Paragraphen+ und ein Vertrag :(

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  • Paragraphen+ und ein Vertrag :(

    Ich bräuchte mal den rat von jemandem, der sich n bissl mit Paragraphen auskennt...
    Die besitzerin von der RB hat einen „Reitbeteiligungsvertrag“ handschriftlich aufgesetzt, damit halt was da is wenn mal einem was passiert und es dann zum Streit kommt, oder so...
    Soweit is der auch ganz vernünftig, nur steht da drin dass das Pferd keine Fremdreiterversicherung sondern nur ne Haftpflicht hat und der RB ist in dem Vertrag eine Unfall- und Haftpflichtversicherung, die Reiten einschließt vorgeschrieben..weiteres steht da, dass die RB auf jegliche Schadensansprüche gegenüber dem Besitzer des Pferdes verzichtet ... so was heißt das nun genau wenn mir was passiert ? hab null ahnung von paragraphen und dergleichen...aber ich möchte diesen Punkt nicht unterschreiben irgendwie, weil wenn das pferd dann n schaden verursacht mit mir drauf dann bin ich es die dafür aufkommen muss, oder versteh ich das Falsch ??
    Gibt’s eigentlich dafür so n FN-Standardvertrag ?

  • #2
    Gleich vorweg: ich bin keine Juristin und kann auch keine wirklich verbindliche Stellungnahme abgeben.

    Da ich aber beruflich u.a. mit Tierunfällen zu tun habe, kann ich hier zumindest aus versicherungsrechtlicher Sicht was sagen. Wenn ein Pferd "normal" haftpflichtversichert ist, dann haftet der Halter bzw. die dahinter stehende Versicherung für Schäden die das Pferd aufgrund seines willkürlichen Tierverhaltens verursacht. D.h. scheut ein Pferd, geht deshalb durch, steigt, rutscht aus usw. und der Reiter verunfallt dadurch und erleidet einen Schaden, so haftet die Versicherung. Allerdings setzt man sich als Reiter bzw. im Umgang mit dem Tier immer bewusst der Tiergefahr aus, so dass man fast immer eine Mitschuld angerechnet bekommt.

    Wozu eine Fremdreiterversicherung nötig ist, verstehe ich bis heute nicht!

    Sicherlich ist es sinnvoll, eine Unfallversicherung für sich selbst abzuschließen, ob die RB Dich dazu allerdings verpflichten kann, wage ich zu bezweifeln.

    Unterschreibst Du jedoch einen schriftlichen RB-Vertrag, so übernimmst Du "Haltereigenschaften" und jede Haftpflicht-
    versicherung würde sich im Schadenfalle darauf berufen. Was bedeutet, dass es rechtlich so ist, dass Du auf Deinem eigenen Pferd verunfallt bist und somit auchkeine Ansprüche stellen kannst.

    Tierhalterhaftung ist arg kompliziert und sehr umfangreich, da es immer wieder Ausnahmesituationen gibt.

    Bei allem würde ich aber bedenken, dass man bei einem Sturz vom Pferd bzw. im Umgang mit einem Pferd sehr schwer (manchmal lebenslang) verletzt werden kann. Da sollte man sich gut überlegen, ob man einen Vertrag unterschreibt, der den Halter des Pferdes von jeder Haftung freistellt, wobei man sicher im Einzelfall juristisch überprüfen lassen müsste, inwieweit einige Vertragsklauseln überhaupt zulässig sind.

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    • #3
      Zitat von [b
      Zitat[/b] (Gipsy @ Juni 26 2004,19:41)]Bei allem würde ich aber bedenken, dass man bei einem Sturz vom Pferd bzw. im Umgang mit einem Pferd sehr schwer (manchmal lebenslang) verletzt werden kann. Da sollte man sich gut überlegen, ob man einen Vertrag unterschreibt, der den Halter des Pferdes von jeder Haftung freistellt, wobei man sicher im Einzelfall juristisch überprüfen lassen müsste, inwieweit einige Vertragsklauseln überhaupt zulässig sind.
      mh ^^ und genau deswegen zöger ich das zu unterschreiben..danke aber erst mal für deine antwort ich hab vor das ganze am dienstag mal nem Juristen in die hand zu drücken, mal sehen, der kann da bestimmt noch was zu sagen..

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      • #4
        "...auf Schadensersatzansprüche gegenüber dem Eigentümer des Pferdes verzichten..."

        So etwas kannst Du ruhig unterschreiben - wenn es hart auf hart kommt, ist es sowieso ungültig.

        Meine Versicherung (Uelzener) hat mir dazu mal folgendes gesagt: Am Tag der Unterschrift ist man nicht in der Lage die Zukunft und somit die Schäden, die (an) einem entstehen können, abzuschätzen. Mit dem Verzicht auf Schadensersatzansprüchen würde man ja fast sein eigenes Todesurteil / bzw. "Sozialen Ruin" unterschreiben..
        Bei einer zerissenen Jacke oder einer kaputten Uhr, kann man sich über die Ersatzansprüche ja mit so einem "Schrieb" absichern.

        Sollte man mit oder durch das Pferd verunglücken und dadurch Folgekosten verursacht werden (Krankenhaus, Rollstuhl, Reha, eingeschränkte Bewegungsfähigkeit von Körperteilen...) werden sich die Versicherungen schon streiten.

        Wenn man aufgrund von Unfällen mit einem Pferd ins Krankenhaus oder Arzt muß, wird gefragt, wie das passiert ist.
        Dann wird ein Unfallbericht geschrieben. Auch wenn man stattdesen angibt "die Treppe runtergefallen zu sein". Die Krankenversicherung des Verunglückten wird ersteinmal die Kosten auslegen. KH-Aufenthalt, OP, Krankenausfall, Krankengeld...Die KK wird sich dann das Geld von den anderen Versicherungen versuchen zurück zuholen. Bei der Pferdehaftpflicht, evtl. eigene Unfallversicherung, eigene Haftpflichtversicherung (bei z.B. Selbstverschuldung.) Das ist ein langer Prozeß.

        Jedenfalls muß der Verunglückte und der Halter des Pferdes sowie nicht "aus eigener Tasche" bezahlen.
        ...wenn man davon ausgeht, daß jeder Besitzer eines Pferdes auch eine Pferdehaftpflichtversicherung hat.

        Man sollte mal offen mit der Pferdehaftpflichtversicherung sprechen. Manche PFH-Vers. bieten ein sogenanntes Fremdreiterrisiko an. Damit ist man als Halter immer auf der sicheren Seite. Damit werden evtl. Schadenersatzansprüche Dritter abgefangen.

        Eine eigene Unfallversicherung sollte man als Reiter besser immer haben. So bekommt man noch Sonderleistungen, die durch die Krankenkasse evtl. nicht abgesichert sind, je nach Abschluss des Vertrages.

        So etwas sollte keine Streitpunkt bei einer RB-Beteiligung sein.
        Als Besitzer sollte man sich mal bei der eigenen PFH-Vers. erkundigen.
        Besonders muß man aufpassen, wenn Minderjährige eine RB-Beteiligung an einem Pferd haben... Eltern können zu Furien werden, wenn ihre Süßen einen Kratzer haben

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        • #5
          *s* genau das hat mir der jurist heut auch erzählt..wenns hart auf hart kommt zählt´s eh net..unfall und haftpflicht hab ich selber ..und wenn ich das als nicht volljährige unterschreib is es eh ungültig ..

          danke euch =)

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          • #6

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            • #7
              Zitat von [b
              Zitat[/b] (Gipsy @ Juni 30 2004,21:06)]Schmerzensgeld, Rente usw.? Will man auf diese Ansprüche tatsächlich verzichten, wenn man evtl. nie mehr laufen kann o.ä. ?
              Hi,
              ich denke das ist Ansichtsache ... klar wenn wirklich Rente zu zahlen wäre will/kann niemand verzichten aber ob man wirklich Schmerzensgeld bekommen will wenn man das Pferd von anderen reitet (darf?)
              Wenn man vom eigenen Pferd fällt bekommt man das ja auch nicht!
              Eine andere Überlegung ist dem Besitzer anzubieten die mehrkosten für die Fremdreiterversicherung zu übernehmen ...

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              • #8
                mhm das wär natürlich auch ne möglichkeit, was kostet das denn ?

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                • #9
                  Der Vertrag ist ja inzwischen juristisch überprüft und lacridevelvet weiß jetzt, welche Klauseln im Ernstfall gültig und welche ungültig sind. Sie wird es dann jetzt schon richtig machen. Zumal sie aufgrund ihres jugendlichen Alters ja nichts falsch machen kann!

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                  • #10
                    ein hoch auf die jugend

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