Wann verjährt eine nichtgestellte TA- Rechnung?

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  • Rigoletto
    • 03.08.2014
    • 410

    Wann verjährt eine nichtgestellte TA- Rechnung?

    Ich warte seit 1,5 jahren auf eine größere TA Rechnung, ich schätze sie auf 1200 - 1500 Euro. Vor einem halben Jahr hab ich der TA eine Whatsapp geschickt und gefragt, ob sie mich vielleicht vergessen hat. Etwas säter hab ich versucht sie anzurufen, wegen eines Rezepts, das ich gebraucht hätte- sie war nicht erreichbar.
    Meine Freundin meint, dass bei allen Rechnungen die Ansprüche nach 3 jahren verjähren würden.

    Wisst ihr, ob das stimmt?

    GlG Rigoletto
  • Drenchia
    • 21.12.2012
    • 3678

    #2
    Wenn die Leistung 2017 erbracht wurde, tritt nach dem 31.12.2020 Verjährung ein.

    Kommentar

    • Rigoletto
      • 03.08.2014
      • 410

      #3
      Cool. Vielen Dank!!!

      Kommentar

      • angel36
        • 18.07.2002
        • 2782

        #4
        Oh, ich hasse so was, Außenstände in unbekannter Höhe... die kommen immer dann, wenn man sie nicht brauchen kann, zur Wirkung.

        Mein TA macht das auch so, dazu hat er wenig Ordnung in seiner Buchhaltung - er rechnet nur selten ab, was er gemacht hat. Mindestens innerhalb des Stalls gibt es regelmäßig Chaos. Habe schon gegrübelt, was denn so war im entsprechenden Jahr und dann gedacht, da zahle ich lieber das hier, das ist wohl billiger als die tatsächlich angefallenen Leistungen...
        Normalerweise stellt er immer zu Jahresanfang dann eine Rechnung fürs letzte Jahr und dann soll man noch wissen, was er wann mal gemacht hat... Im letzten Jahr habe ich keine Rechnung erhalten!
        Einmal habe ich reklamiert, weil er die Leistung nicht bei mir erbracht hatte, angerufen, ok, ich soll einfach nicht bezahlen. Ein Jahr später kam eine Mahnung... kann man nur den Kopf schütteln.

        Ok, war jetzt nicht direkt zur Frage ;-)

        Kommentar

        • Charly
          • 25.11.2004
          • 6025

          #5
          angel: in deinem fall schaff dir ein kleines büchlein an und trag dir immer unter dem datum, wenn er da war, ein, was genau er gemacht hat und welceh medikamente er verabreicht hat bzw. da gelassen hat.
          mein TA schickt die rechnungen relativ zügig, aber bei mehreren pferden schreib ich mir das auf, damti ich abgleichen kann.
          vertrauen ist gut, kontrolle ist besser

          Kommentar

          • CanCan
            PREMIUM-Mitglied
            • 01.05.2018
            • 187

            #6
            Sorry, angel36, du gehst zu einem TA, der nur einmal im Jahr eine Rg. schreibt? Das hat wohl auch seine Gründe, die jeder Pferdehalter kennt. Fahr doch einfach zu ihm hin, und bezahle die in Anspruch genommen Leistungen vor Ort. Du merkst doch, dass er sich dafür keine Zeit nimmt, aber vor Ort wird er Aufzeichungen haben. Oder überweise ihm einen Abschlag, was die immer wiederkehrenden Leistungen kosten weis man ungefähr. Steht auf den vorherigen Rechnungen. Ihn immer wieder in Anspruch zu nehmen, und sich zu beschweren, keine Rg. erhalten zu haben usw., halte ich für xyz.

            Kommentar

            • angel36
              • 18.07.2002
              • 2782

              #7
              Habe eine Weile nicht reingeschaut, will mich aber dazu doch nochmal melden.

              Naja, 40km einfach hinfahren, um ihm das Geld hinterher zu tragen? Ich habe es auch mit einem Augenzwinkern gemeint, ich bin nicht wirklich ärgerlich. Er ist in unserer Gegend der beste Tierarzt und kommt auch, wenn man ihn ruft - deshalb bin ich bei ihm, auch wenn sein Rechnungswesen etwas unsortiert ist. (Nicht selbstverständlich - letztes Jahr hatte unsere SB eine Schwergeburt von Zwillingen, wo das erste Fohlen nicht korrekt lag, und eine Reihe von TÄ lehnte es ab, zu kommen!)

              Ich muss sagen, das sich lange sehr verwöhnt war, die lieben Tiere hatten nichts außer der Impfung. Da war es immer einfach mit der Übersicht. Auf die Idee, die Dinge aufzuschreiben, bin ich auch schon gekommen.

              Kommentar

              • CanCan
                PREMIUM-Mitglied
                • 01.05.2018
                • 187

                #8

                @angel36: "Naja, 40km einfach hinfahren, um ihm das Geld hinterher zu tragen? ... Tierarzt und kommt auch, wenn man ihn ruft - deshalb bin ich bei ihm, ..."


                Schon mal was von Bringschuld gehört?, auch wenn der TA noch keine Rg. geschrieben hat.

                Weshalb nimmst du nicht gleich Geld mit, wenn er selbst auf Abruf schnell kommt -und 40km (nicht 400km) fährt?

                Ich hätte jetzt angenommen, dass du hier mitteilst, dass du all deine Inanspruchnahmen - auch die Alten - mit dem TA geklärt, abgerechnet und bezahlt hast. Aber nein, jetzt nimmst du dir lieber Zeit, hier weiter zu schwafeln.

                Kommentar


                • Gast
                  Gast kommentierte
                  Kommentar bearbeiten
                  Hä, was ist denn mit Dir los, dass Du angel so angehst?

                  Wer Geld haben möchte für seine Leistung, soll eine ordentliche Rechnung stellen, denn nur so kann ich sicher sein, dass das Geld auch ordnungsgemäß versteuert wird und dass genau die Positionen auf der Rechnung stehen, zu denen ich auch die Leistung erhalten habe. Von mir bekommt niemand, auch nicht mein Tierarzt, Geld ohne dass eine Rechnung oder mindestens eine Quittung ausgehändigt wird.

                  Barzahlung vor Ort nehmen übrigens viele TÄ mittlerweile nicht mehr an. Zu Recht, denn die Finanzämter haben diese Berufsgruppe seit einiger Zeit (aus gutem Grund!) speziell auf dem Kieker. Hier gibt es schon Praxen, bei denen auch eine Kleintierbehandlung nicht mehr bar bezahlt werden kann bzw. wo man um Kartenzahlung bittet, weil das Vorhandensein einer Barkasse im Falle von Prüfungen eigentlich immer zu irgendwelchen Beanstandungen führt.

                  (Und ich weiss sehr genau wovon ich rede, war lange Jahre mit einem Tierarzt zusammen.)
                  Zuletzt geändert von Gast; 06.03.2019, 13:02.

                • Dusty2013
                  Dusty2013 kommentierte
                  Kommentar bearbeiten
                  Danke Cina, dem ist eigentlich nur noch hinzuzufügen, dass man wenn keine Rechnung kommt
                  den Tierarzt schwarz bezahlen soll??
                  Ich betreibe keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung, nicht bei Handwerkern, nicht bei Schmieden
                  und auch nicht bei Tierärzten.
                  Schließlich wird von meinem Gehalt auch die Einkommensteuer(Lohnsteuer) gleich einbehalten.
                  Ordendliche Rechnung dann kommt das Geld sofort.
              • CanCan
                PREMIUM-Mitglied
                • 01.05.2018
                • 187

                #9

                Gast, @Dusty: Die Reaktion meinerseits hat sich deshalb ergeben, weil auf mich die Äußerungen von Rigoletto und angel36 so, wie von mir beantwortet, gewirkt haben.

                Auf einem ganz anderen Blatt steht die Versteuerung durch den TA. Mit Sicherheit stellt eine Rechnungs-, Quittungsausstellung nicht die absolute Gewähr für eine Versteuerung dar. Weshalb hier dem TA Steuerhinterziehung und Schwarzgeldeinnahme nachgesagt wird, ist mir schleierhaft. (Eine üble Nachrede begeht, wer Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, jemand anderen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzusetzen – wenn die behaupteten Tatsachen nicht nachweislich wahr sind. Ehrenrührig ist es zum Beispiel, jemandem eine Pflichtverletzung vorzuwerfen. Üble Nachrede ist schon dann gegeben, wenn sich bloß die Wahrheit der ehrverletzenden Tatsachenbehauptung nicht beweisen lässt, gem. §§ StGB u. BGB).

                Ob der TA seine täglichen Bareinnahmen in seiner Kassenbuchhaltung einträgt oder nicht, stand für mich in den oberen Äußerungen nicht zur Debatte.

                Im Übrigen gibt es die §§14 ff. UStG; Bei Leistungen gegenüber Privatpersonen steht es dem Unternehmer grundsätzlich frei, ob er eine Rechnung gemäß §§ 14, 14a UStG, in anderer Form oder gar nicht erteilt.

                Last ihr euch auch für euren Weihnachtsbaum oder für eine Eiskugel oder für die Cola auf ner Party eine Quittung ausstellen?

                Die Quintessenz der oberen öffentlichen Äußerungen war für mich, sich - hier in der Öffentlichkeit - für vorsätzliches Durchmogeln einen Freifahrtschein abholen zu wollen.

                ...und wenn man DienstLeistungen nicht bezahlt, wäre genau das eine Steuerhinterziehung. Der, der kein Geld erhält, kann von 0,00€ gar nix versteuern.

                Kommentar


                • Gast
                  Gast kommentierte
                  Kommentar bearbeiten
                  Warum ihnen das nachgesagt wird bzw. warum die Finanzämter diese Berufsgruppe besonders gerne und intensiv prüfen, musst Du dann wohl die Ämter fragen. Dass es so ist wird Dir wohl jeder Steuerberater bestätigen, der seinen Schwerpunkt im landwirtschaftlichen und tierärztlichen Bereich hat, zumindest hier in NRW.

                  Die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung, die ich dann per Überweisung oder Karte zahlen kann, stellt für mich durchaus eine relative Sicherheit bezüglich Versteuerung dar. Was auf dem Geschäftskonto eingeht, wird im Normalfall auch versteuert. Wer es nicht tut, riskiert ernsthaften Ärger.
                  Ich kenne einen alten TA hier in der Gegend, der gerne bei Barzahlung Sonderpreise macht. Wird von vielen Kunden auch gern in Anspruch genommen. Kann man machen, ich persönlich finde es nicht in Ordnung - auch nicht gegenüber seinen Kollegen, die sich an die GOT halten! - und möchte daher eine Rechnung haben. Punktum.

                  Ich glaube kein Unternehmer erwartet, dass die Kunden ihm das Geld hinterhertragen. Dann wäre er nämlich ausgesprochen schnell pleite.

                  Wenn Du das so machst, ist das natürlich sehr löblich. Aus meiner Sicht aber auch blöd. Aber jeder soll nach seiner Fasson glücklich werden, wenn es Dir was gibt, Dich moralisch überlegen zu fühlen durch Zahlung vor Rechnungsstellung, ist das ja ok.
                  Zuletzt geändert von Gast; 07.03.2019, 20:10.

                • CanCan
                  CanCan kommentierte
                  Kommentar bearbeiten
                  So wie ich diesen Thread verstanden habe, ging es hier nicht um Barzahlung oder um Überweisung, sondern ob - überhaupt - gezahlt werden soll vom Kunden, oder nicht? Rigoletto hofft, dass er keine Rechnung bekommt, damit er nicht zahlen muss, und angel36 nimmt wiederholt einen TA in Anspruch, wohlwissend das er Rechnungen sehr spät bzw. gar nicht verschickt, also auch auf Nichtzahlung spekuliert. Ich habe hier nur Möglichkeiten aufgetan, wie man "Oh, ich hasse so was, Außenstände in unbekannter Höhe...", lt. angel36, erledigen kann. Keiner hat behauptet ohne Rechnung bzw. Quittung etwas bar und schwarz zahlen zu wollen. Du hast für mich das Thema Richtung TA und Steuerhinterziehung verschoben. Nicht nur in NRW wissen die Unternehmer, dass bei vielen Bareinnahmen eine gute Kassenführung wichtig ist. Die gesetzlichen Aufzeichungspflichten für Unternehmer sind in den letzten Jahren immer weiter verschärft worden. Die Finanzämter prüfen auch bei uns viele barlastige Unternehmen, unabhängig von der Branche. Bei uns schreiben die TAs alles und jeden Km auf Rechnungen/Quittungen, Sonderpreise gibt es bei Keinem.

                  Wie ich unseren TA bezahle und das ich vor Rechnungsstellung zahle, habe ich nicht erwähnt, daher verstehe ich jetzt nicht, weshalb du mich jetzt -angehst-, als 'blöd' bezeichnest, und zusätzlich noch einen aggressiven Satz vonwegen 'moralischer Überlegenheit' hinterherschiebst. Wie konntest du nur lange mit einem TA zusammen sein, der entgegen deiner Rechnungsordnungsmäßigkeit verfahren hat? Vielleicht hättest du seine Buchhalter angehen sollen, und nicht hier allen TAs eine Nichtordnungsmäßigkeit zu unterstellen.
              • schnuff
                • 09.08.2010
                • 4284

                #10
                Also ich bin da kein Profi.
                Allerdings kann m.M.n. eine Sache nur verjähren, in diesem Fall eine Rechnung, wenn sie existiert.
                Für die Nachvollziehbarkeit wäre es super, wenn das zeitnah passiert.
                Daher sollte darauf geachtet werden, dass ein Stallbuch geführt wird, dann sind auch eventuelle Nachbehandlungen durch einen anderen TA durchführbar.
                Solange keine Rechnung gestellt wurde, fällt keine Ust an, niemand wird besch... Ausser dem TA, der seine Leistung, Medikamente und Zeit vorgestreckt hat.
                Als TH kannst du "Glück".haben und er hat es schlicht vergessen.
                Im Übrigen begeht er seit etwa 1 Jahr zumindest eine Ordnungsstrafe, wenn er keinen AuA Beleg erstellt und abgegeben hat, diese Belege sind nachvollziehbar und bei uns in der Praxis die Grundlage der Rechnungserstellung.
                ...vielleicht einfach mal nett um Rechnungslegung bitten, weil man ja selbst auch abrechnen muss.

                Kommentar


                • Gast
                  Gast kommentierte
                  Kommentar bearbeiten
                  schnuff, ist der Beleg eigentlich auch bei Nicht-Schlachtpferden notwendig? Ich habe gerade relativ frisch von unserer Klinik die Info bekommen, dass das dann nicht erforderlich ist (hatte ein Nicht-Schlachtpferd zur Kastration da, mit entsprechender Nachmedikation zuhause.)
                  Und ein benachbarter Tierarzt, der nicht allzu viele Pferde behandelt, nimmt mittlerweile nur noch Nicht-Schlachtpferde als Patienten an, weil er sich die Belegschreiberei und das ständige "mit einem Fuß im Knast stehen" ersparen möchte.
                  Zuletzt geändert von Gast; 08.03.2019, 11:59.

                • schnuff
                  schnuff kommentierte
                  Kommentar bearbeiten
                  das hängt mit der Antibiotikaminimierung zusammen und betrifft ALLE Tiere! Hund, Katze, Maus ect. und demzufolge auch Pferde jedweder Couleur.
                  Für uns als 90%ige Nutztierärzte normal und usus. Das "problem" umfasst ja auch die Umwidmungen, die so nicht mehr erlaubt sind. Also nur Tierart, Zulassungsgebundene Verabreichung von Medikamenten und das bitte schriftlich (auf dem besagten AuA Beleg) festgehalten und dann 5 Jahre Aufbewahrungspflicht!

                • Gast
                  Gast kommentierte
                  Kommentar bearbeiten
                  Danke für die Info! Dann frage ich beim nächsten Besuch dort einfach nochmal nach, denn gerade weil es ein Antibiotikum war, hatte ich mich auch gewundert.
                  Daraufhin wurde nur nochmal ein Blick in den Equidenpass geworfen, "Nee, ist ja kein Schlachtpferd", und damit wurde auch kein AuA-Beleg erstellt.
              • zuckerschnute
                PREMIUM-Mitglied
                • 21.01.2007
                • 3965

                #11
                Es geht bei der Verjährung stets um die zu Grunde liegende Forderung, nicht um die Rechnung.

                Gesendet von meinem SM-A510F mit Tapatalk

                Kommentar

                • schnuff
                  • 09.08.2010
                  • 4284

                  #12
                  Danke für die Aufklärung, zuckerschnute.

                  Kommentar

                  • Rigoletto
                    • 03.08.2014
                    • 410

                    #13
                    Ich hab nie behauptet, dass ich die Rechnung nicht bezahlen möchte. So eine blöde eine Unterstellung!!!
                    Ich hätte sie gerne von der Backe, das Angel schon ganz richtig gesehen.
                    Aber mehr als hinterhertelefonieren und Whatsapp schreiben kann ich nicht und WILL ich auch nicht.
                    Wollte ich die Rechnung nicht zahlen, dann würde ich ja wohl die Füsse still halten, oder nicht?!

                    Drenchia hat ganz am Anfang kurz und knackig auf meine Frage geantwortet und ich hab mich dafür kurz und knackig bedankt. Mehr nicht.

                    Kommentar

                    • Rigoletto
                      • 03.08.2014
                      • 410

                      #14
                      Noch was zur Erklärung: Die besagte TA war eine, über die vor einigen Jahren hier im Forum schonmal was geschrieben wurde- und zwar nichts Gutes. Im Gegenteil. Es ging dabei auch um ihre Unzuverlässigkeit, die wohl einem Pferd das Leben gekostet hat.
                      Diese TA ist nicht erreichbar und gilt irgendwie als "verschollen", keiner kann mir sagen, wo die abgeblieben ist. Weder am Handi noch auf Festnetz ist sie zu erreichen.
                      das letzte w<s ich gehört habe war, dass sie wohl geerbt habe und es nicht mehr nötig habe zu arbeiten.
                      Ist halt vermutlich ein Gerücht...geredet wird immer viel zu viel.
                      Da sie ein Spezialgebiet hat, ist sie auch nicht meine eigentliche TA, sondern sie war halt für ein Spezialproblem da.

                      Ich glaub, die praktiziert nicht mehr. Aber wie gesagt: Keine Ahnung was mit der ist.

                      Kommentar

                      • angel36
                        • 18.07.2002
                        • 2782

                        #15
                        Lieber CanCan, ich verstehe ehrlich nicht, was eine solche Reaktion hervor gerufen hat. Mein erster Beitrag war schon von mir mit einem Augenzwinkern gemeint, über das kleine Chaos, was bei unserem TA herrscht...

                        Nochmal zum Mitschreiben: Ich möchte meine Rechnungen gern bezahlen, der TA hat eine Leistung erbracht und diese werde ich ihm jederzeit vergüten. Jedoch brauche ich dann eben auch einen Nachweis, in welcher Höhe die Kosten angefallen sind - sprich, eine Rechnung. Und bar vor Ort, das habe ich wirklich noch nie erlebt. Eher mal bei der Osteopathin oder Physiotherapeutin.

                        Ich würde die Rechnung gerne zeitnah erhalten, damit sich erstens keine größeren Außenstände anhäufen, und zweitens damit ich noch ohne großes Buchführen hinterher komme, was er denn nun wirklich gemacht hat.

                        Unser Hof-TA hat es leider nicht so mit "zeitnah", und er hat es auch nicht unbedingt mit der Zuordnung, bei welchem Pferd er nun was gemacht hat. Dies habe ich, leicht ironisch, angemerkt. Keinesfalls spekuliere ich darauf, dass die Forderungen verjähren und ich nichts zahlen muss!
                        Warum ich hinfahren muss, um ihm mein Geld zu bringen ("Bringschuld"), habe ich immer noch nicht verstanden.

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