was ist rechtens

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  • trakehnerbiggi
    • 22.02.2008
    • 193

    was ist rechtens

    pferd steht in pflege bei einer privatperson. besitzer zahlt pension und anfallende ta kosten, wie wurmkur, impfungen.

    da pferd von der person fett- und krankgefüttert wurde, will besitzer pferd wegholen. er hat eigentumsurkunde, sie paß.

    allerdings hat sie ta kosten verursacht, ohne daß besitzer davon wußte, rechnung ging an sie und nun will die person das geld vom besitzer.
    der sieht das aber nicht ein.

    z.b. wurde ta geholt, weil pferd nicht fraß, dies aber nur satt war!!!
    mehrere zeugen berichten, daß pferd übermäßig fett ist.

    nun hat person anwalt eingeschalten, damit pferd dort bleibt.

    kann besitzer pferd eindach wegholen???

    wie sollte er sich richtig verhalten?

    übrigens wurde nie was schriftliches gemacht.
  • Robin
    • 24.12.2004
    • 1819

    #2
    Ich denke, der Besitzer und Inhaber der Besitzerurkunde darf das Pferd abholen. TA zahlt immer der Auftraggeber.

    Kommentar

    • Flaemmli
      • 30.07.2007
      • 1525

      #3
      Sehe ich auch wie @Robin.
      www.flaemmli.de
      ------------------------------------------------
      Man muß den Weg gehen, um zu wissen, was der Weg ist!
      ------------------------------------------------
      Avatar: meine beiden Mädels (Schimmel: Lucky Lionell x Flacon x Bajar, Rappe: Landjonker x Grannus x Waidmannsruf)

      Kommentar

      • Legolas
        • 08.04.2008
        • 451

        #4
        Ich habe vor kurzem erst von der FN die Info bekommen, dass die Papiere des Pferdes völlig unerheblich sind. Es zählt der Pferdepass. Mit diesem in der Hand bin ich Besitzer des Pferdes und kann es ohne Probleme bei der FN auf meinen Namen eintragen lassen.
        Insofern hat der "Besitzer" aus Deinem Fall schon mal schlechte Karten.

        Richtiges Verhalten hier zu raten finde ich nicht nur schwierig, sondern auch bedenklich. Anwalt einschalten und sich dort Hilfe für die nächsten Schritte suchen.

        Kommentar

        • Waltess
          • 31.12.2006
          • 2109

          #5
          Mit dem Pass bist du doch nicht Besitzer, nur mit der Eigentumsurkunde.
          Leute mit Pferden
          haben das Glück auf Erden
          doch wenn sie sterben, gibt es nichts zu erben.

          Kommentar

          • Dressage1
            • 08.06.2008
            • 499

            #6
            Der Eigentümer, und das ist der der die Eigentumsurkunde hat, kann das Pferd jederzeit abholen.
            Menschen mit Pferden, haben den Himmel auf Erden, aber kommen sie zum sterben, gibt es nichts zu Erben.

            Kommentar

            • Irislucia
              • 22.11.2008
              • 2519

              #7
              Auf einem Pass steht (zumindest bei den Vollblütern) extra drauf "gilt nicht als Eigentumsurkunde". Die Besitzverhältnisse dürften also leicht zu klären sein.
              Sein eigenes Pferd kann ein Besitzer immer und überall wegholen, es sei denn es wurde etwas anderes ausgemacht (deine Worte "Pferd steht in Pflege" machen mich etwas stutzig). Ob solch eine Abmachung mündlich oder schriftlich erfolgte ist übrigens irrelevant, sie würde ich jedem Fall als Vertrag gelten.
              Das Wegholen an sich dürfte sich leicht gestalten. Diskussionswürdig ist da schon eher wer Pensionskosten und TA-Kosten trägt, die ja nicht einfach wegfallen wenn das Pferd woanders hinkommt. Den Pensionsvertrag unterschreibt ja meist der Besitzer und eventuelle Kündigungsfristen müssten eingehalten werden. (Wobei das ja nicht ausschließt, dass man das Pferd trotzdem dort weg holt und quasi die leere Box zahlt oder sich irgendwie einig wird.) Die TA-Kosten trägt erst mal der Auftraggeber, ob er sich die dann vom Besitzer wiederholen kann hängt davon ab, ob es eine Abmachung diesbezüglich gab, etc. Aber in welchem Rahmen sind denn die Kosten, ich denke mal wegen TA einmal angetanzt und Anfahrt berechnet (wenn der Sachverhalt wirklich so simpel war) lohnt es ich wohl kaum einen Anwalt einzuschalten.
              Im Falle des Besitzers würde ich das Pferd wegholen und alles andere abwarten. Aber wenn im Zweifel sollte er sich von fachkundiger Seite rechtlich beraten lassen, weil diese Ausführungen hier können nur Anregungen sein was zu beachten ist.
              www.springblut.de - Aus Überzeugung mit Vollblut!

              Kommentar

              • alexandraF

                #8
                Naja und wenn es sich um eine "Privatperson" handelt, könnte ja jemand an diese Person die Frage stellen, was sie denn mit dem vorher bereits erhaltenen Pensionsgeld gemacht hat.

                Sicherlich war alles ganz ordentlich als Betrieb angemeldet und versteuert (und auch alle anderen Gebühren gezahlt, die im Zusammenhang mit Haltung von Pferden gegen Bezahlung für andere so anfallen könnten...), oder etwa nicht ???

                Kommentar

                • garfield37
                  • 19.06.2007
                  • 224

                  #9
                  Ich habe erst kürzlich von einem Auktionator und einem Rechtsanwalt auf einer Veranstaltung gehört, dass die Eigentumsurkunde nichts wert ist, es zählt nur der Pferdepass, s. Legolas. Wenn man im Ausland kauft, gibt es überhaupt nur einen Pass. Man sollte also den Pass nur gegen Quittung herausgeben.
                  http://www.stollenhof-pferdepension.de

                  Kommentar

                  • newbie
                    • 27.02.2008
                    • 2981

                    #10
                    Das mit dem Pass wird doch unterschiedlich bei den Rassen gehandhabt.

                    Wenn es eine separate Eigentumsurkunde gibt, gilt diese; gibt es nur den Pferdepass (dann steht wie oben erwähnt nicht der Zusatz drin, dass dieser nicht als Eigentumsurkunde dient), dann zählt dieser!

                    Ich würde auch einfach das Pferd holen ... und dann abwarten was passiert.
                    Avatar: Evil Kid v. Elimcalxx a.d. Mona v. Mariner/Woerlin

                    Kommentar

                    • rosuhama
                      • 15.03.2007
                      • 194

                      #11
                      Robin hat Recht, sie kann das Pferd abholen, es sei denn es gibt irgendwelche (mündlichen und beweisbaren) Absprachen zu Kündigungsfristen und TA-Kosten.

                      Außerdem muss man die Frage wer Eigentümer ist (das ist der mit dem vollen Verfügungsrecht über das Pferd, wobei ein starkes Indiz für die Eigentümerschaft ist, wenn man die Eigentumsurkunde hat) von der Frage unterscheiden wer Besitzer ist ("tatsächliche" Sachherrschaft über das Pferd, zB. unter Umständen auch die Reitbeteiligung oder der SB, der Besitzer darf weder verkaufen noch verschenken).

                      Kommentar

                      • Legolas
                        • 08.04.2008
                        • 451

                        #12
                        Zitat von Waltess Beitrag anzeigen
                        Mit dem Pass bist du doch nicht Besitzer, nur mit der Eigentumsurkunde.
                        Genau das habe ich auch immer gedacht. Ich wurde aber eines besseren belehrt. Eine Freundin von mir lässt gerade das Pferd umschreiben auf ihren Namen. Sie findet allerdings nicht mehr die Eigentumsurkunde. Bei der FN angerufen und die Info bekommen, dass diese völlig unerheblich ist. Der Pferdepass ist ausschlaggebend und mit diesem kann das Pferd ohne Probleme umgeschrieben werden.

                        Kommentar

                        • Hermine
                          • 20.07.2007
                          • 255

                          #13
                          Ich kenne einige, die schreiben ihr Pferd auf dem Pferdepass nach Erwerb garnicht um. Grund: Falls es verkauft wird, stehen nicht so viele Besitzer drin.
                          Wichtig ist die Eigentumsurkunde.
                          Komisch, wir konnten damals nur bei der FN umschreiben im Pass mit Kopie der Eigentumsurkunde.

                          Kommentar

                          • Dressage1
                            • 08.06.2008
                            • 499

                            #14
                            Ich musste aber beides an die FN schicken um meine Stute als MEIN einschreiben zu lassen.
                            Menschen mit Pferden, haben den Himmel auf Erden, aber kommen sie zum sterben, gibt es nichts zu Erben.

                            Kommentar

                            • trakehnerbiggi
                              • 22.02.2008
                              • 193

                              #15
                              besitzer gibt das geld privat, ohne daß mwst. abgegeben wird.
                              die person bezahlt damit das futter des pferdes. sie wollte damals unbedingt ein pferd pflegen, weil sonst das ihre allein gestanden hätte. sie hat aus dem pferd auch ein fohlen gezogen, wo sie alle kosten trug. also gepachtet.
                              aber das ist ne andere sache.
                              die ta kosten, die sie jetzt vom besitzer will, waren ohne seinem wissen entstanden und die rechnung wurde an sie gesendet.
                              also hat die person keinerlei rechte, meiner meinung.

                              Kommentar

                              • Flaemmli
                                • 30.07.2007
                                • 1525

                                #16
                                Zitat von Robin Beitrag anzeigen
                                TA zahlt immer der Auftraggeber.
                                Ja, das ist so! Wenn nix anderes vertraglich vereinbart, ist es egal, wem das Pferd gehört. Wer den TA mit der Behandlung beauftragt, muß auch die TA-Rechnung zahlen.
                                www.flaemmli.de
                                ------------------------------------------------
                                Man muß den Weg gehen, um zu wissen, was der Weg ist!
                                ------------------------------------------------
                                Avatar: meine beiden Mädels (Schimmel: Lucky Lionell x Flacon x Bajar, Rappe: Landjonker x Grannus x Waidmannsruf)

                                Kommentar

                                • rosuhama
                                  • 15.03.2007
                                  • 194

                                  #17
                                  Das der Pferdepaß das Eigentum an einem Pferd beweist ist definitiv falsch. Auch die Eigentumsurkunde ist nur ein - starkes - Indiz.

                                  Kommentar

                                  • Dressage1
                                    • 08.06.2008
                                    • 499

                                    #18
                                    Also von der Rechtssprechung her, sagt es aus dass die Eigentumsurkunde auch der Nachweis über das Eigentum ist.
                                    Vergleichen kann man es mit Fahrzeugschein, und Fahrzeugbrief. der Brief ist die sog. Eigentumsurkunde.
                                    Menschen mit Pferden, haben den Himmel auf Erden, aber kommen sie zum sterben, gibt es nichts zu Erben.

                                    Kommentar

                                    • Irislucia
                                      • 22.11.2008
                                      • 2519

                                      #19
                                      @ rosuhama: So habe ich das auch von der FN gesagt bekommen. Diese Sache mit dem automatischen Besitz bei Besitz der Papiere ist wohl veraltet.
                                      www.springblut.de - Aus Überzeugung mit Vollblut!

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                                      • Riesoll
                                        • 01.06.2008
                                        • 2249

                                        #20
                                        Wurde denn schonmal daran gedacht, das Pferd einfach mal ganz schnell dort wegzuholen???? Die so gen. Formalitäten (Streitigkeiten) kann bzw. müsst man dann im Nachhinein klären. Soll denn das Pferd dort erst richtig krank werden (Verschlag, Kolik etc.)? Da würde ich auf die Klärung in erster Linie zum Wohle des Pferde pfeiffen sondern schnellstmöglich sehen, dass das Tier dort wegkommt bevor noch richtig was passiert.

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