Hallo,
ich wollte im März 08 einen Wallach kaufen. 6 Jahre alt, angeritten.
Wir haben das Pferd probiert und waren sehr angetan, allerdings fiel mir auf das er vorne links nicht ganz sauber lief. Nach Nachfrage beim Bereiter hieß es , das käme vielleicht vom ungewognten Hackmore, da das Pferd einen Wolfszahn hatte. Wir also mit Kaufvertrag das Pferd gekauft, bei bestehen der Akku. Ohne Mangel bei Kauf, bezahle ich. Mit Mangel ohne Kauf der Verkäufer. Bei der Akku bei uns zuhause, kam heraus das das Pferd nicht klar geht, Fuß wurde angespritzt, aber es wurde nicht besser. Daraufhin hat unsere TA die Akku abgebrochen, damit das abgekärt wird. Der Verkäufer hat das Pferd dann nach 14 Tg. abgeholt, erst nach unsere Nachfrage was man jetzt machen solle. Er hat es in eine Klinik gebracht, wo dann festgestellt wurde, das er eine verkalkung am Fesselträgerursprung hat. Nach Rücksprache mit dem behandelten TA sind wir vom Verkauf zurückgetreten. Dann wollte er uns das Pferd zum halben Preis geben, das ich aber abgelehnt habe.
Jetzt weigert er sich die Akku zu bezahlen und behauptet das wäre bei uns passiert, wir hätten das Pferd nicht gut behandelt, wahrscheinlich wären wir gesprungen und es hätte sich da verletzt.
Wir haben ein reines Dressurpferd gekauft, ich bin 2 Wochen lang mit dem Pferd spazieren gelaufen, weil wir ja erst nicht wußten was er hat.
Jetzt schreibt er über den Anwalt, das Pferd wäre total abgemagert und schlapp zurückgekommen.
Beim probieren war meine erste Frage weshalb das Pferd so mager wäre und den müßte man erstmal auffüttern. Ich bin so sauer und enttäuscht, das man sich so in den Menschen täuschen kann. Muß man beim Pferdekauf immer gleich nen Anwalt, TA und Zeugen dabei haben?
Lt. Anwalt hätte er erst jetzt das Pferd zum Schlachtpreis verkaufen können und er behält sich vor Schadebsersatz zu verlangen. Ach ja, ich hatte vier Zeugen beim Kauf und auch bei den Vereinbahrungen dabei. Was würdet ihr tun, kleinbeigeben oder es daeauf ankommen lassen. Leider hatte ich zur Zeit des Kaufes noch keinen Rechtsschutz.
Er wollte damals unbedingt das das Pferd bei uns bleibt, zur Ausheilung, weil er es ja bei uns so schön hätte. Ich könnte kotzen vor Wut. Hoffentlich kauft bei diesem tollen Züchter keiner mehr ein Pferd.
Sorry für den Roman. Her mit euren Meinungen.
Lg Andrea
ich wollte im März 08 einen Wallach kaufen. 6 Jahre alt, angeritten.
Wir haben das Pferd probiert und waren sehr angetan, allerdings fiel mir auf das er vorne links nicht ganz sauber lief. Nach Nachfrage beim Bereiter hieß es , das käme vielleicht vom ungewognten Hackmore, da das Pferd einen Wolfszahn hatte. Wir also mit Kaufvertrag das Pferd gekauft, bei bestehen der Akku. Ohne Mangel bei Kauf, bezahle ich. Mit Mangel ohne Kauf der Verkäufer. Bei der Akku bei uns zuhause, kam heraus das das Pferd nicht klar geht, Fuß wurde angespritzt, aber es wurde nicht besser. Daraufhin hat unsere TA die Akku abgebrochen, damit das abgekärt wird. Der Verkäufer hat das Pferd dann nach 14 Tg. abgeholt, erst nach unsere Nachfrage was man jetzt machen solle. Er hat es in eine Klinik gebracht, wo dann festgestellt wurde, das er eine verkalkung am Fesselträgerursprung hat. Nach Rücksprache mit dem behandelten TA sind wir vom Verkauf zurückgetreten. Dann wollte er uns das Pferd zum halben Preis geben, das ich aber abgelehnt habe.
Jetzt weigert er sich die Akku zu bezahlen und behauptet das wäre bei uns passiert, wir hätten das Pferd nicht gut behandelt, wahrscheinlich wären wir gesprungen und es hätte sich da verletzt.
Wir haben ein reines Dressurpferd gekauft, ich bin 2 Wochen lang mit dem Pferd spazieren gelaufen, weil wir ja erst nicht wußten was er hat.
Jetzt schreibt er über den Anwalt, das Pferd wäre total abgemagert und schlapp zurückgekommen.
Beim probieren war meine erste Frage weshalb das Pferd so mager wäre und den müßte man erstmal auffüttern. Ich bin so sauer und enttäuscht, das man sich so in den Menschen täuschen kann. Muß man beim Pferdekauf immer gleich nen Anwalt, TA und Zeugen dabei haben?
Lt. Anwalt hätte er erst jetzt das Pferd zum Schlachtpreis verkaufen können und er behält sich vor Schadebsersatz zu verlangen. Ach ja, ich hatte vier Zeugen beim Kauf und auch bei den Vereinbahrungen dabei. Was würdet ihr tun, kleinbeigeben oder es daeauf ankommen lassen. Leider hatte ich zur Zeit des Kaufes noch keinen Rechtsschutz.
Er wollte damals unbedingt das das Pferd bei uns bleibt, zur Ausheilung, weil er es ja bei uns so schön hätte. Ich könnte kotzen vor Wut. Hoffentlich kauft bei diesem tollen Züchter keiner mehr ein Pferd.
Sorry für den Roman. Her mit euren Meinungen.
Lg Andrea

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