Pferd gekauft ohne Eigentumsurkunde, was nun???

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  • Pferd gekauft ohne Eigentumsurkunde, was nun???

    Hallo!
    Da ich schon vergeblich im Internet gesucht habe, nerve ich euch nun mit meiner Frage.
    Und zwar hat eine Freundin von mir ein Pferd gekauft. Soweit alles ohne Probleme, Kaufvertrag wurde auch abgeschlossen. Jetzt haben wir uns letztens darüber unterhalten und sie meinte, sie habe gar keine Eigentumsurkunde erhalten. Soweit ich weiß, ist die aber auch mit ausschlaggebend, wer der Besitzer des Pferdes ist, oder? Das Problem ist jetzt natürlich, dass meine Freundin sich sSorgen macht, dass die Vorbesitzerin sie übers Ohr gehauen hat und die Eigentumsurkunde doch besitzt(sie hat gesagt sie habe keine).

    Wie sieht das rechtlich aus? Ein Kaufvertrag belegt doch eigentlich, dass das Pferd nun meiner Freundin gehört, oder? Kann man sich eine Eigentumsurkunde neu erstellen lassen? Kann die Vorbesitzerin noch irgendeinen Anspruch auf sdas Pferd erheben, falls sie eine Eigentumsurkunde besitzen sollte?

    Ich hoffe ihr könnt uns hier weiterhelfen, wäre sehr lieb, damit ich meine Freundin beruhigen kann...

  • #2
    Vertrackte Lage. Zunächst mal ist es wichtig zu gucken, ob überhaupt so etwas für dieses Pferd existiert. Wenn es sich um ein älteres Pferd handelt, hat es womöglich noch gar keinen Equidenpass sondern die früher übliche Zuchtbescheinigung. Hat sie denn überhaupt irgendwelche Papiere mitbekommen?
    Dann muss ganz zweifelsfrei die Identität des Pferdes feststehen. Das ist natürlich schwierig wenn man so gar keine Papiere hat... Wenn eine Eigentumsurkunde existiert dann ist das normale Vorgehen der Zuchtverbände, dass sie von demjenigen, der sie verschlampt hat eine notarielle Erklärung darüber sehen wollen, dass die Urkunde unwiederbringlich futsch ist. Wenn sie das haben und über die Identität und die Eigentumsverhältnisse keine Unklarheiten bestehen (Kaufvertrag von beiden unterschrieben, Geldverkehr dokumentiert), wird normalerweise eine Zweitschrift (kostet Geld!) ausgestellt. Bei den Hanos wird das auch im Verbandsorgan veröffentlicht damit nicht hinterher jemand sagen kann es sei aber sein Pferd gewesen
    Davon aber mal abgesehen: Hat Deine Freundin denn nicht vorher die Papiere eingesehen? Und warum hat sie die nicht mitbekommen? An sich müssen sie beim Verkauf ja unverzüglich übergeben bzw. zugestellt werden...

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    • #3
      Also soweit ich weiß hat sie auf jeden fall einen Equidenpass bekommen. Aber ich meine das Pferd hätte keinen Abstammungsnachweis... werde morgen nochmal nachfragen.
      Aber danke schonmal für die Antwort!

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      • Robin
        • 24.12.2004
        • 1819

        #4
        Wenn das Pferd einen Eqidenpass hat, z.B. den grünen von der FN, dann existiert auch eine Eigentumsurkunde. Die wird nämlich von der FN an alle Pferdebesitzer ausgegeben, die ihr Pferd dort registrieren lassen und einen Eqidenpass bekommen.

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        • angel36
          • 18.07.2002
          • 2782

          #5
          Zitat von Robin Beitrag anzeigen
          Wenn das Pferd einen Eqidenpass hat, z.B. den grünen von der FN, dann existiert auch eine Eigentumsurkunde. Die wird nämlich von der FN an alle Pferdebesitzer ausgegeben, die ihr Pferd dort registrieren lassen und einen Eqidenpass bekommen.
          Nicht notwendig. Ich hab auch einen grünen Paß von der FN... aber da die Zuchtpapiere noch extra sind, gelten die ja als "Eigentumsurkunde" und es gab keine zusätzliche Eigentumsurkunde.

          Wie es bei einem Pferd ohne Papiere ist, weiß ich aber nicht.

          Und: dumme Lage, wenn die Frau wirklich die Eigentumsurkunde noch hat, kann sie dann wirklich noch ankommen und das Pferd wiederhaben wollen...

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          • zuckerschnute
            PREMIUM-Mitglied
            • 21.01.2007
            • 3965

            #6
            Solange ein schriftlicher Kaufvertrag besteht dürfte das Fehlen der Eigentumsurkunde nicht so dramatisch sein! Gibts Zeugen für den Kauf?

            @Baniana, deine Freundin könnte sich vielleicht von der Vorbesitzerin bescheinigen lassen, dass diese keine Eigentumsurkunde hat. Hilft zwar nicht viel, aber jeder Beleg ist nicht verkehrt.

            Kommentar

            • filia
              • 20.02.2005
              • 315

              #7
              ruf mal bei der fn an. soweit ich weiss ist eine neuaustellung der eigentumsurkunde unter bestimmten voraussetzungen möglich

              Kommentar

              • BirgitS
                • 05.09.2006
                • 751

                #8
                Nun muss ich mal s**blöd fragen:

                Ich hab mein Pferd wie früher üblich per Handschlag gekauft, vor 11einhalb Jahren. Bar bezahlt, es gibt nicht ein einziges Schriftstück, das den Verkaufsvorgang irgendwie bezeugt.

                Damals gabs den Equidenpass ja noch nicht. Den hab ich natürlich gleich beantragt als das aufkam, aber eine Eigentumsurkunde gibts nicht.

                Was an sich nicht daramatisch ist. Der wird nicht verkauft, unter keinen Umständen, und der Vorbesitzer (Aufzüchter bzw. Hengsthalter) will den alternden Wallach sicher nicht zurück

                "Braucht" man denn eine Eigentumsurkunde überhaupt?
                Take the time it takes so it takes less time.

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                • stimp
                  • 08.12.2004
                  • 3694

                  #9
                  Bei mir ist es dasselbe. Ich hab nur die Abstammungspapiere bekommen und ne handgeschriebene Quittung wenn ich nicht irre. (Obwohl es beim Fuchs schon ne Schweinerei war das er noch keinen Equidenpass hatte. Das war irgendwie in der Uebergangszeit und der Zuechter hats eingespart.)

                  Nur beim Pony gabs nen schriftlichen Kaufvertrag weil die Leute etwas....zwielichtig/nicht ganz geheuer waren.
                  Growing old is mandatory; growing up is optional.

                  Kommentar

                  • moonlight
                    • 04.06.2002
                    • 4269

                    #10
                    Aus der Zeit gilt der Abstammungsnachweis (das alte rosane Papier) als Eigentumsurkunde.

                    Kommentar

                    • BirgitS
                      • 05.09.2006
                      • 751

                      #11
                      Danke - das hab ich
                      Take the time it takes so it takes less time.

                      Kommentar

                      • stimp
                        • 08.12.2004
                        • 3694

                        #12
                        Also das DDR Heftchen ist weiss (wenn ich nicht irre, weil habs schon lange nicht mehr angeguckt) und das andere orange (A4).
                        Aber die beiden werden eh nie verkauft noch will sie einer wiederhaben.
                        Growing old is mandatory; growing up is optional.

                        Kommentar

                        • darya
                          • 20.02.2005
                          • 3261

                          #13
                          Ganz blöd wäre es, wenn das Pferd gestohlen ist und die Vorbesitzerin deshalb keine Eigentumsurkunde hat - da schützt auch kein Kaufvertrag bzw. Equidenpass!
                          Falls die Vorbesitzerin die Urkunde lediglich nicht rausgegeben hat dürfte das Ganze kein Problem darstellen. Der Kaufvertrag trägt ja ihre Unterschrift und da wird ja auch immer aufgelistet, welche Sachen mit dem Pferd "mitgeliefert" werden.

                          Kommentar

                          • Ginella NB

                            #14
                            stellt sich mir immer wieder dir frage, warum man überhaupt ein eindeutig gebranntes pferd OHNE eigentumsurkunde überhaupt erst kauft........

                            was denkt man da als käufer? ist das reine unwissenheit?

                            mir käme da gleich was spanisch vor.

                            ist doch wie bei einem fahrzeugbrief.
                            da kann man das auto zehnmal bezahlt haben.
                            derjenige, der den fahrzeugbrief besitzt ist vor gericht der eigentümer!
                            da käme doch auch niemand auf die idee, den fahrzeugbrief beim kauf nicht mit zu verlangen.....

                            Kommentar


                            • #15
                              Habe sowas auch mal gehabt. Habe mir von Notar eine Eidesstätliche Versicherung geholt ( dort mußt du beglaubigen das du keine Eigentumsurkunde besitz, wir hatten damals nochnicht mal den Pass obwohl es den gab) und habe den zuständigen Verband angeschrieben und eine ZWEITSCHRIFT bekommen. Wird auch überall raufgeschrieben ZWEITSCHRIFT.
                              Und die ist dann nur noch Gültig.!! Ansonsten wenn das Pferd eh keinen Bran CHIP oder sowas hat beantragst du halt alles neu, von der FN halt als Equidenpass.

                              Grüße Anne

                              Kommentar

                              • kesaya
                                • 18.12.2003
                                • 781

                                #16
                                Habe beim Kauf auch ' nur ' nen Abstammungsnachweis bekommen.
                                Dann das Pferd bei der FN angemeldet und den Equidenpass bekommen.
                                Extra gabs kein anderes Dokument.

                                Kommentar

                                • Judithxxx
                                  • 30.05.2006
                                  • 530

                                  #17
                                  Bei meiner stute Wurde der abstammungsnachweis in den Equidenpass eingeheftet als ich den beim Zuchtverband beantragt habe.

                                  Mein Wallach hat den grünen FN Pass und und den Rosa Abstammungsnachweis. Auf dem steht definitiv drauf dass der als Eigentumsnachweis gilt.

                                  Viell. einfach mal beim Zuständigen Zuchtverband anfragen????
                                  Avatar: mein Wallach von Regenbogen x Wauthi xx x Prince Ippi xx

                                  Kommentar

                                  • Radina
                                    • 27.10.2002
                                    • 3529

                                    #18
                                    ...

                                    steht denn im Equidenpass drin wer der Züchter war ? Oder wer den Equidenpass beantragt hat?
                                    Nachwuchspferde vom Züchter: 3JRappstute von Hochstern roh
                                    4 J Stute braun 162 cm, roh Doppeltveranlagt ,Fohlen von Genesis 01722795784

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