Problem - Wer haftet für Schaden am Pferd?

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  • Moonlight69
    • 23.09.2006
    • 1860

    Problem - Wer haftet für Schaden am Pferd?

    Hallo.

    Folgendes Problem, Achtung etwas länger.

    Gestern vor 2 Wochen ist, nicht zum ersten Mal, ein Pferd eines anderen Einstellers aus seiner Box getürmt, und hat mindestens 1 Stunde lang Spaß auf der Stallgasse gehabt, und auch Schäden verursacht.
    Der Pächter der Reitanlage wohnt direkt über dem Stalltrakt, und man hört oben sogar, wenn ein Pferd mal etwas heftiger scharrt. Angeblich haben der Pächter, und sein Verwandter, der mit in der Wohnung wohnt, kaum etwas mitbekommen. Der Verwandte hat gegen 6 Uhr morgens angeblich was gehört, aber es wurde sich nicht weiter drum gekümmert. Der Pächter selber sagte mir, er wäre dann um 7 Uhr mal nach unten gegangen, da er füttern wollte.
    Unten angekommen hat er den ausgebüxten Hengst eingesammelt, und diesen wieder in seine Box gebracht. Laut anderen Einstellern sah es auf der Stallgasse aus wie Sau, vollgesch... etc. Zudem ist meine Putzkiste kaputt, er hat einen Sattelhalter abgerissen, diverse Sachen der Einsteller, die an den Boxen hingen, runtergerissen, usw. Ein weiterer Schaden entstand dadurch, dass er der rossigen Stute, die unserer Stute gegenüber steht, heftige Avancen machte. So heftig, dass er etliche Male nach hinten auskeilte, und bei der Box unserer Stute mindestens ein Brett zu ihr nach innen getreten hat. Von der Boxenwand, und den diversen erheblichen Trittspuren, sowie gespaltenes Brett, etc. haben wir Fotos gemacht.
    Größtes Problem ist aber, dass unsere Stute seit dem Tag stocklahm ist. Und der Pächter hatte es noch nicht einmnal für nötig befunden, uns zu informieren, was da überhaupt los war. Seiner Meinung nach hätte es keinen Informationsbedarf gegeben, da doch offensichtlich nichts passiert sei.

    Nun ist es so, dass wir zunächst einmal abgewartet haben, ob die plötzliche Lahmheit wieder von alleine vergeht, und hatten lediglich eine THP schauen lassen, und Schmerzmittel vom TA bekommen. Da sich aber keine zufriedenstellende Besserung zeigte, haben wir dann am vergangenen Donnerstag einen Termin in der Klinik Burg Müggenhausen wahrgenommen. Hierbei wurde dann nach eingehender Untersuchung ein Schaden im Huf festgestellt. Der gesamte knöcherne Bereich ist ok, aber es müsse ein Schaden am Bänder-/Sehnenapparat vorliegen, der aber leider nicht schallbar ist. Den tatsächlichen Schaden könne man nur mittels Kernspin lokalisieren, dies würde aber 1000 Euro extra kosten. In Anbetracht dessen, dass es zumindest seit dem Auftreten nicht schlimmer geworden ist, riet uns der behandelnde TA zunächst einmal zur herkömmlichen Therapie. Also kurz gefasst, Cortison/Hyaluron Spritze ins Hufgelenk, und 4 Wochen Schritt, und dann noch mal gucken. Er hat dann auch Gelenkflüssigkeit herausgezogen, und uns diese gezeigt, und erklärt. Anhand der Gelenksflüssigkeit lässt sich schließen, dass es eine akute Sache ist, durch Trauma entstanden, und dass es sehr naheliegend sei, dass die Ursache der Hengst war, der ihre Box eingetreten hat.

    Mit ein wenig Glück ist sie in 4 Wochen wieder völlig ok, aber es besteht auch ein Restrisiko, dass es ein größerer Schaden sein könnte, der eine dauerhafte Schwachstelle mit immer wiederkehrenden Lahmheiten bereitet. Oder aber schlimmstenfalls eine dauernde Unbrauchbarkeit als Reitpferd. Und dass natürlich doch noch ein Kernspin nötig sein könnte.

    Der TA sagte uns auf Nachfrage, dass es Versicherungen gäbe, die einen solchen Fall sofort komplikationslos abwickeln würden, andere wiederum könnten ggf. auch die Leistung versuchen abzulehnen. Und auch dass es schwierig sei zu sagen, ob nicht auch der Hengsthalter haftbar zu machen sei, zumindest teilweise. Aber er dürfte uns keine rechtliche weitergehende Auskunft geben, ist auch ok.

    Ich habe nun zuerst mit dem Eigentümer des Hengstes gesprochen. Dieser weigert sich es seiner Versicherung zu melden, da er der Meinung ist, dass es ihn aus zwei Gründen nichts angeht. 1. weil er zum Schadenszeitpunkt/Tag gar nicht anwesend war, und 2. weil der Pächter dafür verantwortlich sei, dass die Pferde sicher in den Boxen verwahrt seien, und nicht in der Lage sein dürfen die Boxen selbstständig zu öffnen.

    Dann habe ich am Donnerstag, nachdem wir aus der Klinik zurück waren, mit dem Pächter der Reitanlage ausführlich gesprochen, und ihn gebeten, den Schaden bitte seiner Versicherung zu melden. Er ist nach wie vor der Meinung, dass der Schaden gar nichts mit dem Vorfall zu tun haben könne, da meine Stute angeblich ganz ruhig in der Box gestanden habe, als er runterkam, und die Box auch nicht verwühlt gewesen sei. Unnötig darauf hinzuweisen, dass er dafür außer seinem Wort keinen Beweis hat. Ich jedenfalls kenne kein Pferd, dass ruhig stehenbleiben würde, wenn ein hormongesteuerter Hengst von außen wie ein Irrer vor die Box tritt, und zwar so doll, dass Bretter fliegen. Außerdem reicht ein plötzlicher Hüpfer zur Seite völlig aus, um einen solchen Schaden zu verursachen, ohne dass die Box zerwühlt wird. Nun ja, sein Schlußwort am Donnerstag bestand dann darin, dass er davon ausgeht, dass sich unsere Stute am Vortag beim Reiten vertreten haben müsse. Die Zeit davor bestand er immer darauf, dass sie bestimmte eine Zyste an den Eierstöcken/Gebärmutter habe, und deswegen vorne plötzlich lahmte.

    Heute dann der nächste Spaß.
    Er sprach mich darauf an, dass er mit seinem Versicherungsvertreter gesprochen habe, und dieser eine Übernahme des Schadens zu 100% ausgeschlossen habe. Und von daher würde er den Schaden auch nicht melden, da kein Sachschaden an Dritten entstanden wäre, wie z. B. ausgebrochenes Pferd, welches im Straßenverkehr einen Schaden verursacht. Außerdem seien laut Einstellervertrag Schäden am Pferd von der Haftung ausgeschlossen. Und wenn man diese versichern wolle, dann würde es 100 Euro/Pferd/Jahr kosten. Und da der Vertrag so unterschrieben worden wäre, wäre er so auch gültig. Ich habe mir dann verkniffen, ihn darauf hinzuweisen, dass es sittenwidrige Sachen in Verträgen gibt, die auch trotz Unterschrift nicht automatisch rechtlich bindend werden.
    Auf jeden Fall weigert er sich, den Schaden der Versicherung zu melden, und weigert sich auch standhaft, mir seine Versicherung zu benennen, weil mich das nichts anginge. Er hätte mit seinem Versicherungsvertreter gesprochen, und dass müsste ich ihm schon so glauben, und Punkt. Dass es für uns nicht so einfach vom Tisch ist, habe ich ihm aber auch mitgeteilt.

    Jetzt interessiert mich, ob ich richtig liege, wenn ich der Meinung bin, dass er haftbar zu machen ist, da der Hengst nicht das erste Mal ausgebüxt ist, und er dafür hätte Sorge tragen müssen, dass der Hengst nicht einfach so aus der Box raus kann. Also Verletzung der Sorgfaltspflicht. Womöglich sogar grob fahrlässig?

    Die vorige Pächterin der Anlage, die diese absolut vertrauenswürdig und vorbildlich geführt hat, und einen auch bereits bei Kleinigkeiten informiert hat, hat diese Box immer zusätzlich mit Strick, oder Kette, gesichert.

    Ich kann mich in die Denke dieses Mannes, Pferdewirtschaftsmeister, nicht hineindenken, denn wo ist das Problem es der Versicherung zu melden? Entweder sie übernimmt den Schaden, oder eben nicht, und dann hätten wir Pech gehabt. Da ist doch kein Risiko für ihn, wenn doch angeblich sein Vertreter eine Übernahme schon gänzlich ausgeschlossen hat. Manche bei uns im Stall fragen sich schon, ob überhaupt eine entsprechende Versicherung besteht.

    Auch sonst ist er mitunter ein eher schwieriger Mensch. Bei Problemen hat eine andere Einstellerin ihn schon mal freundlich darauf hingeweisen, dass er ein Dienstleister wäre, und auch gewisse Pflichten habe. Seine Antwort: Wer sagt das?

    Wie denkt ihr darüber? Wer ist ggf. haftbar zu machen, und wie stehen die Chancen für eine Übernahme durch die Versicherung?

    LG

    Anke
    Zuletzt geändert von Moonlight69; 27.03.2010, 18:30.
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  • Robin
    • 24.12.2004
    • 1819

    #2
    Ich denke, erst einmal muss die Versicherung des Hengsthalters den Schaden übernehmen. Trifft den Stallbetreiber eine Mitschuld, wird sich die Versicherung des Hengsthalters an die des Betreibers wenden.
    Den Schaden verursacht hat der Hengst, egal warum. Dessen Besitzer anschreiben und den eigenen Schaden geltend machen. Wenn er nicht selber in die Tasche greifen will, wird er es schon seiner Versicherung melden und damit geht dieser Fall seinen lauf.
    Lächerlich ist allerdings die Einstellung des Stallbetreibers. Er muss ja eine Betriebshaftpflicht haben, die sowas übernimmt.
    Er hat aber sicherlich Angst davor, das man ihm eine Mitschuld wegen Unterlassung der Sorgfaltspflicht vorwerfen wird, und er einen Teil des Schadens selber bezahlen muss.

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    • Moonlight69
      • 23.09.2006
      • 1860

      #3
      Tja, nur der Hengsthalter weigert sich ja leider auch es seiner Versicherung zu melden.
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      • macarena99
        • 25.02.2008
        • 1804

        #4
        Ich denke auch das die Versicherung des Hengsthalters zuständig ist. lg
        Du wirst ein bischen Druck machen müssen.

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        • pavot
          • 27.07.2003
          • 1331

          #5
          Ich bin kein Versicherungsmensch, aber ich sehe hier eine ganze Reihe von Problemen auf Dich zukommen.

          Ich versuch mal meine Gedanken einigermaßen geordnet wiederzugeben:
          1. der Halter (also bestenfalls seine Versicherung) haftet grundsätzlich für die vom Tier vurursachten Schäden, unabhängig davon, ob den Halter ein Verschulden trifft oder nicht (Tiergefahr)
          2. Hat der Hengst einen Schaden verursacht, haftet der Halter. Ob er dafür seine Versicherung anspricht oder nicht kann dem Geschädigten eigentlich egal sein. Der SCahdenersatzanspruch besteht ja nicht ggü der Versicherung sondern gegenüber dem Halter
          3. Konkret für diesen Fall heißt das, die Dinge, die der Hengst nachweislich zerstört hat (z.B. die Decke auf der Stallgasse) müssen vom Halter ersetzt werden, Beweisführung dürfte möglich sein. Es war ja kein anderes PFerd in der gleichen Nacht auf der Stallgasse, die Decke hat sich auf keinen Fall selbst zerstört)
          4. Schwieriger wird der Nachweis zu führen sein, dass die Lahmheit der Stute vom Hengst verschuldet wurde. Auch ohne dass es einen nächtlichen Zwischenfall auf der Stallgasse gegeben hat, hat man morgens schon mal Pferde lahm aus der Box geholt. Das kann beim Wälzen passieren, beim Aufstehen oder oder oder. Es kann auch passiert sein, als die Stute mit dem Huf gegen die Wand geschlagen hat - nur ob sie das nicht auch getan hätte, wenn der Hengst nicht auf der Stallgasse gewesen wäre, kann keiner ausschließen.

          Also - egal ob der Halter nun was auch immer mit seiner Versicherung abspricht - Du musst gut überlegen, ob du einen Schadenersatzanspruch hast und ob sich dieser bei Gericht durchsetzen ließe. Ich habe gerade bei letzterem deutliche Zweifel.

          Rein moralisch sehe ich das natürlich genauso wie du. Der Halter kann nix dafür, dass die Tür nix taugt. Dem SB müsste die Angelegenheit hochnotpeinlich sein. Statt Dir doofe Antworten zu geben sollte man sich dringend irgendwie in der Mitte treffen - n' Monat auf die Boxenmiete verzichten wäre z.B. etwas was leichter fällt als irgendwelche Kohle bar rauszurücken....

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          • Mondnacht
            • 01.12.2009
            • 2470

            #6
            Ich würde an den Hengsthalter herantreten. Es besteht in jedem Fall eine Gefährdungshaftung, WENN der Schaden durch den Hengst verursacht wurde. Besteht eine Mithaftung des Pächters wird sich im Zweifel die Versicherung des Hengsthalters an den Pächter wenden.

            Du solltest in jedem Fall mit der Klinik oder dem behandelden TA klarmachen, dass diese eventuell ein Gutachten erstellen müssen, um die Wahrscheinlichkeit der Unfallursache zu erläutern.

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            • Moonlight69
              • 23.09.2006
              • 1860

              #7
              Was mich ein wenig wundert, ist, dass der Versicherungsvertreter eben genau das dann nicht auch zum Pächter gesagt haben soll.
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              • oldenburger dressurpferde
                • 28.03.2009
                • 2638

                #8
                kann dich gut verstehen,bei mir gibts gerade einen ähnlichen fall.
                aber ich denke auch,vor gericht das durchzusetzen wird schwierig.

                hast du eine rechtschutz???

                deine erste anlaufstelle ist auf jeden fall ersteinmal der hengsthalter,der dann wohl seiner versicherung den schaden melden muss und diese wird sicher beim stallbetreiber anklingeln.

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                • Moonlight69
                  • 23.09.2006
                  • 1860

                  #9
                  Ja, wir haben das Uelzener-Paket mit Rechtsschutz.
                  Ob die Sache vor Gericht geht ist ja gar nicht gesagt, denn erst einmal wollen wir ja versuchen den Schaden bei der Versicherung geltend zu machen. Der Hengsthalter zieht die Tage aus mit seinen 3 Pferden...
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                  • Roddick
                    • 07.10.2008
                    • 1485

                    #10
                    Die Anwälte bei der Uelzener sind Top! Ruf dort an und lass dich beraten wie deine Chancen stehen. Aber ich glaube kaum, dass du einen Anspruch auf Schadenersatz hast, da du nicht beweisen kannst, dass diese Verletzung durch den Ausbruch des Hengstes entstanden ist. Wenn du Glück hast, dann bekommst du max. 30 - 50 % und auch nur wenn es eine gute Versicherung ist. Bei uns im Stall (6 Pferde) hatten wir das Problem, dass die eine Stute (ohne Eisen) einer anderen eine Wunde (schlecht heilend) am Kronenrand zugefügt hat. Die Besitzerin hat es ihrer Versicherung gemeldet, da die TA-Kosten rapide steigend waren. Das Ergebnis war, dass die Versicherung geweigert hat zu zahlen, da niemand beweisen könne, dass es diese besagte Stute war. Dabei ist es direkt vor den Augen der beiden Besitzer passiert. Die Versicherung hat es so ausgelegt, als wäre es eine Absprache unter den Besitzern, damit die andere nicht auf den Kosten sitzen bleiben würde.
                    Das Ganze ging übrigens bis vors Gericht. Keine Ahnung ob der Fall mittlerweile abgeschlossen ist. Also selbst mit Zeugen hast du kaum eine Chance auf Schadenersatz.

                    Aber ganz ehrlich, wenn der Stallbesitzer solch ein Schnösel ist, würde ich zusehen das ich dort wegkäme.

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                    • engelchen0815
                      • 29.01.2010
                      • 1443

                      #11
                      recht haben und kriegen sind zwei paar verschiedene schuhe ! ganz schön verzwicktes ding.du must ja den nachweis bringen ,das dein pferd durch das ausbrechen des hengstes lahm geworden ist.und das erscheint mir hier unmöglich...meine erfahrungen sind anwald aufsuchen...und das sollte dir auch im klaren sein,das die immer bzw.oft ne chance sehen wo aber gar keine ist...wollen alle geld verdienen...und den ärger und nerven kram must du dann aushalten.schön wenn du ne rechtschutz hast,dann würde ich es auch drauf ankommen lassen...
                      du sagst du hast das ganze packet bei der ülzener ? übernehmen die dann nicht auch die tierartzt kosten ?
                      ich war auch mal vor gericht gezogen ! habe meinen wallach fürs abteilungsreiten ausgeliehen.beim aufstellen hat der eins vor das vordebein gekriegt.war danach platt.das andere pferd war mindestens 15 tuniere gelaufen im jahr.das wurde dann so ausgelegt das es ja eine zuchtstute sei und ein landwirschaftliches nutztier !welches aber noch nie ein fohlen hatte ,weil sie nicht tragend wurde ! ha kannst dir vorstellen wie mir das ging ?das du wütend bist kann ich voll verstehen.aber vieleicht hast du ja auch glück ! drück dir die daumen !

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                      • max-und-moritz
                        • 04.06.2006
                        • 3441

                        #12
                        Guten Morgen,

                        sprich als allererstes mit Deinem Anwalt, der hat solche oder ähnliche Fälle bestimmt schon gehabt.

                        Ich bin auch der Meinung, daß Deinem SB die entsprechende Versicherung - Betriebshaftpflicht greift hier meines Wissens NICHT - fehlt. Da ist die Hütehaftpflicht nötig, und die haben die Wenigsten. Selbst wenn er sie hat sind um die 1000 Euro Selbstbeteiligung fällig, klar daß der Dich abwimmeln will. Würd ich mir keinesfalls gefallen lassen, wie gesagt auf zum Anwalt.

                        Viele Grüße und viel Erfolg, max-und-moritz
                        Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

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                        • Rosadream
                          • 15.04.2008
                          • 875

                          #13
                          Bin absolut auch kein Versicherungsfachmann, aber ich denke auch so wie Max-und-Moritz.

                          Wird sicher nicht einfach, da was zu erreichen.

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                          • gut-stavenow
                            • 09.12.2008
                            • 359

                            #14
                            da hilft dann wohl nur der gang zu einem anwalt, gut das du rechtsschutz versichert bist.
                            sehe es auch so, dass für deinen schaden zunächst der hengsthalter haftet, da der schaden durch den hengst verursacht wurde. der hengsthalter könnte dann evt. den stallpächter in die haftung nehmen.

                            das problem bei der sache könnte der nachweis des schadens an deinem pferd werden. da ist es schon mal gut, dass ihr fotos gemacht habt von der kaputten box. wichtig wäre ein möglichst eindeutiges gutachten durch den behandelnden tierarzt.

                            hoffe sehr für euch, dass die versicherung keine probleme macht.
                            stute von don crusador x matcho

                            Kommentar


                            • #15
                              Ich würd da auch sagen, dass der Hengsthalter für den entstandenen Schaden haften muss. Und wenn du nachweisen kannst, dass deine Stute vorher völlig ok war (da wird es ja Zeugen geben) und ihre Verletzungen, Beschwerden seit dieser Nacht aufgetreten sind, zudem auch die Boxentür kaputt war, wird das m.A. nach auch Beweis genug sein.
                              Vor allem, schau dass du zu seiner Anschrift und Namen kommst, wenn der jetzt auszieht. Und was sein Versicherungsvertreter von sich gibt, kann dir egal sein, weil bezahlen muss der Hengsthalter.
                              Und sag ihm das auch definitiv, dass du sonst einem Anwalt die Sache übergibst. Das kostet dann nochmal extra für den HH oder dessen Versicherung.
                              Dazu hat man ja ne Haftpflicht fürs Pferd, dass - falls mal was passiert - wenn ein Schaden verursacht wird, dieser auch durch die Versicherung gedeckt ist.
                              Die Versicherung kann dann immer noch ihren Regressanspruch gegen den Stallbetreiber geltend machen, wenn tatsächlich grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Aber da wird sich die Versicherung auch relativ schwer tun. Das Problem betrifft jedoch nicht dich!!

                              Übrigens: was sagt der TA zur Verletzung? Wie kann das passiert sein. Sieht man irgendwo ne eindeutige Stelle auch von Aussen??? Wenn dir der TA einen Befund schreibt, dass es von dieser nächtlichen "Schlägerei" im Stall , oder wie auch immer, passiert ist, dann gibts da auch nix zu rütteln.
                              Viel Glück jedenfalls.

                              Kommentar

                              • Shalom
                                • 28.05.2009
                                • 839

                                #16
                                Ich sehe die Problematik hier etwas komplizierter:

                                Beim Zusammenspiel von Hengst und Stute kann man leider nicht ganz klar sagen, dass der Hengst ODER die Stute schuld ist. Die Rechtsprechung sieht hier zum Beispiel bei Weideverletzungen, die zwischen einem hengstigen Wallach und einer Stute entstehen, eine 50%-50% Haftungsverteilung vor, da beide durch ihren Hormonhaushalt dazu beitragen, dass etwas passiert.

                                Der Hengst oder hengstige Wallach wird von der Stute angezogen, weil sie eben eine Stute ist. Passiert da etwas, haben also beide Tiere gleich viel Schuld. Denn bei beiden verwirklicht sich in diesem Moment die typische Tiergefahr.

                                Verschuldensunabhängig würde der Hengsthalter daher unter Umständen nur zu 50% für deinen Schaden aufkommen müssen.

                                Insofern wäre hier doch eher auf den Ausbruch aus der Box abzustellen, denke ich, und für eine sichere Box ist dann sicherlich eher der Stallbetreiber verantwortlich. Andererseits hat auch der Hengsthalter selbst dafür zu sorgen, dass sein Pferd entsprechend untergebracht ist. Er hat die schlecht gesicherte Box aber scheinbar über einen längeren Zeitraum toleriert.

                                Meiner Meinung nach müssten sich Hengsthalter und Stallbetreiber die Haftung teilen. Ein Verschulden müsste in dem Sinne nachgewiesen werden, dass die Box für einen Hengst nicht ausreichend sicher ist.

                                Auf der anderen Seite habt auch ihr Einstaller die schlecht gesicherte Box bemerkt und toleriert. Daher werdet ihr - sofern euch das nachzuweisen ist - eventuell eine Mitschuld tragen müssen, denn ihr habt ja scheinbar weder den Halter noch den Stallbetreiber darauf angesprochen und Abhilfe verlangt.

                                Trotz allem wird es darüber hinaus auch kaum zu beweisen sein, dass die Verletzung deiner Stute durch den Hengst entstanden ist.

                                Ich schätze die Prognose daher eher als ungünstig ein und würde versuchen, eine gütliche Einigung zu erreichen.

                                Dennoch solltest du dich anwaltlich beraten lassen.
                                http://www.magazin-pferderecht.de

                                Foto Avatar: http://pony-royal.magix.net/

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                                • angel36
                                  • 18.07.2002
                                  • 2782

                                  #17
                                  Da ich kein neues Thema eröffnen kann, schreibe ich hier mal rein, vielleicht liest es jemand (da es ein wenig ähnlich gelagert ist):

                                  Mein junger Wallach (damals 5) stand bis zum Herbst mit zwei anderen jungen Wallachen (damals 3,4) im Offenstall, war auch der Chef. Dann kam unsere SB und meinte, sie würde den Offenstall gern für Kühe umnutzen und ob wir was dagegen hätten, wenn die Jungs in Boxen umziehen (zum Offenstallpreis). Wir haben dann zugestimmt. Den Winter über standen also Kühe im Offenstall.
                                  Vor einer Woche nun klingelt mein Telefon, SB ist dran: sie hätte die drei Wallache nun, da die Kühe auf Dauerweide seien, wieder in den Offenstall umgestellt, es wäre dabei zu einer "Prügelei" gekommen, bei der ihr Pferd meinen Wallach gejagt hätte. Dabei hätte er sich auf der Flucht aus einer der offenen Boxen (der Offenstall hat vier überdachte Boxen nur mit Seitenwänden und davor einen Auslauf) an einer Schraube das Bein aufgerissen, die TÄ wäre grade da, es müsse geklammert werden.
                                  Nach dem ersten Schock kommt bei mir so langsam der Ärger hoch. Ich wusste nichts davon, dass sie die Wallache wieder in den Offenstall stellen will, für mich klang es so, als wäre der Umzug in die Box für immer. Dann sperrt sie sie einfach zusammen ein, Begründung: auf der Koppel wären sie ja auch zusammen (ja, mit weiteren acht Wallachen) und früher hätten sie sich auch verstanden (nur ist offenbar der nunmehr vierjährige Wallach deutlich stärker geworden als "früher"). Außerdem ist der Stall offensichtlich nicht sicher, wobei er das wahrscheinlich schon seit dem Bau vor ca. 12 Jahren nicht ist, allerdings hab ich das nie kontrolliert, man geht ja eigentlich davon aus, dass das Sache des SB und in Ordnung ist (es ist auch noch nie was passiert).

                                  Jedenfalls jagt ihr Pferd also meins, welches sich verletzt, weil ihr Stall mangelhaft ist... und ich sehe nicht ein, da alleine auf den TA-Kosten sitzen zu bleiben! Es kommt sicher ein nettes Sümmchen zusammen, Pferd musste zum Klammern eine Standnarkose bekommen, gleiches wird ja sicher auch fürs Ziehen gelten...

                                  Einen Vertrag habe ich übrigens nicht, das bringt sie seit 3,5 Jahren nicht auf die Reihe...

                                  Die Besitzerin des dritten Wallachs war Zeugin des Vorfalls. Wie sieht es rechtlich aus - muss die SB für die TA-Kosten aufkommen bzw. sich beteiligen? Springt da eine Versicherung von ihr ein? Was sagt der gesunde Menschenverstand? Ich möchte keinen großen Streit vom Zaun brechen, aber wie gesagt, da kommen sicher deutlich über 100EUR zusammen und ich seh es einfach nicht ein, das ganz alleine zu tragen. Würde mich aber sofort auf 50/50 einlassen... das sagt mir mein Gerechtigkeitsempfinden.

                                  Sorry, ist lang geworden. Kommentare?

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                                  • Furioso-Fan
                                    • 12.08.2004
                                    • 10945

                                    #18
                                    Da müsste die Betriebshaftpflicht von ihr greifen.

                                    Kommentar

                                    • max-und-moritz
                                      • 04.06.2006
                                      • 3441

                                      #19
                                      ...und auf das allgegenwärtige Weiderisiko kann sie sich ja auch nicht rausreden, weil Du nicht mal was gewußt hast von der ganzen Umstellerei...!

                                      Bin gespannt, viele Grüße, max-und-moritz
                                      Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

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                                      • Hermine
                                        • 20.07.2007
                                        • 255

                                        #20
                                        Moonlight -Wie geht es Deinem Pferd und wie geht die Geschichte weiter?

                                        Gruß Hermine

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