"Hallennutzungsgebühr" für Reitleher

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  • Ninjask
    • 02.09.2008
    • 174

    "Hallennutzungsgebühr" für Reitleher

    Hallo,
    der Eigentümer der Reitanlage ist auf die Idee gekommen, für jede Unterrichtsstunde, die in der Halle gegeben wird, vom Reitlehrer eine Gebühr von 2,50 EUR zu verlangen.
    (Dei Reitstunden sehen so aus, dass einer Unterricht bekommt, während andere reiten. Zur Info sollen die Stunden in einem Kalender eingetragen werden, damit es nicht zu Überschneidungen kommt und die Leute, die es stört, wenn ein Reitlehrer quasselt während sie reiten, ausweichen können.)
    Kennt Ihr solche Regelungen?
  • Furioso-Fan
    • 12.08.2004
    • 10945

    #2
    Ja.
    Reichend von 10 bis 30% des Stundenpreises bei seinen Einstellern.
    Wird allerdings nur dann genommen, wenn der SB den Unterrichtenden als Konkurrenz empfindet, nicht als Qualitätssteigerung seiner Anlage.

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    • CoFan
      • 02.03.2008
      • 15252

      #3
      Ja, und ich kann sie auch vollkommen nachvollziehen. Der Anlagenbetreiber hat die Kosten zu tragen für Halle, Boden, Unterhaltung - und der "fahrende" Reitlehrer kann auf Grundlage dieser Leistungen vom Stallbetreiber Geld verdienen, ohne für solche Kosten aufkommen zu müssen.

      Die Tarife sind allerdings sehr unterschiedlich und ich kenne sie jetzt nicht im Detail.

      Kommentar

      • Furioso-Fan
        • 12.08.2004
        • 10945

        #4
        Ich nicht.
        Ich als Anlagenbenutzer zahle nämlich dafür.
        Was anderes wäre es bei Hallensperrungen, zumal für Externe.
        Außerdem wird da mit unterschiedlichem Maß gemessen: Kommt ein Kadertrainer, kostet es selbstredend nichts, der vielleicht genauso gute Tainer B muss zahlen.
        Ich habe die Erfahrung gemacht, daß genau solche Punkte sehr viel über Serviceverhalten eines SB aussagen.
        Zuletzt geändert von Furioso-Fan; 12.01.2009, 11:11.

        Kommentar

        • Ninjask
          • 02.09.2008
          • 174

          #5
          Ich finde auch, dass es nicht ok ist, wenn ich eine Nutzungsgebühr an den SB zahle, er dann noch ´was von dem Reitlehrer haben möchte.

          Vielleicht ein etwas weit hergeholter Vergleich, aber wenn ich z.B. eine Lokalität für eine Feier anmiete und es kommt ein Alleinunterhalter, dann bezahle ich den und der muss nicht noch etwas an den Gaststätteneigentümer zahlen.

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          • Flaemmli
            • 30.07.2007
            • 1525

            #6
            Zitat von Ninjask Beitrag anzeigen
            Hallo,
            der Eigentümer der Reitanlage ist auf die Idee gekommen, für jede Unterrichtsstunde, die in der Halle gegeben wird, vom Reitlehrer eine Gebühr von 2,50 EUR zu verlangen.
            Wenn der RL die Stunde für externe Reiter (also keine Einsteller) gibt ist das mehr als gerechtfertigt.
            www.flaemmli.de
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            Man muß den Weg gehen, um zu wissen, was der Weg ist!
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            Avatar: meine beiden Mädels (Schimmel: Lucky Lionell x Flacon x Bajar, Rappe: Landjonker x Grannus x Waidmannsruf)

            Kommentar

            • Ninjask
              • 02.09.2008
              • 174

              #7
              @flaemmli
              Die Stunden sind nur für Einstaller, die RL sind zum Teil auch Einstaller.

              Kommentar

              • Flaemmli
                • 30.07.2007
                • 1525

                #8
                Zitat von Ninjask Beitrag anzeigen
                @flaemmli
                Die Stunden sind nur für Einstaller, die RL sind zum Teil auch Einstaller.
                Na wenn der SB nicht selbst RL ist finde ich eine zusätzliche Gebühr (als Hallenbenutzungsbebühr "getarnt") ungerechtfertigt.
                Wenn der RL mit seinen Reitstunden allerdings seinen Lebensunterhalt bestreiten möchte, dann sollte es dazu eine separate Regelung mit dem SB geben.
                www.flaemmli.de
                ------------------------------------------------
                Man muß den Weg gehen, um zu wissen, was der Weg ist!
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                Avatar: meine beiden Mädels (Schimmel: Lucky Lionell x Flacon x Bajar, Rappe: Landjonker x Grannus x Waidmannsruf)

                Kommentar

                • Tati2210
                  • 16.03.2006
                  • 1576

                  #9
                  Zitat von Ninjask Beitrag anzeigen
                  @flaemmli
                  Die Stunden sind nur für Einstaller, die RL sind zum Teil auch Einstaller.
                  Dann finde ich es nicht Okay ,wenn Geld verlangt wird.

                  Kommentar

                  • Hard
                    • 19.04.2005
                    • 690

                    #10
                    Wir haben die Reglung auch (10 % der Einnahme des Reitleheres). Ich habe damals gleich gesagt, dass ich es nicht zahle. Finde es nämlich eine Unverschämtheit. Wenn ich z.B. einen teure Reitstunde für 80 Euro nehmen würde ist es doch meist so, dass die sehr guten (und leider auch meist sehr teuren Reitleher) gar kein Interesse haben auf die Anlage zu kommen. Also wird der mir sagen (hatte ich so), dass er sein Geld will und alles andere ist ihm egal, heisst, dass ich es dem Stallbesitzer zahlen muß. Jetzt nimmt jemand bei seiner Bekannten für Umsonst unterricht und es werden keine Zusatzkosten fällig? Das finde ich sehr ungerecht und frag mich warum?!?!?!
                    Für Extrene eine Hallenbenutzungsgebühr ist keine Frage, schliesslich zahle ich für einen Stall ohn Halle meist deutlich weniger und muss dann halt irgendwo für die Hallennutzung zaheln. Wenn ich aber durch meine Miete für einen Stall mit Halle bezahle seh ich nicht ein warum ich (oder jemand der mir unterricht gibt) extra zahlen soll. Ich "benutze" die Anlage nicht mehr oder weniger durch den Unterricht, ich schränke niemand ein (keine Hallensperrung oder ähnliches).

                    Kommentar

                    • Dressage1
                      • 08.06.2008
                      • 499

                      #11
                      Wo kämen wir denn da hin, dann müssten die SB´s ja auch jeden Schmied, Tierarzt, Sattler, usw. zur Kasse bitten, die verdienen schließlich auch ihr Geld überwiegend auf der Reitanlage. Kleinlicher geht es ja nimmer. Ich zahle jedenfalls nichts an die SB´s und als Einstaller würde ich meinem SB was erzählen, wenn er versuchen würde meinen Trainer auch noch aus zu nehmen. Irgendwann ist Schluss mit Lustig.
                      Menschen mit Pferden, haben den Himmel auf Erden, aber kommen sie zum sterben, gibt es nichts zu Erben.

                      Kommentar

                      • minister
                        • 28.08.2008
                        • 47

                        #12
                        Aus diesem Grund wäre es gut, wenn so etwas im Einstellvertrag geregelt wäre.

                        "Mein" SB (wir haben keine schriftlichen Einstellvertrag) steht anderen RL auf seiner Anlage positiv gegenüber, wir haben einen "fremden" RL für Dressur und einen für Springen, keiner muss etwas an den SB etwas gesondert zahlen. Der SB ist der Meinung, es sei sehr positiv, wenn sich seine Einsteller "weiterbilden", selbstverständlich müssen wir mit ihm genau ausreden, wann die RL kommen (das ist auch schon fix eingeteilt, damit die Einsteller, die dort nicht reiten, das auch wissen). Die Zeiten müssen sich natürlich auch nach den Schulstunden (mit ohnehin fixen Zeiten) richten, wo er selbst unterrichtet.
                        Wenn die Außenplätze wieder benutzbar sind, findet der Unterricht auch zur gleichen Zeit statt, wir reden uns vorher aus, wer welchen Platz benützt.

                        Es gibt auch immer wieder Kurse bei diesen RL, die der Verein (mehr oder weniger ident mit dem SB) auch fördert.
                        Nicht-Einsteller, die bei diesen RL reiten wollen, müssen natürlich etwas eine Anlagenbenützungsgebühr zahlen. Aber das ist irgendwie eh klar.

                        Kommentar

                        • spongebob
                          • 03.01.2005
                          • 153

                          #13
                          ich finde es nicht ok den reitlehrern geld abzunehmen, man hat doch auch zufriedenere einsteller, wenn man gute trainer auf dem hof hat, und wenn sich trainer in einem sall etablieren bringen die vielleicht noch neue kunden also einstaller mit, ich finde diese gebühr ist aus sicht eines stallbetreibers sehr kurzsichtig, denn am langen ende, muß der entsprechende trainer die kosten an den reitschüler weitergeben, wo sollen die preise für unterricht denn noch hingehen?

                          eine pauschale für externe reiter finde ich ok, für anlagennutzung, aber hier auch nicht für den der unterricht und sowieso auf der anlage tätig ist

                          überall wird provision abgegriffen, jeder will an der leistung eines anderen mitverdienen...absoluter horror

                          Kommentar


                          • #14
                            Ich finde, es kommt sehr auf die Einzelsituation an. Wenn ich als externer RL auf einem Betrieb externe Schüler unterrichten möchte, sehe ich keinen Grund warum der Stalleigentümer dafür keine Gebühr verlangen sollte.
                            Ähnlich verhält es sich, wenn eine Knappheit an Hallenstunden besteht und ein Reitlehrer Platz 'belegt' während andere Einsteller den Zeitraum gern für sich hätten.
                            Anders liegt der Fall wenn Ausbilder für einen Verein tätig sind, vielleicht sogar ganz ehrenamtlich oder für einen geringen Stundensatz. Oder wenn das Stundenangebot sich nicht beengend sondern attraktivitätssteigernd auf das Gesamtangebot des Stalles auswirkt (z.B. zuvor kein Dressurausbilder oder Springausbilder). So ganz pauschal kann man die Frage finde ich nicht entscheiden. Grundsätzlich ist es aber selbstverständlich, dass der Eigentümer einer Anlage etwas dafür verlangen kann, dass andere seine Anlage 'abwohnen'. Bei einer Mietwohnung kommt ja auch keiner (außer natürlich den einschlägigen Mietnomaden, siehe dort) darauf, dass man darin umsonst wohnen könnte
                            Wenn ich als Einsteller natürlich schon kräftig mit einem monatlichen Beitrag oder einem entsprechend hohen Pensionsentgelt zur Kasse gebeten werde, dann stellt sich schon die Frage, ob dann nochmals beim Reitlehrer kassiert werden darf. Wenn nichts vertraglich geregelt ist, bietet das sicher viel Raum für einen herrlichen Rechtsstreit an dem versierte Anwälte ihre helle Freude haben dürften

                            Kommentar

                            • Hermine
                              • 20.07.2007
                              • 255

                              #15
                              Bei uns geht das im Sommer gut. Wir haben einen Verein, der sich einmietet für Schulstunden und auch paar private Reiter, die nach Absprache ihren Reitlehrer mitbringen. Natürlich wird für die Benutzung des Reitplatzes draußen Geld bezahlt.

                              Ganz anders im Winter. Der Verein belegt jeden Tag 3-4 Stunden die Halle.
                              Wir privaten Einsteller dürfen dann auch rein, aber teilweise einfach grausam. Dann kommen noch die Reiter die Unterricht beim Stallbeseizer nehmen. Manchmal parellel zum RV. Mit Reitern die Ihren Ausbilder mitbringen sieht es dann schlecht aus. Geht eher morgens, aber nachmittags und abends - ganz schlecht. Werden mal Ausnahmen gemacht. Hallenbenutzung wird natürlich bezahlt.
                              Die Stallleute, die dort immer stehen Sommer wie Winter, haben im Winter oft einen dicken Hals. Alles kommt im Winter, weil bei ihnen keine Halle ist, stehen günstiger und dann kommt man zu uns. Wir zahlen das ganze Jahr und im Winter herrscht dichte Enge. Konzentrietes reiten schwierig, man ist eher am schauen wo Platz ist. Außerdem steht dann auch an 2 Tagen ein Springparcour. Ich mag nicht an den nächsten Winter denken.
                              Jedenfalls zahlt jeder "fremde Reitlehrer" der Unterricht gibt, Hallen/Platzbenutzung.

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