Beteiligung an Pferdeanhänger

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  • Calippo
    • 24.06.2007
    • 583

    Beteiligung an Pferdeanhänger

    Aus aktuellem Anlass:
    ich habe die Möglichkeit, mir zusammen mit einer Freundin einen Pferdeanhänger zu kaufen. Dass der Kaufpreis sowie die laufenden Kosten geteilt werden, ist natürlich klar.
    Trotzdem hätte ich gerne auch noch etwas Schriftliches zur Absicherung. Hat jemand so etwas schon einmal gemacht? Wie waren die Erfahrungen? Gibt es Vordrucke zum Runterladen im Internet?
    Worauf muss ich achten, was sollte unbedingt in dem Vertrag stehen?

    Wäre toll, wenn ich hier den einen oder anderen Tipp kriegen könnte. Ich möchte nicht, dass eine Freundschaft nachher an irgendeinem Pipikram scheitert, den man vorher vielleicht nicht abgeklärt hat.
  • carolinen
    • 11.03.2010
    • 3563

    #2
    Kumpanei ist Lumpanei...
    Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

    Kommentar

    • Schätzelein
      • 29.07.2009
      • 1229

      #3
      Schwierig, denn Zulassungspapiere gelten immer nur für eine Person (oder Firma), und dieser Person gehört eben das Fahrzeug/der Anhänger. Ob ein Gemeinschaftsvertrag dies umgeht, bezweifle ich etwas. Ich würde mal bei einem Anwalt oder vielleicht auch in einem Juristenforum erstmal um Rat fragen. Leider hört bei Geld die Freundschaft auf und im Streitfall werden fiese Wege gegangen.

      Besteht die Möglichkeit den Hänger gewerblich zu kaufen? Eventuell kann man das ganze über Investition und Beteiligungsvertrag versuchen zu regeln.

      Kommentar

      • monti
        • 13.10.2003
        • 11758

        #4
        ich habe vor damals ca. 6 oder 10 Jahren einen Hänger gekauft...meine Bekannte hatte einen Anteil dran....TÜV hab ich aber immer selber bezahlt und machen lassen....als ich den Hänger jetzt verkauft habe, hab ich ihr ihren Anteil in Prozent vom jetzigen Verkaufspreis zurückgegeben..... ich bin in solchen Sachen ziemlich locker - mir ist aber bewußt, dass das heutzutage schwieriger ist....
        Der Optimist irrt sich genauso oft wie der Pessimist. Aber er hat viel mehr Spass dabei!

        Kommentar


        • #5
          Ich find es ja prinzipiell nicht unvernünftig, wenn man sich einen Hängerkauf teilt. Speziell, weil der die meiste Zeit nur herumsteht und nicht benützt wird.
          Was aber sicher nicht unwichtig ist im Vorfeld zu klären:
          1. Wie teilt man sich die tatsächliche Verwendung auf? Da würde ich eventuell ein Fahrtenbuch schreiben und die Abnutzung von Reifen und Service dementsprechend berücksichtigen.
          2. Wie wirds gehandhabt wenn beide gleichzeitig den Hänger benötigen, natürlich für unterschiedliche Ziele?
          3. Wie wird ein eventueller Verkauf des Anteils berechnet, speziell bei Auflösung der "Interssensgemeinschaft". An wen darf verkauft werden, wenn einer von euch den Hänger nicht mehr benötigt. Welchen Zeitwert setzt man an?

          Kommentar

          • Kathrin
            • 29.04.2004
            • 1401

            #6
            Habe auch einen "halben" Anhänger. Bisher (6Jahre, mit alten Anhänger verkaufen, neuen Anhänger kaufen) gab es keine Probleme bezüglich Verfügbarkeit. Alle Kosten (bis auf selbst verschuldete, z.B. Pferd hat im/an Anhänger Schaden verursacht) werden geteilt.

            Das der Anhänger nur sauber weggestellt wird ist klar. Schriftlich haben wir nichts vereinbart. Einer ist Fahrzeughalter, der andere ist Versicherungsnehmer.

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            • Black Moon
              • 30.08.2009
              • 35

              #7
              Also soweit ich weiß, kann man einen zweiten Halter in den Fahrzeugschein eintragen lassen, zumindest bei uns ist es so. Ich weiß jedoch nicht, ob man dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen muß.
              Ich bin auch jemand, der nicht unbedingt einen schriftlichen Vertrag für alles braucht, ich neige eher zu Absprachen und bisher hat das eigentlich immer ausgereicht.

              Kommentar

              • Calippo
                • 24.06.2007
                • 583

                #8
                Danke für Eure Antworten. Ich möchte auch nicht einen Vertrag mit -zig Paragrafen aufstellen, der alles und jedes regelt. Sinnvoll finde ich, abzumachen, was bei einem "Ausstieg" aus dem Vertrag geschieht, ob er weiterverliehen (an wen auch immer) werden soll und wer für welche Schäden einzustehen hat. Ich denke, von der Nutzung her werden wir uns nicht groß in die Quere kommen, da ich den Anhänger wohl hauptsächlich zum Transportieren von Heu, Stroh, Möbeln etc. nutzen werde. Das kann man ja vorher regeln.
                Gibt es denn nun so einen Mustervertrag im Internet? Wo könnte man noch nachsehen?

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                • basquiat
                  • 02.10.2005
                  • 2843

                  #9
                  Wir haben auch seit vielen Jahren einen "halben" Hänger. Die Anschaffung wurde damals sogar im Rahmen eines EU-Gemeinschaftsprojektes gefördert. Die Teilhaberin ist leider vor ein paar Jahren verstorben (Gehirntumor), dann war ihr Mann "Verfüger". Der ist aber weg gezogen und hat eigentlich keine Pferde, aber die Kinder samt Vater und Stiefmutter haben den Hänger weiterhin gebraucht, also sind sie nun quasi die "Hälftennachfolger". Als Zulassungsinhaber stehe ich im Papier, die Kosten teilen wir uns und die Termine sprechen wir ab. Klappt bisher alles perfekt.

                  LG Liesl
                  Gestüt Pferdeschule Riegersburg

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                  • Kathrin
                    • 29.04.2004
                    • 1401

                    #10
                    Dann denkt aber an das schwarze Kennzeichen, wenn du andere Sachen (häufiger) damit transportieren möchtest. Damit ist der Anhänger dann auch nicht mehr steuerfrei. Und nicht jeder Anhänger lässt sich problemlos mit schwarzen Kennzeichen zulassen.
                    Da hat es bei uns schon Kontrollen mit empfindlichen Strafen gegeben.

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