehne

            Kommentar

            • Schätzelein
              • 29.07.2009
              • 1229

              #7
              Zitat von Hanoi Beitrag anzeigen
              Namen sollte man im Forum lieber nicht veröffentlichen!Von einem Züchter!
              Inzwischen habe ich die Vorbesitzerin gefunden!
              Sie hat das Pferd wegen einem Sehnenschaden dem Züchter zurückgebracht und sich dafür ein jüngeres Pferd genommen(eintausch)!
              Der Züchter hat mir das alles verschwiegen und mir eine ganz andere Geschichte erzählt!Also ganz klar Betrug!!
              Wie soll ich nun am besten Vorgehen!
              Er will mir das Geld nicht zurückgeben!
              Ne, Namen wollte ich nicht wissen. Ich fand es nur ungewöhnlich, dass man ein Pferd kauft und der Vorbesitzer scheinbar unbekannt ist. Üblicherweise ist ja der Verkäufer auch der Vorbesitzer.


              Also, nicht ganz vergleichbar, aber ähnlich. Hatte gerade erst Ärger mit einem defekt gekauftem Auto.

              Du musst beweisen können, dass der Schaden dem Verkäufer vorher bereits bekannt war (das wäre das mindeste bei Privatkauf) und er dir wissentlich verschwieg -> arglistige Täuschung.
              oder du musst beweisen, das der Schaden bereits vor dem Kauf bestand -> Sachmängelgewährleistung bei gewerblichem Kauf.

              Im Idealfall hilft dir die Vorbesitzerin und kann schwarz auf weiß beweisen, dass sie den Züchter auch über den Sehnenschaden informierte. Denn im blödesten Fall sagte der Züchter, ihm sei davon nichts gesagt worden sondern das Pferd unter anderen Umständen zurückgegeben worden.


              Und wie Legolas schon schrieb, sollte man darauf achten als was das Pferd verkauft wurde. Bei Autos umschreibt man Schrottmühlen gerne mit "Bastlerfahrzeug". Bei Pferden wäre dies evtl. sowas wie Beistellpferd.

              Kommentar

              • arosa
                • 14.10.2004
                • 2823

                #8
                Aus welcher Region kommst Du?

                Kommentar

                • Hanoi
                  • 12.03.2008
                  • 76

                  #9
                  Das Pferd wurde als Sporttauglich verkauft!
                  Die Vorbesitzerin hat das Pferd eingetauscht, beim züchter gegen ein anderes Pferd!
                  Das Problem ist, dass er eine Ankaufsuntersuchung gemacht hat und da war das Pferd gesund.
                  Der Tierarzt ist aber seiner den er immer hat!Die vorbesitzerin hat gesagt das die Sehne beim umtausch ausgeheilt war aber sie das Pferd aus diesem Grund sowie wiederkehrende Lahmheiten zurückgegeben hat!
                  @arosa Komme aus der schweiz Solothurn

                  Kommentar

                  • arosa
                    • 14.10.2004
                    • 2823

                    #10
                    OK, da kommt meine RA Empfehlung bestimmt nicht hin ...

                    Und Deutsches bzw. EU Recht ist auf die Schweiz sicher nicht anwendbar ...
                    Ich kann Dir auch nur empfehlen einen versierten "Pferdekundlichen" RA einzuschalten. Und auch hier aufpassen! Nicht jeder, der das vons ich behauptet hat auch nachweislich schon Prozesse gewonnen, die erzählen auch viel ... der Tag ist lang und Kunden rar ....

                    Kommentar

                    • Paradox4life
                      • 01.09.2008
                      • 2468

                      #11
                      Und wieder ein Beweis, dass ein 1-2er TÜV nicht alles ist...
                      Beste Bilder aber nicht zu gebrauchen...
                      Sorry, ich weiss ist Off Topic, musste aber mal sein.
                      www.schulze-lefert-pfer.de

                      Kommentar

                      • Legolas
                        • 08.04.2008
                        • 451

                        #12
                        Zitat von arosa Beitrag anzeigen
                        OK, da kommt meine RA Empfehlung bestimmt nicht hin ...

                        Und Deutsches bzw. EU Recht ist auf die Schweiz sicher nicht anwendbar ...
                        Ich kann Dir auch nur empfehlen einen versierten "Pferdekundlichen" RA einzuschalten. Und auch hier aufpassen! Nicht jeder, der das vons ich behauptet hat auch nachweislich schon Prozesse gewonnen, die erzählen auch viel ... der Tag ist lang und Kunden rar ....
                        Wenn das Pferd in Deutschland gekauft wurde, mit einem deutschen Kaufvertrag, dann schon. Zumindestens gehe ich davon aus, weil die Vorbesitzerin aus meiner Nähe stammt.

                        Kommentar

                        • Hanoi
                          • 12.03.2008
                          • 76

                          #13
                          Ich erfe in nächster zeit viel Lehrgeld zahlen!

                          Kommentar

                          • Paradox4life
                            • 01.09.2008
                            • 2468

                            #14
                            @hanoi
                            Das war wirklich nicht böse gemeint, mir sind nur in letzter Zeit häufiger solche Fälle zu Ohren gekommen.
                            Genau das ist ja das Problem am landläufigen TÜV, dass er eben die wichtigsten Erkrankungen nicht mit einschliesst.
                            Dir bleibt nur, dich an einen ordentlichen Rechtsbeistand zu wenden, und den Verkäufer seiner Beweispflicht nachkommen zu lassen ...
                            www.schulze-lefert-pfer.de

                            Kommentar

                            • Hanoi
                              • 12.03.2008
                              • 76

                              #15
                              @Paradox4life
                              du hast vollkommen recht!Der TÜV ist nichts wert bei einem Sehnenproblem!
                              Ich hatte schon ca.4 Pferde alle mit normalen Ankaufsuntersuchung!Meine Stute habe ich nun seit 9 Jahren und ist kerngesund!
                              In der Schweiz haben wir ein ganz anderes Gesetz.Da hast du nur 9 tage Probezeit und danach ende!
                              Aber ich höre viel weniger solche Geschichten!

                              Kommentar


                              • #16
                                Auch bei vorliegendem Betrug? Bzw. nicht wahrheitgemäßer Beschreibung des Kaufobjekts?
                                Ich kenn mich echt gesagt im Schweizer Rechtssystem überhaupt nicht aus - aber kann mir nicht vorstellen, dass sowas toleriert wird. Speziell wenn es eine Vorbesitzerin gibt, die den selben Mangel am Pferd hatte, das Problem also bekannt war. Der Verkäufer hätte zumindest darüber informieren müssen, dass da mal ein Problem war. Oder?

                                Kommentar

                                • Hanoi
                                  • 12.03.2008
                                  • 76

                                  #17
                                  Das glaube ich auch!Meine RA hat mir auch gesagt das das Recht bei mir liegt!Ich muss nach deutschen Gesetz hantieren da ich das Pferd in Deutschland gekauft habe!
                                  Der Verkäufer muss zwar nicht sagen das das Pferd ein Vorbesitzer hatte(ist aber im Pass eingetragen)aber die Ettikette aus dem Pass ausreisen ist doch unter jeder Sau!!
                                  Die Vorgeschichte(wenn er sie weiß)muss er aber bekanntgeben und mir nicht so ne Lügenstorry aufbinden!

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                                  • Legolas
                                    • 08.04.2008
                                    • 451

                                    #18
                                    Zitat von Hanoi Beitrag anzeigen
                                    Das glaube ich auch!Meine RA hat mir auch gesagt das das Recht bei mir liegt!Ich muss nach deutschen Gesetz hantieren da ich das Pferd in Deutschland gekauft habe!
                                    Der Verkäufer muss zwar nicht sagen das das Pferd ein Vorbesitzer hatte(ist aber im Pass eingetragen)aber die Ettikette aus dem Pass ausreisen ist doch unter jeder Sau!!
                                    Die Vorgeschichte(wenn er sie weiß)muss er aber bekanntgeben und mir nicht so ne Lügenstorry aufbinden!
                                    Ich würde mir 1. schriftlich von der Vorbesitzerin den Sachverhalt darlegen lassen. (Wg. Sehnengeschichte zurückgegeben)
                                    2. Möglicherweise liegen bei dem Tierarzt der Vorbesitzerin noch Unterlagen vor, die für Dich Relevanz haben. (Ultraschallaufnahmen, Untersuchungsberichte usw.)
                                    3. Sofern der Verkäufer nicht als Privatverkäufer hantiert hat und dadurch Gewährleistungsfristen ausgeschlossen hast, muss er beweisen, dass die Verletzung nicht schon bei ihn existiert hat und das dürfte ihm schwerfallen.

                                    Insofern hast du beste Karten

                                    Kommentar

                                    • Hanoi
                                      • 12.03.2008
                                      • 76

                                      #19
                                      Die Vorbesitzerin hat ein neues Pferd von Ihm gekauft und ist damit zufrieden!Sie möchte sich aus der Sache raushalten und will mir das alles leider auch nicht schriftlich geben!Tierarzt weiss ich leider auch nicht!
                                      Da der Tüv bei Ihm gemacht wurde kann er sich darauf berufen!Leider ist alles bisschen verwickelt!

                                      Kommentar

                                      • Legolas
                                        • 08.04.2008
                                        • 451

                                        #20
                                        Dann mache Dir eine Gesprächsnotiz von dem Telefonat. Sollte es zu einer Verhandlung kommen, müsste sie eh aussagen.

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