Pony bezahlt aber nicht abgeholt??!

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  • strathies
    • 27.12.2008
    • 42

    Pony bezahlt aber nicht abgeholt??!

    Hallo!

    Hattet ihr das auch schon- ich habe einer Dame 2 Ponys verkauft und sie hat diese auch bezahlt und schiebt nun das Abholen immer vor sich her.

    Was würdet ihr tun?

    Bin stinkesauer, aber auch verunsichert, ob es überhaupt richtig ist die 2 an sie abzugeben.

    Angeblich soll sie im Krankenhaus liegen, aber sie war auch schon im Internet unterwegs- möchte ja mal die Intensivtation sehen, die diesen Service bietet?!

    Nun hieß es an diesem Sonntag kommt ein Spediteur, aber nun wieder keine Infos mehr.

    Das Problem ist, das mein Mann selbst schwer erkrankt ist und wir uns so von vielen unserer Ponys und Pferden getrennt haben und trennen wollen und da wollte ich mich nicht mehr weiter um die 2 kümmern- deshalb habe ich sie ja verkauft.

    Ätzend.

    Tschüß Jana
  • GipsyRoyal
    • 19.08.2008
    • 517

    #2
    Hallo,

    ich hatte mal die gleiche Situation mit einer Dame aus der Schweiz. Habe mich dann bei einem Rechtsanwalt informiert, weil mir die Sache dubios vorkam und ich am liebsten den Verkauf rückgängig gemacht hätte, was aber leider nicht ging.

    Er riet mir, einen Termin zu setzen, bis wann das Pferd abgeholt werden muß bzw. ankündigen, daß ab diesem Termin Pensionskosten in Höhe von xxx/Tag anfallen.
    Gruß

    Tine

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    • Sunshine & Liberty
      • 23.11.2007
      • 901

      #3
      Kann man als Verkäufer nicht auch vom Vertrag zurücktreten? Weiß leider nicht wie das bei Pferden ist.

      Das mit den Pensionskosten ist zwar eine gute Idee, aber manchen schreckt das auch nicht ab und er zahlt einfach nicht.

      Kommentar

      • Pony
        • 05.01.2006
        • 903

        #4
        Das Problem ist, die Ponys gehören dir nicht emhr! Das nächste, DU bist aber f. deren Gesundheit und Zustand weiterhin verantwortlich!
        Hier gehts nur noch über den Anwalt; nachdem man per Einschreiben angemahnt hat mit Zeitlimit, und hinweis, das jegliche Anfallenden Unkosten in Rechnung gestellt werden, und man keine Verantwortung über Leib und Leben der Tiere übernimmt, alles Risiken liegen beim Käufer. Nach genanntem Termin-wenn alles gutgeht-können die Tiere verkauft werden, die anfallenden Kosten damit gedeckt werden, der Rest ist zahlbar an den neuen Besitzer.

        Eine total unschöne Situation! Ruf mal nen Anwalt an, ein Erstberatungsgespräch kostet nix.

        Auf alle Fälle hat der Käufer Anspruch auf SEINE Tiere!
        Nur das Risiko liegt im Moment alleine bei dir

        lg. S.K.
        www.gestuet-frankenhoehe.de

        http://71240.homepagemodules.de/f9-b...n-small-b.html

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        • Sammelito
          • 20.05.2007
          • 202

          #5
          Also, nun mal ruhig bleiben:
          Die Ponies stehen nach wie vor in deinem Eigentum, das geht nicht mit vertragsschluss über. Der Käufer hat lediglich einen Anspruch auf Übereignung. Und er befindet sich nun im Annahmeverzug. Setze ihm also am besten eine Frist zur Abholung der Pferd. Außerdem haftest du, falls den Pferden jetzt was passieren sollte, nur für Vorsatz und grobe FAhrlässigkeit. Auch kannst du die Kosten für die jetzige Unterhaltung der Ponies der Käuferin in Rechnung stellen. Außerdem kannst du, wenn nach Setzen einer angemessenen Frist die Ponies nicht abgeholt werden, vom Vertrag zurücktreten. DAnn musst du natürlich den Kaufpreis zurückerstatten. Solltest du bei einem neuerlichen Verkauf aber weniger erlösen hast du außerdem einen Anspruch auf Ersatz des Minderelöses gegen die jetzige Käuferin. Inwieweit sich der allerdings ohne großen Aufwand und Kosten durchsetzen lässt, ist fraglich.

          Also: Erstmal Frist setzen!

          UND: EINE ERSTBERATUNG beim Anwalt ist NICHT KOSTENLOS!

          So ist meine bescheidenen Einschätzung der Lage...

          Kommentar

          • GipsyRoyal
            • 19.08.2008
            • 517

            #6
            Zitat von Pony Beitrag anzeigen
            Ruf mal nen Anwalt an, ein Erstberatungsgespräch kostet nix.
            Tatsächlich? Ich hab gleich ne Rechnung bekommen.
            Gruß

            Tine

            Kommentar

            • Flaemmli
              • 30.07.2007
              • 1521

              #7
              Hatte vor 8 Jahren einen ähnlichen Fall.
              Stutfohlen im Herbst verkauft (ungesehen, per Telefon), 50 % hat der Käufer angezahlt, Abholung für Dezember vereinbart. Abholung ständig herausgezögert. Dann wollte der Käufer das "Fohlen" nicht mehr. Wir haben uns darauf geeinigt, daß der Käufer vom Vertrag zurücktreten darf, dafür aber die Anzahlung für ihn "pfutsch" ist.
              www.flaemmli.de
              ------------------------------------------------
              Man muß den Weg gehen, um zu wissen, was der Weg ist!
              ------------------------------------------------
              Avatar: meine beiden Mädels (Schimmel: Lucky Lionell x Flacon x Bajar, Rappe: Landjonker x Grannus x Waidmannsruf)

              Kommentar

              • Sammelito
                • 20.05.2007
                • 202

                #8
                hm Imela, das glaub ich eher nicht. Normalerweise geht Eigentum nach § 929 S.1 BGB über, d.h. mit Übergabe. Es sei denn, es wird ein Besitzkonstitut nach § 930 BGB vereinbart. Ich kenn mich zwar rechtlich aus, weiß aber nicht, wie das beim Pferdkauf üblich ist. Fänd ich aber interessant zu wissen, vielleicht kann sich da wer zu äußern?

                Kommentar

                • Lindenhof
                  • 17.11.2004
                  • 2253

                  #9
                  Habt ihr denn keinen Kaufvertrag gemacht? Da wird normalerweise Eigentumsübergang, Gefahrenübergang (z. B. weil das Pferd noch im alten Stall verunglücken kann) etc. geregelt...

                  Da gibt es ordentliche Vordrucke von der FN bzw. auch in der Pferdeboerse der Cavallo sind immer wieder mal welche drin, die man sehr gute verwenden kann...
                  www.lindenhof-gstach.de

                  Kommentar

                  • strathies
                    • 27.12.2008
                    • 42

                    #10
                    Hallo!

                    Wir haben einen Kaufvertrag und ich kann jetzt gemein sein und sagen: ätsch!!!

                    Im Kaufvertrag steht sind die Ponys nicht bis zum 31.12.08 abgeholt und voll in bar bezahlt, dann verfällt die Anzahlung und die Ponys bleiben mein Eigentum.

                    Der Restbetrag wurde am 31.12. erst angewiesen und kam so erst am 7.1. hier an, lt. Rechtanwalt bin ich gut raus, aber ich bin hin und hergerissen.
                    Ich meine es gehört sich einfach sich zu melden und sich mitzuteilen...

                    Ich hoffe, daß sie morgen abgeholt werden und habe eine endgültige Frist zum 24.1. gesetzt- abwarten und dabei fallen Futterkosten in Höhe von 5 Euro/ Tag und pony an zusätzlich 15 Euro Mistkosten. Ich hoffe das schreckt auf.

                    Tschüß Jana

                    Kommentar

                    • Corty
                      • 30.11.2008
                      • 137

                      #11
                      Da wär ich so frech:

                      Frist vom RA setzen lassen, ggf. zur Absicherung Nachfrist setzen, für die ganze Zeit schon vorsorglich Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen, und wenn bis zur letzten Frist nichts passiert, Käufer Mitteilung geben über die Auflösung des Kaufvertrages geben, dann entweder die Ponys behalten oder anderweitig verkaufen.

                      Also, ich weiß nicht, aber wenn ich mir ein oder zwei oder mehr Pferde kaufe, dann will ich die doch auch so bald als möglich in meinen Stall holen, oder?!
                      Jana, meine Achtung, dass Du soviel Geduld mit der Käuferin hast, ich hätte sie nicht gehabt.
                      Denn so in der Luft zu hängen, ist ´ne verdammt blöde Situation!

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