Kaufvertrag nicht reitbarer Zuchtstute

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  • KristinF
    • 12.02.2018
    • 10

    Kaufvertrag nicht reitbarer Zuchtstute

    Hallo Vielleicht hat hier jemand damit Erfahrung.
    Ich suche eine Vorlage oder Hilfestellung für einen Vertrag für folgenden Fall:

    Ich gebe meine nicht reitbare 18 jährige Stute ab für die Zucht. Ich nehme kein Geld für sie, dafür darf sie dort ihren Lebensabend verbringen. Das erste Fohlen werde ich der Züchterin abkaufen - ist so vereinbart - da sie die Belegung bezahlt.
    Ich möchte geregelt haben, dass die Stute auch bei ihr bleiben kann, wenn sie nicht - oder nicht mehr aufnimmt.
    Muss ich auch extra festhalten, dass sie für künftige Kosten, die die Stute betreffen aufkommen muss, oder ist das impliziert, da ich ihr die Stute ja übergebe?
    Gibt es noch wichtige Punkte, die Sie vorab regeln würden? Ich möchte einfach das beste für die Stute und sowohl für sie als auch finanziell keine bösen Überraschungen erleben, sofern man sich absichern kann. Ein gewisses Risiko bleibt natürlich immer, wenn man das Pferd aus der Hand gibt, ist mir klar.

    Außerdem weiß ich nicht genau wie es üblich ist, in so einem Fall, was die Kosten für "mein" Fohlen betrifft. Da die Züchterin die Belegung bezahlt, erscheint es mir logisch, dass ich das Fohlen bezahle, also kaufe. (Tupferprobe und Spülung usw. mache ich gerade noch.). Bin ich dann sofort nach der Geburt Besitzer und muss für Tierarzt usw. aufkommen, oder üblicherweise erst, wenn ich das Pferd zu mir hole?

    Sind wahrscheinlich blöde Fragen, aber ich habe damit noch nie etwas zu tun gehabt bisher.

    Bin über Tipps dankbar.
    Bitte keinen Shitstorm darüber, dass ich die Stute abgebe... das habe ich schon hinter mir.

    Liebe Grüße
    Kristin
  • one
    • 25.07.2011
    • 708

    #2
    Nein, das ist wirklich ein ziemlich egoistischer Ansatz den du da versuchst durchzuziehen.
    Wenn die Kontrolle behalten willst, dann stell sie der Züchterin nur zur Verfügung. Anders geht es nicht. Oder leb damit, dass sie mit der Stute machen kann was sie möchte.

    Kommentar

    • zhanna
      • 08.08.2008
      • 2812

      #3
      Ich würde IMMER in solchen Spezialfällen einen wasserdichten Vertrag von einem Anwalt aufsetzen lassen. Dort können die Bedingungen festgehalten werden mit denen beide Einverstanden sind. Kostet natürlich Geld aber spart unter Umständen viel Ärger!

      Kommentar

      • Super Pony
        • 05.11.2011
        • 5012

        #4
        Wasserdicht geht nicht, Tiere sind Sachen, sie kann damit machen was sie will, ist leider so
        http://www.super-pony.de

        Kommentar

        • Finy
          • 14.02.2006
          • 1975

          #5

          Kommentar


          • KristinF
            KristinF kommentierte
            Kommentar bearbeiten
            Danke für den Link
        • Sabine2005
          • 17.06.2005
          • 7791

          #6
          Warum züchtest Du Dir nicht Dein Fohlen selber und gibst dann die Stute nach dem Absetzen ab? Das wäre doch viel logischer

          Kommentar

          • KristinF
            • 12.02.2018
            • 10

            #7
            Weil die Dame jetzt Platz hat, und die Stute dort in den Offenstall kann.

            Eine Anwältin habe ich, die mir hilft. Allerdings bin ich nicht sicher was in den Vertrag kann/soll,und was nicht. Habe Angst etwas zu vergessen, was dann Probleme bereitet.
            Das ich nicht alles wasserdicht abdecken kann, ist mir klar.

            Kommentar

            • Tanja22
              • 19.08.2004
              • 2360

              #8
              Fakt ist, hast Du die Stute abgegeben, hast Du auf nichts mehr Einfluß. Vertrag hin oder her. Beste Beispiele sind die sog. Schutzverträge. Die sind einen Schei.... wert.
              Auch für das Fohlen könntest Du Dir nur ein Vorkaufsrecht einräumen lassen.
              Anders wäre es, wenn Du den Hengst aussuchst und alles weitere bezahlst; dann würdest Du von ihr Deine Stute sozusagen "pachten" und da gibt es entsprechende Verträge. Wenn es nähmlich ganz blöd läuft, muß sie Dir nicht mal das Fohlen geben, mündliche Absprache hin oder her.
              Sei Dir bewußt: gibst Du sie ab, auch unendgeldlich oder für einen simbolischen Preis, bist Du raus. Entsprechendes Thema mit den verschwundenen Beistellern oder unreitbaren Zuchtstuten haben wir hier gerade im Forum.
              Ich finde solche Forderung, eine fremde Person soll eine für sie kaufmännisch nicht mehr nutzbare Stute, die sie nur kurz im Besitz hat, inkl. aller weiter entstehenden Kosten tragen, nicht rechtens.
              Dahingehend wird es nirgends einen formulierbaren Rechtsanspruch geben. Das muß Dir klar sein-

              Kommentar

              • Suomi
                • 04.12.2009
                • 4285

                #9
                Ich will eigentlich deinen Thread nicht missbrauchen Kristin - aber ich hab' den hier im Hinterkopf...

                der Betrug mit Beistellpferden reißt nicht ab. Aktueller Fall in Beverstedt, in den letzten Tagen sehr präsent auf FB. Ich weiß, warum ich mein Pferd nie so

                Kommentar

                • Bohuslän
                  • 26.03.2009
                  • 2442

                  #10
                  Ich bin durch verschiedene Gaststuten, die bei mir zum Abfohlen waren, ein gebranntes Kind. Stuten mit körperlichen Einschränkungen gehören nicht in die Zucht! Eine Trächtigkeit, die Geburt und das Aufziehen eines Fohlens verlangen einer Stute einiges ab. Das ist Schwerstarbeit und zehrt an der Substanz der Stute!

                  Darüber hinaus ist die Eigentumsübergabe immer ein Freifahrschein für den zukünftigen Besitzer. Die Züchterin soll die Bedeckung mit allen enstehenden Kosten tragen und wenn die Stute hartnäckig nicht aufnimmt auch deren Ruhestand finanzieren.So viel Gutmenschentum ist sehr sehr selten!

                  Gib die Stute in Zuchtpacht. Dafür gibt es Verträge. Behalte sie in deinem Besitz und nimm sie zurück, wenn die Züchterin kein Interesse mehr hat. Dem Pferd zuliebe!
                  http://www.reutenhof.de

                  Kommentar

                  • laconya
                    • 22.07.2006
                    • 2848

                    #11
                    Ich habe mal einen Wallach mit einem Nutzungsvertrag abgegeben. Sowas würde ich vielleicht noch in Erwägung ziehen.
                    Ein Vorkaufsrecht für das Fohlen solltet ihr dann ggf in jedem Fall machen. Auch den Preis und die Kostenübernahme und Risikoübernahme gehören da rein.


                    Gesendet von meinem SM-G800F mit Tapatalk

                    Kommentar

                    • samira127
                      • 20.07.2005
                      • 2670

                      #12
                      wieso gibst du sie nicht sonst als einsteller an die frau. bleibst besitzer nd sie kümmert sich sonst und du zahlst einen monatlichen preis. dann hast du auch die oberhand wenn was ist. und auch dein fohlen gehört sicher dir. denke das was du dir wünscht gibt es nicht wirklich bzw nichts was rechtlich sicher wäre.

                      Kommentar

                      • carolinen
                        • 11.03.2010
                        • 3563

                        #13
                        Eines geht nur: entweder verkaufen oder bestimmen !

                        Bin erstaunt, dass trotz anwaltlichen Beistandes der Glaube besteht, dem Käufer der Stute vorschreiben zu können, was er zu tun und lassen kann mit SEINER Stute!
                        Du selber scheinst nicht Willens oder Könnens, das Pferd weiter zu unterhalten, aber erwartest von einem Käufer, dass er das auch dann noch tut, wenn die Stute für ihn nutzlos ist ?
                        Ich schüttele ehrlich gesagt ungläubig den Kopf über eine derartige Idee.

                        Würdest Du en Auto kaufen, wo dir der Besitzer erklärt das Auto muss noch 20jahre durch den tüv kommen, es ist zu reparieren und fein in eine Garage zu stellen ? Sicherlich nicht - aber nicht viel anders ist Dein Ansinnen.
                        Ich würde dich mit einer derartigen Idee gleich vor die Tür stellen. Würde das Pferd höchstens pachten wollen, aber nicht “kaufen”. Oder würde mich um diese Vereinbarungen nicht kümmern und machen was ich will (womit ich sogar rechtlich korrekt handeln würde). Ich stelle mir vor, ich hätte so eine Stute, sie wird krank, mein TA und ich sind der Meinung sie sollte besser eingeschläfert werden und irgendwer anders möchte von mir, sie weiter zu pflegen. Was das wohl für ein Theater gäbe.



                        Will man ein noch nicht geborenes Fohlen kaufen, kann man einen in Utero Kaufvertrag verfassen. Darin regelt man z.B. Geld und Eigentumsübergang. Das kann man auf verschiedenste Weise tun. In den USA durchaus üblich dass direkt nach Geburt der Käufer alles was mit dem Fohlen zusammenhängt trägt. Also auch TA Rechnungen.

                        Aber zu glauben, man hat bereits Eigentum erworben bevor man es bezahlt, wundert mich mit ebensolchem Kopfschütteln wie über das andere Ansinnen des Verkaufes.
                        Zuletzt geändert von carolinen; 17.03.2018, 00:32.
                        Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

                        Kommentar


                        • #14
                          Schliesse mich den anderen an: wenn du verkaufst, und sei es für 1 Euro, kann die Käuferin (natürlich) mit ihrem Eigentum tun was sie will.
                          bei einer Veräusserung hat man keinerlei Einfluss darauf, was der Käufer anschliessend tut.

                          Wenn Du weiter Einfluss haben willst, musst Du das Pferd behalten.

                          Wir haben mal eine Stute mit Nutzungsvertrag abgegeben, aber nicht verkauft, d. h. Eigentumsurkunde (bzw damals noch der Pass) blieb bei uns. Das Pferd war aber jünger und sowohl reitbar wie zur Zucht nutzbar.
                          Ob das eine Option ist, sollte man mit einem im Pferderecht versierten Anwalt und natürlich der Interessentin klären.

                          Ich würde aber auch dazu raten, das Pferd zu behalten und ggf bei der aktuellen Interessentin Einstaller zu werden.

                          Kommentar

                          • max-und-moritz
                            • 04.06.2006
                            • 3441

                            #15
                            Zitat von Bohuslän Beitrag anzeigen
                            Stuten mit körperlichen Einschränkungen gehören nicht in die Zucht! Eine Trächtigkeit, die Geburt und das Aufziehen eines Fohlens verlangen einer Stute einiges ab. Das ist Schwerstarbeit und zehrt an der Substanz der Stute!
                            So ist es, und meine Frage: was fehlt der Stute? Warum ist sie nicht mehr reitbar?

                            Viele Grüße, max-und-moritz
                            Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

                            Kommentar

                            • wilabi
                              • 21.05.2008
                              • 2338

                              #16
                              Zitat von Bohuslän Beitrag anzeigen
                              Ich bin durch verschiedene Gaststuten, die bei mir zum Abfohlen waren, ein gebranntes Kind. Stuten mit körperlichen Einschränkungen gehören nicht in die Zucht! Eine Trächtigkeit, die Geburt und das Aufziehen eines Fohlens verlangen einer Stute einiges ab. Das ist Schwerstarbeit und zehrt an der Substanz der Stute!

                              Das sind genau meine Erfahrungen mit diesen Konstellationen. Was dabei rauskommen kann habe ich hier schon einmal geschildert.

                              Wenn es auch noch das erste Fohlen sein sollte - DANN LASS ES GANZ SEIN !!

                              Eure Pferde müssen leiden, weil IHR es nicht hinkriegt. Egoismus pur.

                              Kommentar

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