Rechtsstreit um Ankaufsuntersuchung

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  • andrea
    • 06.08.2002
    • 124

    Rechtsstreit um Ankaufsuntersuchung

    Hallo,
    ich wollte im März 08 einen Wallach kaufen. 6 Jahre alt, angeritten.
    Wir haben das Pferd probiert und waren sehr angetan, allerdings fiel mir auf das er vorne links nicht ganz sauber lief. Nach Nachfrage beim Bereiter hieß es , das käme vielleicht vom ungewognten Hackmore, da das Pferd einen Wolfszahn hatte. Wir also mit Kaufvertrag das Pferd gekauft, bei bestehen der Akku. Ohne Mangel bei Kauf, bezahle ich. Mit Mangel ohne Kauf der Verkäufer. Bei der Akku bei uns zuhause, kam heraus das das Pferd nicht klar geht, Fuß wurde angespritzt, aber es wurde nicht besser. Daraufhin hat unsere TA die Akku abgebrochen, damit das abgekärt wird. Der Verkäufer hat das Pferd dann nach 14 Tg. abgeholt, erst nach unsere Nachfrage was man jetzt machen solle. Er hat es in eine Klinik gebracht, wo dann festgestellt wurde, das er eine verkalkung am Fesselträgerursprung hat. Nach Rücksprache mit dem behandelten TA sind wir vom Verkauf zurückgetreten. Dann wollte er uns das Pferd zum halben Preis geben, das ich aber abgelehnt habe.
    Jetzt weigert er sich die Akku zu bezahlen und behauptet das wäre bei uns passiert, wir hätten das Pferd nicht gut behandelt, wahrscheinlich wären wir gesprungen und es hätte sich da verletzt.
    Wir haben ein reines Dressurpferd gekauft, ich bin 2 Wochen lang mit dem Pferd spazieren gelaufen, weil wir ja erst nicht wußten was er hat.
    Jetzt schreibt er über den Anwalt, das Pferd wäre total abgemagert und schlapp zurückgekommen.
    Beim probieren war meine erste Frage weshalb das Pferd so mager wäre und den müßte man erstmal auffüttern. Ich bin so sauer und enttäuscht, das man sich so in den Menschen täuschen kann. Muß man beim Pferdekauf immer gleich nen Anwalt, TA und Zeugen dabei haben?
    Lt. Anwalt hätte er erst jetzt das Pferd zum Schlachtpreis verkaufen können und er behält sich vor Schadebsersatz zu verlangen. Ach ja, ich hatte vier Zeugen beim Kauf und auch bei den Vereinbahrungen dabei. Was würdet ihr tun, kleinbeigeben oder es daeauf ankommen lassen. Leider hatte ich zur Zeit des Kaufes noch keinen Rechtsschutz.
    Er wollte damals unbedingt das das Pferd bei uns bleibt, zur Ausheilung, weil er es ja bei uns so schön hätte. Ich könnte kotzen vor Wut. Hoffentlich kauft bei diesem tollen Züchter keiner mehr ein Pferd.
    Sorry für den Roman. Her mit euren Meinungen.

    Lg Andrea
  • Britta
    • 17.07.2007
    • 3711

    #2

    da gibt es ja wohl einige Widersprüche.
    Meinst Du, daß Du ohne Anwalt die Akku erstattet bekommst?
    Wird die Akku teurer sein als ein Rechtsbeistand?
    Seit wann hast Du die Rechtschutzversicherung?

    Ist ziemlich heftig, aber Angriff ist die beste Verteidigung oder?
    sind wir nicht alle ein bißchen wendy?

    Kommentar

    • Alcalarena
      • 28.11.2005
      • 1537

      #3
      Ich gehe mal davon aus, daß die AKU nicht so viel kostet, da sie ja auch wie geschrieben abgebrochen wurde. Bei "kleineren" Beträgen wird ein Verfahren nicht unbedingt vor Gericht zugelassen, sondern endet in einem Vergleich. Da mag es wohl sein, daß die AKU-Kosten vom Verkäufer erstattet werden, aber Du bleibst auf Deinen Anwaltskosten hängen, die u. U. deutlich höher sein könnten als die Tierarztkosten, da ja zum Kaufzeitpunkt noch keine Rechtsschutzversicherung bestand.
      http://www.pferdezucht-beuke.de

      Kommentar

      • Rübe
        • 10.06.2008
        • 102

        #4
        Hi Andrea,

        das ist natürlich blöd gelaufen.

        Wer hat denn die AKU in Auftrag gegeben? Wenn du allein es warst (und die Vereinbarung nur im Innenverhältnis mit dem Verkäufer bestand) dann muss du erstmal den TA bezahlen und zur Not deine Forderung gerichtlich geltend machen. Wenn du dann Zeugen hast wegen der Regelung Verkäufer zahlt bei Schäden, dann hast du gute Chancen.

        Wenn Käufer und Verkäufer Auftraggeber waren mit dem Hinweis bei Befund zahlt Verkäufer, dann ist die Einforderung der Rechnung beim Verkäufer das Problem des TA.

        Problem wird sicher in der Anschuldigung des mangelhaften Zustandes des Pferdes durch den Verkäufer liegen. Wenn das Tier vorher und nach der AKU in deiner Obhut war, wird das ein schwieriger Fall wegen der Beweislage.

        Ich würde deshalb immer das Tier erst nach befundfreier AKU übernehmen und dann auch den "Gefahrenübergang" erst zum Zeitpunkt der Übernahme festlegen.

        Wünsch Dir viel Erfolg.

        LG Rübe
        Geniesse jeden Tag, als ob es dein letzter wäre.
        Eines Tages wird er es sein.

        Kommentar

        • Bina1
          • 27.06.2008
          • 1209

          #5
          Zahl die AKU und verbuch es unter schlechten Erinnerungen, da wirst du nicht bekommen.
          Seine behauptungen sind natürlich Schutzbehauptungen und Verkalkungen entstehen nicht in 14 Tagen, aber da er das Pferd wieder hat, ist da wenig zu holen. Beim nächsten Mal das Pferd nur gegen die Rechnungssumme rausgeben. Ach ja und mach in Zukunft Fotos, die beweisen viel
          Sei freundlich zu den Unfreundlichen, sie benötigen es am meissten.

          Kommentar

          • Riesoll
            • 01.06.2008
            • 2249

            #6
            Ist ist nicht so üblich, dass, wenn ein Pferd zum Kauf angeboten wird, unabhängig ob schon ein Käufer bzw. Interessent da ist, eine AKU gemacht wird? Also ich kenn das so, dass man sich dann untereinander einigt, wie die Kosten aufgeteilt werden. Also ich würde z.B. keine AKU bei einem Pferd in Auftrag geben, was mir nicht gehört, d.h. keins was keine AKU hat zur Probe holen. Das wäre mir zu riskant, und das Beispiel beweißt ja, an was für Leute man da geraten kann.
            Ich denke auch, dass kannst Du unter "Erfahrungen" wegbuchen.Mit dem gerichtlichen Einklagen ist das auch so eine Sache, da werden dann plötzlich von den Anwälten "Argumente" angebracht, das man denkt, man ist im falschen Film (der möchte ja den Prozeß für seinen Mandanten gewinnen) und da wird dann nicht unbedingt immer bei der Wahrheit geblieben.

            Kommentar

            • andrea
              • 06.08.2002
              • 124

              #7
              Wir haben ja einen Kaufvertrag gemacht, der klar darlegt wer zu bezahlen hat. Bei Akku ohne Mängel ich, bei Mangel des Pferdes und Nichtkauf der Verkäufer. Über das ticken habe ich mich mit dem Bereiter und auch dem Verkäufer besprochen. Jetzt behauptet er das Pferd wäre in Ordnung gewesen und eine Akku wäre überflüssig gewesen.
              Dann haben wir das Pferd geholt und eine Woche später war die Akku. Die habe ich in Auftrag gegeben, wir wollten ihn ja haben. Der Verkäufer war bei der Akku dabei und war dann ganz froh, das er das Pferd bis zur nächsten Untersuchung bei uns lassen konnte. Er hat auch die Stallkosten übernommen, dauerte zwar länger, bis ich das Geld wieder hatte. Nach der zweiten Untersuchung 2 Wochen später, in der wir das Pferd im Schritt bewegt haben, wurde ihm von unserem TA geraten, das Pferd in der Klinik untersuchen zulassen. Dann hat er ihn nochmals eine Woche länger bei uns deponiert, bis er ihn abholte. Im Hänger ohne Transportgamaschen, hat er sich dann losgerissen bei der Fahrt.
              Hat mir der Verkäufer alles am Telefon erzählt, den Klinikbefund hat er mir dann gefaxt, mit der Bitte wir sollen das Pferd doch trotzdem nehmen, er übernimmt auch die Stosswellenbehandlung.
              Tja, und jetzt habe ich das Pferd schlecht behandelt und bin schuld an der Verletzung. Ich habe die Rechnung natürlich bezahlt, habe sie ja auch in Auftrag gegeben, aber darf man solche Typen mit sowas durchkommenlassen.
              Unser Rechtanwalt, war der Meinung lt. Vertrag kommt er da nicht raus, aber jetzt die Unterstellungen hauen echt dem Fass den Boden raus. Eigentlich müßte ich doch meine Leistungen in Rechnung stellen, 4 Wochen, zweimal täglich misten, das Pferd täglich bewegen und versorgen. Wir sind ein Selbstversorgerstall. Er hat ja behauptet das Pferd hätte nichts, daher hätte er ja wegen der Akku keine Bedenken haben müssen, denn eigentlich wollte er die nicht.
              Wenn ich jetzt klein beigebe, wäre das nicht ein Schuldbekenntnis, womöglich klagt er dann noch auf Schadensersatz.
              Ich habe soch einen Zorn im Bauch.

              Lg Andrea

              Kommentar

              • Riesoll
                • 01.06.2008
                • 2249

                #8
                Dann ist doch eigentlich alles klar. Das Pferd hat Mängel bei der AKU gezeigt, also muß der Verkäufer bzw. Anbieter, das Pferd auch zurücknehmen und natürlich die AKU bezahlen, alles was schriftlich bzw. vertraglich festgehalten wurde. Ich glaube Deine weiteren Kosten kannst Du dann nicht geltend machen, aber er auch keine weiteren. Grundsätzlich gilt, alles was man schriftlich vereinbart und nicht sittenwidrig ist, d.h. gegen gültige Gesetz (Verbraucherschutz etc.) verstößt, als gegenseitig vereinbart. Nun muß Du nur sehen, wie Du an die Kosten der AKU kommst. Ich glaube, da hättest Du dann doch gerichtlich Aussicht auf Erfolg, wenn wie gesagt, alles vertraglich vereinbart wurde.
                .... schade für Dich und für das Pferd.

                Kommentar

                • Bina1
                  • 27.06.2008
                  • 1209

                  #9
                  Deine Wut kann ich verstehen, aber andererseits sollte du auch bedenken, das ohne Rechtschutz die Sache teuer und lange werden kann.
                  Frag nach ob sie dich vertreten und entscheide dann.
                  Sei freundlich zu den Unfreundlichen, sie benötigen es am meissten.

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